LED Rückleuchte defekt
Guten Abend,
bei meinem in einen Audi AH gebraucht gekauften 3.0 TFSI funktioniert eine LED in der Rückleuchte der Heckklappe nicht mehr.
Da noch keine 6 Monate rum sind bin ich von der Beweislastumkehr zu Ungunsten des Verkäufers ausgegangen und habe einen Gewährleistungsanspruch gestellt. (Fehler schon bei Übergabe vorhanden.)
Antwort: LED ist ein Verschleißteil. Vergiss es. (freundlicher formuliert. ;-) )
Mal abgesehen von der Beweislastumkehr bin ich der Auffassung, dass man ein Verschleißteil wechseln können muss. Das geht aber konstruktionsbedingt bei diesen Rückleuchten nicht. Audi bietet ja dafür auch keine einzelnen LED´s an.
Bei einer Lebensdauer von LED > 50.000 Betriebsstunden ist sowieso zweifelhaft, ob die LED wirklich defekt ist. Könnte ja auch eine kalte Lötstelle sein. Fakt ist, dass es da nichts zum ersetzen gibt, außer eben die gesamte Rückleuchte. Das eine Rückleuchte ein Verschleißteil ist erscheint mir nicht wirklich logisch.
Hat hier jemand schon Erfahrung mit solchen Sachverhalten?
Ach ja. Gebrauchtwagengarantie habe ich übrigens auch noch.
Kulanz gibt es von Audi diesbezüglich nicht.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 3tfsi
Guten Abend,
bei meinem in einen Audi AH gebraucht gekauften 3.0 TFSI funktioniert eine LED in der Rückleuchte der Heckklappe nicht mehr.
Da noch keine 6 Monate rum sind bin ich von der Beweislastumkehr zu Ungunsten des Verkäufers ausgegangen und habe einen Gewährleistungsanspruch gestellt. (Fehler schon bei Übergabe vorhanden.)
Antwort: LED ist ein Verschleißteil. Vergiss es. (freundlicher formuliert. ;-) )
Mal abgesehen von der Beweislastumkehr bin ich der Auffassung, dass man ein Verschleißteil wechseln können muss. Das geht aber konstruktionsbedingt bei diesen Rückleuchten nicht. Audi bietet ja dafür auch keine einzelnen LED´s an.
Bei einer Lebensdauer von LED > 50.000 Betriebsstunden ist sowieso zweifelhaft, ob die LED wirklich defekt ist. Könnte ja auch eine kalte Lötstelle sein. Fakt ist, dass es da nichts zum ersetzen gibt, außer eben die gesamte Rückleuchte. Das eine Rückleuchte ein Verschleißteil ist erscheint mir nicht wirklich logisch.
Hat hier jemand schon Erfahrung mit solchen Sachverhalten?
Ach ja. Gebrauchtwagengarantie habe ich übrigens auch noch.
Kulanz gibt es von Audi diesbezüglich nicht.
Du bist bei Audi gelandet, da hat man von Kundenzufriedenheit und Sachverstand ganz andere Vorstellungen als der Rest der Welt. Kauf Dir die leuchte gebraucht z.b bei Ebay und Bau die ein. Von denen bekommst du nichts ausser Kopfschmerzen.
Spreche aus bitterer Erfahrung.
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25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 3tfsi
Guten Abend,
bei meinem in einen Audi AH gebraucht gekauften 3.0 TFSI funktioniert eine LED in der Rückleuchte der Heckklappe nicht mehr.
Da noch keine 6 Monate rum sind bin ich von der Beweislastumkehr zu Ungunsten des Verkäufers ausgegangen und habe einen Gewährleistungsanspruch gestellt. (Fehler schon bei Übergabe vorhanden.)
Antwort: LED ist ein Verschleißteil. Vergiss es. (freundlicher formuliert. ;-) )
Mal abgesehen von der Beweislastumkehr bin ich der Auffassung, dass man ein Verschleißteil wechseln können muss. Das geht aber konstruktionsbedingt bei diesen Rückleuchten nicht. Audi bietet ja dafür auch keine einzelnen LED´s an.
Bei einer Lebensdauer von LED > 50.000 Betriebsstunden ist sowieso zweifelhaft, ob die LED wirklich defekt ist. Könnte ja auch eine kalte Lötstelle sein. Fakt ist, dass es da nichts zum ersetzen gibt, außer eben die gesamte Rückleuchte. Das eine Rückleuchte ein Verschleißteil ist erscheint mir nicht wirklich logisch.
Hat hier jemand schon Erfahrung mit solchen Sachverhalten?
Ach ja. Gebrauchtwagengarantie habe ich übrigens auch noch.
Kulanz gibt es von Audi diesbezüglich nicht.
Du bist bei Audi gelandet, da hat man von Kundenzufriedenheit und Sachverstand ganz andere Vorstellungen als der Rest der Welt. Kauf Dir die leuchte gebraucht z.b bei Ebay und Bau die ein. Von denen bekommst du nichts ausser Kopfschmerzen.
Spreche aus bitterer Erfahrung.
Das macht es sich der Verkäufer aber sehr einfach...
Bei einer einfachen Birne mag da so sein... aber nicht wenn die komplette Leuchteinheit ausfällt.
Meine wurde anstandslos getauscht.... allerdings habe Ich es bei Vertrag Abschluss schon bemerkt.
Danke für die rasche Antwort.
Die Möglichkeit besteht natürlich.
Aber ich gehe immer noch davon aus, dass geltendes Recht für beide Vertragsparteien gilt.
