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Lebenslange Sperrfrist nach 2 Alkoholfahrten möglich?

23 Antworten

Guten Tag,
Ein Bekannter von mir wurde neulich mit Alkohol am Steuer erwischt, und das mit nicht wenig: 2,8 Promille. Nicht nur das, bereits vor knapp 4 Jahren wurde er schon einmal erwischt, damals mit 1,2 Promille. In beiden Fällen gab es aber keine Unfälle, Raserei, Nötigung o.Ä., "nur" das entsprechend auffällige Fahrverhalten.
Natürlich stellt er sich bereits auf das "Schlimmste" ein und das Auto wird verkauft.
Nun meine Frage: Muss er in so einem Fall mit einem *lebenslangen* Fahrverbot rechnen? Dieses wird ja verhängt, wenn man davon ausgeht, dass die maximale Sperrfrist von 5 Jahren nicht ausreicht.
[edit] Zusätzliche Frage: Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten, oder sollte er das Urteil abwarten? Falls dann tatsächlich ein lebenslanges Fahrverbot verhängt wird, lohnt es sich dann, mithilfe eines Anwalts Revision einzulegen?
Gruß
B.
PS: Ich bitte euch, keine moralischen Belehrungen zu antworten. Er ist bereits in Behandlung, psychologisch und demnächst auch auf Alkoholentzug.

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23 Antworten

Eine solche lebenslange Sperrfrist wäre hier durchaus möglich, könnte aber mit einer erfolgreich abgeschlossenen Entwöhnungs-Therapie abgewendet werden. Das Hauptziel wäre hier zunächst einmal, vom Alkoholkonsum weg zu kommen. Alles Andere ergibt sich später.

Fahrerlaubnis wird entzogen, Sperrfrist 6 Monate + x, bei Neubeantragung sicher eine MPU und ob die bestanden wird weiß man erst danach.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 25. Mai 2022 um 20:06:34 Uhr:


Eine solche lebenslange Sperrfrist wäre hier durchaus möglich, könnte aber mit einer erfolgreich abgeschlossenen Entwöhnungs-Therapie abgewendet werden. Das Hauptziel wäre hier zunächst einmal, vom Alkoholkonsum weg zu kommen. Alles Andere ergibt sich später.

Danke erstmal,

aber das Urteil wird ja vermutlich in wenigen Wochen gefällt, bis dahin kann eine Entwöhnung also gar nicht nachgewiesen werden. Lässt sich das Urteil dann nach der Entwöhnung rückgängig machen?

Wo ich als Laie skeptisch wäre: zuerst 1.2 Promille und jetzt aktuell 2.8 Promille. Das ist schon ne Hausnummer.

Erst mal das Urteil abwarten, dann einen Anwalt der sich im Verkehrsstrafrecht auskennt, oder den Rechtsanwalt des ADAC (bei Mitgliedschaft Beratung kostenlos), kontaktieren und fragen was man tun kann.
Alles andere ist "Kaffeesatzleserei".
Normalerweise passiert folgendes:

Ein Alkohol am Steuer – Wiederholungstäter muss dann eine MPU besuchen, wenn die entsprechende Zulassungsstelle dies entscheidet. Während bei einer Promille-Anzahl von ab 1,6 Promille eine MPU obligatorisch ist, da die Behörden hier von einer Fahruntauglichkeit des Führerscheininhabers ausgehen, kann die Zulassungsstelle bei geringeren Werten von einer MPU absehen. Dies gilt jedenfalls für Verkehrsteilnehmer, die das erste Mal aufgrund von Alkohol am Steuer auffällig wurden.

Als Wiederholungstäter mit Alkohol am Steuer kann man diese Milde aber nicht erwarten. Bereits bei einer geringfügigen Überschreitung der Promille-Grenze von 0,5 Promille ist die Anordnung einer MPU für Wiederholungstäter der Normalfall.
Abhängig von dem Zeitpunkt der letzten Alkoholfahrt sowie der Höhe des Promille-Wertes ist hier eine Führerscheinsperre von bis zu 3 Jahren möglich. Auch eine Bewährungsstrafe ist aufgrund von einer wiederholten Trunkenheitsfahrt möglich, denn eine Wiederholung dieses fahrlässigen Verhaltens im Strafverkehr wirkt sich verschärfend auf das Urteil aus.

