LED als Standlicht???
Hallo!
Habe mit weiße LED's als Standlich bei Ebay gekauft. Nun gehen leuchten aber immer die Blinker mit.
Wie bekomme ich das weg? kann man diese Funktion wegkodieren lassen oder was macht man da?
hat da jemand Erfahrungswerte?
Gruß
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22 Antworten
Das die Blinker mitgehen ist ein Sicherheitssystem... wenn das Standlicht ausfällt gehen die Blinker per dauerbeleuchtung an...
Du wirst für die LEDs dann also einen entsprechend großen Wiederstand brauchen, um das zu unterbinden und eine Glühbirne vorzuspielen.
Gruß Florian
was brauch ich da für nen widerstand? wieviel ohm muss der da haben? und was für ne leistungsaufnahme?
der muss ja dann parallel geschalten werden oder?
gruß
mal ne andere frage .. wollte mir auch LED's als standlich einbauen .. nur flattern die irgendwie .. weis jemand warum?
Zitat:
Original geschrieben von FrauenHeld
...wollte mir auch LED's als standlich einbauen .. nur flattern die irgendwie...
Flattern?
Meinst du vielleicht "flackern" ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Flattern?
Meinst du vielleicht "flackern" ?
ja mein ich doch
also was für nen widerstand braucht man jetzt?
82 Ohm und mindestens 5W (sonst wird er zu warm für die Umgebung).
Richtig, parallel anschließen.
Viele Grüße, Timo
LED als Standlicht
Hallo Famou$
Du willst sicherlich die LED einsetzen, um Strom zu sparen.
Weil über die LED ein geringere Strom fließt, als über die serienmäßige Glühlampe, "glaubt" das Steuergerät, daß die Glühlampe defekt ist und reagiert, wie Du beschrieben hast.
Wenn Du das Steuergerät überlisten willst, dann mußt Du- so wie bereits von den Vorrednern (Vorschreibern) beschrieben einen Widerstand parallel schalten.
Die serienmäßige Glühlampe hat einen Wert von 5 Watt. Wenn Du den Verbrauch der LED unberücksichtigt läßt, dann muß also der Parallel-Widerstand auch 5 Watt aushalten.
Aus P=UxI folgt I= P/U ; d.h. I= 5Watt/12Volt=0,42 Ampere
Aus dem Ohmschen Gesetz R= U/I folgt:
R= 12 Volt/0,42 Ampere =28,57 Ohm
Aber wohlbemerkt ,die Rechnung gilt für den Fall, daß die Leistungsaufnahme der LED unberücksichtigt bleibt.
Aber der Stromverbrauch wird - weil du das Steuergerät "täuschen" mußt- nicht gesenkt!!!
Bevor Du nun einen großen Aufwand treibst, solltest Du abklären, ob beim Einsatz der LED nicht die Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug erlischt.
Viel Spaß beim Abklären
wünscht
quali
Hallo Quali,
deine Rechnung ist richtig, aber so viel zu verheizen ist gar nicht nötig. Die Check-Control ist schon mit weniger als 150mA zufrieden, daher der erprobte Wert von 82 Ohm.
Man macht so etwas bestimmt nicht um Energie zu sparen, sondern weil das Licht cooler aussieht - mit dem Nachteil der zumindest theoretisch erloschenen Betriebserlaubnis. Das ist korrekt.
Viele Grüße, Timo
Standlicht mit LED
Hallo Moka,
vielen Dank für die Antwort. Meine Betrachtung war nur theoretisch. Insofern habe ich wieder etwas dazugelernt.
Gibt es nicht sogar im Kfz-Zubehör/ Versandhandel bereits adaptierte Lampen, die LED und Widerstand eingebaut haben?
Viele Grüße
quali
Re: LED als Standlicht
Zitat:
Original geschrieben von quali
solltest Du abklären, ob beim Einsatz der LED nicht die Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug erlischt
wenn er bei einer dieser billgen online-versicherungen alá huk24 ist, wird er im falle eines unfalles seines spaß haben....
die ist dann nämlich weg (also nicht nur die be, sondern auch die versicherung )
Schau mal im Motorrad(zubehör)handel nach.
Bei Motorrädern werden ja sehr gerne LED-Blinker statt den herkömmlichen verbaut.
Vielleicht findest du ja dort fertige, passende Widerstände.
Ich hatte das bei meinem Motorrad auch gemacht - allerdings solltest du die Widerstände an einem Platz montieren, der mit Fahrtwind versorgt wird, denn diese Widerstände werden wirklich sehr heiß.
warum sollte denn die autoversicherung ncith zahlen wenn das standlicht eine LED war?!!! und das abblendlicht funktioniert hat. außerdem führt die LED nicht zum erlöschen der BE.
schau mal in den §19 StVZO. da stehen die abschließend geregelten 3 möglichkeiten drinnen wann die BE erlöchte und man einen Zulassungsverstoß nach der FZV (seit 01.03.2007 in kraft getreten; FAhrzeugzulasssungverordnung) und eine LED ist kein gravierender sicherheitsmangel.
ich habe beruflich mit sowas zu tun. also erzähl mir bitte nicht die geschichte vom bären ;-)
gruß
Wenn du ELEKTRISCHE Teile ohne E-Prüfzeichen am Auto betreibst, erlischt zunächst einmal die werksseitige BE (weil dessen Beleuchtungseinrichtung ein wichtiger Teil davon war).
Du kannst die BE unter bestimmten Bedingungen wiedererlangen (hier zum Beispiel mein Gutachten dazu). Aber selbst hier streiten sich die Gelehrten: Wahrscheinlich kann nur eine sog. Lichttechnische Irgendwasstelle so etwas rechtmäßig freigeben...
Zu der anderen Frage:
Die gängigen Motorrad-Blinker-Widerstände (solche hier) simulieren 21W-Blinker, keine 5W-Standlichter... also nicht geeignet.
Viele Grüße, Timo