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Leasing vorzeitig beenden?
Hallo!
Folgende Frage habe ich an Euch:
Wie Ihr an der Signatur seht, habe ich einen Opel Vectra geleast. Daten des Leasingvertrages: 4 Jahre (Ende 06.2008) und 100000km Gesamtlaufleistung. Aus privaten Gründen möchte ich den Vertrag in 03.2008 beenden. (also 3 Monate früher) Die Laufleistung des Wagens wird dann ca. 75000km betragen, also erheblich weniger als vereinbart.
Wie ist hier die Vorgehensweise bei der Abwicklung und welche Kosten kommen auf mich zu? Der Wagen hat ja weniger gelaufen, ich würde auch bis 06.2008 nur 78000km gefahren sein und die monatl. Raten sind für die 100000km berechnet worden. Muss Opel (GMAC-Bank) den Wagen zurücknehmen?
Ich würde anschliessend keinen neuen Opel leasen, obwohl ich mit dem Wagen äußerst zufrieden bin.
Vielen Dank für Eure Kommentare!
Karl aus OWL
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19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von karlderkopf
Der Wagen hat ja weniger gelaufen, ich würde auch bis 06.2008 nur 78000km gefahren sein und die monatl. Raten sind für die 100000km berechnet worden. Muss Opel (GMAC-Bank) den Wagen zurücknehmen?
Verträge sind normalerweise für beide Seiten bindend.... Wenn sie es tut, glaube ich kaum, dass sich das ganze für dich lohnt. Die Details zu den Kosten eines vorzeitigen Ausstiegs findest du in deinem Vertrag.
Handelt es sich um Kilometer- oder Restwert-Leasing? Im ersten Fall steht die Vergütung für Minderkilometer in deinem Vertrag, im zweiten Fall wird der Wagen unabhängig von der Laufleistung taxiert.
Alles ist möglich, aber wie ich immer schreibe, wird der Leasinggeber nicht auf Gewinn verzichten und sich die 3 Monate bezahlen lassen. Alternative: Jemanden suchen, der das Leasing übernimmt...
Möchte dieses Thema nochmals auffrischen:
Ich habe seit August 2008 einen Audi RS6 geleast (Firmenleasing). Die Konditionen waren: 0% Anzahlung, km-Leasing mit Laufleistung von 25.000 km pro Jahr und 48 Monate Leasingdauer. Macht eine Gesamtlaufleistung von 100.000 km über die Leasingdauer.
Nun habe ich feststellen müssen, dass ich den Wagen erheblich weniger nutze als ursprünglich angedacht und habe somit in den letzen 2 3/4 Jahren (oder exakt 32 Monaten) gerade mal eine Laufleistung von rd. 20.000 km rausgefahren, was umgerechnet einer monatlichen km-Leistung von 625 km entspricht.
Hochgerechnet auf die gesamte Leasingdauer ergibt sich somit eine prognostizierte Gesamt-LL von rd. 30.000 km...also 70.000km weniger als im Vertrag angenommen.
Die Audi Bank bezahlt einen vertraglich vereinbarten Betrag von 6,7 Ct. netto pro Minderkilometer, macht in Summe 4690€, die mir die Audi Bank bei regulären Leasingende im August 2012 zurückzahlen müsste (unter der Vorraussetzung, dass die vertraglich vereinbarten Gebrauchsspuren eingehalten werden). Da dieser Betrag ungefähr drei Netto-Monatsraten im Leasing beträgt, war meine Überlegung, ob ich den Wagen evtl. nicht schon drei Monate eher zurückgeben kann, also schon im Mai 2012.
Meine Planung sieht zur Zeit vor, keinen Audi wieder zu leasen aber evtl. im Konzern und auch beim gleichen Vertragshändler zu bleiben.
Ist so eine Konstellation möglich?
knolfi
Sicher, dass sie 70000km zurückzahlen
Schaue mal in deinen Vertrag denn es kann sein, dass hier nur bis XXX km zurückgezahlt wird aber nicht jeder Minderkilometer...
Ich denke aber, dass ein Entgegenkommen "ohne" ein weiteres Geschäft nicht so einfach machbar sein wird...
