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Leasingrückgabe Kilometerleasing - nicht einverstanden mit Nachzahlung - wer zahlt Gutachten u.w.?

Themenstarteram 21. März 2022 um 10:06

Hallo Leute,

ich dachte schon in Sachen Leasingrückgabe einiges zu wissen, aber im aktuellen Falle muss ich doch mal nachfragen. Bisher immer nur geschäftlich geleast, da war es irgendwie immer einfacher...

Nun.... ich habe letzte Woche ein F-Type Cabrio zurückgegeben. Bei der Abgabe wurde das Fahrzeug vom Verkäufer angesehen, zwei Kleinigkeiten vermerkt.

Nun wurde das Fahrzeug von einem hauseigenem Gutachter unter die Lupe genommen und es kam eine Abrechnung i.H.v. knappen 4.000 Euro (brutto!).

Daraufhin habe ich meinen Anwalt befragt. Dieser zweifelt das Gutachten an. Zum einen meint er, dass die Abrechnung egal ob privat oder gewerblich ohne Umsatzsteuer sein muss. Des Weiteren wurden mir einpaar Dinge aufgeschrieben (Bremsen hinten für 900 Euro und das bei 24Tkm, Stoßstange muss angeblich komplett gemacht werden, es gab aber keine Unfälle und keine Parkschäden)...

Nun meine Frage: mein Händler ist spontan auf 3.300 Euro runtergegangen mit dem Hinweis, dass wenn ich damit nicht einverstanden bin, ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden muss.

Wie ist es in solchen Fällen geregelt?

1. Wer zahlt den Gutachter und was kostet überhaupt so ein Leasingrückgabe Gutachten.

2. Sollte der Gutachter das Fahrzeug schlechter bewerten, als zunächst vom Verkäufer, müsste ich dann zu meinem Nachteil noch mehr zahlen? Oder ist der Höchstwert der, den ich zum jetzigen Zeitpunkt bezahlen müsste?

Denn ich weiß ja nicht, welchen Gutachter der Händler holt und was die miteinander alles vereinbaren... ihr wisst wie ich es meine... Ich bin hier 250km weit vom Händler entfernt und kann nun mal nicht jede Minute dahin...

Was denkt ihr? Lieber nicht nachgeben oder lieber den Schaden begrenzen und 3.300 Euro zahlen?

Vielen Dank schon mal !

Gruß

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20 Antworten

Bei mir im AH kommt ein Gutachter vom TÜV SÜD.

Das Gutachten kostet zunächst nichts.

Bin ich mit dem Ergebnis nicht einverstanden, kann ich einen externen Gutachter beauftragen, z.B. DEKRA https://www.dekra-infoportal.de/.../...roschure_Schadenkatalog_Pkw.pdf

Das muss dann jeweils zu 50/50 getragen werden.

Dann muss man schauen, ob die Rückgabe korrekt war oder nicht.

Im Zweifel sollte man das Gespräch mit Fahrzeug und dem Gutachter suchen, sodass einem die Mängel gezeigt und erklärt werden.

In deinem Fall, muss ja im Gutachten alles fein aufgelistet sein, mit Bildern und Quellen.

Außerdem steht es Dir dann frei, die Mängel (falls berechtigt) selber abstellen zu lassen. Bspw. frei Werkstatt/Spot Repair usw.

Und natürlich ist eine Abrechnung (Rechnung) immer in brutto! Warum sollte da keine Steuer drauf sein?

Themenstarteram 21. März 2022 um 11:07

Das mit der USt. habe ich von meinem Anwalt erfahren, liegt er etwa damit falsch in seinen Behauptungen?:

"Wir haben Zweifel, dass Sie für die genannten 3972.22 Euro brutto insgesamt aufkommen müssen. In Betracht kommt nur eine anteilige Erstattung ohne Umsatzsteuer."

"Grundsätzlich gilt: Der Minderwert ist nicht automatisch mit der Summe der Reparaturkosten gleich zu setzen, die für eine Beseitigung der einzelnen Schäden anfallen würden. Vielmehr muss im Wege einer Gesamtbeurteilung der Minderwert des Fahrzeuges mit nachvollziehbaren Kriterien geschätzt werden. Darüber hinaus unterliegt der Minderwert nicht der Umsatzsteuerpflicht (BGH, Urteil vom 18.05.2011, Az. VIII ZR 260/10, sowie BFH, Urteil vom 20.03.2013, Az. XI R 6/11)."

Ist immer netto zu zahlen, da hat dein Anwalt recht. Ich würde ein unabhängiges Gutachten anstreben!

Bei Leasingrücknahmen gibt es keine Mwst.

Ist das neue Gutachten höher, dann musst du auch dieses bezahlen, da gibts dann kein zurück mehr. Der neue Gutachter muss immer von einer anderen Organisation sein als der vorherige, (bsp. erst TÜV SÜD dann DEKRA) und der Gutachter muss von beiden Vertragsparteien vorab akzeptiert werden. Gutachtenkosten würde ich mal zwischen 250-400 Euro schätzen, davon dann jeder 50/50.

Die Frage ist nicht wie alt deine Bremsen sind, sondern ob ein fälliger Service im Fahrzeug dafür angezeigt wird oder nicht. Bei Sportwagen ist es durchaus üblich, dass Bremsen nicht lange leben. Sollte ein Kratzer in der Heckstoßstange sein und der Hersteller aufgrund von Sensoren etc. vorgeben, dass keine Nachlackierung erlaubt ist muss auch wegen vermeintlich kleinen Schäden die Stoßstange ersetzt werden.

