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Leasingrückgabe: BMW verweigert Annahme

BMW 5er F10
Themenstarteram 18. November 2015 um 20:13

Hallo,

ich bin/war war jetzt ca. 36Monate und 55tkm sehr zufriedener Fahrer eines F10 530d und hatte heute meinen Leasingrückgabetermin bei BMW. Eigentlich.

Die Niederlassung liegt von meinem Wohnort ca. 350km entfernt, insofern hatte ich alles gut geplant inkl. Rückfahrt&ticket per Bahn.

Mein Wagen war m. E. in einem (sehr) guten Zustand, ich hatte zuvor noch HU/AU gemacht, einen Steinschlag reparieren lassen, ihn gründlich gereinigt & vollgetankt, und so fuhr ich ohne Unbehagen los.

Der freundliche MA* in der Niederlassung ging mit mir zuerst einen Fragebogen durch: Schäden oder Unfälle vorhanden, Leistungssteigerung vorgenommen, Nachfolgeleasing vereinbart - alles konnte ich verneinen.

Er nahm meinen Wagen zum Waschen mit und als er wiederkam eröffnete er mir, dass er keine Leasingrücknahme durchführen könne: Die Klimaanlage sein defekt und deshalb sei die Rücknahme nicht möglich.

Ich war erstmal sehr sehr erstaunt. Dann erklärte ich, dass ich mir heute den gesamten Tag für die Rückgabe frei genommen habe und schon 350km Anfahrtweg hinter mir habe, mir bisher kein Defekt an der Klimaanlage bekannt sei (kann ich die Kühlleistung der Klimaanlage im Winter testen ?), aber auch wenn, würde ich den Wagen eben mit 'defekter' Klima zurückgeben und das dann mit BMW klären.

Er betonte, er dürfte den Wagen mit einem Defekt nicht zurücknehmen.

Ich dachte, ich bin im falschen Film.

Ich habe dann an der BMW Information um Hilfe gebeten. Leider war mein Verkäufer im Urlaub, sein Stellvertreter war nicht da, der Verkaufsleiter wohl nicht zu sprechen aber dessen Assistentin könnte helfen ...

Leider kam auch die Assistentin des Verkaufsleiters nicht persönlich sondern entsendete einen weiteren MA (allerdings auch TÜV, wohl der Vorgesetzte des ersten). Dieser verkündete mir, mein Problem sei verstanden worden, und er könne mir eine Lösung anbieten:

Sofern ich ihm (dem TÜV MA) vorab einen (BMW) Werkstattauftrag unterscheiben würde (also blanko alle Kosten für die Reparatur der Klimaanlage übernähme), könnten sie meinen BMW doch annehmen und würden die Übergabe machen.

Meine Frage, wo der Fehler läge oder mit welchen Kostenrahmen zu rechnen sein, konnte er nicht beantworten ('...das kann alles sein ..').

Ich argumentierte, dass ich bei der Klimaanlage doch sehr auf Kulanz von BMW hoffe, aber selbst wenn BMW sich hier nicht rührt, die Kosten durch einen Werkstattauftrag um ein Vielfaches über den internen Verrechnungskosten (bzw zuzsätzlichem Wertverlust) lägen und damit sehr zu meinem Nachteil wären.

Aber es half nichts, ohne Blanko Reparaturauftrag keine Leasingrückgabe.

Ich habe den Auftrag nicht unterschrieben und bin wieder mit meinem (noch) 5er zurückgefahren.

beste Grüße

Christian

 

* Offiziell war der MA vom TÜV. Der TÜV hat in dieser Niederlassung ein eigenes Büro mit mehrere MA, welche dort scheinbar dauerhaft in der BMW Werkstatt arbeiten. Weiterhin sah es für mich so aus, als wenn der TÜV weisungsgebunden von BMW wäre.

Für mich gibt es deshalb - wenn überhaupt - nur eine sehr weiche Trennlinie zwischen TÜV MA und BMW Niederlasssung MA.

Beste Antwort im Thema

Als erstes kann es der Klima-Kondensator sein, dies ist ein altes Leiden der F-Reihe und wird im Regelfall auf Kulanz reguliert. Ansonsten läßt du dir bitte ein Angebot zur Reparatur der Klimaanlage von einem Händler in deinem Raum machen und dann reparieren. Das gesamte Verhalten ist etwas außergewöhnlich und ich hätte auch niemals einen Blanko-Auftrag unterschrieben. Somit soweit alles richtig gemacht, aber repariert werden muss er.

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Was soll man dazu weiter sagen ? Nicht schön , aber kommt vor .

