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Leasingfahrzeug-Rückgabe an Verkäufer des Nachfolge-BMWs, anstatt an damaligen Verkäufer???

BMW 5er E60
Themenstarteram 20. Oktober 2007 um 10:42

Moin,

bald kommt mein neues Leasing-Fahrzeug! Ich habe mein neues Fahrzeug allerdings bei einem anderen BMW Haus bestellt als von meinem "alten" e60. Jetzt schreibt mich aber die BMW Leasing-Bank an und bittet um baldige Rückgabe an das bisherige BMW-Haus, obwohl ich mit dem aktuellen BMW-Haus abgemacht habe, daß ich ihn wohl dort zurückgeben kann. Ist das OK? Muß ich mich lieber vorher noch an die Leasing Bank wenden. Auf was muß ich sonst noch achten, wenn die Rückgabe an ein anderes BMW-Haus erfolgt, als das, wo ich den Leasing-Nachfolger bestellt habe? Hat jemand Erfahrung?

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15 Antworten

Ansprechpartner ist immer der Händler, der dir das DIng verkauft hat. Also der "alte" Händler. Hoffentlich hast du das vom Neuen schriftlich, das er das KFZ zurücknimmt.

Themenstarteram 20. Oktober 2007 um 19:39

Wieso "hoffentlich"??? Spätestens am 3.11.07 muß ich das Teil zurückgeben. Von mir aus können die sich drum hauen! Mir ist es ja eigentlich egal! Zu befürchten habe ich nichts. Fahrzeug ist im Top-Zustand. Kriege also normalerweise noch Geld zurück, da ich ca. 12 000 km weniger gefahren bin in den drei Jahren als eigentlich "bezahlt"!!! Werde also lieber mal bei der Leasing-Bank direkt anfragen - denn die haben den Brief ja auch! Ich dachte, es hätte vielleicht jemand einen Tipp über solche Vereinbarungen. Der bisherige Verkäufer ist auch gar kein Vertragshändler mehr und konnte mir nur ein sehr unterdurchschnittliches Angebot für "den Neuen" machen...

Hallo Mario,

 

... würde Dir auch zur Kontaktaufnahme mit der BMW Bank raten. Mal sehen, was die sagen ...

Die Regel ist nämlich genauso wie laphh schreibt ! ;)

Die Minderkilometer rechnet die Bank mit Dir direkt ab. 

 

Halte uns mal bitte auf dem Laufenden ...

 

Regards Micha

Rufe den Verkäufer von deinen neuen Auto an und der soll das für dich in Ordnung bringen. Der muß nur  der Bank mitteilen das er das Fahrzeug zurück nimmt. Sollten die Unterlangen schon bei deinem alten Händler sein wird er sie von diesem anfordern. Es kann allerdings sein das der alte schon ein Käufer für dein Auto hat dann sollen es die Händler untereinander ausmachen.

 

Bei der Abgabe wird dein Fahrzeug durchgesehen ( sehr genau ) und alle Mängel aufgelistet. Positiv wirk es sich aus wenn Du dein Fahrzeug in einen Topp gepflegten Zustand abgiebst. Sollte was zum richten sein wird dir der Händler sagen was es kostet. Diese Summe wird denen Minderkillometern dagegen gerechnet. Ein paar Tage später bekommst Du von der BMW-Bank einen Scheck wenn noch was übrig bleibt.

 

P.s 2500 km werden auch noch abgezogen für Tachoungenauigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz

P.s 2500 km werden auch noch abgezogen für Tachoungenauigkeit.

Das ist doch nicht wahr, oder ?

Wäre ja wirklich Frechheit

Hab ich auch noch nicht gehört!!

Kann das hier jemand bestätigen??

am 21. Oktober 2007 um 9:13

Ich habe es so verstanden, dass einem 2500km gutgeschrieben werden. Jeder weiß, dass ein Tacho vorlaufen muss.

Angenommenen Fahrleistung in 3 Jahren = 90.000km bei einem Tachovorlauf von 3% ergibt das 2.700km!

Ich mag falsch liegen....

 

VG und schönen verschneiten Sonntag

Frank

am 21. Oktober 2007 um 9:28

Zitat:

Original geschrieben von laphh

Ansprechpartner ist immer der Händler, der dir das DIng verkauft hat. Also der "alte" Händler. Hoffentlich hast du das vom Neuen schriftlich, das er das KFZ zurücknimmt.

Dein Vertragspartner ist der Leasinggeber, also die BMW Bank, und nicht der Händler. Ansprechpartner ist also immer zuerst die BMW Bank.

am 21. Oktober 2007 um 9:33

Hallo,

L-Spatz meint mit "P.s 2500 km werden auch noch abgezogen für Tachoungenauigkeit." sicherlich,

dass, wie in jedem BMW-Bank Leasingvertrag aufgeführt, die vereinbarte Kilometerleituzng 2.500 KM

über- / oder unterschreiten darf, ohne das eine Abrechnung gem. der Konditionen für Mehr- oder Minderkilometer anfällt.

