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LED-Tagesfahrlicht statt Fog Lights
Hallo Fachleute,
ich habe für meinen Suzuki Swift für die
Vorhandene Nebelsscheinwerfer,
im Internet LED`s besorgt.
Da Ich praktisch nur in der Stadt fahre möchte ich die Foglights
rausschmeißen und die LED`s als Tagesfahrlicht verwenden,
...auch wäre es klasse wenn ich die LED´s wenn ich den Blinker-
schalter verwende die LED´s an diesere Seite wo ich (Rechs links fahre)
an und aus gehen.
Ist das erlaubt, und wie verschaltet man so was ohne den Ordnungshütern einen Grund zu geben ...mein konto zu plündern
oder kennt iht eine Adresse in Norddeutschland der das preiswert
einbauen kann?
Für alle fachmännischen tipps bin ich Dankbar
PS, da der Suzuki ein reimport ist, hat er Tagensfahrlicht bei den
H4`s serienmäßig.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Unsinn.
NSW ist keine vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung, wenn vorhanden muss es natürlich funktionieren und den Bestimmungen entsprechen.
Aber ich kann die NSW entfernen wie ich Lust und Laune habe.
Dann gilt das für ABS oder Airbags zum Beispiel auch. Ober bei meiner Kiste könnte ich den Kat oder den Endschalldämfer ausbauen. Die sind dann ja auch nicht vorhanden und muß demzufolge nicht funktionieren. Nee, nee, so funktioniert das nicht.
Die Nebler sind hier Bestandteil der ABE oder Typprüfung. Man muß - wenn man eine solche Veränderung vornimmt - diese abnehmen lassen. Ansonsten gibt es für jede nachweisbare Fahrt 3 Punkte in Flensburg.
Selten soviel Unsinn gelesen, aber ich weiß ja von wem es kommt
NSW unterliegen wie alle Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug den "lichttechnischen Einrichtungen", diese haben nichts mit ABS, KAT oder deinen Endschalldämpfer gemeinsam, welche anderen Auflagen unterliegen als die lichttechnischen Einrichtungen am Kfz.
Hast du schon einmal eingetragene NSW gesehen ?
Nein, da lichttechnische Einrichtungen nicht eingetragen werden müssen, sondern den Bestimmungen der lichttechnischen Einrichtungen entsprechen müssen, und in diesen Bestimmungen sind NSW nicht als Pflicht vorgesehen, daher kann ich diese entweder montieren wie es diese Bestimmungen vorsehen, oder nicht montieren oder nachträglich ausbauen.
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28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Sitrone
Hallo Fachleute,
ich habe für meinen Suzuki Swift für die
Vorhandene Nebelsscheinwerfer,
im Internet LED`s besorgt.
Da Ich praktisch nur in der Stadt fahre möchte ich die Foglights
rausschmeißen und die LED`s als Tagesfahrlicht verwenden,
...auch wäre es klasse wenn ich die LED´s wenn ich den Blinker-
schalter verwende die LED´s an diesere Seite wo ich (Rechs links fahre)
an und aus gehen.
Ist das erlaubt, und wie verschaltet man so was ohne den Ordnungshütern einen Grund zu geben ...mein konto zu plündern
oder kennt iht eine Adresse in Norddeutschland der das preiswert
einbauen kann?
Für alle fachmännischen tipps bin ich Dankbar
PS, da der Suzuki ein reimport ist, hat er Tagensfahrlicht bei den
H4`s serienmäßig.
Alle Anschlüsse konsequent auf Masse legen, dann hast Du keine Probleme mit den Ordnungshütern und einem geplünderten Konto
Die Nebler sind Bestandteil der ABE, die darfst Du nicht einfach rausreißen. Wenn Du erwischt, ohne vorher eine Eintragung vornehmen zu lassen, gibt das Punkte, die Dich auf Dauer den Führerschein kosten können.
Und die TFL sind eh sinnlos, wenn Du nur in der Stadt fährst, denn da hat sie jeder auch nur halbwegs verantwortungsbewußte Autofahrer abgeschaltet.
ich wollte nicht wissen, dass man so etwas nicht mach, sondern
wissen wer oder wie das verschaltet wird.
