1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Laut Polizei schaden unter 30 €, was nun?

Laut Polizei schaden unter 30 €, was nun?

Themenstarteram 7. Mai 2008 um 13:58

Hallo,

als ich heute in mein Auto einsteigen wollte, stellte ich fest, das ein neben mir parkendes Fahrzeug mein Spiegelgehäuse zerkratzt hat. Polizei kam und meinte, das der Schaden unter 30 € währe.

Was mach ich nun, kann ich trotzdem zum Gutachter oder habe ich kein Anspruch drauf?

Beste Antwort im Thema
am 7. Mai 2008 um 15:55

ne Lackierung für das Gehäuse wirst vermutlich nicht für 30 € bekommen, aber selbst wenn es 50 sind - was solls. Gehst zu nem Lacker, lässt das machen, gibst dem Typ die Rechnung, der gibt dir die 50 € und fertig. Auf den Kosten für ein Gutachten bleibst du hängen - sofern es überhaupt jemadn anfertigen würde. Auch nen Kostenvoranschlag würde ich nicht machen - der Kost ja auch wieder Geld.

Ganz ehrlich? Wenn die Polizei sagt kost 30 € hätt ich dir an Ort und stelle 50 gegeben und jeder fährt seines Weges.

Hatte auch mal ne Mädel das die alte Möhre von Polo meiner Freundin gestriffen hat. Klar hätten wir uns sanieren können . . . Hab ihr glaube 50 € abgenommen, ne vernünftige Politur gekauft, die Karre 2 Stunden poliert und das bisserl was man hinterher noch gesehen hat fiel garnicht auf.

Sollten alle mal ein bisserl zaghafter werden und nicht immer mit Kanonen auf Spatzen schießen und dann Ende des Jahres über steigende Versicherungsbeiträge jammern . . .

Als Unfallgegner würde ich dich bei dieser Art und Weise zu nem Gutachter schicken . . . und mich drüber kaputt lachen wenn du hinterher von mir 100 bekommt und selbst 300 für den Gutachter zahlen darfst :D

Also: Immer schön locker bleiben und getreu der Bibel: Was du nicht willst was man dir tut . . . .auch keinem anderen . . .

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten
am 7. Mai 2008 um 14:15

Zitat:

Original geschrieben von cascadeure

Hallo,

als ich heute in mein Auto einsteigen wollte, stellte ich fest, das ein neben mir parkendes Fahrzeug mein Spiegelgehäuse zerkratzt hat. Polizei kam und meinte, das der Schaden unter 30 € währe.

Was mach ich nun, kann ich trotzdem zum Gutachter oder habe ich kein Anspruch drauf?

Zum Gutachter? Nicht dein ernst oder? Wie wäre es mit gesundem Menschenverstand?

am 7. Mai 2008 um 15:48

Naja also wenn es ein elektronischer Aussenspiegel ist kann ich mir schon vorstellen das es nicht gerade unter 30 € ist, wenn man den Spiegel auswechselt ?!

am 7. Mai 2008 um 15:55

ne Lackierung für das Gehäuse wirst vermutlich nicht für 30 € bekommen, aber selbst wenn es 50 sind - was solls. Gehst zu nem Lacker, lässt das machen, gibst dem Typ die Rechnung, der gibt dir die 50 € und fertig. Auf den Kosten für ein Gutachten bleibst du hängen - sofern es überhaupt jemadn anfertigen würde. Auch nen Kostenvoranschlag würde ich nicht machen - der Kost ja auch wieder Geld.

Ganz ehrlich? Wenn die Polizei sagt kost 30 € hätt ich dir an Ort und stelle 50 gegeben und jeder fährt seines Weges.

Hatte auch mal ne Mädel das die alte Möhre von Polo meiner Freundin gestriffen hat. Klar hätten wir uns sanieren können . . . Hab ihr glaube 50 € abgenommen, ne vernünftige Politur gekauft, die Karre 2 Stunden poliert und das bisserl was man hinterher noch gesehen hat fiel garnicht auf.

Sollten alle mal ein bisserl zaghafter werden und nicht immer mit Kanonen auf Spatzen schießen und dann Ende des Jahres über steigende Versicherungsbeiträge jammern . . .

Als Unfallgegner würde ich dich bei dieser Art und Weise zu nem Gutachter schicken . . . und mich drüber kaputt lachen wenn du hinterher von mir 100 bekommt und selbst 300 für den Gutachter zahlen darfst :D

Also: Immer schön locker bleiben und getreu der Bibel: Was du nicht willst was man dir tut . . . .auch keinem anderen . . .

wie kommt man auf so eine idee......

ein gutachter...für ein spiegelgehäuse....

zwei optionen:

- beim :) anfragen was ein komplett neuer spiegel inkl. lacken kostet (unsinn, aber denkbar weil MAXIMALKOSTEN)

- beim lacker nach nem preis fragen (dürfte sich so um 30-60euro bewegen, je nach lack)

der gutachter gibt dir gegen geringfügige honorarzahlung exakt den gleichen tipp. jede wette.

