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Leasingrückgabe - BMW fordert 2500 €

BMW
Themenstarteram 23. Dezember 2015 um 11:40

Hallo,

mein leasingvertrag läuft am 26.12. aus. heute wollte ich das Fahrzeug zurück geben und bin fast umgefallen. Bis auf zum Teil stark zerkratzte Felgen dachte ich das mein Auto im besten Zustand ist, doch es kam anders.

* Felgen BMW Styling 397 - 3 x mit Bordsteinschäden 1 x Kratzer auf Fläche

- BMW NL sagt, diese Felgen kann man nicht reparieren, diese müssen neu gekauft werden 430 € Stück!

* Kratzer in Stoßstange vorn links: dieser ist mir noch nie aufgefallen, scheinbar hat mich da jemand am

Parkplatz gestreift - 300,- €

* Kratzer hinten Stoßstangenmitte, kaum erkennbar angeblich tief und schwer zu reparieren - 300,- €

* Tüv und Wechsel Bremsflüssigkeit fällig

ich lease im Anschluss keinen neuen!!

Alles in allem 2500 € ??

Es steht doch überall von Grundsatzurteilen das nur der Minderwert zu bezahlen ist??

Was kann ich hier tun? Ich habe das Fahrzeug wieder mitgenommen und habe 14 Tage Zeit bekommen.

Beste Antwort im Thema

Ich habe das zum Thema gefunden:

 

Zu diesem Thema gibt es einige Bezugsfälle ("Grundsatzurteile" gibt es nur i.S. der höchstrichterlichen Rechtsprechung, bspw. BHG, BVG, BFH o.ä). Einschränkend muss allerdings gesagt werden, dass "Bezugsfälle" keine Präzedenzfälle i.S. des angloamerikanischen Rechtssystems sind - es sind nur Hinweise, wie bestimmte Gerichte über bestimmte Rechtsfälle geurteilt haben.

Als Erstes ist ganz grundsätzlich festzuhalten, dass der Leasinggeber zunächst einmal grds. nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen kann.

Der springende Punkt ist die Abgrenzung von im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs entstehender Abnutzung und einem durch "übervertraglichen" Gebrauch entstandenen Schaden, der dann einen Anspruch auf Schadenersatz begründet.

Zum Schadenersatz hat das LG Frankfurt a. M. (nachzulesen in DAR 98, S. 278) festgestellt, dass der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer nur den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der festgestellten Mängel entstehenden Reparaturkosten verlangen kann. Dabei trägt der Leasinggeber (d.h. der Händler oder die Leasingbank) die Beweislast für die übermäßige Abnutzung. Er hat detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind.

Als Schadenersatz begründende Mängel hat das LG München (nachzulesen in DAR 98, S. 19) Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube nicht gesehen, da sie durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen können. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts hat es ebenfalls als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen.

Das LG Gießen (nachzulesen in NJW RR 95, S. 687) hat eine verbogene Stoßstange vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum sowie leichte Einbeulungen an den Türen links und rechts noch als typische Abnutzung durchgehen lassen und hat sinngemäß festgestellt, dass mit der Benutzung eines Pkw stets bestimmte Lackschäden einhergehen. Deshalb sind leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages als vertragsgemäße Abnutzung aufzufassen und stellen daher keinen Schaden dar.

Auch nach Auffassung des AG Osnabrück (nachzulesen in DAR 99, S. 556) stellen typische Gebrauchsspuren, wie bspw. oberflächliche Lack-und Blechschäden, die schon auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung und damit keinen Schadenersatz begründenden Mangel dar.

Die häufig in den AGB festgehaltenen "neutralen" Gutachten (die in aller Regel von TÜV oder DEKRA gemacht werden, mit denen der Händler bestens bekannt ist ...) sind in keinster Weise bindend, sie werden vor Gericht bestenfalls als Parteibehauptung gewertet, wenn sie nicht gänzlich verworfen werden.

Im Falle eines Falles können die genannten Urteile einen Einstieg in eine qualifizierte Diskussion mit der LEasingbank bilden. Oftmals reicht es schon, wenn die mitbekommen, dass man sich nichts gefallen lässt. Und: bevor Ihr Euch auf einen Vergleich einlaßt, fragt vorher einen Rechtsanwalt!

Ich unterstelle, dass Dein Fahrzeug in einem Zustand ist, wie es die AGB vorsehen und keine Schäden aufweist. In diesem Falle kannst Du das Risiko, von Deinem Händler "ausgezogen" zu werden, verringern, wenn Du ein paar Tips beherzigst:

1. AGB lesen, insb. Ziff XVI: Da ist der Zustand und das Procedere bei der Rückgabe festgelegt.

2. Nimm einen Zeugen mit - hierfür ist ein Freund besser geeignet als die Ehefrau (Würdigung des Zeugenbeweises vor Gericht!)

3. Auf ein Abnahmeprotokoll unmittelbar bei Rückgabe bestehen (Termin vereinbaren für Rückgabe) und das Protokoll mit km-Stand, Datum und Uhrzeit der Rückgabe versehen.

