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Leasingfahrzeug übernommen; nach dem Vertragsabschluss wird ein höherer Kaufpreis verlangt
Hallo!
Wir haben nach einem dreijährigen Leasing vom VW-Autohaus ein Angebot zum Kauf des Fahrzeuges erhalten.
Anfang Oktober habe ich den Kaufvertrag für den Gebrauchtwagen zum vereinbarten Preis unterschrieben.
Heute, 15 Tage nach Vertragsabschluss, wurde ich vom Mitarbeiter des Autohauses angerufen.
Dieser teilte mir mit, dass VW Leasing dem Autohaus mitgeteilt habe, dass der Preis für das Fahrzeug ca. 900 Euro höher sei.
Vom Mitarbeiter wird von uns erwartet, dass ein neuer Kaufvertrag zu den neuen Konditionen aufgesetzt wird.
Derartige Preisänderungen nach Vertragsabschluss würden selten vorkommen, wurde uns gesagt.
Wir sind der Meinung, dass wir einen gültigen Kaufvertrag haben.
Wie ist eure Meinung dazu? Gibt es Erfahrungen?
Vielen Dank im Voraus!
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24 Antworten
Nö drauf bestehen. Vertrag ist Vertrag.
Als ob die einen neuen Vertrag zu Deinen gunsten neu machen würden?
Frittenbudenmethoden...
Kann etwas ungemütlich werden aber voll vor Ort (nicht über Fern) unterzeichnet zählt, wo kämen wir denn sonst hin.
Den Schaden hat in dem Fall das AH zu tragen, nennt sich unternehmerisches Risiko.
Wenn die sich wehren musst zu sagen du gehst zum Anwalt. Die Sache ist klar und wird dann noch teurer für die.
Ich glaube aber nur nach der Erwähnung ist das Thema vom Tisch :-)
Beharrlich bleiben, nicht zu freundlich... sind alles Verbrecher die Autobuden....
Danke!
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Da hat sich das AH bei der Preisfindung wohl vertan.
Der Leasinggeber scheint eine Vorstellung zu haben, nicht dein Problem, sondern das vom AH.
Ich kenne das nur so, dass der LG nach dem Ende den Preis nennt.
Ich würde nett, höflich aber bestimmt auf Vertragserfüllung bestehen.
Die versuchen es wirklich immer wieder ... wo kämen wir denn hin, wenn sich keiner mehr an unterzeichnete Verträge hält?
Alle Antworten sind richtig. Ich habe bereits unzählige Fahrzeuge gekauft oder geleast. In keinem Fall ist mir so etwas vorgekommen. Ich würde dem Händler die Stornierung der Bestellung anbieten und dann zu einem anderen Händler gehen.
Nein wieso soll er die Stornierung anbieten wenn das ein gutes Angebot ist dass er nirgendwo anders mehr bekommt er soll sich auf Vertragserfüllung berufen.
Wäre mal interessant wenn du uns sagst wie die Sache ausgegangen ist...
Der Händler wird die Stornierung nicht annehmen und dann auch keine weiteren Versuche unternehmen, im Nachhinein die Preise anzuheben.
Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe dem Händler mitgeteilt, dass wir von dem Vertrag nicht zurücktreten werden und werde mich melden, sobald wir eine Rückmeldung haben.
Wenn das Angebot gut ist, dann würde ich auch auf Vertragserfüllung ganz freundlich und sehr bestimmt bestehen.
Ich hatte mal einen Fall, der war deutlich anders, aber der Händler hatte sich auch verkalkuliert: Mein Neuwagen wurde mir zu einem bestimmten Auslieferungs-Termin von der Urlaubsvertretung des Verkäufers zugesagt. Drei Tage später der Anruf vom zuständigen Verkäufer: oh, wir sollen den ja auch noch zulassen (Händler in Bad Homburg, Zulassung musste in Hamburg erfolgen). Dafür dürfen wir dann doch Ihren Wagen nehmen, oder? Wie sollte die Kompensation aussehen?
10% auf Winderkompletträder. Alternativ hatte ich einen Vorführwagen für die Übergangszeit angefragt, der kurzfristig auch 2.500km auf der Uhr gehabt hätte - das wollten die auch nicht. Autsch. Da mussten die dem "Zulassungs"-Rentner doch glatt eine ICE-Fahrkarte kaufen. Die war auch nicht eingeplant.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 20. October 2023 um 10:20:11 Uhr:
Der Händler wird die Stornierung nicht annehmen und dann auch keine weiteren Versuche unternehmen, im Nachhinein die Preise anzuheben.
Ach so meinst du das ja natürlich
Zitat:
@NY4 schrieb am 20. October 2023 um 10:25:32 Uhr:
Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe dem Händler mitgeteilt, dass wir von dem Vertrag nicht zurücktreten werden und werde mich melden, sobald wir eine Rückmeldung haben.
Wenn du jetzt einige Tage nichts hörst würde ich ja ganz freundlich auch eine Frist setzen zur Fahrzeugübergabe bzw zur Abwicklung des Vertrags...
Ich würde mich freuen wenn die Sache zu deiner Zufriedenheit ausgeht.
Ich verstehe den Sachverhalt nicht ganz. Wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, warum teilt dann die VW Leasing mit, dass das Auto um 900 Euro teurer geworden ist? Es handelt sich beim Kauf und einer Finanzierung über Leasing um zwei miteinander gekoppelte Verträge. Für den Leasingvertrag gibt es eine 14 tägige Widerrufsfrist und wenn der LV widerrufen wird, hat sich aufgrund der Kopplung auch der KV erledigt. Die VW Leasing hat aber mit dem KV und dem vereinbarten Kaufpreis rein gar nichts zu tun. Daher vermute ich hier eine ganz linke Nummer des Händlers.
Der Vorgesetzte des Verkäufers hat sich gemeldet.
Laut ihm handelt es sich um eine verbindliche Bestellung eines Gebrauchtwagens.
So steht es tatsächlich auf dem von mir unterschriebenen Formular.
Der Vertrag soll erst nach Bestätigung gültig werden.
Wir sollen es uns übers Wochenende überlegen. Das Autohaus würde den Wagen nicht zu dem Preis verkaufen.
Im Kleingedruckten habe ich gelesen, dass der Vertrag ebenfalls mit Lieferung des Fahrzeuges gültig wird. Ich bin das Fahrzeug ja weitergefahren und es war nach Leasingende nicht zur Abnahme oder Übergabe im Autohaus. Könnte man das als „Lieferung“ verstehen?