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LED-Kennzeichenbeleuchtung erlaubt oder nicht ???

Opel
Themenstarteram 22. April 2012 um 14:09

Hallo ich habe auf amazon.de Led Kennzeichenbeleuchtung gefunden das ist eine Sofittenlampe C5W mit LED`s drin ist das erlaubt oder muss ich mit der normalen Sofittenlampe C5W weiter Fahren ?????

Ich habe einen Opel Signum 2.2 von 2005 darf ich das bei dem oder ist das nur bei neuen Autos erlaubt ich habe

nämlich keine lust von der Polizei angehalten zu werden !!!

Sofittenlampe mit LED´s

http://www.amazon.de/.../ref=sr_1_1?...

Sofittenlampe ohne LED´s

http://www.amazon.de/.../ref=sr_1_2?...

MFG Dominik-F

Opel Signum 2.2 Direct
Beste Antwort im Thema

@ulridos

hier kann man das nachlesen:

Zitat:

Auszug aus dem Urteil des VGH BW vom 31.05.2011, Az.: 10 S 1857/09

 

Leitsatz

1. Für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeuges gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO in der zum 01.01.1994 in Kraft getretenen Fassung genügt weder die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, noch die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern. Erforderlich ist vielmehr, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer geschaffen wird; dies setzt zwar nicht die Feststellung einer konkreten Gefährdung, aber jedenfalls eine Gefährdungserwartung voraus.

Eine andere "Birne" für die Kennzeichenleuchte kann keine Gefährung in diesem Sinne darstellen. Der Wahrscheinlichkeitsgrad für eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist gleich null.

Somit bleibt zwar die Unvorschriftsmäßigkeit, aber kein erlöschen der BE. Du kannst dir gerne mal das ganze Urteil reinziehen, ist interessant.

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Zitat:

Original geschrieben von Opel1990

Hallo ich habe auf amazon.de Led Kennzeichenbeleuchtung gefunden das ist eine Sofittenlampe C5W mit LED`s drin ist das erlaubt

MFG Dominik-F

wie bei allen led´s --- NEIN nicht erlaubt egal ab vorne oder hinten

Alles nur zu show zwecke

kost bis zu 3 punkte und 40 bis 80 Euro incl. Erloschener Betriebserlaubnis und verlust des Versicherungsschutz

Zitat:

Original geschrieben von opelfreak.de

wie bei allen led´s --- NEIN nicht erlaubt egal ab vorne oder hinten

Alles nur zu show zwecke

kost bis zu 3 punkte und 40 bis 80 Euro incl. Erloschener Betriebserlaubnis und verlust des Versicherungsschutz

Richtig.

In den meisten Fällen kümmert es die Rennleitung oder einen Gutachter aber relativ wenig.

Ich finde es sowieso unfair das die neueren BMW alle ab Werk damit rumfahrn dürfen, aber was is heut schon noch fair :D

Es besteht natürlich immer die Gefahr an so Regelreiter zu geraten die sich an sowas hochziehn.

Dann bekommst du im schlimmsten anzunehmenden Fall die Vollschuld für einen Unfall in Millionenhöhe an dem du eig garnicht schuld bist.

Da brauchste aber nen behinderten Anwalt, wenn du dafür Schuld bekommst, wegen nen paar helleren Funzeln, die nichtmal nen Warnsignal von sich geben sollen.

Zitat:

Original geschrieben von muggubuggu

Da brauchste aber nen behinderten Anwalt, wenn du dafür Schuld bekommst, wegen nen paar helleren Funzeln, die nichtmal nen Warnsignal von sich geben sollen.

Es kann immer noch schlimmer kommen :D

Ich hatte auch nen unverschuldeten Unfall auf der Autobahn.

Mir is auf der linken Spur en Radfahrer entgegen gekommen, bin dem ausgewichen un musste in en anderes Auto reinfahrn.

End vom Lied, ich darf für ALLES blechen^^

was is los?! nen Radfahrer auf der Autobahn, linke Spur, entgegen?!

am 22. April 2012 um 15:45

Zitat:

Original geschrieben von opelfreak.de

Zitat:

Original geschrieben von Opel1990

Hallo ich habe auf amazon.de Led Kennzeichenbeleuchtung gefunden das ist eine Sofittenlampe C5W mit LED`s drin ist das erlaubt

MFG Dominik-F

wie bei allen led´s --- NEIN nicht erlaubt egal ab vorne oder hinten

Alles nur zu show zwecke

kost bis zu 3 punkte und 40 bis 80 Euro incl. Erloschener Betriebserlaubnis und verlust des Versicherungsschutz

Mal davon abgesehen, sind die Dinger bei den meisten "nachgerüsteten" Autos viel zu hell so das einen das Nummernschild teilweise blendet. Vor allem, wenn (wie bereits mehrfach gesehen) die Dinger auch noch so eingebaut sind, das sie nicht nur das Nummernschild beleuchten sondern auch nach hinten. Wie die das allerdings hinbekommen haben ist mir auch ein Rätzel.

