1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 5
  7. Lasierte Rückleuchten, erlaubt?

Lasierte Rückleuchten, erlaubt?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 28. September 2008 um 11:47

Hallo,

Ich habe mal eine frage zu den Rückleuchten (foto im anhang) sind die erlaubt? Weil alle reflektoren sichbar sind?

Beste Antwort im Thema

Nein es ist nicht möglich diese eintragen zu lassen, dies liegt nicht im Ermessen des TÜV-Prüfers.

Die Bauartgenehmigung der Leuchte erlischt durch die Lasierung, es muss vom Antragsteller eine neue Bauartgenehmigung beantragt werden, dies kann kein TÜV-Prüfer :rolleyes:

Auch wenn ein Prüfer nichtwissend diese eintragen sollte, wenn etwas passiert wird diese Eintragung als nichtig erklärt, und schützt vor Strafe nicht.

Das wären im günstigsten Fall

50€ und 3 Punkte.

Im teuren Fall Regress der Haftpflicht bis zu 2x5000€

und Kasko zahlt nicht.

22 weitere Antworten
Ähnliche Themen
22 Antworten

Hi,

jede art von Veränderung an den Rückleuchten ist verboten. Da ist es egal das das hier relativ zivil gemacht wurde und die Reflektoren zu sehen sind.

Du kannst damit ja mal zum Tüv gehen und fragen ob er sie einträgt,glaube ich aber eher net:D

 

Gruß Tobias

Themenstarteram 28. September 2008 um 12:45

Ich werde mal morgen anrufen. Dann werde ich es mal hier rein schreiben.

mit der veränderung an fahrzeugbauteilen erlischt deren betriebseraubnis, demzufolge auch bei lasierten leuchten. wenn du ihn aber beim tüv vorstellst un die sich das angucken und es für gut befinden wäre es glaub ich möglich die für, ich glaub, 69€ eintragen zu lassen...also such dir lieber n paar andere RLs die ähnlich aussehen, da sparste dir die eintragungskosten

Nein es ist nicht möglich diese eintragen zu lassen, dies liegt nicht im Ermessen des TÜV-Prüfers.

Die Bauartgenehmigung der Leuchte erlischt durch die Lasierung, es muss vom Antragsteller eine neue Bauartgenehmigung beantragt werden, dies kann kein TÜV-Prüfer :rolleyes:

Auch wenn ein Prüfer nichtwissend diese eintragen sollte, wenn etwas passiert wird diese Eintragung als nichtig erklärt, und schützt vor Strafe nicht.

Das wären im günstigsten Fall

50€ und 3 Punkte.

Im teuren Fall Regress der Haftpflicht bis zu 2x5000€

und Kasko zahlt nicht.

okay, dann vergesst was ich schrieben hab und kauf dir nen paar andere die nicht lasiert sind :D

Themenstarteram 28. September 2008 um 15:20

Okay, dann müssen es anscheind doch die von Hella sein...misst brauche Schwarze rückleuchten, aber gibt es auch noch dunklere als die Kirschroten?

mfg

mit kirschrot meinst du bestimmt die vom Edi30, pirelli oder r32, die dunkleren?

ich finde die auf jedenfall auch geil, wenn ich nicht so ein perleffekt hellblau (mercatoblau metallic) hätte würde ich mir die auch holen ^.^

aber bei mir passen die farblich leider nicht

Zitat:

Original geschrieben von SkYgoeWeeD

mit der veränderung an fahrzeugbauteilen erlischt deren betriebseraubnis, demzufolge auch bei lasierten leuchten. wenn du ihn aber beim tüv vorstellst un die sich das angucken und es für gut befinden wäre es glaub ich möglich die für, ich glaub, 69€ eintragen zu lassen...also such dir lieber n paar andere RLs die ähnlich aussehen, da sparste dir die eintragungskosten

Die arme Seele von Prüfer wäre damit im Falle eines Falles seinen Job und seine Ausbildung los.

Jede Veränderung an einem Bauteil mit E-Zeichen, ABE, KBA-Nummer oder Teilegutachten führ zum erlöschen selbigens. Leuchten = E-Zeichen = neue Abnahme durch neues Lichttechnisches Gutachten für ca. 10.000,00 Euro im Moment...

MfG

wing

Zitat:

Original geschrieben von wing2579

Die arme Seele von Prüfer wäre damit im Falle eines Falles seinen Job und seine Ausbildung los.

dazu brauch es schon etwas mehr als so ein "einmaliges versehen"......sonst würden nicht soviele prüfer gefälligkeitseintragungen machen, wenn sie dafür ernsthaft belangt werden würden....

kannst mal bei kamei fragen ob du für die blenden die abe kriegst und mi denen zum tüv

 

http://img150.echo.cx/img150/5061/42141468px4yw.jpg

 

und ihm zeigen dass de ausschnitte genau deselbe größe haben. dann sollte es gehen. reflektoren müßtest aber zusätzlich anbringen

Zitat:

Original geschrieben von irongate984

dann sollte es gehen.

solange er die blenden nicht auch montiert hat, geht das auch nicht.....das ist eine rein formale angelegenheit, nicht mehr und nicht weniger.....

also die UNDURCHSICHTIGEN blenden darf ich raufmachen aber keine identisch große DURCHSICHTIGE lasierung aufbringen???

tolle logik !!! eine gute erklärung warum das nicht erlaubt ist?

Zitat:

Original geschrieben von G0lf-V-GT

eine gute erklärung warum das nicht erlaubt ist?

die blenden besitzen eine bauartzulassung bzw. eine abe......was es dann zulässig macht....

die lasierung besitzt weder eine zulassung noch eine abe....womit es dann auch unzulässig ist

klingt komisch, ist aber so....

also ich darf meine rückleuchten lasieren in dem bereich und dann die dinger darüberkleben :D hihi... ist ja echt lustig das ganze...

Deine Antwort
Ähnliche Themen