Lastindex 95H statt 99Y möglich, Winterreifen, S212 E250 CDI?
Laut Fahrzeigschein und COC sind bei mir Reifen mit Lastindex 99 und Geschwindigkeitsindex Y erlaubt, maximal mögliche Geschwindigkeit 230 km/h.
Bei Winterreifen ist laut Gesetz auch Geschwindigkeitsindex H erlaubt (sofern Aufkleber dem Fahrer auf maximale Geschwindigkeit von 210 km/h hinweist auf der Frontscheibe), soweit klar.
Laut Fahrzeugschein:
Achse 1: 1060kg -> 530kg pro Reifen
Achse 2: 1360kg -> 680kg pro Reifen, mit Anhänger 1480kg -> 740kg pro Reifen
Lastindex laut Internet:
Code:
99 = 775kg
98 = 750kg
97 = 730kg
96 = 710kg
95 = 690kg
Kann vom Bekannten 2 Stück 95H Winterreifen übernehmen (225/55 R16), die er nicht braucht. Darf ich diese bei mir vorne verwenden? Oder müssen es unbedingt 99H sein?
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15 Antworten
Folgendes habe ich dazu im Internet gefunden:
Zitat:
Lastindex niedriger als erlaubt
In Einzelfällen dürfen seite Ende 2004 auch Reifen mit einem niedrigeren Tragfähigkeitsindex gefahren werden: Nämlich dann, wenn der Autohersteller in den Fahrzeugpapieren Reifen mit einem Lastindex fordert, der deutlich über der halben, maximalen Achslast eines PKW liegt.*2
Die maximale Achslast findet sich unter Ziffer 16 im „alten“ Fahrzeugschein bzw. in den Feldern 7.1 bis 7.3 in der „Zulassungsbescheinigung Teil I“.
Müssen laut Fahrzeugpapieren beispielsweise Reifen mit dem Lastindex 91 (= 615 kg Höchstlast) gefahren werden und die maximale Achslast beträgt 1.060 Kilogramm, sieht die Rechnung folgendermaßen aus:
2 Reifen x 615 kg (Tragfähigkeit) = 1.230 kg Gesamttragfähigkeit
Maximale Achslast = 1. 060 kg
Die geforderte Tragfähigkeit liegt also 170 kg (1.230 – 1.060) über der maximalen Achslast.
In diesem Fall könnten statt der geforderten Reifen mit Lastindex 91 auch Reifen mit einem Lastindex 87 (545 kg Tragfähigkeit) gefahren werden. In diesem Fall wäre bei der Tragfähigkeit noch ein „Sicherheitspuffer“ von 30 kg vorhanden. (2 x 545 kg = 1.090 kg – 1.060kg = 30 kg)
Da Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat man beim Reifnekauf nur wenig Wahl bezgl. des Load-Index. Vorteile ergeben sich also vor allem bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (Reinforced) fordert, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.
*2 = Erlass des BMVBW (heute BMVBS bzw. BMVI) vom 9.November 2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses „Räder und Reifen“ auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG
Unten ist diese Richtlinie als PDF von ADAC angehängt, Datei: Reifenkennzeichnung_1480KB.pdf, auf Seite 13.
Schau mal hier rein. Das dürfte die Frage beatworten.
Danke, die Herstellerangaben kenne ich, für die S212 Kombi gibt Mercedes nur 99W bei 16Zoll und 99Y bei 17Zoll frei.
Ich kann hier aber von meinem alten Passat B6 berichten,
dort werden im Fahrzeugschein 94V Reifen gefordert.
Im Fahrzeugschein steht:
Achse 1: 1130kg -> 565kg pro Reifen
Achse 2: 1090kg -> 545kg pro Reifen, bei Anhängerbetrieb 1155kg -> 578kg
Höchstgeschwindigkeit: 217 km/h
Code:
87 545 kg
88 560 kg
89 580 kg
90 600 kg
91 615 kg
92 630 kg
93 650 kg
94 670 kg
Ich habe dort 91H Winterreifen aufgezogen und war damit 4 mal beim TÜV, Dekra und KÜS, ohne Beanstandung.
Obwohl im Fahrzeugschein 94V steht.
Aus meiner Sicht alles i. O.
Sofern die Summe der Lastindices die maximale Last der Achse überschreitet, sollte es keinen Grund geben, derartige Reifen nicht zu montieren.
Ich ziehe dann die 95H vorne auf, hinten sind 99H. Eigentlich würde vorne auch Lastindex 87 ausreichen bei Winterreifen.
Laut Fahrzeugschein:
Achse 1: 1060kg -> 530kg pro Reifen
Achse 2: 1360kg -> 680kg pro Reifen, mit Anhänger 1480kg -> 740kg pro Reifen
Lastindex laut Internet:
99 = 775kg
98 = 750kg
97 = 730kg
96 = 710kg
95 = 690kg
...