Zitat:
Original geschrieben von superlolle
Zitat:
Original geschrieben von Sitrone
Hallo Fachleute,
ich habe für meinen Suzuki Swift für die
Vorhandene Nebelsscheinwerfer,
im Internet LED`s besorgt.
Da Ich praktisch nur in der Stadt fahre möchte ich die Foglights
rausschmeißen und die LED`s als Tagesfahrlicht verwenden,
...auch wäre es klasse wenn ich die LED´s wenn ich den Blinker-
schalter verwende die LED´s an diesere Seite wo ich (Rechs links fahre)
an und aus gehen.
Ist das erlaubt, und wie verschaltet man so was ohne den Ordnungshütern einen Grund zu geben ...mein konto zu plündern
oder kennt iht eine Adresse in Norddeutschland der das preiswert
einbauen kann?
Für alle fachmännischen tipps bin ich Dankbar
PS, da der Suzuki ein reimport ist, hat er Tagensfahrlicht bei den
H4`s serienmäßig.
Alle Anschlüsse konsequent auf Masse legen, dann hast Du keine Probleme mit den Ordnungshütern und einem geplünderten Konto
Wenn du es verschaltest, haste evtl. garkein Licht mehr.
... superschlaue antwort..sehr hilfreich
TFL als Blinklicht ist illegal. Tipps, wie Du die POL austriksen kannst auch. Zu beidem wirst Du hier wohl keinerlei Hilfe bekommen. Dies ist ein Sicherheitsforum und keine Bastelbude mit Anleitungen zu illegalem Verhalten!
Sorry, aber ist nun mal so.
Zum Thema TFL statt Nebler hat Dir meheester ja schon die passende Info geschrieben...
Zitat:
Die Nebler sind Bestandteil der ABE, die darfst Du nicht einfach rausreißen. Wenn Du erwischt, ohne vorher eine Eintragung vornehmen zu lassen, gibt das Punkte, die Dich auf Dauer den Führerschein kosten können.
Unsinn.
NSW ist keine vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung, wenn vorhanden muss es natürlich funktionieren und den Bestimmungen entsprechen.
Aber ich kann die NSW entfernen wie ich Lust und Laune habe.
@TE
Wenn das TFL eine Zulassung als TFL hat kannst du diese gegen die NSW tauschen, es müssen halt alle Auflagen wie Höhe Abstand etc. bezüglich TFL erfüllt sein.
Andere Sachen wie in Blinker etc. welche nicht den lichttechnischen Einrichtung und deren Bestimmungen entsprechen sind natürlich nicht erlaubt.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
Die Nebler sind Bestandteil der ABE, die darfst Du nicht einfach rausreißen. Wenn Du erwischt, ohne vorher eine Eintragung vornehmen zu lassen, gibt das Punkte, die Dich auf Dauer den Führerschein kosten können.
Unsinn.
NSW ist keine vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung, wenn vorhanden muss es natürlich funktionieren und den Bestimmungen entsprechen.
Aber ich kann die NSW entfernen wie ich Lust und Laune habe.
Dann gilt das für ABS oder Airbags zum Beispiel auch. Ober bei meiner Kiste könnte ich den Kat oder den Endschalldämfer ausbauen. Die sind dann ja auch nicht vorhanden und muß demzufolge nicht funktionieren. Nee, nee, so funktioniert das nicht.
Die Nebler sind hier Bestandteil der ABE oder Typprüfung. Man muß - wenn man eine solche Veränderung vornimmt - diese abnehmen lassen. Ansonsten gibt es für jede nachweisbare Fahrt 3 Punkte in Flensburg.
Natürlich will ich das eintragen lassen,
Ich frage ja wie ich das richtig einbaue
um nicht ..punkte in Flensburg zu sammeln
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
TFL als Blinklicht ist illegal. Tipps, wie Du die POL austriksen kannst auch. Zu beidem wirst Du hier wohl keinerlei Hilfe bekommen. Dies ist ein Sicherheitsforum und keine Bastelbude mit Anleitungen zu illegalem Verhalten!
Sorry, aber ist nun mal so.
Zum Thema TFL statt Nebler hat Dir meheester ja schon die passende Info geschrieben...
