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LED - Standlichtbirnen

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 31. März 2008 um 16:05

Wie ihr sicherlicht wisst funktionieren die LEDBirnen nicht richtig oder man bekommt eine Fehlermeldung im KI.

Hier ist ein Lösungsvorschlag:

http://www.benzinfabrik.de/de/artikel/10605/

Gruß,hajo!

Beste Antwort im Thema
am 3. April 2008 um 8:46

Zitat:

Original geschrieben von Taxi153

Und wenn sie nicht gestorben sind dann leben sie noch heute.

Es gibt sehr schöne Urteile im Bezug auf nicht zugelassene Bereifung. Wenn ein Unfall nicht auf die Bereifung zurückzuführen ist, dann kann keiner was. Nun stellt sich für mich die Frage wie ein Unfall auf ein paar Standlicht LED`s zurückzuführen ist. Aber es ist schon klar, bei jedem Schaden kommt natürlich sofort die Polizei und stellt die Standlichtbirnen sicher damit da nichts vertuscht werden kann.

Seit ich die 210er fahre habe ich die LED`s drin. Ich muss mit allen Fahrzeugen jedes Jahr zum Tüv und hatte auch schon Unfälle mit den Fahrzeugen. Irgendwie komisch, dass sich keiner für meine Standlichter interessiert hat. Aber wenn diese unbeleuchtet sind, dann muss ich damit rechnen vom Trachtenverein darauf aufmerksam gemacht zu werden.

 

Mir gehts nicht um aussehen oder eine Stromersparnis. Mir sind die Massen an Birnen einfach zu teuer und um die Dinger zu wechseln muss ich bei meinem 300er z.B. jedes mal die Scheinwerfer ausbauen.

endlich mal einer der nicht den Schlaumeier raushängen lässt und auch nicht mit einer StVO oder einem Grundgesetzbuch begraben wird:cool:.

Stimme dem Beitrag voll zu.

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Das Ding hat wie die Birnen für die man es braucht keine Zulassung.

 

Und mal ganz ehrlich, wer den Quatsch braucht bastelt sich das für nichtmal 1€ selber.

Themenstarteram 31. März 2008 um 16:35

Hab ich irgendetwas von einer Zulassung geschrieben?

Die Leute die ihr Standlicht an das Xenon anpassen wollen wissen das!

Es soll auch Leute geben die nicht so handwerklich geschickt sind! Ich weis auch, dass man bei der Benutzung der LED-Birnen einen zusätzlichen Widerstand einlöten muss! Hier gibt es halt die Möglichkeit ohne Lötarbeiten den selben Effekt zu bekommen. Nicht mehr und nicht weniger!

Wie so vieles an den in Deutschland fahrenden KFZ ist so etwas nicht zugelassen!

Zufrieden?

Der Einbau von Led´s wo keine Vorgesehen sind ist nicht erlaubt, wens dann intressiert.

Allerdings wird das mit den Wiederständen bei Motorrädern doch immer so gemacht wenn legalerweise vom originalen zum Zubehör LED Blinker gewechselt wird. Und das völlig legal. Also wüßte ich erlich gesagt nicht warum dieses Teil dann für Autos verboten sein sollte.

Wenn es LED Birnen mit passendem Scheinwerfer mit Zulassung geben würde könnte man das auch am Auto legal umrüsten. Jedoch gibt es noch keine LED Birnen mit Zulassung, geschweige den den passenden Scheinwerfer für den W210, da die Bauartgenehmigung (e-Prüfzeichen) deines Scheinwerfers gilt in Verbindung mit den Leuchtmitteln, also Scheinwerfer plus Glühbirne.

Einzige Ausnahme ist z.Z wohl noch der Lexus, der mit Einzelabnahme und Sondergenemigung auf unseren Straßen nur noch mit LED Technik an Bord unterwegs ist.

Daher kann ich mir auch grade nicht vorstellen das es dies für Motorräder schon gibt, aber man lernt ja nie aus, daher mal bitte die Quellenangabe.