Aber genaues kann dir dein Verkäufer dazu sagen...
P.s. ein Km Betrag wird wohl eh pauschal nicht erstattet (2500km???)
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Sicher, dass sie 70000km zurückzahlen
Schaue mal in deinen Vertrag denn es kann sein, dass hier nur bis XXX km zurückgezahlt wird aber nicht jeder Minderkilometer...
Ich denke aber, dass ein Entgegenkommen "ohne" ein weiteres Geschäft nicht so einfach machbar sein wird...
Aber genaues kann dir dein Verkäufer dazu sagen...
P.s. ein Km Betrag wird wohl eh pauschal nicht erstattet (2500km???)
Hab ich gerade gemacht. Dort steht unter den Leasing-Bedingungen:
Zitat:
IV, 3. Nur für Verträge ohen Gebrauchtwagen-Abrechnung: Ist bei Rückgabe des Fahrzeuges nach Ablauf der bei Vertragsabschluss vereinbarten Leasing-Zeit die festgelegte Gesamtkilometer-Laufleistung über- bzw. unterschritten, werden die gefahrenen Mehr- bzw. Minderkilometer dem Leasing-Nehmer zu dem im Leasing-Vertrag genannten Satz nachberechnet bzw. vergütet. Bei der Berechnung von Mehr- oder Minderkilometern bleibe 2.500km ausgenommen
Demnach sind's also "nur" 67.500 Minder-km oder 4522,50€...macht immer noch ca. 3 Monate.
Ach so, weiter unten steht:
Zitat:
IV, 5. ...
Ist abzusehen, dass die Gesamtfahrleistung eines Vertrages ohne Gebrauchtwagenabrechnung erhelblich über- oder unterschritten wird, kann jede Vertagspartei verlangen, dass über eine entsprechende Anpassung der Leasing-Raten und eine Neufestsetzung der Geasmtfahrleistung gem. Ziff. 3 verhandelt wird.
Heisst das also, dass ich höchstens meine Leasingrate in den letzten 16 Monaten reduzieren kann, nicht aber den Vertrag vorzeitig (also von nach 13 Monaten) beenden kann?
BTW: Was hat es mit der Gebrauchtwagenabrechnung auf sich? Heisst das, diese Bedingungen gelten nur, wenn ich keine Gebrauchten in Zalhung geben habe? Ich habe damals meinen finanzierten A6 4F 4.2 in Zahlung gegeben bzw. hat der Händler den Wagen aus der Finanzierung rausgekauft und mit uns verrechnet.
Verwirrte Grüsse
knolfi
Als Anzahlung für den RS?
Für mich bedeutet dies eher, dass du deine Leasingraten nach "unten" anpassen kannst/könntest aber früher abgeben, keine Ahnung, liest sich nicht draus...
Genaues gibt es wohl echt nur bei deinem Verkäufer
P.s. der RS wird dann als Gebrauchtwagen abgerechnet, sollte jedoch nix dem A4 zu tun haben dieser Vertragliche Bestandteil, gibt ja keinen festgesetzten Restwert (Restwerleasing) beim RS
Gebrauchtwagenabrechnung bezieht sich auf Leasing mit Restwertabrechnung, die hast Du ja nicht.
Zur Anpassung der Leasingrate: die verminderte LL wird Dir nicht 1:1/proportional auf die Rate angerechnet, weil sich die Rate nicht fifty-fifty aus Restwert und LL zusammensetzt.
Bei gewerblichem Leasing ist eine vorzeitige Kündigung ausgeschlossen, sonst erkennt das Finanzamt das nicht als Leasing an.
btw:
Bei BMW gab es mal ne 90Tage Regel: 3Monate vorher abgeben, wenn man in Anschluss einen neuen least. Für die letzten 3 Monate zahlte man dann nur 50%. Vermutlich macht das hier den Braten aber auch nicht mehr fett.
Also mein Finanzamt erkennt das an und mein Steuerberater hat es mir auch so erklärt. Die Leasingrate ist immer absetzbar. Ob vorzeitig gewechselt wird ist unrelevant. Anders könnte es aussehen, wenn man eine extrem hohe Leasingrate vereinbart, das Auto also versteckt finanziert, rauskauft und gewinnbringend verkauft...