alles andere ist gelinde gesagt mit kanonen auf spatzen geschossen.

meine rechtschutzversicherung hat aufgrund der allgemeinen schadenentwicklung in 2007 seine beiträge um 5% erhöht. (kein scherz, schreiben liegt vor)

jetzt weiß ich auch warum. dank rechtsschutz rennt ja scheinbar jeder zweite wegen einem vogelkotflecken zum anwalt und verklagt jede deutsche amsel. selbstverständlich erst, nachdem ein gutachter anhand der rückstände die vogelart "amsel" nachgewiesen hat :D

geh zum lacker, hol dir nen angebot, reiche dieses an den "schädiger" weiter, kassiere das geld und gut ist es. wirst sicherlich eine nacht ohne seitenspiegel auskommen ;)

am 7. Mai 2008 um 17:24

ist ja auch typischer schaden bei dem sich ein versierter lackdoc / smart repair anbietet.

wenn er nicht ausgebaut werden muss ( wovon ich ausgehe) rechne ich auch mit 50-60 EUR.

aber ich bin auch kein gutachter :)

Harry

Zitat:

Original geschrieben von heltino

 

der gutachter gibt dir gegen geringfügige honorarzahlung exakt den gleichen tipp. jede wette.

:mad: Willst du meine Zunft beleidigen ? :mad:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

So einen Ratschlag gibt es kostenlos vom Sachverständigen :D

 

Das nennt sich Kundendienst ;)

 

Man muss ja nicht für alles die Hand aufhalten......:)

Dazu kann ich nur sagen

"Wilkommen in Deutschland"

 

*****GRINS*****

bald laufen wir alle mit einem BGB rum !!!

am 8. Mai 2008 um 3:35

stell mal ein foto vom ,,fast totalschaden``rein:D

ein auto ist ein gebrauchsgegenstand der so oder so hier und da macken bekommt. ob durch steinschlag oder oder oder. sicherlich ærgert es einen wenn am neuen kratzer dran kommen. aber das bleibt nicht aus. das sind nicht die letzten! glaub mir:D

 

gruss

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von heltino

 

der gutachter gibt dir gegen geringfügige honorarzahlung exakt den gleichen tipp. jede wette.

:mad: Willst du meine Zunft beleidigen ? :mad:

 

So einen Ratschlag gibt es kostenlos vom Sachverständigen :D

Das nennt sich Kundendienst ;)

Man muss ja nicht für alles die Hand aufhalten......:)

keinesfalls will ich deine zunft beleidigen :)

aber es gibt ja bekanntlich zwei arten von wahnsinnigen:

der 1. rennt wegen so nem scheiß wirklich zum gutachter

und der 2. schreibt gegen berechnung ein riesengutachten mit lackatomverschiebungsanalyse :D

schlimm wird es immer dann, wenn beide wahnsinnigen aufeinandertreffen :D

Zitat:

Original geschrieben von heltino

 

lackatomverschiebungsanalyse :D

ich schmeisse mich weg vor lachen.... :D:D:D

 

Das Wort werde ich mir merken und im nächsten Gerichtsgutachten verwenden..... :p

 

Aber du hast schon Recht, man muss ja mit allem Rechnen in der heutigen Zeit.. :(;)

 

Gruss Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

schlimm wird es immer dann, wenn beide wahnsinnigen aufeinandertreffen :D

Nee nee das ist nicht schlimm.

Der eine spricht von einem völlig unbeschädigten Auto und der andere von einem Totalschaden ...und beide vom selben Auto :) uuund ..die Versicherung zahlt in beiden Fällen. ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von cascadeure

Hallo,

als ich heute in mein Auto einsteigen wollte, stellte ich fest, das ein neben mir parkendes Fahrzeug mein Spiegelgehäuse zerkratzt hat. Polizei kam und meinte, das der Schaden unter 30 € währe.

Was mach ich nun, kann ich trotzdem zum Gutachter oder habe ich kein Anspruch drauf?

...wie sieht es aus mit Zeugen?Adresse notieren. Nicht vegessen, Anwalt einzuschalten.Da Du ja mit Gutachter planst und Polizei deswegen kommen musste.

Wenn schon denn schon!!Bei solchen Schäden kann man nie vorsichtig genug sein.

:D:D:D

am 8. Mai 2008 um 11:12

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Der eine spricht von einem völlig unbeschädigten Auto und der andere von einem Totalschaden ...und beide vom selben Auto :) uuund ..die Versicherung zahlt in beiden Fällen. ;)

Wenn man die Beiträge auf MT so verfolgt, kann man nur hoffen, dass sie dann - je nach Geschick des Geschädigten / dessen RA - nicht entweder wie bei einem völlig unbeschädigten Auto oder wie bei einem Totalschaden (bei identischem Schaden :eek:) reguliert.

:D

am 8. Mai 2008 um 12:02

ich denke der geschädigte hat nun genug infos ?

lassen wir es dabei ?

*deckedrueber*

Harry

Deine Antwort
Ähnliche Themen