Warum dieses Teil keine Zulassung erreicht kann man sich aus dem oben geschriebenen selber zusammensuchen. Dürfte nicht so schwer werden. :D

am 31. März 2008 um 18:07

Zitat:

Original geschrieben von bubu5

Wie ihr sicherlicht wisst funktionieren die LEDBirnen nicht richtig oder man bekommt eine Fehlermeldung im KI.

Hier ist ein Lösungsvorschlag:

http://www.benzinfabrik.de/de/artikel/10605/

Gruß,hajo!

Ich finde das sehr schön und ich weiß nicht wieso jetzt solch ein Terror gemacht wird.

Kopfschüttel.

Marc

kopfschüttel zurück!

 

wer weiß, welche hohen anforderungen an glühlampen oder andere lichttechnische einrichtungen gestellt werden (u.a. hinsichtlich leuchtstärke - auch lichtstrom genannt, ausleuchtung, sichtbarkeit usw.usf.) hat

kein verständnis für selbstbastellösungen.

 

die motorrad-led-blinker haben i.d. regel ein ec-prüfzeichen und sind damit (als blinker) zulässig.

 

im übrigen ERHEBLICHE MÄNGEL bei der hauptuntersuchung. d.h. KEINE PLAKETTE :D.

 

dto

am 31. März 2008 um 19:33

Quelle Miniblinker für Motorräder mit E-Prüfzeichen, also STVZO-Zulassung:

Blinker

Quelle Vorwiderstand für Miniblinker (E-Prüfzeichen brauch man dabei nicht):

Widerstand

LED-Ersatzlampen bei Tausch gegen konventionelle Glühlamben sind momentan noch nicht erlaubt. Bei meinen Fahrzeugen+Anhänger steigen hin und wieder die Lämpchen aus (Bremslicht, Rücklicht,...). Was mich daher reizen würde sind diese LED-Lampen:

LED

Mach ich aber nicht, weil sinnlos ist, wenns Kracht. Dann gibts vielleicht noch Teilschuld...

Grüße freitaler_

Themenstarteram 31. März 2008 um 19:33

Mensch was hab ich den hier losgetreten?

Sollte nur ein kleiner Tipp sein da ich weis das sich nicht wenige, nicht nur hier sondern auch in anderen Foren mit dem Gedanken beschäftigen die gelben Standlichtfunzeln gegen Weisse auszutauschen!

Wer LED´s einbaut weiß über die Situation Bescheid will ich meinen. Braucht man nicht extra betonen. Auch das man sich das selber basteln kann ist klar. Nun gibt es aber genug Leute die so etwas nicht können oder wollen und für diese Menschen war der Tipp gemeint. Mehr war´s nicht!!!

Meine Standlicher sind seit Jahren LED`s. Da fragt kein Tüv und auch sonst niemand. Immer dieses Gedöns. Da gibts bestimmt Umbauten die sicherheitsrelevant sind und trotzdem umgebastelt werden. Da hörts dann auf. Aber was soll denn bei Standlich-LED`s passieren? Die blenden nicht und tun keinem weh und ersparen mir alle 2 Monate für teueres Geld die Birnen zu kaufen.

Was solls denn für einen Grund zur Teilschuld geben wenn Standlicht-LED`s verbaut wurden?

am 2. April 2008 um 16:01

Zitat:

Original geschrieben von Taxi153

Meine Standlicher sind seit Jahren LED`s. Da fragt kein Tüv und auch sonst niemand. Immer dieses Gedöns. Da gibts bestimmt Umbauten die sicherheitsrelevant sind und trotzdem umgebastelt werden. Da hörts dann auf. Aber was soll denn bei Standlich-LED`s passieren? Die blenden nicht und tun keinem weh und ersparen mir alle 2 Monate für teueres Geld die Birnen zu kaufen.

Was solls denn für einen Grund zur Teilschuld geben wenn Standlicht-LED`s verbaut wurden?

