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Leasingbank Fordert Sotzialversicherungsnummer ????

Hallo Zusammen
hab mal ne Frage ein Freund von mir will sich ein Auto Leasen nun fordert die Leasingbank seine Sozialversicherungsnummer
kann mir jemand sagen ob das Rechtens ist,BZW was die Bank damit will?

gruß

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30 Antworten

Mir fällt absolut kein sinnvoller Grund ein, für den eine Leasing-Bank die Sozialversicherungsnummer ihres Kunden benötigen würde.

Antwort von der bank

Zitat:

um zu überprüfen, ob alle Abgaben gezahlt werden bzw. um Ihre Identitä zu bestätigen

Die Identität läßt sich über den Personalausweis überprüfen und ob alle Abgaben gezahlt werden, unterliegt dem Steuergeheimnis und geht die Leasingbank nichts an.

Wir haben eben auch bei der Deutschen Rentenversicherung angerufen und auch die meinte egal wer da anruft es bekommt keiner ne Auskunft telfonisch nicht mal der versicherte.

Da ich bei der Rentenversicherung arbeite, kann ich dir folgende Lösung anbieten:
Die Leasingbank braucht die Nummer, da sie im Falle, dass der Leasingnehmer nicht zahlen kann und somit eine offene Forderung entsteht, bei der Rentenversicherung ein Pfändungsersuchen einreichen. Der Leasingnehmer wird sicherlich in so einem Fall auch unterschreiben müssen, dass er seine Ansprüche bis zur Pfändungsgrenze abtritt.
Dass bei der Rentenversicherung niemand Auskunft bekommt und schon garnicht der Versicherte, ist Quatsch. Es kommt viel mehr darauf an, wer Auskünfte haben möchte und welche Art von Auskünften. Das ist aber alles im Sozialgesetzbuch bzw. im Datenschutzgesetz geregelt.

Daß es Lohnpfändung gibt, ist mir bekannt, aber Pfändung von Rentenansprüchen in der GRV in der Ansparphase? Das wäre mir absolut neu.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Die Identität läßt sich über den Personalausweis überprüfen und ob alle Abgaben gezahlt werden, unterliegt dem Steuergeheimnis und geht die Leasingbank nichts an.

Andererseits ist die "Leasingbank" (was ist das eigentlich

:D

) nicht verpflichtet, einen Vertrag herauszugeben. Wenn sie es also ohne angabe der RV-nummer nicht macht, muss sich der Freund eine andere Bank suchen.

;)

Und ob alle (Sozial-)Abgaben bezahlt wurden hat mit dem Steuergeheimnis genau nullkommanix zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Andererseits ist die "Leasingbank" (was ist das eigentlich :D)...
Und ob alle (Sozial-)Abgaben bezahlt wurden hat mit dem Steuergeheimnis genau nullkommanix zu tun.

Leasingbank = Leasing-Gesellschaft

Eigentlich wollte ich Datenschutz statt Steuergeheimnis schreiben...

;):cool::p

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Daß es Lohnpfändung gibt, ist mir bekannt, aber Pfändung von Rentenansprüchen in der GRV in der Ansparphase? Das wäre mir absolut neu.

Nein, in der Ansparphase kann selbstverständlich nichts gepfändet werden. Da habe ich mich ungenau ausgedrückt. Zur Pfändung kommt es, wenn eine Leistung gewährt wird. Das muß ja nicht unbedingt eine Altersrente sein. Das kann ja auch eine Erwerbsminderungsrente sein (der Leasingnehmer kann ja dauerhaft erwerbsunfähig werden) oder eine Hinterbliebenenrente.

Und wenn der Leasingnehmer bis zum Eintritt der Altersrente nie wieder zu Geld kommt und die Forderung begleichen kann, wird eben dann gepfändet. Ist zwar noch lange hin, aber dieser Vordruck wird siche rbei jedem Kunden benutzt, egal ob der 20 oder 60 Jahre alt ist.

Man wird sich wundern, wenn man sieht, wie oft uralte Forderungen (von denen der Betroffene oft garnichts mehr weiss) dann plötzlich durch Rentenpfändung bedient werden.

Müssen die Gläubiger im Falle eines Zahlungsausfalles nicht trotzdem einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner erwirken (der 30 Jahre gültig ist) oder reicht denen wirklich ein vom Gläubiger unterschriebener Wisch mit der Sozialversicherungsnummer?

Keine Angst, so ein Titel ist schnell erstellt. Fix nen gerichtlichen Mahnbescheid online erstellen, 14Tage warten, fertig. :D

@drahke:
Jetzt gehts an Eingemachte....da ich diese Fälle nicht direkt bearbeite (dafür gibt es eine Sonderabteilung bei uns) kann ich das nicht mal genau sagen.
Auf jeden Fall ist es Gang und Gäbe, dass bei Krediten o.ä. im Vertrag drinsteht, dass der Kreditnehmer im Falle der Nichtzahlung seine Lohn- und Rentenansprüche bis zur Pfändungsfreigrenze an den Gläubiger abtritt.
Ich meine, es kommt in dem Fall drauf an, ob ein Vertrag geschlossen wurde, in dem dies bereits vereinbart (Pfändungsklausel) wurde oder ob es sich um eine nichtbezahlte Rechnung handelt (jemand beauftragt einen Handwerker und bezahlt nicht), wo vorab keine Pfändung vereinbart wurde. Im letzteren Fall müßte m. E. erst ein Vollstreckungstitel vorliegen.
Wenn es dich interessiert, kann ich mich aber morgen mal genau erkundigen.
PS: Zur tatsächlichen Pfändung kommt es in den meisten Fällen aber eh nicht, da die Rente so niedrig ist, dass kein pfändbarer Betrag zur Verfügung steht. Vor allem, wenn der Schuldner noch unterhaltsberechtigte Personen (Ehepartner, Kinder, usw.) hat.

Also,
in meiner Arbeitspraxis (Dipl. Soz.Päd.) habe ich die Erfahrung gemacht, dass dt. Unternehmen schon einen vollstreckbaren Titel erwirken, gerade Banken sind da genau.
Bei Krediten von Vermittlern, bzw. Kredite von ausländischen Banken gehen direkt an die Pfändung vom Gehalt, weil das so in dem Vertrag mit vereinbart ist.

Und wenn man keine Sozialversicherungsnummer hat, so wie ich?

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