87 = 545kg
Habe jetzt gelesen, dass sogar vom Werk aus z.B. die Smart mit verschiedenen Lastindex ausgeliefert worden sind. Vorne kleiner Lastindex, hinten großer Lastindex.
Alles richtig, darfst die 95H vorne aufziehen.
Verschiedene Lastindexe sind völlig okay, solange sie ausreichend sind.
Zitat:
@lomocuto schrieb am 12. Dezember 2022 um 11:25:26 Uhr:
Ich ziehe dann die 95H vorne auf, hinten sind 99H. Eigentlich würde vorne auch Lastindex 87 ausreichen bei Winterreifen.
Laut Fahrzeugschein:
Achse 1: 1060kg -> 530kg pro Reifen
Achse 2: 1360kg -> 680kg pro Reifen, mit Anhänger 1480kg -> 740kg pro Reifen
Lastindex laut Internet:
99 = 775kg
98 = 750kg
97 = 730kg
96 = 710kg
95 = 690kg
...
87 = 545kg
Habe jetzt gelesen, dass sogar vom Werk aus z.B. die Smart mit verschiedenen Lastindex ausgeliefert worden sind. Vorne kleiner Lastindex, hinten großer Lastindex.
Na der TÜV möchte bei Geschwindigkeiten über 200km oder so aber noch eine Reserve von 30% am besten informierst du dich Mal bei denen bevor du Reifen kaufst und dann bei der nächsten TÜV Prüfung durchfällst.
Ja, das passt, da Winterreifen und bis höchstens 210 km/h erlaubt, dank Aufkleber im Cockpit des Fahrzeugs, der den Fahrer darauf aufmerksam macht.
Bei dieser Geschwindigkeit gibt es keinen Abschlag beim Lastindex, daher würde auch Lastindex 87H vorne völlig ausreichen. 95H ist sogar deutlich überdimensioniert.
Lastindex bei Geschwindigkeiten über 210 km/h:
Unbedingt beachten: Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (also V, W, oder Y) müssen Abschläge beim Lastindex vorgenommen werden.
Höchst-Geschwindigkeit des Fahrzeugs (inkl. Toleranz ca. 1% Vmax + 6,5 km/h) | H-Reifen | V | W | Y |
---|---|---|---|---|
210 km/h | 100% | 100% | 100% | 100% |
220 km/h | - | 97% | 100% | 100% |
230 km/h | - | 94% | 100% | 100% |
Zitat:
@lomocuto schrieb am 12. Dezember 2022 um 11:25:26 Uhr:
Ich ziehe dann die 95H vorne auf, hinten sind 99H. Eigentlich würde vorne auch Lastindex 87 ausreichen bei Winterreifen.
Laut Fahrzeugschein:
Achse 1: 1060kg -> 530kg pro Reifen
Achse 2: 1360kg -> 680kg pro Reifen, mit Anhänger 1480kg -> 740kg pro Reifen
Muss man hier wirklich zur maximal technischen Achslast die Stützlast (bei mir 84kg) addieren? Sollte doch eigentlich Teil davon sein,oder?
Zitat:
@hophop2
Muss man hier wirklich zur maximal technischen Achslast die Stützlast (bei mir 84kg) addieren? Sollte doch eigentlich Teil davon sein,oder?
Habs selbst gefunden: Lt. Fahrzgschein: Erhöhung der zul. Achslast bei Anhängerbetrieb auf 1470 kg
Noch eine Frage.
Habe aktuell Alu-Felgen mit 8.5J x 17H2 ET:48.
Kann ich auch diese Alu-Felgen montieren: 8.5J x 17H2 ET:28 ???
Je kleiner die Einpresstiefe (ET) desto mehr wandert die Felge nach außen.
Es wird also die Spurbreite um 20mm auf jeder Seite vergrößert.
Fahren können, wahrscheinlich schon. Fahren dürfen, eher nicht. Gibt es eine ABE für die Felgen?
Gruß
Achim
Zitat:
@lomocuto schrieb am 2. Juni 2024 um 11:59:32 Uhr:
Noch eine Frage.
Habe aktuell Alu-Felgen mit 8.5J x 17H2 ET:48.
Kann ich auch diese Alu-Felgen montieren: 8.5J x 17H2 ET:28 ???
Je kleiner die Einpresstiefe (ET) desto mehr wandert die Felge nach außen.
Es wird also die Spurbreite um 20mm auf jeder Seite vergrößert.
Dann könnte es vorne im Radhaus eng werden; hinten eventuell auch.
Man darf nur Winterreifen mit verringerter Geschwindigkeit fahren, bei Sommerreifen gilt das was in den Papieren steht. Und bei den Winterrädern muß dann die Geschwindigkeit im KI entsprechend begrenzt werden, oder es muß ein Aufkleber im Sichtbereich angebracht werden der die Höchstgeschwindigkeit anzeigt.