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LED Rückleuchten

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 29. Oktober 2005 um 7:41

Hallo!

Ich habe da was neues bei eBay gefunden und wollte wissen ob schon jemand Erfahrungen damit gemacht hat.

Es sind LED-Rückleuchten, aber wie die schreiben wohl nur für das Modell vor der MOPF. Ich weiß ja das der gemopfte neue Heckleuchten bekommen hat, aber sind das LEDs? Ich dachte nicht....

Naja, die Leuchten haben das Design der S-Klasse Heckleuchten und deshalb finde ich sie ganz nett.

Anfang nächsten Jahres bekomme ich dann das gemopfte Modell und würde natürlich gern die Leuchten auf den neuen mitnehmen.

Ich habe auch mal ein Bild (von eBay) angehängt.

Ciao, supertom

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26 Antworten
am 29. Oktober 2005 um 8:48

Genau die wollte ich bei mir auch einbauen,ich finde die auch super vor allem weil das bremslicht aus led leuchten besteht.Nur ich habe da ein bedenken.Da das Bremslicht aus led leuchten besteht,kann es sein das dir im KI angezeigt wird, das das Bremslicht defekt ist wegen den Led`s,es kann sein das du dann ein wiederstand da zwischen bauen must,aber das kann ich dir nicht genau sagen.Ich hatte mir vor kurzem eine LED Blinkerbirne bei Ebay gekauft da musste auch ein wiederstand da zwischen eingebaut werden da die Birne in anderen abständen geblinkt hat als die anderen,danach ging leider ein steuergerät kaputt und ich habe die Sche.....birne weggeschmißen,mal schauen was die anderen dazu sagen...

Moin, Moin,

denke, dass ist irgendwelcher Taiwan - Kram, wo der Hersteller von der restlichen Technik des Fahrzeugs keine Ahnung hat.

War einmal mit diversen Ausdrucken bei der Dekra. Ein Ing. meinte nur : auf keinen Fall einbauen. Nur für Showzwecke, nicht im öffentlichem Straßenverkehr zugelassen. Wenn doch eingebaut, kein Versicherungsschutz.....

Habe die Ausdrucke bei der Dekra gelassen - Anbieter sollten eine Abmahnung wegen falschem und fehlendem Angebotstext bekommen.

Gruß Sven....

Das ist kein Taiwan-Kram.

Ich habe mir diese Rückleuchten auch eingebaut.

Made in Italy!

Außerdem sind sie für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, da sie mit einem E-Prüfzeichen versehen sind.

Warum sollten sie nicht zugelassen sein? Sie leuchten genauso stark bzw. schwach wie die original-Heckleuchten.

Und fangt jetzt bloß nicht wieder mit der alten Laier "Erlöschen BE" an; die BE bleibt bestehen!!

Im KI erscheint keine Fehlermeldung, da in den Lampen eine Elektronik verbaut ist, die die geringere Stromaufnahme der Bremsleuchten regelt.

Ich habe sie auch eingebaut. und so sieht es im eingebauten Zustand aus. Bis jetzt habe ich bei Polizeikontrollen keine Probleme gehabt, da die Leuchten eine E9 Nummer haben.

http://www.epsonphoto.de/thumbnails/t_136017_6272444320.jpg

http://www.epsonphoto.de/thumbnails/t_136018_5790567127.jpg

http://www.epsonphoto.de/thumbnails/t_139437_2662590276.jpg

Hallo DET2

ich habe da eine frage,wieviel birnen leuchten wen man das Licht einschaltet ich meine Normallicht/Standlicht bei deinen LED Leuchten....Danke

Moin, Moin,

bei der Dekra meinte der Ing. das die E- Kennzeichnung bei fast allen Produkten aus dem Bereich Zubehör ohne Zulassung kopiert wären.

Für eine richtige Zulassung gibt es auch eine Urkunde, die jeder Benutzer als Kopie bekommt. Diese wiederum kann dann beim TÜV, Dekra u.s.w. als Documentenpapier eingesehen werden.

Probier es doch einfach einmal aus....kostet "Nichts" und man ist auf der sicheren Seite....

Jedenfalls war mein E - Document wollte nämlich Glarglasrückleuchten gefälscht.....

Gruß Sven.....

Die sehen wirklich gut aus.