Die Rücknahme hätte aber erfolgen müssen. Schäden sind zu dokumentieren und dann in Rechnung zu stellen.

Aber mal ehrlich. Es ist eher zu Deinem Vorteil, wie es gelaufen ist.

Wahrscheinlich ist der Kondensator defekt. Kommt leider sehr häufig vor. Die bekommst Du aber im freien Handel für viel weniger Geld ( ca. die Hälfte ). Orginal sollte der von Behr sein.

Lass es reparieren. Kulanz ist beim Kondensator eher unwahrscheinlich.

Als erstes kann es der Klima-Kondensator sein, dies ist ein altes Leiden der F-Reihe und wird im Regelfall auf Kulanz reguliert. Ansonsten läßt du dir bitte ein Angebot zur Reparatur der Klimaanlage von einem Händler in deinem Raum machen und dann reparieren. Das gesamte Verhalten ist etwas außergewöhnlich und ich hätte auch niemals einen Blanko-Auftrag unterschrieben. Somit soweit alles richtig gemacht, aber repariert werden muss er.

Themenstarteram 18. November 2015 um 21:08

Kondensator wurde bereits vor 18 Monaten wegen defekt (auf Kulanz damals) getauscht. Wenn es wieder der Kondensator ist, hat er wieder ca. 18 Monate gehalten ;-)

Wer hat Erfahrung mit der Leasing-Rückgabe bei fremden BMW-Händler, ohne Anschlussleasing?

Ich sehe mich nicht weitere 700km fahren, sondern eine Rückgabe in meiner Nähe.

Themenstarteram 19. November 2015 um 10:53

Ich habe den Verkaufsleiter der NL angeschrieben mit Bitte um Vorschlag zu Lösung.

Die Anwort(-zeit) wird mir einen guten Hinweis darauf geben, wie sehr ich als Kunde bei BMW im Mittelpunkt stehe.

Zitat:

...

2014 ist das fünfte Rekordjahr in Folge für die BMW Group.

Das verdanken wir unseren Kunden. Der Kunde allein entscheidet.

Er ist für uns der Mittelpunkt, ihm verdanken wir unseren Erfolg. So steht die BMW Group an der Spitze des weltweiten Premiumsegments – seit einem Jahrzehnt.

...

Rede Dr. Norbert Reithofer, Vorsitzender des Vorstands der BMW AG, 13.05.2015

 

Heute Nachmittag lasse ich darüberhinaus die Klimaanlage anschauen, was da defekt sein könnte.

Werde berichten ...

Sollte es wieder der Kondensator sein, hast du doch auf die erste Reparatur noch Garantie oder?

Zitat:

@spohl schrieb am 19. November 2015 um 12:04:31 Uhr:

Sollte es wieder der Kondensator sein, hast du doch auf die erste Reparatur noch Garantie oder?

Bei Kulanzleistung gibt es keine Gewährleistung oder Garantie. Hat mir mein Serviceberater erst vor wenigen Tagen erzählt. Und der Kondensator wurde bei ihm ja letztens auf Kulanz getauscht.

ciao.

Ah ok, überlesen. Das stimmt natürlich :(

BMW wird dir Material zu 100% ersetzen und die Arbeitszeit in Rechnung stellen. Dann schreibst du einen bösen Brief an BMW, die dann das weitere Vorgehen überdenken und 50% auf Arbeitszeit anbieten...

Alles nicht schön, aber schon ein paar mal gehört. Eine Schweinerei ist das mit dem Kondensator!

am 19. November 2015 um 14:29

War der Austausch des Kondensators vor 18 Monaten noch in der Gewährleistungsfrist? Hätte dieser dann nicht ohnehin getauscht/repariert werden müssen?

Wenn dem so wäre, hätte er meiner Meinung nach immer noch Gewährleistung auf die Reparatur, weil das keine Kulanz gewesen wäre, auch wenn das gerne so beschrieben wird.

Ich lasse bei mir Kulanz nur zu, sobald geklärt ist, dass die Leistung nicht ohnehin vom Autohaus übernommen hätte werden müssen.

Die Jungs versuchen es nur allzu gerne mit dem Wörtchen Kulanz und kommen so, öfter als man denken mag, aus ihrer neuerlich anlaufenden Gewährleistungsfrist auf die Mangelbehebung.

Zitat:

@smartiii schrieb am 19. November 2015 um 14:47:48 Uhr:

Zitat:

@spohl schrieb am 19. November 2015 um 12:04:31 Uhr:

Sollte es wieder der Kondensator sein, hast du doch auf die erste Reparatur noch Garantie oder?

