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Leasing Auto geklaut. Frage bezüglich der Leasingsonderzahlung
Guten Tag,
Unser Jaguar wurde vor circa einem Monat gestohlen, dazu habe ich eine kleine frage mit der Hoffnung das mir jemand weiterhelfen kann.
Der Wagen hatte einen Preis von 68.000 Euro
Wir haben ihn für 36 Monate geleast.
und eine LeasingSonderzahlung von 20.000 Euro geleistet.
Nach genau 23 Monaten wurde das Fahrzeug gestohlen.
Nun teilte mir die Versicherung mit da das sie an die Leasingbank 68.000 überweißt, da wir eine Neuwert Entschädigung bei Diebstahl haben.
Nun meine Frage bekommen wir evtl. sogar noch etwas Geld zurück ?
Beste Antwort im Thema
Nur als info,
Im jahr 2012 wurde meine geleaste Fahrzeug gestohlen, gerade am leasingende, der letzte leasingrate hatte ich gerade noch bezahlt.
Das Fahrzeug hatte lt Leasingvertrag eine Restwert über 45.000€. Nach etwa 3 Monate habe ich von Leasinggeber eine zahlung über 7.000€ Erstattet bekommen mit der Bescheid dass die versicherung lt Gutachten 52.000€ bezahlt hat und somit zahlen wir das differenz an Ihnen zurück.
Gruß
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22 Antworten
Du bekommst bei der geschilderten Situation 20.000€ Zurück (deine Anzahlung)
Plus alle deine geleisteten Leasingzahlungen
Beim Zins bin ich mir unsicher; den müsste die Bank behalten, da tatsächlich eine Leistung erbracht wurde die eben nicht ersetzt wurde (das Ausleihen des Geldes).
Wird nicht einfach zu beantworten sein. Aber wenn der Händler den vollen Preis bekommt sollte abzgl. der Bearbeitungskosten evtl. Zinsen, eine Kleinigkeit übrig bleiben. Ich würde erst mal höflich anfragen, was geht. VG
ja das habe ich mir auch gedacht, das man eig ja die 20.000 zurück bekommen sollte + evtl sogar die monatlichen zahlungen..
Zitat:
@Tempo1239 schrieb am 30. Juni 2020 um 19:22:15 Uhr:
Du bekommst bei der geschilderten Situation 20.000€ Zurück (deine Anzahlung)
Plus alle deine geleisteten Leasingzahlungen
Beim Zins bin ich mir unsicher; den müsste die Bank behalten, da tatsächlich eine Leistung erbracht wurde die eben nicht ersetzt wurde (das Ausleihen des Geldes).
Leasing ist Miete kein Besitz. Die Leasingsonderzahlung ist eine Art zusätzliches Nutzungsentgelt zum Erwerb des Vertrages und kein Besitzrecht (Teilhaberschaft) am Fahrzeug. Eher schon eine Gebühr um einem Club beizutreten um einen Vergleich zu machen. Es wurde ein Fahrzeug gestohlen, kein Recht wurde gestohlen.
Also 22.000 € für 36 Monate aber nur 23 Monate genutzt. (22.000/36)*23=
Das ist meine Meinung.
Wäre mal interessant, was da tatsächlich rauskommt. „zusätzliches Nutzungsentgelt zum Erwerb des Vertrages“ eher nicht, sondern eher eine Vorauszahlung auf das monatliche Nuzungsentgelt, um die Rate zu senken. Aber im Grunde Wortklauberei.
Hier ein Bericht zu einem ähnlichen Urteil:
https://www.asscompact.de/.../...den-wiederbeschaffungswert-übersteigt
Das wäre schön, aber das wird nicht funktionieren. Ihr seid Besitzer und nicht Eigentümer. So ist Leasing nun mal. Was zu klären wäre, die hohe Anzahlung im Verhältnis zur Laufzeit. Aber mit der Schadenminderungspflicht werdet Ihr sicherlich keinen Gewinn machen...