BEN
Naja, im Kern geht es um die Frage, wer der wirtschaftliche Eigentümer ist.
Wenn Dich das interessiert kannst du hier nachlesen: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/leasing.html#head2
Hallo Knolfi
Kläre alles direkt mit deinem Händler. Der sollte sehr kompetent sein. Das ist kein Problem für die Konzernbanken und dein Händler.
Ich habe meinen S4 ja auch nach einem Jahr "getauscht". Der Wagen war auf 3 Jahre geleast und ich habe ihn nach 15 Monaten gegen die Quh getauscht.
Die Audi Bank spielt da mit und da du ja beim gleichen Händler bleibst wird der auch mitspielen. Er hat ja ein Folgegeschäft.
Kurz gesagt:
Die Bank hat eine gewisse Forderung X
Der Händler zahlt für den RS6 Summe Y
und X-Y=?? ist deine Verhandlungssache. Was natürlich gegen Null gehen soll, da du weniger km drauf hast und ein weiteres Auto kaufen willst.
Gebrauchtwagenabrechnung ist Restwertleasing. Das bietet dir ein seriöser Händler nicht an, gerade bei gewerblichen Leasing.
Zu Vertragsänderungen kann ich nix sagen, würde aber wieder meinen Verkäufer ansprechen.
@Ben
Richtig. War bei mir auch so. Alles anerkannt.
Gruß Tom
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Meine Planung sieht zur Zeit vor, keinen Audi wieder zu leasen aber evtl. im Konzern und auch beim gleichen Vertragshändler zu bleiben.
Er will doch keinen Audi mehr? Da sind die Hersteller recht eigen, du hast ja direkt wieder einen Audi unterschrieben der mit Sicherheit viel teurer war
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Meine Planung sieht zur Zeit vor, keinen Audi wieder zu leasen aber evtl. im Konzern und auch beim gleichen Vertragshändler zu bleiben.
Er will doch keinen Audi mehr? Da sind die Hersteller recht eigen, du hast ja direkt wieder einen Audi unterschrieben der mit Sicherheit viel teurer war
Er bleibt beim Konzern. Also VW oder Porsche und beim gleichen Händler. Die Leasing macht da mit. Der Händler fragt an was eine Ablösung zum Datum XY kostet und gibt es dann an knolfi weiter. Die Verhandlung wird immer zwischen Händler und Käufer liegen. Die Konzernbanken haben damit kein Problem.
Weil er teurer war, kam ich mit Null raus, da ja anfänglich der Wertverlust größer der Tilgung liegt.
Gruß Tom
Kannst du und ich nicht wissen ob es jemand einfach so mitmacht, wie auch
Alle müssen mitspielen, liegt ja nicht an einer stelle und es müssen alle Zahlen mal auf den Tisch...
Evtl. wird es viel zu teuer auch dies kannst du und ich nicht wissen
Bedenke, was will der Händler mit nem gebrauchten RS6 auf dem Hof den er evtl. zu teuer einkauft
Alles ein rechenspiel wo die Bank, der Händler und auch der Kunde mitspielen muss und alle Zahlen gerechnet werden müssen
Die Leasing sagt einfach --> Buchwert X (z.b. 80k)
Der Händler kauft/bietet für --> Händler EK Y (z.b. 50k)
und die Differenz hier z.b. 30k (falls zu groß) muss der Kunde ohne und aber tragen, wenn er dies macht dann ist gut und wenn nicht bringt im ein Neuwagen hier nix...
Moin @TomA8 und @Golf5GTI/DSG,
sorry, dass ich mich länger nicht gemeldet habe, aber ich war im Urlaub.
Das mit dem (stark) vorzeitigem Leasingende hab ich schon mal 2009 durchrechnen lassen, als ich meinen RS6 vorzeitig gegen einen R8 tauschen wollte. Der Händler wollte eine Ablöse von 25.000€ für das vorzeitige Leasingende, was ich abgelehnt habe.
Es hilft wohl nur ein bzw. mehrere Gespräche mit den Verkäufern, um hier Klarheit zu bekommen.