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Led-Kennzeichenbeleuchtung mit E-Prüfzeichen

Opel
Themenstarteram 13. Februar 2013 um 11:06

Hallo,

wollte mal fragen ob jemand damit schon Erfahrung hat und was ihr davon halten tut ?? :-)

Led-Kennzeichenbeleuchtung

Beste Antwort im Thema

Erfahrung hab ich damit noch keine gemacht aber ich denke mal die leuchten auch im Bereich des Kennzeichens oder ?

Von daher sehe ich auch keinen Grund was an dem originalen Zustand zu verändern :D

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Erfahrung hab ich damit noch keine gemacht aber ich denke mal die leuchten auch im Bereich des Kennzeichens oder ?

Von daher sehe ich auch keinen Grund was an dem originalen Zustand zu verändern :D

Ich den mal eher die Lampe hat ein E Prüfzeichen aber in Verbindung mit dem Leuchtmittel wird das nicht gehen.

Zitat:

Original geschrieben von CENATi0N

Hallo,

wollte mal fragen ob jemand damit schon Erfahrung hat und was ihr davon halten tut ?? :-)

Led-Kennzeichenbeleuchtung

Erfahrung mit speziell diesen LEDs keine, aber auch mit diesen wirst Du mit 99,9%iger Wahrscheinlichkeit das typische LED-Lampen-Blitzen haben.

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c

Ich den mal eher die Lampe hat ein E Prüfzeichen aber in Verbindung mit dem Leuchtmittel wird das nicht gehen.

Bitte definiere noch mal genau was Du sagen möchtest, bzw. was ist der Unterschied zwischen Lampe und Leuchtmittel....!!!

Lampe ist das Teil außenrum und Leuchtmittel das wirklich leuchtet.Also Scheinwerfer/Gehäuse und Glühbirne/LED.

Ähnlich wie: Scheinwerfer für Leuchtmittel H7 geprüft also Zugelassen, verliert aber Zulassung wenn Xenonbrenner eingebaut wird.

er meint die Leuchte mit der FAssung .

Wenn Du eine originale Vectra Kennzeichenbeleuchtung nimmst, hat die ein E-Prüfzeichen .

MNAchst Du nun LEDs da rein .... ist das E-Prüfzeichen immer noch drauf .... aber nicht mehr gültig .

Genauso wie eine orig BMW LED Kennzeichenleuchte ein E-Prüfzeichen hat .... mitsamt der LED .... baust Du diese in den Vectra , ist das E-Prüfzeichen wieder ungültig .

Zu einem E-Prüfzeichen gehört auch immer eine Prüfumgebung , die genauestens in dem € Gutachten hinterlegt ist .... und nur da gilt das E ... ändert man einen Parameter (Leuchtmittel oder FAhrzeug oder auch sonst nur irgendwas), ist die €-Zulassung wieder ungültig .

Hi CENATi0N,

genau diese LEDs hab ich bei mir verbaut, die Ausleuchtung ist sehr gut (wie halt üblich bei LEDs) und das Gehäuse passt auch super.

Wie schon andere vor mir geschrieben haben, die LEDs blitzen halt bei ausgeschaltetem Licht (+ Zündung an). Um dass zu beheben muss man Relais verbauen (musste mal googeln, gibt ne Anleitung) oder gleich besser LEDs von Conrad bestellen (gibts hier einen Thread dazu), die haben kein Gehäuse sondern werden nur ins originale reingefrimelt und dann blitzen die auch nicht.

PS: Hier ein Thread zu dem Thema LEDs http://www.motor-talk.de/.../...ernschildbeleuchtung-t4091907.html?...

Themenstarteram 13. Februar 2013 um 16:50

Danke für euere zahlreichen Antworten :)

TrustNo1 ... schade das die LEDs trotzdem blitzen ich dachte das wäre dann auch weg .

Den Thread werde ich mir gleichmal durchlesen. =)

Zitat:

Original geschrieben von ulridos

er meint die Leuchte mit der FAssung .

Wenn Du eine originale Vectra Kennzeichenbeleuchtung nimmst, hat die ein E-Prüfzeichen .

MNAchst Du nun LEDs da rein .... ist das E-Prüfzeichen immer noch drauf .... aber nicht mehr gültig .

Genauso wie eine orig BMW LED Kennzeichenleuchte ein E-Prüfzeichen hat .... mitsamt der LED .... baust Du diese in den Vectra , ist das E-Prüfzeichen wieder ungültig .