Bei Kulanzleistung gibt es keine Gewährleistung oder Garantie. Hat mir mein Serviceberater erst vor wenigen Tagen erzählt. Und der Kondensator wurde bei ihm ja letztens auf Kulanz getauscht.

ciao.

Warum sollten teile die auf kulanz getauscht worden sind keine garantie haben. Ich habe ein neues glühkerzen Steuergeräte, AGR Ventil und Ansaugbrücke bekommen. Auf alles ganz normal 2 Jahre Garantie laut Serviceberater.

...und lass mich raten, du würdest selbstverständlich auch in Zukunft wieder einen BMW nehmen.

Warum benimmt sich BMW den Kunden gegenüber so - weil sie es können und die Lemminge weiter deren Premium Schrott kaufen.

Hier scheint es ein paar Unsicherheiten zu geben. Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen eines Herstellers oder Händler innerhalb eines festgelegten Zeitraumes auftretende Mängel zu beseitigen. Der Vorteil einer Garantie ist, das man im Regelfall nichts beweisen muss, insbesondere nicht das der Mangel bereits bei Fahrzeugübergabe vorhanden, mindestens aber angelegt war.

Der Nachtei der Garantie ist natürlich das die Garantienedingungen einseitig vom Hersteller vorgegeben werden können.

Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche Gewährleistung. Diese ist gegenüber einem Endverbraucher zwingend und kann auch nicht ausgeschlossen werden. Sie kann aber beim Gebrachtwagen auf ein Jahr verkürzt werden.

Hier muss aber der Mängel im Zeitpunkt des Gefahrübergang ( Übernahme des Fahrzeug ) bereits vorhanden oder wenigstens angelegt sein.

Eine Kulanz ist im Gegensatz zu Gewährleistung und zur Garantie ein rechtliches Nullum. Man hat keinen Anspruch darauf. Man kann noch nicht einmal eine Gleichbehandlung im Verhältnis zu anderen Betroffenen verlangen.

Deshalb geben deutsche Hersteller auch keine Garantie , sondern Regeln alles auf Kulanz. Das hat den Vorteil, dass man immer die Notbremse ziehen kann. Bei der Garantie geht das nicht. Die ist zwar auch freiwillig, wird aber vor Gefahrübergang ausgesprochen und enthält allgemein gültige Regelungen. Es ist eben keine Einzelfallentscheidung wie bei der Kulanz.

Weder Garantie noch Gewährleistung verlängern sich bzw laufen von vorn , wenn ein Mangel behoben wird. Bei der Kulanz schon gar nicht. Das ist rechtlicher Irrglaube. Nur wenn tätsächlich bezahlt wurde gibt es eine neue Gewährleistung von 2 Jahren auf das Teil. Das ist übrigens auch der Grund warum bei Kulanzentscheidungen sehr gern das defekte Teil übernommen wird, nicht aber die Arbeitsleistung. Dann hat man zwar auch bezahlt, aber eben nur die Arbeitsleistung und damit wird auf das ausgetauschte Teil keine Gewährleistung ausgelöst. Einzige Ausnahme ist lediglich, wenn auf Grund falsche Arbeitsleistung das neu eingebaute Teil Defekt geht. Das muss man aber ersteinmal beweisen.

Und übrigens gilt die gesetzliche Gewährleistung nicht gegenüber dem Hersteller, sondern gegenüber dem Verkäufer, also dem Händler.

Nur mal zur Kulanz:

Die Kulanz ist kein rechtliches Nullum, sondern eine freiwillige Übernahme an Leistungen durch den (Kfz) Hersteller, obwohl kein rechtlicher Anspruch darauf besteht; z.B. weil Gewährleistung gerade abgelaufen, also verfristet ist. Wird aber dem Kulanzantrag zugestimmt, wird das entsprechende Recht analog angewendet, mit der Folge, dass der Hersteller z.B. bei einer Reparatur, die mangelhaft ausgeführt wurde, wegen dieser Leistung erneut die Nachbesserung schuldet. Der Grund ist auch ganz einfach. Es darf kein rechtfreier Raum entstehen, bei dem der Hersteller sich durch Gutdünken aus einer freiwilligen Leistung herausreden kann, getreu dem Motto, "der Geschädigte hatte eh keinen Anspruch darauf". Das ist schlicht Unsinn. Wird etwa das Kfz bei der Reparatur auf Kulanz beschädigt, entsteht ebenso ein Anspruch auf SE neben der Leistung. Es gilt so gesehen das volle rechtliche Programm.

@Viercent

Lies Dir mal genau Deinen ersten Satz durch . Der Satz ist völlig korrekt. Aber genau das ist ein rechtliches Nullum.

Freiwillig ; ohne rechtlichen Anspruch.

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