Und schon die 6 Monate müssten als Argumentation reichen.
update:
Händler stellt sich quer,
Audi - Kundendienst gibt mir recht, kann aber den Händler zu nichts zwingen.
Ob sich da ein Rechtsstreit lohnt glaube Ich eher nicht... welche ist denn genau ausgefallen?
die 3te Bremsleuchte oben oder nur eine einzelne?
rechte innere Rückleuchte Limo. und dort nur eine LED.
Zitat:
Original geschrieben von 3tfsi
rechte innere Rückleuchte Limo. und dort nur eine LED.
Wir können ja tauschen... habe es beim Avant jetzt auch.
Schick! Wenn ich das Teil getauscht habe, dann schaue ich mal nach ob die LED oder die Verarbeitung Ursache für den Defekt ist.
Die inneren sind von Facelift... und auch noch nicht so alt!
Die äußeren vom VFL Bj 06... und halten!
... irgendwie muss ja Wirtschaftswachstum zustande kommen in einer Überflussgesellschaft....
LED für ein paar Cent kaputt = Rückleuchte für 150€ ersetzen
Hast du mal an eine - ggf. eigene - Reparatur gedacht? Bevor man sich auf stundenlanges Gezerre und Aufregung mit Händlern einläßt, wäre doch der Zeit- und sonstige Aufwand für das Ersetzen einer einzigen Led eine debattierfähige Alternative. Hier im Forum gibt es doch eine (Un-) Menge an Usern, die schon ganz andere Leds repariert haben. Und an die def. Led im Rückscheinwerfer ranzukommen, stelle ich mir sehr viel einfacher vor, als beispielweise einen Frontscheinwerfer aufzudremmeln und später wieder zu kleben - und, ach ja, an der Front auch wasserdicht zu bekommen.
Gruß, lippe1audi
Danke für den Hinweis.
Natürlich ist das eine Alternative. Ebenso sich das Teil in der Bucht zu kaufen. Wechseln kann ich es auch und Werkzeug zum zerlegen und reparieren ist auch vorhanden. Und ich weiß auch wie man lötet.
Mir geht es unter anderem (gegenüber dem Händler) auch darum zu zeigen, dass Konsumenten keine dumme Masse ist, die man eben mal so abwimmelt.
Es ist mir klar, dass ich mein Recht nur einklagen kann. Im Moment habe ich große Lust dazu. Eben weil es sich aus Sicht des Verkäufers nicht lohnt ihn wegen 170 EUR zu verklagen. Und er damit rechnet, dass ich das nicht tue.
Aber uns allen wäre schon mal ein Stück weiter geholfen, wenn es ein Urteil in solch einer Sache gibt. Da könnten sich andere User dann darauf berufen und hätten eine Argumentationshilfe bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche.
Das ist übrigens der Grund, warum ich den Thread aufrecht erhalte. Ich will Euch nicht langweilen, sondern einfach über den Stand der Dinge informieren. Vielleicht hilft es ja irgendwann mal jemanden.
Ein Gerichtsverfahren in dieser Sache liefe unterm Strich auf die Antwort für die Frage raus: Ist eine LED ein Verbrauchsteil oder nicht? Meine persönliche Ansicht: Ja, sie ist es. Natürlich hat eine Led eine vielfach höhere Lebenserwartung als das vorige Glühobst. Aber unabhängig von der scheinbar unendlichen Lebensdauer unterliegt sie auch Einflüssen wie z.B. Überspannungsspitzen, zu großer Strombelastung, und ggf. mehr. Sowas wird kein Richter allein entscheiden, der wird - na klar - einen Gutachter beauftragen. Der stellt dann mal für 1000 bis 1500 Euronen ein paar techn. Merkblätter zusammen, ....... Das Risko würde ich in genau diesem Fall nicht eingehen wollen, Prinzip hin oder her. Zudem bin ich Elekroniker, mich würde es in den Fingern jucken, das selbst reparieren zu dürfen.
Gruß, lippe1audi
Klar. Kosten und Nutzen stehen hier in einem Missverhältnis.
Aber was wenn nicht die LED kaputt ist, sondern im z.B. eine kalte Lötstelle vorliegt. Oder im schlimmsten Fall oxidierte Lötstellen wegen falschem Flussmittel, etc.
Und die Entscheidung ob LED oder ein anderer Fehler zum Defekt führte wäre schon mal interessant. Wenn es die LED nicht ist, dann greift auch der Einwand LED= Verschleißteil nicht mehr.
Ein Verschleißteil im Sinne des Gesetzgebers sind Bauteile die laut Wartungsplan des Fahrzeuges in regelmäßigen Abständen auf Verschleiß kontrolliert oder in definierten Abständen ausgetauscht werden.
Seit wann werden LED´s vom Freundlichen auf Verschleiß kontrolliert und nach Wartungsplan ausgetauscht?
Wie will ein Verkäufer den Verschleiß einer LED nachweisen? Insbesondere solange er in der Haftung (Beweislastumkehr) ist.
Und wegen der Betriebsumgebung, also Spannungsspitzen usw.... Soweit ich weiß, kann der Nutzer einer technischen Anlage (in diesem Fall ein KFZ) nicht für einen Fehler haftbar gemacht werden, wenn er sie ordnungsgemäß benutzt. In diesem Fall also mal das Licht einschaltet oder auf die Bremse tritt.
Klar dass Gutachter nicht unbedingt ergebnisoffen ermitteln. Aber der Beweis, dass ich den Fehler verursacht habe, dürfte doch sehr schwer fallen.