Hi Taxi,

Bei meinem 190 waren die Funzeln dermaßen ausgeblichen, dass ich damals 80/100W H4 reinmachen musste, um überhaupt noch gesehen zu werden. :eek:

Das hat der liebe Onkel vom TÜV auch zwei mal nicht gemerkt. :D

Nur leider wird man älter, aber liest viel, erlebt viel und sammelt unweigerlich Erfahrung. Und wenn ich mich heute wegen äußerer Schönheit auf's Glatteis begeben muss, dann ist mir das die Sache einfach nicht mehr wert.

Die, egal wo, ob bei MB oder ATU sehr teuren Standlichlampen (2,50€ das Stück) habe ich aber auch nicht mehr drin. Ich nehme billige 4W und würsche (Sächsisch?, vorsichtig zusammenpassen, was nicht zusammenpassen will) die in die Fassung. Ein bisschen habe ich dazu eine Nase am Sockel mit der Taschenmesserfeile gekürzt. Das fällt null auf und ich hoffe, es passiert nichts (siehe oben, bin also auch nicht ganz meinen Prinzipen treu...):eek:

So, schöne Grüße aus Freital

Hallo

PROBELEM bei den Widerständen: LEDs werden ja wegen der längen Lebenszeit und dem geringeren Stromverbrauch; und der ist dann zu Nichte!

Besser wäre eine Manipulation des Lichtmoduls!

am 2. April 2008 um 19:09

Zitat:

Original geschrieben von Martin E240T

Hallo

PROBELEM bei den Widerständen: LEDs werden ja wegen der längen Lebenszeit und dem geringeren Stromverbrauch; und der ist dann zu Nichte!

Besser wäre eine Manipulation des Lichtmoduls!

Ich denke nicht, dass Stromverbrauch in diesem eine Rolle spielt.... :):rolleyes:

Hier geht es eher um die an das Xenonlicht angeglichene Farbtemperatur.

Der Lebensdauer dürfte der Widerstand keinen Abbruch tun, es sei denn, dass er die LED zusätzlich aufheizt.

LED's erzeugen nämlich, entgegen der landläufigen Meinung, eine Menge Hitze.

Wenn die LED zu warm wird verkürzt sich die Lebensdauer massiv.

liebe Grüße

Andy

Zitat:

Original geschrieben von Taxi153

 

Was solls denn für einen Grund zur Teilschuld geben wenn Standlicht-LED`s verbaut wurden?

Frag mal bei deiner Versicherung nach, die werden dir das schon sagen. :D

 

Aber mal ganz kurz und einfach. Die LED Lampen haben keine Zulassung. Wenn das im Fall der Fälle rausgefunden wird warst du mit einem Fahrzeug ohne gültige Zulassung unterwegs. Fahren ohne gültige Zulassung = du bezahlst alle Kosten, bei einem Unfall sind das deine und die deines Unfallgegeners ggf. noch Gerichtskosten, Schmerzensgeld, Anwalt usw...

Und wenn sie nicht gestorben sind dann leben sie noch heute.

Es gibt sehr schöne Urteile im Bezug auf nicht zugelassene Bereifung. Wenn ein Unfall nicht auf die Bereifung zurückzuführen ist, dann kann keiner was. Nun stellt sich für mich die Frage wie ein Unfall auf ein paar Standlicht LED`s zurückzuführen ist. Aber es ist schon klar, bei jedem Schaden kommt natürlich sofort die Polizei und stellt die Standlichtbirnen sicher damit da nichts vertuscht werden kann.

Seit ich die 210er fahre habe ich die LED`s drin. Ich muss mit allen Fahrzeugen jedes Jahr zum Tüv und hatte auch schon Unfälle mit den Fahrzeugen. Irgendwie komisch, dass sich keiner für meine Standlichter interessiert hat. Aber wenn diese unbeleuchtet sind, dann muss ich damit rechnen vom Trachtenverein darauf aufmerksam gemacht zu werden.

Mir gehts nicht um aussehen oder eine Stromersparnis. Mir sind die Massen an Birnen einfach zu teuer und um die Dinger zu wechseln muss ich bei meinem 300er z.B. jedes mal die Scheinwerfer ausbauen.

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