Wobei es auch noch sch.... aussieht, da viel zu weiss und hell.

led sieht doch eh aus wie gewollt und nicht gekonnt. kauf dir lieber ein selbstleuchtenes kennzeichen, die sind auch zugelassen. ich habe eins von 3m dran und das sieht einfach top aus und zieht immernoch neugierige blicke auf sich.

MFG

Zitat:

Original geschrieben von muggubuggu

was is los?! nen Radfahrer auf der Autobahn, linke Spur, entgegen?!

Jop

 

Zitat:

Original geschrieben von Ruebe888

led sieht doch eh aus wie gewollt und nicht gekonnt. kauf dir lieber ein selbstleuchtenes kennzeichen, die sind auch zugelassen.

Prinzipiell haste schon recht aber die sin mir iwie zu auffällig, genauso wie zu helle LED´s in der KZB.

wenn man will kann man es zwischenschalten ;)

Zitat:

Original geschrieben von opelfreak.de

Zitat:

Original geschrieben von Opel1990

Hallo ich habe auf amazon.de Led Kennzeichenbeleuchtung gefunden das ist eine Sofittenlampe C5W mit LED`s drin ist das erlaubt

MFG Dominik-F

wie bei allen led´s --- NEIN nicht erlaubt egal ab vorne oder hinten

Alles nur zu show zwecke

kost bis zu 3 punkte und 40 bis 80 Euro incl. Erloschener Betriebserlaubnis und verlust des Versicherungsschutz

Leider ist diese grundsätzliche Aussage falsch, es gibt sehr wohl zugelassene LED-Kennzeichenbeleuchtungen:

ELV - LED Kennzeichenbeleuchtung

japp .... das ist dann aber ein E-geprüftes BAuteil als Baueinheit Leuchte/Lampe .... wie eben auch bei BMW etc .... und nicht nur ein LED-Leuchtmittel in einer Leuchte die für Glühlampen geprüft wurde .

Nur so wird ein Schuh daraus der zulässig sein kann .

Nicht zulässig wäre es auch , eine BMW-Kennzeichenleuchte an den Vectra zu schrauben .... da das hierauf befindliche Prüfzeichen eben nur für den zugehörigen BMW gilt

Fahrradfahrer wie bei Wildwechsel draufhalten, :-) Standlicht Leds sind geil hell wie Tagfahrlicht,wenn Du aussteigst und die Türen zumachst blitzen die eine Weile,sobal die nicht mehr blitzen fangen die wieder an wenn Du aufmachst.Ich fands lustig.

Zitat:

Original geschrieben von ulridos

japp .... das ist dann aber ein E-geprüftes BAuteil als Baueinheit Leuchte/Lampe .... wie eben auch bei BMW etc .... und nicht nur ein LED-Leuchtmittel in einer Leuchte die für Glühlampen geprüft wurde .

Nur so wird ein Schuh daraus der zulässig sein kann .

Richtig, wiederlegt aber die Tatsache das es Grundsätzlich nicht illegal ist ;)

Zitat:

Original geschrieben von ulridos

Nicht zulässig wäre es auch , eine BMW-Kennzeichenleuchte an den Vectra zu schrauben .... da das hierauf befindliche Prüfzeichen eben nur für den zugehörigen BMW gilt

Irrglauben, an der Prüfung bzw. die Zulassung der E-Nr. ist kein Fahrzeugmodell gebunden.....das entsprechende Bauteil hat eine E-Nummer welche das Land ausweist wo das Bauteil homologiert wurde.

Daran gebunden gibt es auf dem Bauteil noch eine Prüfziffer woran man erkennt als was das Bauteil zugelassen wurde.

Infos dazu:

ECE-Regelung

Regelung R4 - Hintere Kennzeichenbeleuchtung

so ne Paragraphenscheisse... es soll doch NUR das Kennzeichen ausreichend beleuchten und wenn's das tut, is doch gut. So ne behinderte Gesetzesregelung kann es auch nur in DE geben... Die Amis dürfen alles fahren, was Räder und Türen hat -.-

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