- Startseite
- Forum
- Wissen
- Finanzierung
- KFZ Leasing
- Leasing Gutachten und Minderwerte
Leasing Gutachten und Minderwerte
Hallo an alle,
ich habe jetzt die letzten 2 Stunden das Forum durchforstet und leider ganz unterschiedliche Erfahrungen und Angaben gefunden.
Ich würde gerne wissen, welche Erfahrungen ihr bei der Leasingrückgabe gemacht habt und ob ihr die Fahrzeuge aufbereiten habt lassen?
Welche Minderwerte wurden euch z.B. berechnet bei:
- zerkratzen / verschrammter Felge durch Bordsteinschaden?
- Krater / Abschürfungen an der Stoßstange bzw. Frontschürze (Unterseite)?
Hat der Schaden sich durch ein Anschlussleasing reduziert? Und wurde immer der Minderwert berechnet oder auch fälschlicherweise die Repreaturkosten?
Ähnliche Themen
16 Antworten
Zitat:
@Bully2020 schrieb am 17. Oktober 2020 um 16:27:28 Uhr:
Hallo an alle,
ich habe jetzt die letzten 2 Stunden das Forum durchforstet und leider ganz unterschiedliche Erfahrungen und Angaben gefunden.
Ich würde gerne wissen, welche Erfahrungen ihr bei der Leasingrückgabe gemacht habt und ob ihr die Fahrzeuge aufbereiten habt lassen?
Welche Minderwerte wurden euch z.B. berechnet bei:
- zerkratzen / verschrammter Felge durch Bordsteinschaden?
- Krater / Abschürfungen an der Stoßstange bzw. Frontschürze (Unterseite)?
- Kratzer an Kunststoffteilen innen?
Hat der Schaden sich durch ein Anschlussleasing reduziert? Und wurde immer der Minderwert berechnet oder auch fälschlicherweise die Repreaturkosten?
Sorry habe falsch editiert und eine "Antwort" erstellt. Würde mich über Erfahrungen eurerseits freuen. Danke
Der Gutachter ( wird ja auch vom Händler bezahlt) nimmt alle Schäden auf. Dadurch ergibt sich dann rein rechnerisch eine stolze Summe. Aber Achtung: im Gutachten stehen die Reparaturkosten, nicht die Wertminderung. Was man letztlich zahlt ist individuelle Verhandlungssache.
Zitat:
@autosmachenfreude schrieb am 18. Oktober 2020 um 12:59:10 Uhr:
Der Gutachter ( wird ja auch vom Händler bezahlt) nimmt alle Schäden auf. Dadurch ergibt sich dann rein rechnerisch eine stolze Summe. Aber Achtung: im Gutachten stehen die Reparaturkosten, nicht die Wertminderung. Was man letztlich zahlt ist individuelle Verhandlungssache.
OK verstehe. Das heißt wenn der Ersatz einer Felge z. B. 1:1 vom Händler weitergegeben wird dann liegt der Fehler eigentlich beim Händler?
Wie sieht es denn bei den o.g Beispielen aus? Würde gerne mal sehen wie unterschiedlich das Ganze bewertet wird von den Händlern
- Bei Felgen habe ich jetzt z. B. Oft gelesen: Minderwert 100 bis 150. Bzw. Neue Felge in Rechnung gestellt was man ja eigentlich nach gültiger Rechtssprechung nicht darf
- Kratzer frontschürze: bei mir selbst wurden Kratzer an der Frontschürze (Peugeot) nicht in Rechnung gestellt. Mehrfach habe ich hier aber schon gelesen dass ca 250 bis 350 Euro Minderwert berechnet wurden.
- wie sieht es aus mit Kratzern an Zierleisten oder Kunststoff im innenraum?
Manche Felgen dürfen offiziell nicht repariert werden, dann wird eine ganze Felge in Rechnung gestellt.
Kratzer im Innenraum wurden mir noch nie berechnet. Waren aber bisher hauptsächlich mal leichte Kratzer am Handschuhfach von Handtaschen und sowas. Normaler Gebrauch.
Zitat:
@Mareisco schrieb am 18. Oktober 2020 um 13:21:59 Uhr:
Manche Felgen dürfen offiziell nicht repariert werden, dann wird eine ganze Felge in Rechnung gestellt.
Kratzer im Innenraum wurden mir noch nie berechnet. Waren aber bisher hauptsächlich mal leichte Kratzer am Handschuhfach von Handtaschen und sowas. Normaler Gebrauch.
Aber selbst dann darf nur der minderwert abgerechnet werden oder? Bei glanzgedrehten Felgen
Z. B. Ein verkratztes kunstoffinnnenteil wird man auch nur austauschen können. Da wird ja m.m. Nach auch nur der minderwert angesetzt.
Es gibt bei allen Leasinggebern, ob nun vom Hersteller oder Drittfirmen, einen Katalog der tolerierten Schäden und des Verschleiß bei Rückgabe. Die können sich durchaus unterscheiden, daher solltest du den dich betreffenden konsultieren.
