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LED-Kennzeichenbeleuchtung erlaubt oder nicht ???
Hallo ich habe auf amazon.de Led Kennzeichenbeleuchtung gefunden das ist eine Sofittenlampe C5W mit LED`s drin ist das erlaubt oder muss ich mit der normalen Sofittenlampe C5W weiter Fahren ?????
Ich habe einen Opel Signum 2.2 von 2005 darf ich das bei dem oder ist das nur bei neuen Autos erlaubt ich habe
nämlich keine lust von der Polizei angehalten zu werden !!!
Sofittenlampe mit LED´s
http://www.amazon.de/.../ref=sr_1_1?...
Sofittenlampe ohne LED´s
http://www.amazon.de/.../ref=sr_1_2?...
MFG Dominik-F
Beste Antwort im Thema
@ulridos
hier kann man das nachlesen:
Zitat:
Auszug aus dem Urteil des VGH BW vom 31.05.2011, Az.: 10 S 1857/09
Leitsatz
1. Für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeuges gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO in der zum 01.01.1994 in Kraft getretenen Fassung genügt weder die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, noch die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern. Erforderlich ist vielmehr, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer geschaffen wird; dies setzt zwar nicht die Feststellung einer konkreten Gefährdung, aber jedenfalls eine Gefährdungserwartung voraus.
Eine andere "Birne" für die Kennzeichenleuchte kann keine Gefährung in diesem Sinne darstellen. Der Wahrscheinlichkeitsgrad für eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist gleich null.
Somit bleibt zwar die Unvorschriftsmäßigkeit, aber kein erlöschen der BE. Du kannst dir gerne mal das ganze Urteil reinziehen, ist interessant.
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28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Opel1990
Hallo ich habe auf amazon.de Led Kennzeichenbeleuchtung gefunden das ist eine Sofittenlampe C5W mit LED`s drin ist das erlaubt
MFG Dominik-F
wie bei allen led´s --- NEIN nicht erlaubt egal ab vorne oder hinten
Alles nur zu show zwecke
kost bis zu 3 punkte und 40 bis 80 Euro incl. Erloschener Betriebserlaubnis und verlust des Versicherungsschutz
Zitat:
Original geschrieben von opelfreak.de
wie bei allen led´s --- NEIN nicht erlaubt egal ab vorne oder hinten
Alles nur zu show zwecke
kost bis zu 3 punkte und 40 bis 80 Euro incl. Erloschener Betriebserlaubnis und verlust des Versicherungsschutz
Richtig.
In den meisten Fällen kümmert es die Rennleitung oder einen Gutachter aber relativ wenig.
Ich finde es sowieso unfair das die neueren BMW alle ab Werk damit rumfahrn dürfen, aber was is heut schon noch fair
Es besteht natürlich immer die Gefahr an so Regelreiter zu geraten die sich an sowas hochziehn.
Dann bekommst du im schlimmsten anzunehmenden Fall die Vollschuld für einen Unfall in Millionenhöhe an dem du eig garnicht schuld bist.
Da brauchste aber nen behinderten Anwalt, wenn du dafür Schuld bekommst, wegen nen paar helleren Funzeln, die nichtmal nen Warnsignal von sich geben sollen.
Zitat:
Original geschrieben von muggubuggu
Da brauchste aber nen behinderten Anwalt, wenn du dafür Schuld bekommst, wegen nen paar helleren Funzeln, die nichtmal nen Warnsignal von sich geben sollen.
Es kann immer noch schlimmer kommen
Ich hatte auch nen unverschuldeten Unfall auf der Autobahn.
Mir is auf der linken Spur en Radfahrer entgegen gekommen, bin dem ausgewichen un musste in en anderes Auto reinfahrn.
End vom Lied, ich darf für ALLES blechen^^
was is los?! nen Radfahrer auf der Autobahn, linke Spur, entgegen?!
Zitat:
Original geschrieben von opelfreak.de
Zitat:
Original geschrieben von Opel1990
Hallo ich habe auf amazon.de Led Kennzeichenbeleuchtung gefunden das ist eine Sofittenlampe C5W mit LED`s drin ist das erlaubt
MFG Dominik-F
wie bei allen led´s --- NEIN nicht erlaubt egal ab vorne oder hinten
Alles nur zu show zwecke
kost bis zu 3 punkte und 40 bis 80 Euro incl. Erloschener Betriebserlaubnis und verlust des Versicherungsschutz
Mal davon abgesehen, sind die Dinger bei den meisten "nachgerüsteten" Autos viel zu hell so das einen das Nummernschild teilweise blendet. Vor allem, wenn (wie bereits mehrfach gesehen) die Dinger auch noch so eingebaut sind, das sie nicht nur das Nummernschild beleuchten sondern auch nach hinten. Wie die das allerdings hinbekommen haben ist mir auch ein Rätzel.
