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Leasingübernahme privat (VW / Skoda Leasing)
Hallo zusammen,
ich bekomme die Möglichkeit auf einen Firmenwagen, habe momentan aber zwei private Leasingfahrzeuge und müsste dafür eines los werden. Beide laufen über die VW / Skoda Leasing und haben noch eine beachtliche Restlaufzeit.
Mir stellt sich die Frage nun was tun.
(1) Auto aus dem Leasingvertrag ablösen und selbst verkaufen geht nicht, weil Leasingdauer noch zu lang
(2) Leasingübernahme würde ich gerne machen, aber das scheint bei der Leasinggesellschaft nicht zu gehen (bin noch in weiterer Abklärung) --> Aufgrund der guten Leasingkonditionen würde ich sicher einen Nachfolger finden oder sogar versuchen das Fahrzeug als Firmenwagen zu übernehmen (falls es mein AG ermöglicht), aber wenn es die Leasinggesellschaft wirklich komplett ablehnt, dann keine Chance
(3) Vorzeitige Kündigung ebenfalls keine Option, zu kostspielig
(4) Fahrzeuge behalten und so lange auf Firmenwagen verzichten --> Logische Konsequenz, wenn ich aus keinem Vertrag rauskomme
Habt ihr Erfahrungen / weitere Ideen für diesen Sachverhalt?
Danke!
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44 Antworten
Den Wagen als Firmenwagen benutzen und die Kosten an den AG weiter reichen.
Es ist dies aber vertraglich nicht ganz ohne, d.h. der AG sollte dazu seinen Steuerberater hinzu ziehen.
Erst mal geht es doch darum ob der Leasingeber so was überhaupt ermöglicht. VW ist da i.d.R. sehr un-kooperativ. Du müsstest ja einen neuen Leasingnehmer bringen mit Bonität und der das Risiko des Fahrzeuges übernimmt.
AG schwierig, da Steuerrechtliche kompliziert und die Frage wie der Geldwertliche Vorteil abgerechnet werden muss. Aber wie gesagt, alles hängt von dem Leasinggeber ab, ob er mitspielt oder nicht. Da Du brav Deine Raten bezahlst , warum sollte er da rausgehen? Was ist denn für Dich eine beachtliche Laufzeit?
Also ich hatte schon zwei Fahrzeuge von VW privat nach dem Leasing übernommen.
Ich empfand das eigentlich sehr einfach, und kooperativ.
Einfach bei der VW Leasing anfragen, ich glaube das geht dann 4-6 Wochen vor Leasingende.
Ich habe dann ein Angebot bekommen und dann bezahlt.
Der TE will das Auto nicht nach Ablauf des Leasingvertrages ablösen. Er sucht nach einer Lösung während der Vertragslaufzeit.
Zitat:
@Rick_008 schrieb am 16. September 2024 um 12:20:41 Uhr:
AG schwierig, da Steuerrechtliche kompliziert und die Frage wie der Geldwertliche Vorteil abgerechnet werden muss.
Worin soll das das Problem liegen? Bemessungsgrundlage für den Geldwerten Vorteil ist der Bruttolistenneupreis und der hat mit dem Leasingvertrag nichts zu tun, weil eben alle Konditionen, die den LV betreffen nichts mit dem BLP zu tun haben.
Stimmt, zwischendurch geht das natürlich nicht.
Ich würde hier wirklich versuchen mit dem AG eine Lösung der Leasingübernahme zu finden. Sprich der AG soll komplett den Leasingvertrag auf sich umschreiben lassen. Und Du würdest den Wagen als Firmenwagen benutzen (ob nun mit der 1% Regelung oder mit Fahrtenbuch ist eine ganz andere Frage, die nichts mit der Übernahme zu tun hat).
Die Übernahme durch den AG wird mit ziemlicher Sicherheit nicht funktionieren, weil der Leasinggeber keiner Übernahme von Privatleuten auf Unternehmer zustimmen wird. Auch macht es keinen Sinn für den AG, weil er bei einer Übernahme eines Vertrages von privat keinen Vorsteuerabzug hat.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 18. September 2024 um 09:36:41 Uhr:
Auch macht es keinen Sinn für den AG, weil er bei einer Übernahme eines Vertrages von privat keinen Vorsteuerabzug hat.
Was auf das Unternehmen ankommt, es gibt ja auch Unternehmen da ist das völlig egal (zB wir)
Ok, das ist ein berechtigter Hinweis. Es gibt natürlich Unternehmen, bei denen der Vorsteuerabzug keine Rolle spielt, wie zB die der Versicherungsbranche.
Es bleibt aber das Hindernis, dass der LG einer solchen Übernahme meiner Kenntnis nach nicht zustimmen wird.
Also soweit ich weiß geht von privat auf gewerblich bei der VW Bank und warum soll hier kein Vorsteuerabzug möglich sein? Der Privatkunde schafft doch das Fahrzeug nicht an, die Bank schafft es an, ist also auch gewerblich? Ich möchte hier natürlich nichts Falsches behaupten, aber das wäre doch ein ganz neuer Leasingvertrag...
Wenn eine Firma ein gebrauchtes Fahrzeug least, ist hier auch die Vorsteuer kein Problem... so sehe ich das in diesem Falle auch: der Vertrag mit dem TE wird beendet und es wird ein neuer Vertrag mit gleichen Konditionen für die restliche Laufzeit mit der Firma geschlossen?
Bei BMW geht das problemlos. Die haben sogar online Formulare für private und gewerbliche Übernahme, egal wie der ursprüngliche Leasingvertrag war. Es geht sogar von gewerblich auf privat mit einer Mindesthaltedauer von 6 Monaten (wohl wegen Geschäftskundenkonditionen).
Bei einer Übernahme tritt der Übernehmer in den Vertrag des Übergebers ein. Es wird also nicht der ursprüngliche Vertrag beendet und ein neuer abgeschlossen. Wenn der alte Vertrag beendet werden würde, müsste der bisherige Leasingnehmer die Ablösekosten bezahlen, die sehr erheblich sein würden. Das kann im Extremfall fast so teuer sein, dass er nicht schlechter fahren würde, wenn er den Vertrag bis zum Ende laufen lassen würde.
Es gibt zwischen den Herstellern erhebliche Unterschiede im Umgang mit Leasingverträgen. Bei Mercedes wird es zB auch recht kundenfreundlich gehandhabt, wenn man den Vertrag verkürzen will. VW ist da sehr unflexibel.
Interessant wäre, ob BMW auch die Übernahme von privat nach gewerblich anbietet. Das würde mich sehr wundern.
Auf jeden Fall würde ich einfach bei VW anfragen, welche Möglichkeiten es gibt. Fragen kostet bekanntlich nichts.