Aktuell ist dein Händler dir 700 Euro - aka. genau die Mwst die er dir eh nicht berechnen kann "entgegen" gekommen. Ob man das entgegenkommen nennt musst du selbst entscheiden ;)

Zitat:

Sollte ein Kratzer in der Heckstoßstange sein und der Hersteller aufgrund von Sensoren etc. vorgeben, dass keine Nachlackierung erlaubt ist muss auch wegen vermeintlich kleinen Schäden die Stoßstange ersetzt werden.

Ja, es kann natürlich sein, daß keine Reparatur zulässig ist. Aber die Frage bleibt dann dennoch, ob der einzig relevante Minderwert wirklich den Kosten für den Ersatz entspricht. Das ist eigentlich nur bei sicherheitsrelevanten Teilen wie Frontscheibe üblich.

Themenstarteram 21. März 2022 um 23:10

Danke sehr Leute. Ich sehe es ja genauso wie ihr.

Um hier auf die Fragen noch kurz einzugehen: Bremsen werden im Fahrzeug noch nicht als an der Verschleißgrenze angezeigt. Und ja, ein "Entgegenkommen" ist es natürlich nicht, ich würde es eher als Rückzieher einer Verarsche bezeichnen. Sehr unschön, was der Händler hier versucht.

Vor allem war es das zweite Fahrzeug in Folge von ihm. Das erste wurde sehr sehr kulant zurückgenommen. Da hieß es noch "wir möchten Sie als Kunden erneut begrüßen, daher machen wir 200 Euro Nachzahlung und gut ist"... und nun kommen die mit 4000 Euro... einfach unverschämt sowas...

Habe ihm heute einen aus meiner Sicht fairen Gegenvorschlag gemacht (2000 Euro). Wenn er darauf eingeht, finde ich, wären wir beide in einer win-win Situation und müssten keine Zeit mehr mit Gutachten usw. vergeuden. Ich erwarte von keinem Händler, dass er mir was schenkt, aber etwas mehr Kulanz und Fairness wären schon angebracht.

Was sind denn für Schäden (oder Gebrauchsspuren) aufgelistet und was sagt der Schadenkatalog dazu?

Ich vermute er wird auf den großzügigen Gegenvorschlag eingehen, wenn es sich wirklich nicht um größere Schäden handelt.

Themenstarteram 22. März 2022 um 11:11

die größeren Sachen sind wie gesagt Bremsen hinten (900 Euro) Seitenschweller scheinbar eingerissen, ist aus Plastik, von oben sieht man das nicht oder kaum (1700 Euro) und die Spoiler/Stoßstange für 330 Euro...

Der Rest sind zwei Felgen mit Smartrepair (je 120 Euro).. Kratzer Kotflügel (48 Euro fürs Polieren!), Kratzer Schweller rechts (100 Euro fürs Polieren!)...

Wie gesagt... sollte der Schweller tatsächlich gebrochen sein, was er lt. Bildern von unten auch ist, müsste er wohl wirklich ersetzt werden... irgendwo habe ich dafür Verständnis, auch wenn es keine 1700 Euro Wertminderung für mich bedeuten würde... die zwei Felgenposten... okay.... den Rest finde ich unfair... daher auch mein Vorschlag mit 2000 Euro...

Themenstarteram 22. März 2022 um 11:48

bekam nun einen Gegenvorschlag von 2.500 und habe zugestimmt... ich denke viel besser wird es eh nicht mit neuem Gutachten... und das hin- und her kann ich mit der Zustimmung nun sparen...

Zitat:

@automatik schrieb am 22. März 2022 um 12:48:01 Uhr:

bekam nun einen Gegenvorschlag von 2.500 und habe zugestimmt... ich denke viel besser wird es eh nicht mit neuem Gutachten... und das hin- und her kann ich mit der Zustimmung nun sparen...

Würde ich höchstwahrscheinlich auch so machen. Deine Zeit kostet auch Geld und Nerven hast du bestimmt auch nicht im Lotto gewonnen.

Themenstarteram 22. März 2022 um 12:50

so ist es :)

Das ist ja ein ganz schöner Kuhhandel. Ich dachte, es wird die Wertminderung netto in Rechnung gestellt und nicht nur ein Gefühl.

Aber wenn ich die Liste lese, hören sich die 2.500 € fair an. Beim nächsten dann einfach besser aufpassen.

Ohne die tatsächlichen Verhältnisse zu kennen, liegt die Vermutung nahe, dass die 4.000 Euro völlig überzogen waren und selbst die 2.500 Euro noch zu teuer sind. Niemals hätte ich mich darauf eingelassen, es sei denn, es wären wirklich nennenswerte Schäden am Auto gewesen.

Wer auf Nummer sicher gehen will sollte vor der Rückgabe zu Dekra oder TÜV fahren und einen Zustandsbericht des Fahrzeugs fertigen lassen. Die machen das extra für Leasingrückläufer, kostet nicht die Welt und man hat hinterher was konkretes in der Hand. Sollten dort Schäden festgestellt werden, kann man, wie oben schon mal geschrieben, sich außerhalb der Vertragswertstatt jemanden suchen der Fachgerecht zu einem fairen Kurs repariert.

Kleines Beispiel: Vor vielen Jahren sollte ich bei der Rückgabe für die Beseitigung eines Kratzers im vorderen Kotflügel beim Händler 800,00 € zahlen. Habe mir dann eine Karosserie Meisterwerkstatt gesucht, die haben das für 250,00 € gemacht. Und das Beste war als mir der Meister dort dann erzählte, dass sie genau für das Autohaus bei dem es 800,00 € kosten sollte sämtliche Karosserie Arbeiten erledigen da die das in ihrer Werkstatt nicht können.

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