Zu einem E-Prüfzeichen gehört auch immer eine Prüfumgebung , die genauestens in dem € Gutachten hinterlegt ist .... und nur da gilt das E ... ändert man einen Parameter (Leuchtmittel oder FAhrzeug oder auch sonst nur irgendwas), ist die €-Zulassung wieder ungültig .

Jo, ist mir soweit schon klar, nur liegt hier bei vielen ein Denkfehler vor.....!!!!

Die Kennzeichenleuchte des Vectra C besteht aus zwei Teilen, erster Teil ist die Lampenfassung inkl. Streuscheibe welche eine E-Nr. inkl. Prüfnummer besitzt die aussagt das dies als Kennzeichenleuchte geprüft und zugelassen wurde.

Zweiter Teil ist das Leuchtmittel "Glühbirne, Stiftsockellampe etc.pp." welche ebenfalls geprüft und zugelassen ist.

Angenommen, ich würde eine zugelassene LED finden und diese in die originale Lampenfassung mit Streuscheibe montieren, verliert die Kennzeichenleuchte ja auch nicht die Zulassung, oder ???

Das Teil aus der Ebay-Auktion ist ein Teil, Leuchtmittel und Streuscheibe in einem und geprüft ist es auch, weil E-Nr.......interessant wäre jetzt nur die Prüfnummer als was das Teil geprüft und zugelassen ist.

Dein Beispiel mit den BMW-Kennzeichenleuchten ist leider auch nicht ganz Richtig, warum soll die Kennzeichenleuchte die Zulassung verlieren nur weil ich sie in einem anderen Fahrzeug verwende !!!

Die Bauteile haben ein sogenannte "Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile" und somit eine allgemeine Zulassung.....ich hatte damit in der Vergangenheit keine Probleme.....evtl. kann das aber Euch ein erfahrene TÜV / DEKRA-Mann evtl. besser belegen.

Zitat:

Original geschrieben von Der Vectra

Zitat:

Original geschrieben von ulridos

er meint die Leuchte mit der FAssung .

Wenn Du eine originale Vectra Kennzeichenbeleuchtung nimmst, hat die ein E-Prüfzeichen .

MNAchst Du nun LEDs da rein .... ist das E-Prüfzeichen immer noch drauf .... aber nicht mehr gültig .

Genauso wie eine orig BMW LED Kennzeichenleuchte ein E-Prüfzeichen hat .... mitsamt der LED .... baust Du diese in den Vectra , ist das E-Prüfzeichen wieder ungültig .

Zu einem E-Prüfzeichen gehört auch immer eine Prüfumgebung , die genauestens in dem € Gutachten hinterlegt ist .... und nur da gilt das E ... ändert man einen Parameter (Leuchtmittel oder FAhrzeug oder auch sonst nur irgendwas), ist die €-Zulassung wieder ungültig .

...

Die Kennzeichenleuchte des Vectra C besteht aus zwei Teilen, erster Teil ist die Lampenfassung inkl. Streuscheibe welche eine E-Nr. inkl. Prüfnummer besitzt die aussagt das dies als Kennzeichenleuchte geprüft und zugelassen wurde.

Zweiter Teil ist das Leuchtmittel "Glühbirne, Stiftsockellampe etc.pp." welche ebenfalls geprüft und zugelassen ist.

Angenommen, ich würde eine zugelassene LED finden und diese in die originale Lampenfassung mit Streuscheibe montieren, verliert die Kennzeichenleuchte ja auch nicht die Zulassung, oder ???

Doch .... weil die Leuchte lt. lichttechnischem Gutachten sicherlich nur für Glühlampe W5W geprüft und zugelassen ist

Du darfst auch keine H7 Lampe in einen H4 Scheinwerfer fummeln .... (was nach Deiner Argumentation erlaubt wäre...)

Zitat:

Original geschrieben von Der Vectra

 

Das Teil aus der Ebay-Auktion ist ein Teil, Leuchtmittel und Streuscheibe in einem und geprüft ist es auch, weil E-Nr.......interessant wäre jetzt nur die Prüfnummer als was das Teil geprüft und zugelassen ist.

Dein Beispiel mit den BMW-Kennzeichenleuchten ist leider auch nicht ganz Richtig, warum soll die Kennzeichenleuchte die Zulassung verlieren nur weil ich sie in einem anderen Fahrzeug verwende !!!

Auch hier : FAlsch :)

Ein Golf1 Frontscheinwerfer mit E Zeichen kannst Du auch nicht einfach in einen Vectra schrauben .... er verliert die Zulassung weil der Scheinwerfer das € in Verbindung mit Einbau in eine bestimmte KArosserie hat ... . (Nach Deiner Argumentation wäre das auch erlaubt ....)

