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Leasingraten von Steuer absetzen

VW Golf 4 (1J)

Mein Vater hat eine eigene Firma wo er die monatlichen Raten für die 2 Firmenwagen absetzen kann.
Meine Frage: Könnte ich nicht theoretisch mir einen Wagen über die Firma bestellen und dann auch die Raten absetzten lassen oder wird es da Probleme geben ?

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29 Antworten

Spätestens bei der nächsten Steuerprüfung wird es Probleme geben.

WARUM DAS?HABT IHR KEINEN GUTEN STEUERBERATER?

schon wieder versuchte Steuerhinterziehung,die Hemmschwelle ist Echt Niedrig geworden.*traurig*

Nix mit versuchter Steuerhinterziehung ich habe lediglich gefragt ob das möglich wäre
wenn es jedoch auf nicht legalem Wege möglich ist dann wars das eh mit der Idee

Zitat:

Original geschrieben von coco16v


WARUM DAS?

Weil die Leasingraten in den Büchern aufgeführt werden müßten und dann natürlich auch Belege über die Betriebskosten in den Büchern nicht fehlen dürfen.

Aber jetzt einmal unter uns
Die Belege zu fälschen wäre eine Leichtigkeit
Da muss der Staat doch noch irgendwo
Sicherheitsschranken eingebaut haben
sonst würde das ja jeder machen

waarum stellt dich dein vater nicht als geringfügigbeschäftigten ein?und stellt dir dann nen firmenwagen?auch wenn du mit dem teil auch nur einmal im monat für deinen "chef" brötchen holst ist das völlig legitim.also labert nich so ´ne scheiße mit steuerhinterziehung wenn ihr keine ahnung von steuern und steuerrecht habt.

Zitat:

Original geschrieben von coco16v


waarum stellt dich dein vater nicht als geringfügigbeschäftigten ein?und stellt dir dann nen firmenwagen?auch wenn du mit dem teil auch nur einmal im monat für deinen "chef" brötchen holst ist das völlig legitim.

Diese Ausgabe wird der Steuerprüfer wegen Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht als betriebsbedingt anerkennen.

du weißt genau was ich mein.

Zitat:

Original geschrieben von coco16v


waarum stellt dich dein vater nicht als geringfügigbeschäftigten ein?und stellt dir dann nen firmenwagen?auch wenn du mit dem teil auch nur einmal im monat für deinen "chef" brötchen holst ist das völlig legitim.also labert nich so ´ne scheiße mit steuerhinterziehung wenn ihr keine ahnung von steuern und steuerrecht habt.

Du scheinst ja der Steurechtspapst zu sein. Vieleicht haste ja schon mal was von Geldwertenvorteil und privater Nutzung gehört. Da kann nämlich Sohnemann einen Großteil versteuern was Papi vorher als Kosten absetzen konnte.

Firmenwagen rechnen sich nicht unbedingt. Hatte selbst 12 Jahre einen, hab mir dann die monatlichen Kosten, die das Auto die Firma kostete (1.000 € p.m.) als Gehalt auszahlen lassen und hab mit dem Wegfall der privaten Nutzung jetzt 800,- € p.m. Netto mehr im Sack. Dafür kann ich locker meinen Golf fahren und es bleibt noch was für das ein oder andere übrig.

Zitat:

Original geschrieben von Tnairav Flog


Vieleicht haste ja schon mal was von Geldwertenvorteil und privater Nutzung gehört. Da kann nämlich Sohnemann einen Großteil versteuern was Papi vorher als Kosten absetzen konnte.

Danke für den Nachtrag...

;)

Dieser Sachverhalt kommt natürlich noch dazu.

Also, ums kurz zu machen:
Na klar kann Papi den Wagen mit ins Betriebsvermögen nehmen. Dann kann er Ihn sogar über 6 Jahre abschreiben.
Es können alle weiteren Kosten (Versicherung, Tanken, Wartung, Reifen, Reparaturen etc.) geltend gemacht werden. (natürlich mit Originalbelegen)
Allerdings nur von der Firma. Wenn ich die Frage richtig gedeutet habe will der Sohenmann das ganze absetzen -> geht nicht.
Was er allerdings versteuern muss ist 1% vom Listenneupreis pro Jahr als "private Nutzung".
Von Fahrtenbüchern rate ich ab, da ein Fahretnbuch bei jeder Steuerprüfung auseinander genommen werden kann, und dann die 1% Regelung eh´greift.
Ich hoffe ich habe hier mein "Halbwissen" richtig niedergeschrieben, natürlich ihne Gewähr. Allerdings rate ich sowieso zum Steuerberater.

Zu versteuern sind 1 % vom Listenneupreis PRO MONAT zzgl. 0,035 % pro Entfernungskilometer Wohnung - Arbeitsplatz.
Beispiel: Dein Auto hat einen BLP von 30.000,- und du hast 20 km zur Arbeit, dann mußt du 1,70 % (1 % + 20 * 0,035 %) von 30.000,- = 510,- € p.m. mehr versteuern. Macht z. B. bei einem Grenzsteuersatz von 35 % ca. 180,- € p.m. weniger Nettogehalt.

Stimmt, genau so ist es. Ist schon etwas länger her, dass ich mich damit beschäftigt habe - jetzt macht es der Steuerberater.

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