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
TFL als Blinklicht ist illegal. Tipps, wie Du die POL austriksen kannst auch. Zu beidem wirst Du hier wohl keinerlei Hilfe bekommen. Dies ist ein Sicherheitsforum und keine Bastelbude mit Anleitungen zu illegalem Verhalten!
Sorry, aber ist nun mal so.
Zum Thema TFL statt Nebler hat Dir meheester ja schon die passende Info geschrieben...
...wieder so einer der sagt ..wie es nicht geht.
Neue Autos haben TFL-Lights seriemäßig
...und ich möchte eine Auskunft wie ich das Fachgerecht eibaue.
- denn kleine Auto´s mit TfL`als Tagesfahrlicht sind besser und Schneller zu sehen
..und man verbraucht weniger Sprit als H4-Tagfahrlichter
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Unsinn.
NSW ist keine vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung, wenn vorhanden muss es natürlich funktionieren und den Bestimmungen entsprechen.
Aber ich kann die NSW entfernen wie ich Lust und Laune habe.
Dann gilt das für ABS oder Airbags zum Beispiel auch. Ober bei meiner Kiste könnte ich den Kat oder den Endschalldämfer ausbauen. Die sind dann ja auch nicht vorhanden und muß demzufolge nicht funktionieren. Nee, nee, so funktioniert das nicht.
Die Nebler sind hier Bestandteil der ABE oder Typprüfung. Man muß - wenn man eine solche Veränderung vornimmt - diese abnehmen lassen. Ansonsten gibt es für jede nachweisbare Fahrt 3 Punkte in Flensburg.
Selten soviel Unsinn gelesen, aber ich weiß ja von wem es kommt
NSW unterliegen wie alle Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug den "lichttechnischen Einrichtungen", diese haben nichts mit ABS, KAT oder deinen Endschalldämpfer gemeinsam, welche anderen Auflagen unterliegen als die lichttechnischen Einrichtungen am Kfz.
Hast du schon einmal eingetragene NSW gesehen ?
Nein, da lichttechnische Einrichtungen nicht eingetragen werden müssen, sondern den Bestimmungen der lichttechnischen Einrichtungen entsprechen müssen, und in diesen Bestimmungen sind NSW nicht als Pflicht vorgesehen, daher kann ich diese entweder montieren wie es diese Bestimmungen vorsehen, oder nicht montieren oder nachträglich ausbauen.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Dann gilt das für ABS oder Airbags zum Beispiel auch. Ober bei meiner Kiste könnte ich den Kat oder den Endschalldämfer ausbauen. Die sind dann ja auch nicht vorhanden und muß demzufolge nicht funktionieren. Nee, nee, so funktioniert das nicht.
Die Nebler sind hier Bestandteil der ABE oder Typprüfung. Man muß - wenn man eine solche Veränderung vornimmt - diese abnehmen lassen. Ansonsten gibt es für jede nachweisbare Fahrt 3 Punkte in Flensburg.
Selten soviel Unsinn gelesen, aber ich weiß ja von wem es kommt
NSW unterliegen wie alle Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug den "lichttechnischen Einrichtungen", diese haben nichts mit ABS, KAT oder deinen Endschalldämpfer gemeinsam, welche anderen Auflagen unterliegen als die lichttechnischen Einrichtungen am Kfz.
Hast du schon einmal eingetragene NSW gesehen ?
Nein, da lichttechnische Einrichtungen nicht eingetragen werden müssen, sondern den Bestimmungen der lichttechnischen Einrichtungen entsprechen müssen, und in diesen Bestimmungen sind NSW nicht als Pflicht vorgesehen, daher kann ich diese entweder montieren wie es diese Bestimmungen vorsehen, oder nicht montieren oder nachträglich ausbauen.
Die lichttechnischen Einrichtungen unterliegen wie die anderen Dinge auch der StVZO, zu der auch Typprüfung und Typgenehmigung (Allgemeine Betriebserlaubnis, ABE) gehören. Dort sind u.A. auch die Nebelscheinwerfer mit abgenommen worden.
Nachgerüstete Leuchten haben eine eigene Typzulassung bzw. wenn sie keine haben, sind sie für den deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen. Fertig.
Das hat alles nichts damit zu tun, daß man in der Stadt bei Sonnenschein das Licht grundsätzlich nicht eigeschaltet haben sollte.