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Langsames Fahrzeug auf Autobahn-Standspur?

Themenstarteram 14. Mai 2013 um 7:54

Hallo, mein altes Liebhaber-Auto hält normalerweise mit den LKW's ganz gut mit, an steilen AB-Abschnitten fällt es aber unter 80 zurück, wegen fehlender Motorleistung und hohem Gewicht. Ich kann nichts dafür.

Darf ich dann die Standspur benutzen, um die LKW's vorbeizulassen und einen Stau zu vermeiden?

Vermute "nein", aber warum nicht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Amen

 

Wenn ein "Oldie" z.B. in den Kasseler Bergen deutlich unter diese 50km/h fällt würde ich über die Nutzung des entsprechenden AB-Abschnitts nochmal nachdenken. Nur weil man es darf muss man es nicht tun.

Amen

Er kann natürlich auch den Verkehr auf der Landstraße aufhalten, auf der es nicht so viele Überholmöglichkeiten gibt. Oder eben mal kurz mitdenken und zwar tun, was nicht erlaubt ist (AB+Standspur bei zu niedrigerer Geschw.) und so zu einem guten Miteinander im Straßenverkehr beitragen

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Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

Vermute "nein"

Richtig

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

aber warum nicht?

Weil die Standspur (Seitenstreifen) nicht dafür gedacht ist und Du diese nicht zum Befahren benutzen darfst, lernt man doch bereits in der Fahrschule.

Soweit die Theorie.

Ich hatte gestern einen Schwerlast-LKW (Autokran ) auf der AB vor mir, der auch immerzu auf die Standspur gewechselt ist, sobald sich von hinten ein anderes Fahrzeug genähert hat.

Der LKW selbst war nicht mit einem Begleitfahrzeug unterwegs und fuhr nur knapp 50km/h.

Fand ich persönlich ganz prima, dass er nicht den Verkehr aufgehalten hat.

Die Frage war aber ob er das darf ;)

Ob in Deinem erwähnten Fall der Schwerlast LKW ohne Genehmigung und Begleitfahrzeug überhaupt die AB nutzen durfte ?

am 14. Mai 2013 um 8:52

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

.... AB vor mir, der auch immerzu auf die Standspur gewechselt ist...

Der LKW selbst war nicht mit einem Begleitfahrzeug unterwegs und fuhr nur knapp 50km/h.

Du bist ihm offensichtlich länger (auch mit 50km/h oder woher weisst Du das ?) hinterhergefahren, ging es die gesamte Strecke bergauf?

50km/h ist auf Steigungsstrecken für LKW absolut normal, wenn da alle auf die Standspur gehen, so ist es plötzlich eine Fahrspur.

Wenn ein "Oldie" z.B. in den Kasseler Bergen deutlich unter diese 50km/h fällt würde ich über die Nutzung des entsprechenden AB-Abschnitts nochmal nachdenken. Nur weil man es darf muss man es nicht tun.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Amen

 

Wenn ein "Oldie" z.B. in den Kasseler Bergen deutlich unter diese 50km/h fällt würde ich über die Nutzung des entsprechenden AB-Abschnitts nochmal nachdenken. Nur weil man es darf muss man es nicht tun.

Amen

Er kann natürlich auch den Verkehr auf der Landstraße aufhalten, auf der es nicht so viele Überholmöglichkeiten gibt. Oder eben mal kurz mitdenken und zwar tun, was nicht erlaubt ist (AB+Standspur bei zu niedrigerer Geschw.) und so zu einem guten Miteinander im Straßenverkehr beitragen

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Du bist ihm offensichtlich länger (auch mit 50km/h oder woher weisst Du das ?) hinterhergefahren, ging es die gesamte Strecke bergauf?

Im Sichtbereich hatte ich den LKW auf ca. 2 km. Erst vor mir, dann irgendwann im Rückspiegel. Ich selber war verkehrsbedingt mit 80km/h unterwegs. In der Zeit hat der LKW 2x auf den Standstreifen gewechselt um normale LKWs nicht auszubremsen.

Ich hatte übrigens vor 2 Jahren selber mal das Vergnügen, als ich mit einem VW LT 28 inkl. beladenem Fahrzeuganhänger durch die Kassler Berger durfte. Bergauf war bei 40km/h schluß.....sehr zum Ärger der Brummis hinter mir. :(

am 14. Mai 2013 um 9:37

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Ob in Deinem erwähnten Fall der Schwerlast LKW ohne Genehmigung und Begleitfahrzeug überhaupt die AB nutzen durfte?

zum einen benötigt der nicht unbedingt eine genehmigung - zum anderen nur weil er etwas "größer" ist, braucht der auch noch lange kein begleitfahrzeug!