Zitat:
@Genie21 schrieb am 30. Juni 2020 um 20:05:12 Uhr:
Also 22.000 € für 36 Monate aber nur 23 Monate genutzt. (22.000/36)*23=
Das ist meine Meinung.
In deiner Rechnung bekommt der Händler:
Den vollen Kaufpreis,
plus 22.000/36 * 23
Meiner Meinung nach nicht nachvollziehbar, dass bei Diebstahl der Händler plötzlich weit im Plus landet.
Es ist ja eine Versicherungsleistung. Und "Plus" macht dann derjenige, der die Beiträge dazu gezahlt hat.
Das Eigentum des Leasingeber ist weg und muss ersetzt werden. Da es einige Versicherungen gibt mit Neupreisentschädigung von 24 Monaten, bekommt diese halt den Preis. Der Leasinnehmer muss ja nicht so eine Versicherung abschließen. Und die bezahlten Beiträge sind ja Miete für die Sache und nicht als Abzahlung für das Fahrzeug. Leasing halt. Letztendlich könnte der Leasinggeber noch Verlust aus den ausstehenden Raten geltend machen. GAP Deckung.
Eigentum muss ersetzt werden --> Versicherung
Leasingnehmer hat einen Vertrag über Zahlung von 36 Monate, wenn keine GAP Klausel im Versicherungsvertrag ist, kann es noch doof laufen.
Notwendigkeit von GAP beim Leasingvertrag --> https://www.motor-talk.de/.../...beim-leasingvertrag-t6742400.html?...
Natürlich war eine GAP Versicherung abgeschlossen die aber hier ja eig garnicht gebraucht wird.
Im Vertrag steht auch das wir den Wagen für 33.000 Euro nach den 36 Monaten abkaufen könnten..
Zitat:
@andysnickers schrieb am 1. Juli 2020 um 16:08:42 Uhr:
Natürlich war eine GAP Versicherung abgeschlossen die aber hier ja eig garnicht gebraucht wird.
Im Vertrag steht auch das wir den Wagen für 33.000 Euro nach den 36 Monaten abkaufen könnten..
Ist es dann überhaupt ein Leasingvertrag? Oder eigentlich eine Finanzierung? Dann sähe das Ergebnis natürlich anders aus.
Ja es war ein Kilometerleasing mit Option zum Kauf am ende aber kein muss.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 1. Juli 2020 um 16:46:18 Uhr:
Zitat:
@andysnickers schrieb am 1. Juli 2020 um 16:08:42 Uhr:
Natürlich war eine GAP Versicherung abgeschlossen die aber hier ja eig garnicht gebraucht wird.
Im Vertrag steht auch das wir den Wagen für 33.000 Euro nach den 36 Monaten abkaufen könnten..
Ist es dann überhaupt ein Leasingvertrag? Oder eigentlich eine Finanzierung? Dann sähe das Ergebnis natürlich anders aus.
Zitat:
@andysnickers schrieb am 1. Juli 2020 um 16:08:42 Uhr:
Natürlich war eine GAP Versicherung abgeschlossen die aber hier ja eig garnicht gebraucht wird.
Im Vertrag steht auch das wir den Wagen für 33.000 Euro nach den 36 Monaten abkaufen könnten..
Wenn Ihr die GAP in eurer Police hattet, ist doch super. Aber so natürlich ist das auch nicht. Es gibt noch viele die diese Versicherung schlicht vergessen. BMW und Mercedes haben diese im Leasingvertrag, aber nur mit Bedingungen. Neuwagen Bestellung in mindestens drei Monaten.... oder so ähnlich.
Darum habe ich bei meiner Versicherung die GAP, damit ich nicht an ein Neugeschäft gebunden bin. Im Fall des Falles kann man sich dann den besten LF auf dem Markt anschauen.
Gruß
Grade einen Anruf von der Polizei bekommen, der Wagen wurde gefunden in Antwerpen.
am 29.6. ist die 4 Wochen Frist abgelaufen.