Das pauschal zu beantworten ist sehr schwierig. Entscheidend hierbei ist sicherlich, ob der Schaden für den Wiederverkauf repariert werden muss oder nicht, weil er dem normalen Erwartungszustand eines Gebrauchtwagens entspricht. Leichte Kratzer im Innenraum gehören sicherlich zu Letzerem, eine grobe Scharte im Stoßfänger wohl eher nicht.
mfg, Schahn
Ein Kollege hat Schäden an glanzgedrehten Felgen mit Smart Repair beheben lassen. Der Gutachter hat es gemerkt. Die Felgen galten als Schrott und wurden zum Neuwert berechnet.
Aber wie schon in meinem ersten Beitrag geschrieben: es ist alles individuell und der Händler hat Spielraum
Zitat:
@autosmachenfreude schrieb am 18. Oktober 2020 um 13:59:52 Uhr:
Ein Kollege hat Schäden an glanzgedrehten Felgen mit Smart Repair beheben lassen. Der Gutachter hat es gemerkt. Die Felgen galten als Schrott und wurden zum Neuwert berechnet.
Aber wie schon in meinem ersten Beitrag geschrieben: es ist alles individuell und der Händler hat Spielraum
Hat man den wirklich einen Unterschied gesehen?
Hat jemand schon mal einen minderwert für kratzer im innenraum auferlegt bekommen? Denn dort kann man ja wie gesagt auch kein smartrepair machen sondern müsste das ganze Teil ersetzen. Oder wird das Teil z. B. Einstiegsleiste kunstoff komplett in Rechnung gestellt?
Hier ein Auszug von einem DEKRA-Gutachten im Auftrag von VW-Leasing.
In Rechnung gestellt werden natürlich immer nur die Netto-Werte (auch bei privat)!
Zitat:
@Hernefan schrieb am 18. Oktober 2020 um 14:50:08 Uhr:
Hier ein Auszug von einem DEKRA-Gutachten im Auftrag von VW-Leasing.
In Rechnung gestellt werden natürlich immer nur die Netto-Werte (auch bei privat)!
Danke für das hochladen.
Bei der Felge hast du es akzeptiert das kein minderwert fällig wird? Bei der Scheibe wahrscheinlich über TK laufen lassen?
Und was war das für ein umweltschaden auf der Motorhaube?
Der VW Konzern ist nach unseren Erfahrungen (Geschäftsleasing) besonders emsig bei der Abrechnung von Schäden. Aber auch hier hat der Händler Spielraum.
Zum Gutachten von Hernefan:
Wenn die Felge „ringsum“ beschädigt war ist das mehr als eine normale Gebrauchsspur. Und bei glanzgedreht ist eben keine Reparatur zugelassen als wird der Neupreis berechnet
Umweltschaden könnte Vogelkot sein der den Lack verätzt hat
Zitat:
@Bully2020 schrieb am 18. Oktober 2020 um 13:46:13 Uhr:
Zitat:
@Mareisco schrieb am 18. Oktober 2020 um 13:21:59 Uhr:
Manche Felgen dürfen offiziell nicht repariert werden, dann wird eine ganze Felge in Rechnung gestellt.
Kratzer im Innenraum wurden mir noch nie berechnet. Waren aber bisher hauptsächlich mal leichte Kratzer am Handschuhfach von Handtaschen und sowas. Normaler Gebrauch.
Aber selbst dann darf nur der minderwert abgerechnet werden oder? Bei glanzgedrehten Felgen
Wenn man es nicht reparieren kann, wird es zu 100% ersetzt. Ein Kollege hatte am TT RS alle vier Felgen hier und da angemackt (die Felge hat da gefühlt keinen Schutz durchs Gummi) und hätte auch alle vier bezahlen müssen, aber da hat er dann mit dem Händler 50/50 gemacht. Alles hat in irgendeiner Form Spielraum.
Zitat:
@Bully2020 schrieb am 18. Oktober 2020 um 14:59:09 Uhr:
Zitat:
@Hernefan schrieb am 18. Oktober 2020 um 14:50:08 Uhr:
Hier ein Auszug von einem DEKRA-Gutachten im Auftrag von VW-Leasing.
In Rechnung gestellt werden natürlich immer nur die Netto-Werte (auch bei privat)!
Danke für das hochladen.
Bei der Felge hast du es akzeptiert das kein minderwert fällig wird? Bei der Scheibe wahrscheinlich über TK laufen lassen?
Und was war das für ein umweltschaden auf der Motorhaube?
Mit VW-Leasing kann man nicht diskutieren oder handeln.
Der Umweltschaden war Vogelkot, der den Lack beschädigt hat. Die Felge war nur durch einen Bordsteinrempler beschädigt. Sobald am außeren Rand der Felge „Material“ abgetragen wird, ist es leider kein Kratzer mehr. Inwieweit sich der Händler im Rahmen vom Anschlussgeschäft an den Schäden beteiligt, sollte im Vorfeld geregelt werden (am besten schriftlich).
OK. Naja habe bei audi geleast. Sollte auch nicht anders sein..
Ging der vogelkot nicht durch polieren raus??
Kann mir jemand sagen wie ich glanzgedrehte oder pulverbeschichtete Felgen erkennen kann?