 

Das sollte kein Problem sein, da jeder vernünftige Verkehrsteilnehmer mit so etwas zu rechnen hat.

Gibt ja genug. Traktoren, Ape, abgeregelte (soweit es die noch gibt) 125er...

Außerdem gibt es sogar eine Fahrzeugkombination die maximal 60 fahren darf! auf der Autobahn (zwar mehr kann und auch können muß >60 km/h aber eben nur 60 darf).

Ein Motorrad mit Anhänger.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Ob in Deinem erwähnten Fall der Schwerlast LKW ohne Genehmigung und Begleitfahrzeug überhaupt die AB nutzen durfte?

zum einen benötigt der nicht unbedingt eine genehmigung - zum anderen nur weil er etwas "größer" ist, braucht der auch noch lange kein begleitfahrzeug!

Daher ja auch nur die Frage ob er die AB überhaupt nutzen darf.

Anders gefragt: Ob die eingetragene bauartgenehmigte Vmax über 60 km/h liegt bei diesem Fahrzeug ?

am 14. Mai 2013 um 10:04

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Anders gefragt: Ob die eingetragene bauartgenehmigte Vmax über 60 km/h liegt bei diesem Fahrzeug ?

es würde mich nicht wundern, wenn der 61kmh im schein stehen hätte...

..dann darf er die AB nutzen :D

am 14. Mai 2013 um 10:28

Interessantes Thema eigentlich.

Hier ist jedenfalls das Verbot zu finden:

§5 (6) StVO:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

Ich finde allerdings hier keinen Tatbestand:

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html

88 findet keine Anwendung, 2 aber auch nicht:

Zitat:

(außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen)

Wie wird das nun also geahndet? :confused:

Wenn ich nun versuche das Gesetz richtig zu interpretieren, dann muss man entweder weiterfahren oder sogar besser noch (um nicht Tatbestand 27 zu erfüllen) seine Geschwindigkeit weiter reduzieren, damit die Hintermänner schnell und "gefahrlos" überholen können. :rolleyes:

Edit:

Bezieht sich folgendes nur auf die Seitenstreifen oder auf den gesamten § 5 (6)?

Zitat:

das gilt nicht auf Autobahnen.

Dann wäre Tatbestand 27 auf der Autobahn natürlich nicht möglich.

Edit 2:

Würde § 5 (6) Satz 2 doch auf Autobahnen gelten und man fährt nach rechts auf den Standstreifen ohne dabei zu verlangsamen, wäre man mit Tatbestand 88 wieder dran, weil man schließlich dann doch wieder schneller voran kommt.

Eine irgendwie abwegige Fallkonstruktion.

Themenstarteram 14. Mai 2013 um 10:31

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

...Oder eben mal kurz mitdenken und zwar tun, was nicht erlaubt ist (AB+Standspur bei zu niedrigerer Geschw.) und so zu einem guten Miteinander im Straßenverkehr beitragen

Erster Preis für die pragmatischste Antwort ! So werd ichs (weiterhin) machen und nur nicht erwischen lassen. Oder dann..." klar doch, lieber Herr Wachmeister, ich zahle die Strafe sofort. Ist doch für alle gut: den Verkehrsfluß, die Nerven, für die Umwelt und für die Staatskasse. Und selbstverständlich haben Sie auch die Verhältnismäßigkeit sorgfältig bedacht, oder?"

am 14. Mai 2013 um 10:40

Kleiner Tip:

Google doch mal die Strecke, die Du auf der Autobahn fahren willst und suche dann die zuständigen Autobahn-Polizeistationen raus. Dann mal bei denen anfragen, wie die das sehen und was denen lieber ist; ein KFZ, das die BAB nutzen darf, aber bei starken Steigungen nicht so schnell ist und die LKWs ggfls. gefährlich überholen, oder daß der "Kriecher" auf die Standspur wechselt, bis die LKWs vorbei sind und dabei die "Schnellverkehrsspur" von LKWs frei bleibt.

Die zuständige Autobanhpolizei müßte das doch genau wissen.

 

12:52 Korrektur:

Habe eben mal bei unserer Autobahnpolizei angerufen; Standstreifen ist tabu. Da Dein Fahrzeug situationsbedingt langsamer ist, als die LKWs, da müssen die sich hinter Dir einreihen und mit kriechen, selbst wenn das über 100km ginge und es KEINEN Rastplatz dazwischen gäbe. Der einzige Punkt wäre, wenn Du weit unter 60 kommst, dann solltest Du ne Ausweichstrecke suchen, aber da jedes Fahrzeug, das schneller als 60 km/k fahren kann, die BAB benutzen darf, gibt es für Dich keinen Verbotsgrund, wenn Du, übertrieben gesagt, 60,0001 km/h schaffst. *g*

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