Heißt auf deutsch:

Wenn du laut Tacho 12.500 km weniger gefahren bist, als im Leasingvertrag vereinbart, kannst

du nur 10.000 Minderkilometer bei der BMW-Bank abrechnen.

Im umgekehrten Fall, wenn du mehr Kilometer gefahren wärst als vereinbart, ist das genau so.

Viele Grüße

am 21. Oktober 2007 um 9:35

Zitat:

Original geschrieben von 7sitzer

Hallo,

L-Spatz meint mit "P.s 2500 km werden auch noch abgezogen für Tachoungenauigkeit." sicherlich,

dass, wie in jedem BMW-Bank Leasingvertrag aufgeführt, die vereinbarte Kilometerleituzng 2.500 KM

über- / oder unterschreiten darf, ohne das eine Abrechnung gem. der Konditionen für Mehr- oder Minderkilometer anfällt.

Heißt auf deutsch:

Wenn du laut Tacho 12.500 km weniger gefahren bist, als im Leasingvertrag vereinbart, kannst

du nur 10.000 Minderkilometer bei der BMW-Bank abrechnen.

Im umgekehrten Fall, wenn du mehr Kilometer gefahren wärst als vereinbart, ist das genau so.

Viele Grüße

Das macht ´mal Sinn. Mindert den Bürokratismus.

VG

 

Zitat:

Original geschrieben von 7sitzer

Hallo,

 

Heißt auf deutsch:

 

Wenn du laut Tacho 12.500 km weniger gefahren bist, als im Leasingvertrag vereinbart, kannst

du nur 10.000 Minderkilometer bei der BMW-Bank abrechnen.

 

Im umgekehrten Fall, wenn du mehr Kilometer gefahren wärst als vereinbart, ist das genau so.

 

Viele Grüße

Hallo,

 

... 100 vH agree ! ;)

Hatte das im Januar gerade selbst "ausprobiert" ! :D

BTT : bin gespannt wie ´nen Flitzebogen wie die Bank bei obiger Problösung reagieren wird ...

 

Regards Micha 

Hallo,

also ich habe meinen BMW auch NICHT bei dem ehemaligen Verkäufer abgegeben und das gab KEINERLEI Probleme.

Es lief alles einwandfrei, das neue Autohaus regelt das i.d.R. von sich aus.

Das mit der "Tachometerungenauigkeit" ist vermutlich ein Scherz, das glaubt ja kein Mensch.

Was es mit den 2.500 km auf sich hat kann man in den Leasingbedingungen (z.B. unter IV. Nr. 3 Stand 10.2002) nachlesen.

Zitat: "Bei der Berechnung von Mehr- und Minderkilometern bleiben 2.500 km ausgenommen".

Daran gibt es nichts zu Kommentieren.

Also die Sache komplett gelassen sehen und fertig.

 

 

1. 2.500 km mehr oder weniger werden nicht angerechnet. da kann ich meinen vorrednern nur recht geben.

2. sollte sich wirklich der "neue" haendler darum kuemmern, dass du das alte fzg bei ihm zurueckgeben kannst.

sollte das fahrzeug allerdings von einer freien leasing sein, am besten noch ein restwertvertrag bei dem nicht die gefahrenen km sondern der derzeitige haendlereinkaufswert als grundlage genommen wird, dann solltest du beide haendler damit konfrontieren.

ich kann dir nur empfehlen deinen "alten" 1 woche vor ablauf der leasing mal von beiden haendlern durchchecken zu lassen. der eine sieht vielleicht genauer hin und will dann doch einige euritos mehr von dir haben als der andere... evtl. kannst du auch vorhandene schaeden vor rueckgabe kostenguenstig (lackdoktor / dellendoktor / aufbereiter) beseitigen lassen und damit einige hunderter evtl sogar tausender sparen. sollte der "alte" haendler dir das bessere angebot fuer den leasingruecklaeufer unterbreiten ist es fuer dich ja sogar besser, den dort zurueckzugeben.

Gar kein Problem. Man ist nicht an den Händler/NL gebunden, wo man sein Fzg. damals übernommen hat.

Wie erwähnt ist nur wichtig, das der Leasinggeber die BMW-Bank ist.

Ich habe ebenfalls meinen 530d von einem neuen BMW-Partner übernommen. Für meinen Verkäufer war es

kein Aufwand, meinen Altwagen von der NL reinzunehmen.

Viele Grüße

diesel5er

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