Beispiel ist zwar extrem .... aber auch für eine Kennz-Leuchte gibt es genaue Vorschriften wie weit die wohin in welchem Winkel leuchten darf . Hängt sie am Vectra in einem anderem Winkel zum Kennzeichen oder zur Strasse ??? Wer gewährleistet das ??? Verdeckt evtl ein BMW KArosserieteil den Lichtkegel , der am Vectra evtl ungehindert den Hintermann blendet ???

Ein Sportauspuff hat heute meistens auch ne E-Zulassung .... diese bezieht sich auch nur auf das geprüfte zugehörige Auto ... der Porscheauspuff mit E-Zeichen ist am Golf nicht zulässig ... das E hat keine Gültigkeit mehr

Sei Gewiss... das ist auch bei lichttechnischen Einrichtungen aus obigen Gründen so ...

 

Zitat:

Original geschrieben von Der Vectra

Die Bauteile haben ein sogenannte "Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile" und somit eine allgemeine Zulassung.....ich hatte damit in der Vergangenheit keine Probleme.....evtl. kann das aber Euch ein erfahrene TÜV / DEKRA-Mann evtl. besser belegen.

Tja ... was toleriert wird ... oder nicht bemerkt wird ist nicht automatisch gleich zulässig ;)

Themenstarteram 13. Februar 2013 um 18:19

Hab nochmal nach gelesen ....

mit diesen LEDs soll es wohl kein blitzen mehr geben :) LEDs

die soll es auch bei Conrad geben kosten aber 20 €.

aber ich weiß das die nicht legal sind, dass spielt nicht ganz so die rolle gibt ja wohl keine richtig Lösung dafür, aber dieses blitzen will ich auch nicht haben.

@ulridos. Wieso bekommt man dann Omega B Scheinwerfer in einem Vectra C eingetragen? Es ist scheiss egal, in welchem Fahrzeug die geprüften Teile eingebaut werden. (das Prüfzeichen bezieht sich aufs Bauteil, nicht auf das Fahrzeug, solange es komplette Bauteile sind). So wurde es mit klipp und klar vom Tüver gesagt. Solange diverse Richtlinien mit Einbauhöhe,... eingehalten werden, ist das überhaupt kein Problem.

Ich habe auch Golf I Led-Blinker mit Prüfzeichen im Vectra eingetragen, ohne Probleme.

Da die KZ-Beleuchtung als komplettes Bauteil geprüft ist, sollte es keine Probleme geben.

 

MfG

am 13. Februar 2013 um 19:45

Zitat:

Original geschrieben von CENATi0N

Hab nochmal nach gelesen ....

mit diesen LEDs soll es wohl kein blitzen mehr geben :) LEDs

die soll es auch bei Conrad geben kosten aber 20 €.

aber ich weiß das die nicht legal sind, dass spielt nicht ganz so die rolle gibt ja wohl keine richtig Lösung dafür, aber dieses blitzen will ich auch nicht haben.

Ist aber auch nicht das gelbe vom Ei!!!

Da ik wohl der Vorreiter war, kann ik aus Erfahrung sagen: blitzen tun die Teile nicht

...ABER!!!! beim mehrfachen auf und zuschließen in kurzen Abständen kommt es zu Fehlverhalten der LEDs.

Heißt: es leuchten von den 4 nur 2 oder blinken quer Beet.

Fakt ist - ik hab se wieder rausgeschmissen.

Holt wenn es den sein soll LEDs ohne diesen "Canbus geeignet" und schaltet ein normales relais davor.

Zitat:

Original geschrieben von toba79

@ulridos. Wieso bekommt man dann Omega B Scheinwerfer in einem Vectra C eingetragen? Es ist scheiss egal, in welchem Fahrzeug die geprüften Teile eingebaut werden. (das Prüfzeichen bezieht sich aufs Bauteil, nicht auf das Fahrzeug, solange es komplette Bauteile sind). So wurde es mit klipp und klar vom Tüver gesagt. Solange diverse Richtlinien mit Einbauhöhe,... eingehalten werden, ist das überhaupt kein Problem.

Ich habe auch Golf I Led-Blinker mit Prüfzeichen im Vectra eingetragen, ohne Probleme.

Da die KZ-Beleuchtung als komplettes Bauteil geprüft ist, sollte es keine Probleme geben.

dafür hast du aber sicherlich ne Einzelabnahme machen lassen "müssen",

was die Sache dann quasi legalisiert

War ne ganz normale Abnahme. Geschaut wegen Einbauhöhe und Lichteinstellung, ob keine scharfen kanten da sind und gut. Keine halbe Stunde gedauert.

 

MfG

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