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Leasingrückgabe welche Forumlare unterschreiben?
Hallo, ich stehe kurz vor meiner ersten Leasingrücknahme und lese jetzt immer den Hinweis, dass man nicht verpflichtet ist iregendwelche Formulare zu unterschreiben.
Kann mir jemand aus Erfahrung sagen, welche Formulare ich vorgelegt bekomme bzw. welche dann nicht gleich unterschrieben werden sollen?
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15 Antworten
Unterschreiben alles womit du einverstanden bist.
In der Regel ist es ein Rücknahmeprotokoll.
Bei Kilometerabrechnungen aufpassen.
Wenn alles in Ordung ist solltest du auch unterschreiben.
Wenn es jedoch Streitigkeiten um Schäden/Minderwerte gibt, solltest du das nicht unterschreiben. Aber bitte informiere dich vorher, du bist selbstverständlich für Schäden und Minderwerte verantwortlich. Nur für den Fall das das Autohaus unangemessene Kosten ansetzt ist es eine Streitigkeit.
OK kurz zusammen gefasst, es gibt ein Übergabeprotokoll des TÜV's (nicht des Autohauses) welches ich unterschreibe wenn ich einverstanden bin?
Ja ein (un)abhängier Sachverständiger protokolliet das Auto.
Wenn ok unterschreiben.
Sonst handeln.
Im Extremfall nicht unterschreiben und nur die Abgabe des Fahrzeuges bestätigen lassen.
Bei mir steht im August auch meine erste Rückgabe an.
Fahre einen BMW, den ich als 6 Monatigen Ex Mieter geleast habe.
Im Übergabeprotokoll des Autohauses wurden die Mängel genau erwähnt, die der Wagen hatte (2 Kratzer außen, ein Kratzer im Glas und 2 Kratzer in der Aluleiste innen).
Wird bei der Rückgabe der Dekra Prüfer diese Schäden wieder aufführen und das dann bei der Abrechnung einfach nicht beachtet oder hat der Dekra Prüfer das Übergabeprotokoll von damals und führt nur neu hinzugekommene Punkte auf?
Zitat:
@Fireflyer04 schrieb am 7. April 2021 um 07:22:51 Uhr:
Wird bei der Rückgabe der Dekra Prüfer diese Schäden wieder aufführen und das dann bei der Abrechnung einfach nicht beachtet oder hat der Dekra Prüfer das Übergabeprotokoll von damals und führt nur neu hinzugekommene Punkte auf?
Der Dekra-Prüfer wird wahrscheinlich alles sichtbare aufschreiben und die Verwaltung des Leasinggebers macht dann die Abrechnung anhand der Vertragsunterlagen.
Für evtl. Nachzahlungen muss man nur den Nettobetrag zahlen, ist das korrekt?
Zitat:
@tyson8181 schrieb am 7. April 2021 um 10:47:27 Uhr:
Für evtl. Nachzahlungen muss man nur den Nettobetrag zahlen, ist das korrekt?
Das ist korrekt.
Warum würdest du keine MwSt. bezahlen sollen?
Letzte Frage, ich muss das TÜV Abnahmeprotokoll ja nicht direkt vor Ort unterschreiben. Ist das auch korrekt? Heisst ich sage dem Händler ich möchte noch nicht unterschreiben, sondern in Ruhe nochmal alles zu Hause durchlesen?
Sollte ich mit einem Punkt nicht einverstanden sein, wird das Autohaus ein zweites Gutachten erstellen oder wie geht es dann weiter ?
Zitat:
@tyson8181 schrieb am 7. April 2021 um 17:15:19 Uhr:
Letzte Frage, ich muss das TÜV Abnahmeprotokoll ja nicht direkt vor Ort unterschreiben. Ist das auch korrekt? Heisst ich sage dem Händler ich möchte noch nicht unterschreiben, sondern in Ruhe nochmal alles zu Hause durchlesen?
Normalerweise unterschreibst Du beim TÜV entweder nur, dass Du da warst, oder eine grobe Liste mit Auffälligkeiten. Das vollständige Gutachten mit Fotos, den Minderwerten und die Schlussrechnung vom Leasinggeber erhältst Du später. Protest fängt also eher dort erst an. Es hat also im Normalfall wohl sehr wenig Sinn, dem TÜV die Unterschrift zu verweigern. Du erkennst damit mWn noch gar keine Schäden und Kosten an. Diese Berichte, nichts zu unterschreiben, stammen meist von oft alten Fällen mit Händlern, wo der Meister mit nem Stift und Zettel ums Auto geht und Fantasiekosten aufschreibt. So etwas gibt es aber kaum noch.
Zumal ohne Unterschrift die Rückgabe kaum möglich sein wird, mit allen vertraglichen Folgen. Lass Dir die Dinge zeigen, die ihm aufgefallen sind und wenn da alles grob passt, spar Dir die Konfrontation für später
Gibt es denn konkrete Punkte, über die Du Dir Sorgen machst oder haben Dich Internetberichte übervorsichtig gemacht?
Zitat:
Sollte ich mit einem Punkt nicht einverstanden sein, wird das Autohaus ein zweites Gutachten erstellen oder wie geht es dann weiter ?
Nee, das Autohaus lässt nicht so lange Gutachten machen, bis Du zufrieden bist .
Normalerweise steht in Deinem Vertrag, dass im Streitfall in weiteres Gutachten mit geteilten Kosten gemacht wird. Und keiner garantiert, dass das dann günstiger für Dich ausfallen wird. Die Leasingkosten laufen normalerweise so lange weiter, bis die Übergabe abgeschlossen ist.
Vielen Dank für die Info. Ich habe leider eine Menge Horrorgeschichten gelesen und es ist meine erste Leasing Rückgabe. Ich habe das Auto sehr gut gepflegt, trotzdem habe ich einige Steinschläge, komischerweise auch an den Türen, eine kleine Schramme, ich glaube einen kleinen Hagelschaden und ich habe gerade festgestellt, dass sich auf beiden Seiten in der Fuge der Rückleuchten Lackschäden befinden. Es scheint wohl ein bekanntest Problem beim Kuga zu sein, ich hoffe das ganze wird unter Kulanz laufen. Ich bin wirklich gespannt wie das ganze abläuft und rechne mit dem Schlimmsten.