Fahrverbot für Wiederholungstäter:
Ein Führerscheinentzug für Wiederholungstäter geht einher mit einer Sperrfrist und der Aufforderung, eine MPU zu absolvieren. Um ein positives MPU-Gutachten zu erhalten, muss dann beispielsweise die Abstinenz nachgewiesen werden. Bis dahin besteht ein Fahrverbot. Bei einem Verstoß gegen dieses liegt der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

Ich als Laie würde mal sagen dass sich generell ein Urteil eines Richters nicht „rückgängig“ machen lässt. Das wären dann andere Rechtsmittel.

2.8 Promille.
Muss man dazu noch etwas sagen?

Sollte ich jemals nachgewiesen mit diesem Wert im Straßenverkehr „zufällig“ entdeckt werden… dann würde ich meinen Führerschein freiwillig abgeben.

Also entweder stimmen die 2.8 nicht, oder jemand hat hat ein großes Problem dass er nicht einsehen möchte.

Ich durfte mal, selbst besoffen, als Mitfahrer, in einer Polizeikontrolle in das Gerät pusten. Die Tür war geöffnet und ich bin währenddessen fast aus dem Auto gefallen.
Es waren damals 1.0 Promille.

Eine lebenslange Sperre ist nicht zu erwarten. Es wird so 18 Monate Sperrfrist werden. Aber bei dem Wert als Wiederholungstäter braucht er eine Therapie, um die MPU zu bestehen und nach Abschluss der noch 12 Monate nachgewiesene Abstinenz.

Als aller erstes gleich morgen sollte er sich um einen Entzug kuemmern und ab da auch nix mehr trinken. Dann ist er schon mal clean nach der Sperrfrist und kann die MPU angehen. Auf die kann er sich dann ganz in Ruhe vorbereiten. Ich denke nicht das er innerhalb von 2 Jahren wieder faehrt. Sollte er in den 2 Jahren wieder trinken, dann faehrt er sicher nicht mehr, da er nicht durch die MPU kommt

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 25. Mai 2022 um 22:55:06 Uhr:


Ich durfte mal, selbst besoffen, als Mitfahrer, in einer Polizeikontrolle in das Gerät pusten. Die Tür war geöffnet und ich bin währenddessen fast aus dem Auto gefallen.
Es waren damals 1.0 Promille.

Alles eine Frage der Gewöhnung.

Wer mit 2,8 Promille überhaupt noch Auto fahren kann muss regelmäßig große Mengen konsumieren.

Während bei jemandem der sonst nicht viel trinkt 1 Promille bereits Ausfallerscheinungen verursachen merkt man das einem Alkoholiker kaum an.

Stimmt: Ein Kollege meines Vaters konnte erst mit Wodka überhaupt funktionieren.

Es gibt Foren, die beim Thema Alkohol und MPU besser aufgestellt sind. Wenn er mag, soll er sich mal im Verkehrsportal anmelden.

Zitat:

@mattalf schrieb am 26. Mai 2022 um 06:54:48 Uhr:


Als aller erstes gleich morgen sollte er sich um einen Entzug kuemmern und ab da auch nix mehr trinken. Dann ist er schon mal clean nach der Sperrfrist und kann die MPU angehen. Auf die kann er sich dann ganz in Ruhe vorbereiten. Ich denke nicht das er innerhalb von 2 Jahren wieder faehrt. Sollte er in den 2 Jahren wieder trinken, dann faehrt er sicher nicht mehr, da er nicht durch die MPU kommt

Sinnvollerweise sollte er sich um die Abstinenznachweise als Erstes kümmern, am besten am Anfang der Sperrfrist, sonst verliert er Zeit.

Es wurde nicht nach gefragt ... aber der Typ ist Alkoholkrank, das sollte als erstes angegangen werden.
Hat man das Sucht- und Charakterproblem (es wurde sich wieder mit Alc hinters Steuer gesetzt) im Griff kann man über den FSchein und Autofahren nachdenken ...
Die beiden Treffer der Polizei, werden nicht rein zufällig die einzigen Fahrten unter Alc gewesen sein, selbst wenn auch egal, der hat im Moment nichts hinterm Steuer zu suchen...:rolleyes:
Bin der Meinung anstatt MPU,Anwalts und sonstige Tipps um schnel an den Schein zu kommen, wär der erste richtige Tipp die Suchtberatung ... und dann sieht man weiter...

Zitat:

@tartra schrieb am 26. Mai 2022 um 11:20:28 Uhr:


Es wurde nicht nach gefragt ...

Genauso sieht es aus. Nach einer Alkoholentwöhnungsberatung wurde nicht gefragt.

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