4. Wenn Du mit den Inhalten - angebliche Schäden - nicht einverstanden bist, das Abnahmeprotokoll auf keinen Fall unterschreiben!!. Deine Unterschrift stellt ein Anerkenntnis der festgestellten Schäden dar und wird zur Berechnung des angeblichen Minderwerts gegen Dich verwendet. Das gilt auch, wenn die "Schäden" normale und damit vertragsgemäße Abnutzungsspuren sind. Lass Dich in diesem Falle auch nicht mit einem Gutachten, das die AGB für den Fall der Nicht-Einigung vorsehen, unter Druck setzen. Auf den Kosten für die Gutachten bleibt im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung oder eines Vergleichs in aller Regel der Händler sitzen, egal was in den AGB steht.

5. Angebliche "bald fällige" Ölwechsel, Rost an Bremsscheiben, abgefahrene Reifen (Ausnahme: weniger als 1,6 mm Profil) u.ä. sind keine Mängel, sondern vertragsgemäßer Verschleiss und begründen keinen Schadenersatz!

6. Lass Dir eine Kopie des Rückgabeprotokolls geben - wenn Du nicht unterschreibst, bitte um eine Kopie, um "eine Nacht darüber zu schlafen". Die Kopie ist wichtig, weil alle "Schäden", die nach diesem Protokoll noch festgestellt werden, zu Lasten des Händlers gehen.

7. Einige Tage nach der Protokollerstellung wird Dir der Händler dann eine Abrechnung schicken, in der der angebliche Minderwert berechnet wird. Hierzu dürfen keine Reparaturkosten (Thema: Neuzustand ist bei Rückgabe nicht geschuldet) herangezogen werden, sondern lediglich der merkantile Minderwert (d.h. die Minderung des aktuellen Fahrzeugwerts). Der Unterschied kann einige hundert Euro ausmachen!

 

Fazit: Mit dem was diese Werkstatt vom TE abziehen will, käme sie vor Gericht niemals durch!

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am 23. Dezember 2015 um 11:54

Naja das mit den Felgen ist schon blöd. Kannst ja mal beim Reifenhändler fragen, ob sowas zu reparieren geht, oder bei Ebay n neuen Satz schießen. Ansonsten muss die Felge halt ersetzt werden.

Die Kratzer an Stoßstangen könnten vielleicht vom Lackierer um die Ecke gemacht werden, wobei 300 Euro je nach Schaden schon gut ist.

Das alles schaffst Du jedenfalls nicht mehr bis zum 26.12. dann würden Mehrnutzungskosten anfallen.

Auf TÜV und Bremsflüssigkeit würde ich mich nicht einlassen, das ist keine Pflicht, dass die gemacht wird, wenns nicht schon überfällig ist.

 

Ich bin mit meinen Fahrzeugen im Leasing daher auch immer sehr penibel umgegangen. BMW hatte damals eine 'Delle'(Türeinschlag) in der Seite erkennen wollen, diese aber akzeptiert, da man wohl eine gewisse Anzahl haben darf. Und ich die auch nicht gesehen habe.

Bei VW hatte ich ein Leasingfahrzeug abgegeben und die hatten 2 Wochen vorher schon per externen Gutachter draufgeguckt. Da gabs erst ne dicke Mängelliste, weil so Dinge die 2. Schlüssel oder irgendwelche Beilagenzettel fehlten. Die hatte ich aber bei Abgabe dabei und dann wars wieder gut. Dellen in Türen wurden mit ~50,-Eur bewertet und Kratzer in Stoßstange wurden für wenig Geld berechnet und alles mit Minderkilometern abgegolten.

Mein aktuelles Fahrzeug ist gekauft .. das beruhigt schon sehr.

@kenobi

Schick doch bitte Bilder von den Schäden, sonst kann man sich kein Bild machen

LG

Wolfgang

...BMW lässt tatsächlich nur 1mm Materialabtrag an den Felgen zu. Das ist technisch betrachtet ganz schön engherzig. Da der Schaden nun bekannt ist, ist eine "geräuschlose" Behebung wohl nicht mehr möglich. Dann wäre es mit vielleicht 80-100€ pro Felge zu erledigen.

Eine Möglichkeit wäre der Gebrauchtkauf gleicher oder gleichwertiger Originalfelgen anderen Stylings, die für das Modell zur Verfügung stehen.

Die Lackschäden sind vielleicht per Smart Repair billiger zu beheben.

Wenn der TÜV fällig - aber noch nicht überfällig ist - würde ich die Berechnung verweigern.

Um die Bremsflüssigkeit wirst Du - wenn der Wechsel fällig ist - nicht 'rumkommen.

mm

In der Situation würde ich günstig 4 neue Felgen kaufen, und die leicht beschädigten hinterher im Internet verkaufen?

Bei so teuren Felgen ist der Versand ja nur ein kleiner Anteil der Kosten.