Mehr Bilder (Standlicht allein, Blinker) wären nicht schlecht. :)

Themenstarteram 11. November 2005 um 17:58

Servus!

Stimmt, sie sehen auch eingebaut sehr gut aus. Danke für die Bilder. Wer sie eingebaut hat kann ja bitte auch noch ein paar Bilder beisteuern. DANKE!

Ich glaube das es für einen Polizisten kaum nachvollziehbar ist ob die Rückleuchten ein echtes oder gefälschtes E-Zeichen haben. Zumal es immer mehr Fahrzeuge mit LED-Rückleuchten gibt. Wie sollte es dann überhaupt auffallen das es keine originalen sind. Da habe ich also keine großen Bedenken. Das mit dem Verlust der BE ist natürlich schon ein Einwand (vor allen Dingen bei einem Unfall). Wer hat nun Recht? Verlust oder nicht? :confused:

Nochmal die Frage: Hat sie jemand in einen Modellgepflegten W203 eingebaut? Da habe ich unterschiedliche Aussagen gefunden. :confused:

Ciao, supertom

Zitat:

Original geschrieben von supertom

Das mit dem Verlust der BE ist natürlich schon ein Einwand

Lass dir doch keinen Bären aufbinden.

Ich habe schon so oft über das Thema Erlöschen BE gepostet.

Die BE erlischt nicht, nur weil du dir andere Rückleuchten einbaust. Dazu müßte eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bestehen. (Z.B. anstatt dem Bremslicht der Blinker angehen)

Die LED-Leuchten entsprechen in ihrer Leuchtfarbe und Leuchtintensität den original Rücklichtern.

Somit bleibt die BE bestehen, ob die E-Zulassung gefälscht ist, oder nicht.

hey...

dein silberner sieht ganz gut aus mit led rückleuchten...

ICH HABE EINEN MOPF von 2005

würdet ihr mir auch LED-RÜCKLEUCHTEN empfehlen...

Zitat:

Original geschrieben von Eric_Ullrich

ICH HABE EINEN MOPF von 2005

würdet ihr mir auch LED-RÜCKLEUCHTEN empfehlen...

Da wird's wieder das Steckerproblem geben. Die LED-Rückleuchten sind für vor MoPf-Modelle konzipiert..

Zitat:

Original geschrieben von Alexander1461

 

Somit bleibt die BE bestehen, ob die E-Zulassung gefälscht ist, oder nicht.

Glaubst Du das denn selbst?? :)

Zitat:

Original geschrieben von he2lmuth

Glaubst Du das denn selbst?? :)

Ja, aber du scheinbar nicht.

Deshalb geht die alte Leier BE nun wieder von vorne los.

Aber ich wiederhole mich nun gerne wieder, wenn es auch schon das x-te mal ist.

Der § 19 (2) StVZO sagt folgendes:

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.

Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird. (Bsp: in Transporter werden Sitze zur Fahrgastbeförderung eingebaut)

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. (sprich nicht zugelassener Auspuff o.ä.)

 

Die Punkte 1 und 3 scheiden somit schonmal kategorisch aus; ich glaube soweit sind wir uns einig.

Es könnte somit nur noch der Punkt 2 zutreffen. Allerdings reicht dafür eine abstrakte Gefährdung nicht aus. Es muss mindestens eine konkrete Gefährdung bestehen. (Wäre der Fall, wie ich weiter oben gepostet habe, wenn z.B. anstatt dem Bremslicht der Blinker leuchten würde). Dies ist bei diesen Rückleuchten ja nicht der Fall. Sie entsprechen dem § 53 StVZO, der nichts weiteres aussagt, als dass die Rückleuchten vorhanden sein müssen. (Sorry, ist mir gerade zuviel zum Zitieren)

Somit könnte nur ein Verstoß gegen § 49 a StVZO vorliegen, der sagt:

An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Solch ein Verstoß würde gem. TbNr. 349136 mit 20 Euro verwarnt werden. (Owi)

Allerdings muss dem KFZ-Führer nachgewiesen werden, dass er bewußt diese Rückleuchten mit der gefälschten E-Zulassung eingebaut hat, was in der Praxis nicht möglich ist.

Aber:

Nehmen wir an, Rücklicht/Bremslicht/Blinker "leuchten zu schwach" -> Auffahrunfall -> (Mit-)Verschulden

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