Wobei es auch noch sch.... aussieht, da viel zu weiss und hell.
led sieht doch eh aus wie gewollt und nicht gekonnt. kauf dir lieber ein selbstleuchtenes kennzeichen, die sind auch zugelassen. ich habe eins von 3m dran und das sieht einfach top aus und zieht immernoch neugierige blicke auf sich.
MFG
Zitat:
Original geschrieben von muggubuggu
was is los?! nen Radfahrer auf der Autobahn, linke Spur, entgegen?!
Jop
Zitat:
Original geschrieben von Ruebe888
led sieht doch eh aus wie gewollt und nicht gekonnt. kauf dir lieber ein selbstleuchtenes kennzeichen, die sind auch zugelassen.
Prinzipiell haste schon recht aber die sin mir iwie zu auffällig, genauso wie zu helle LED´s in der KZB.
wenn man will kann man es zwischenschalten
Zitat:
Original geschrieben von opelfreak.de
Zitat:
Original geschrieben von Opel1990
Hallo ich habe auf amazon.de Led Kennzeichenbeleuchtung gefunden das ist eine Sofittenlampe C5W mit LED`s drin ist das erlaubt
MFG Dominik-F
wie bei allen led´s --- NEIN nicht erlaubt egal ab vorne oder hinten
Alles nur zu show zwecke
kost bis zu 3 punkte und 40 bis 80 Euro incl. Erloschener Betriebserlaubnis und verlust des Versicherungsschutz
Leider ist diese grundsätzliche Aussage falsch, es gibt sehr wohl zugelassene LED-Kennzeichenbeleuchtungen:
japp .... das ist dann aber ein E-geprüftes BAuteil als Baueinheit Leuchte/Lampe .... wie eben auch bei BMW etc .... und nicht nur ein LED-Leuchtmittel in einer Leuchte die für Glühlampen geprüft wurde .
Nur so wird ein Schuh daraus der zulässig sein kann .
Nicht zulässig wäre es auch , eine BMW-Kennzeichenleuchte an den Vectra zu schrauben .... da das hierauf befindliche Prüfzeichen eben nur für den zugehörigen BMW gilt
Fahrradfahrer wie bei Wildwechsel draufhalten, :-) Standlicht Leds sind geil hell wie Tagfahrlicht,wenn Du aussteigst und die Türen zumachst blitzen die eine Weile,sobal die nicht mehr blitzen fangen die wieder an wenn Du aufmachst.Ich fands lustig.
Zitat:
Original geschrieben von ulridos
japp .... das ist dann aber ein E-geprüftes BAuteil als Baueinheit Leuchte/Lampe .... wie eben auch bei BMW etc .... und nicht nur ein LED-Leuchtmittel in einer Leuchte die für Glühlampen geprüft wurde .
Nur so wird ein Schuh daraus der zulässig sein kann .
Richtig, wiederlegt aber die Tatsache das es Grundsätzlich nicht illegal ist
Zitat:
Original geschrieben von ulridos
Nicht zulässig wäre es auch , eine BMW-Kennzeichenleuchte an den Vectra zu schrauben .... da das hierauf befindliche Prüfzeichen eben nur für den zugehörigen BMW gilt
Irrglauben, an der Prüfung bzw. die Zulassung der E-Nr. ist kein Fahrzeugmodell gebunden.....das entsprechende Bauteil hat eine E-Nummer welche das Land ausweist wo das Bauteil homologiert wurde.
Daran gebunden gibt es auf dem Bauteil noch eine Prüfziffer woran man erkennt als was das Bauteil zugelassen wurde.
Infos dazu:
Regelung R4 - Hintere Kennzeichenbeleuchtung
so ne Paragraphenscheisse... es soll doch NUR das Kennzeichen ausreichend beleuchten und wenn's das tut, is doch gut. So ne behinderte Gesetzesregelung kann es auch nur in DE geben... Die Amis dürfen alles fahren, was Räder und Türen hat -.-