Wolltest Du jetzt noch Geld raushaben oder was ?

Versuche eine unabhängige Bewertung zu bekommen, aus der der Minderwert hervorgeht. Dabei sollte es am Ende keine Summierung von einzelnen Minderwerten sein, sondern es sollte ein gesamter Minderwert ermittelt werden, um den dein Fahrzeug im Vergleich zu einem normal abgenutzten Fahrzeug weniger wert ist.

Hier noch ein guter Artikel dazu:

http://www.handwerksblatt.de/.../...n-muss-man-zahlen-0-12166.html?...

Es gibt von der BMW-eigenen Alphabet Leasing einen genauen Schadenskatalog, in dem detailliert beschrieben ist, welche Schäden akzeptabel sind und welche nicht. Diese Beschreibungen sind mit Beispielen unterlegt.

Die 397er Felge ist aufgrund bicolor auch nach Aussage des Felgenprofis meiner Wahl nicht zu reparieren. Da bleibt also nur Neu von BMW oder Neu woanders (z.B. im Netz oder leebmann24)

Die Lackkratzer würde ich von einem Lackdoktor machen lassen. Geht ratzfatz und kostete bei mir mal ca. 80 Euro bei bestem Ergebnis (hängt auch von der Farbe und dem Typ des Lacks ab)

Über HU/AU und Bremsflüssigkeitswechsel würde ich bis aufs Messer diskutieren.

Bilder der Kratzer würden mich auch interessieren, da bei mir auch bald die erste Rückgabe ansteht und ich auch einen kleinen Kratzer am hinteren Stoßfänge habe ;).

Mein Händler sagte mir, dass Tüv grundsätzlich nicht berechnet wird beim 36 Monatsleasing, wie das mit der Bremsflüssigkeit ist, kann ich nicht sagen, mein Auto wollte schon nach 24 Monaten neue haben ...

Mein Händler sagte grundsätzlich zur Wartung: Bezahlt muss nur das werden, was rot leuchtet (z.B. Service in 200 km).

Genau das bestätigt alle meine Vorurteile gegenüber Leasing.

Der springende Punkt scheint zu sein, dass Du keinen neuen least.

Ich würde die Kratzer günstig beseitigen lassen und gut. Was willst Du sparen, wenn Du neue Felgen auf ebay kaufst, lohnt mM den ganzen Aufwand nicht.

Unter Lehrgeld abbuchen und demnächst nur leasen, wenn Du sicher bist, dass der nächste wieder von der gleichen Marke geleast wird...

Zitat:

@gurnemanz schrieb am 23. Dezember 2015 um 13:53:29 Uhr:

Genau das bestätigt alle meine Vorurteile gegenüber Leasing.

Der springende Punkt scheint zu sein, dass Du keinen neuen least.

Ich würde die Kratzer günstig beseitigen lassen und gut. Was willst Du sparen, wenn Du neue Felgen auf ebay kaufst, lohnt mM den ganzen Aufwand nicht.

Unter Lehrgeld abbuchen und demnächst nur leasen, wenn Du sicher bist, dass der nächste wieder von der gleichen Marke geleast wird...

Naja, du sprichst ja selbst von "Vorurteilen". Ist schön, wenn man diese immer wieder bestätigt bekommt, oder? ;-)

Die Regeln der Leasingrückgabe sind klar definiert. Man muss sich nur damit auseinandersetzen und diese berücksichtigen, um vor bösen Überraschungen bewahrt zu bleiben.

Und zur Frage: Was willst du sparen?

Konkret: BMW will lt. TE 430 Euro für die Felge, leebmann24.de lediglich 319 Euro plus VK... kannst du allein rechnen oder soll ich das auch für dich übernehmen? ;-) Über 400 Euro wäre die Antwort. Einsatz dafür ein paar Mausklicks.

Hier hast du zumindest schonmal über 100€ pro Stück gespart. Mit gebrauchten Felgen hast du das Gleiche Problem vielleicht auch wieder. Die anderen Geschichten per Smartrepair machen lassen.

Und für die Zukunft - das Auto "immer" vor Rückgabe aufbereiten bzw. drüberschauen lassen. Zumindest wenn dort kein Nachfolger geordert wird.

Gruß Mario

Naja: die Felgen können nicht repariert werden, also wirst du neue bezahlen müssen oder einen Satz mangelfreie Gebrauchte besorgen müssen.

Bremsflüssigkeit ist komisch: laut Signatur ist dein 320er aus 2012, sie muss alle 2 Jahre gewechselt werde, wieso dann in 2015 fällig? Oder wurde sie 2014 nicht getauscht?

Der Service darf nicht fällig sein, gleiches gilt für HU / AU.

Bei einem 36 Monats Leasing müsste man daher am Ende nochmal TÜV bezahlen, falls nichts anderes vereinbart.

Das erste Intervall ist 3 Jahre beim Bremsflüssigkeitswechsel.

Echt?

Ich hatte 2 Jahre im Kopf, dann sorry für die Fehlinfo.

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