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LED als Standlicht, Starfbar aber in welchem Ausmaß???

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 21. März 2005 um 15:08

Ich möchte mir gerne weiße Standlicht Leds in meinen Golf2 einbauen. Ich weiß, dass es verboten ist. Aber ich kann das nicht ganz nachvollziehen, das Standlicht sieht aus wie das Normale nur etwas weißeres Licht. Aber darum solls hier nicht gehen, gibt einige Dinge, wo man sich nur wundern kann :-)

Ich wollte wissen, was passiert, wenn sie mich damit erwischen. Es musss doch sowas wie ein Bußgeldkatalog geben, wo genau drin steht, was mich dieses Verbot kostet bzw. ob ich Punkte dafür bekomme.

Ich wurde schonmal von der Polizei mit Standlicht Led´s erwischt, aber leider noch 2 andere Dinge, die nicht eingtragen waren. Dort meinten die netten Herren in Grün, dass nur die Standlicht Led´s ein halbes Strafausmaß hat und keine Punkte zur Folge hätte.

Kurzum, was erwartet mich ganz genau, wenn ich mit Led Standlichtern rumfahre...?

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16 Antworten

Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis

den rest kannste im bußgeldkatalog nachlesen

Mein Vater (DEKRA Prüfer) meinte zu mir mal das es 450 € kostet und halbes Jahr Fahrverbot gibt... das war bei meinen roten LEDs... :)

müsste bei dir aber das selbe in grün... ähh... weiß sein...

Themenstarteram 21. März 2005 um 17:33

Seid ihr euch da zu 100% sicher, dass das fahren ohne Betriebserlaubnis bedeutet? Ist das nicht nur der Fall bei sicherheitsrelevanten Dingen am Auto?

Also wie gesagt, ich wurde schonmal rausgeholt und dort hießt es, nur die Leds wären nicht so schlimm gewesen. Ich habe auch damals kein Fahrverbot bekomm. Es waren 2 Sachen nicht eingetragen und die Leds hatte ich drin. Dafür sollte ich 100Euro Strafe zahlen und 3Punkte bekomm. Dann kann ich doch nur bei Leds nicht Fahrverbot bekommen? Ich war damals sogar vor Gericht und niemals war die Rede vom Fahrverbot. So ganz kann das nicht stimmen...

Wenn man an einen Fahrzeug teile fährt die nicht eingetragen sind oder keine Zulassung haben hat man keine gültige zulassung

an halter und an den fahrer( wenn unterschiedliche) je 75€ und 3 punkte bei fahrer und halter gleich 150€ und 3 punkte

Hallo,

Also ich habe auch rote LEDs verbaut, allerdings ZUSÄTZLICH zum normalen Standlicht. Mich hat letztens die Polizei im Ort verfolgt und kam auf meinen Hof gefahren, als ich das rote Standlicht schon angemacht hatte...

Haben dann ihr Grinsekasper-Gesicht aufgezogen und gemeint, ich solle doch bitte mal das Licht anmachen, das wäre kaputt... Also angemacht und alles hat ganz normal funktioniert. Die Polizisten dumm geschaut, irgendwas gemurmelt und dann noch die übliche Kontrolle gemacht.

Ich weiß nicht genau, wie es rechtlich ist, aber solange ich das Licht nur auf meinem Hof verwende sollte die das eigentlich nichts angehen... Mein normales Standlicht ist ja wie gesagt noch in Ordnung und von daher ist mein Auto genauso sicher wie jedes andere auch.

 

Viele Grüße,

Olli

 

PS: Meine Katze stand bei der Kontrolle am Fenster und hatte wohl Angst, dass ich jetzt in den Knast komme... Auf jeden Fall hat sie die Webcam runtergeschmissen und somit konnte ich am nächsten Morgen das angehangene Foto auf meiner Homepage erblicken. *g*

Schlaues Katze! Hat Ahnung von Technik!

:D :D :D

LOL ... meine Katzen schmeißen auch gern sachen runter ... allerdings sind die dann meistens kaputt! :(

Themenstarteram 23. März 2005 um 12:07

das funktioniert aber leider nicht. denn alles was du an deinem auto anbaust und verboten ist, ist auch verboten, egal ob du es nutzt oder nicht.

genauso darfst du keine unterbodenbeleuchtung haben, egal ob sie an ist oder nicht. Und man kann ganz einfach von außen durch den Scheinwerfer die Leds erkennen...

am 23. März 2005 um 12:31

Zitat:

Original geschrieben von joerg082

das funktioniert aber leider nicht. denn alles was du an deinem auto anbaust und verboten ist, ist auch verboten, egal ob du es nutzt oder nicht.

genauso darfst du keine unterbodenbeleuchtung haben, egal ob sie an ist oder nicht. Und man kann ganz einfach von außen durch den Scheinwerfer die Leds erkennen...

Richtig. *harrharr*

Zitat:

Original geschrieben von G-PunktLader

Das ist so falsch.

Unterbodenbeleucht kannste sehr wohl dran haben. Darf aber nur und wirklich nur eingeschaltet werden wenn der Motor aus ist.

Du meinst also, wenn Du am Straßenrand stehst und der Motor ist aus und Deine Karre leuchtet wie ein UFO im Landeanflug, fährt die Rennleitung freundlich grüßend vorbei?

Nee, mach Dich da mal lieber auf einen unterhaltsamen Abend gefaßt!

am 23. März 2005 um 12:36

*****

Threadsäuberung

*****

Zitat:

Original geschrieben von G-PunktLader

Das ist so falsch.

Unterbodenbeleucht kannste sehr wohl dran haben. Darf aber nur und wirklich nur eingeschaltet werden wenn der Motor aus ist.

Benutz mal die Suche... Völliger quatsch

am 23. März 2005 um 12:41

Ok.

Ich will da nicht den Sturen spielen da ich mich da mehr oder weniger auf Glatteis begebe, schliesslich gehe ich von den Schweizerischen Gesetzen aus. Also, wenn ich da falsch liege: Sorry für die Einmischung. :)

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