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LED Tagfahrleuchten?

Themenstarteram 22. Mai 2007 um 17:02

Hi,

vor kurzem sah ich bei einem Audi die (für meinen Geschmack) sehr schönen LED Tagfahrleuchten.

Da diese leuchten mir sehr gefallen, habe ich mich gefragt ob man solche leuchten nicht auch in einem (wunderhübschen) w124er einbauen könnte.

dazu habe ich auch gelesen das es bald auch in deutschland dieses gesetz mit dem fahren mit licht am tag geben soll.

meine frage nun was haltet Ihr von den LED leuchten?

könnte man die auch iwie in einem 124er einbauen?

http://cgi.ebay.de/...6674QQihZ018QQcategoryZ44312QQrdZ1QQcmdZViewItem

Gruß

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22 Antworten
am 22. Mai 2007 um 20:43

hallo AC-DA1 !

technisch kein großes Problem in die Blechleiste unter

dem Scheinwerfer die LED s einzubauen .

Ein solcher Umbau muß jedoch in den Typenschein

eingetragen werden .

Kosten ca. 700.00 Euro für die 2 LED Leisten ( jeweils 9Stk. auf einer Seite. )

Kosten für die Prüfung beim TÜV ca. 200 Euro

Es gibt für Audi A6 c4 Bj 96 ( ähnliche Leiste unter dem Scheinwerfer ) so eine LED Leiste zum Umrüsten .

gruß

Lichtagent

Zitat:

Original geschrieben von lichtagent

hallo AC-DA1 !

technisch kein großes Problem in die Blechleiste unter

dem Scheinwerfer die LED s einzubauen .

Wie soll das gehen? die blechleiste ist ja nicht gebogen?

beim S6 ist die auf der schürze verbaut etwas senkrecht nach unten,schaut genial aus

am 23. Mai 2007 um 6:54

Boah, das ist doch nix für nen 124er, der ist dafür echt zu alt...

am 23. Mai 2007 um 7:19

Da gebe ich Dir völlig recht.

Mal ganz abgesehen dass dadurch das ganze Breitband-Scheinwerfer-Design zerstört wird.

Bei Tage fährt man mit den Nebelscheinwerfern (in den Hauptscheinwerfern).

am 23. Mai 2007 um 12:37

Zitat:

Original geschrieben von Tobulus

Da gebe ich Dir völlig recht.

Mal ganz abgesehen dass dadurch das ganze Breitband-Scheinwerfer-Design zerstört wird.

Bei Tage fährt man mit den Nebelscheinwerfern (in den Hauptscheinwerfern).

was soweit ich was nicht ganz erlaubt is, oder?

Themenstarteram 23. Mai 2007 um 13:36

Zitat:

Original geschrieben von The Mercedes

was soweit ich was nicht ganz erlaubt is, oder?

mit Nebelscheinwerfern (in den Hauptscheinwerfern) darf man nicht fahren(es sei denn der nebel ist so stark das man die leuchten anschalten muss)...

aber zu den LED leuchten. war auch nur ne idee...

weil sie wie gesagt schön sind (für mich).

 

Gruß

Also meines Wissen, darf man nur mit der Nebelrückschlussleuchte nicht bei normalen Wetterbedingungen fahren. Die Nebelscheinwerfer blenden aber niemanden, da sie sowieso weiter nach unten gestellt sind als die normalen Scheinwerfer.

 

MfG

Julius

An den in die Hauptscheinwerfer integrierten Nebelscheinwerfer stört sich normalerweise kein Gesetzeshüter. Ich bin schon häufig bei schlechtem Wetter tagsüber so rumgefahren und mir kamen dabei schon häufig grüne Männlein entgegen.

Wenn die Nebelleuchten unten in der Stoßstange sind sieht es wahrscheinlich anders aus. Das fällt auch viel eher auf. Die Nebelleuchten der W124-Scheinwerfer sehen ja schon fast so ähnlich wie die Tagfahrleuchten der modernen Audis aus.

Im Übrigen gab es für die US-Ausführungen der 124er spezielle Hauptscheinwerfer ohne Nebelleuchten. An deren Stelle saßen schon damals spezielle Tagfahrscheinwerfer.

Hier sind die hässlichen Dinger nochmal in größer.

am 23. Mai 2007 um 20:40

Mahlzeit!

Im Gegensatz zur Nebelschlußleuchte (Sicht weniger als 50m; Höchstgeschwindigkeit 50km/h) ist der Einsatz der Nebelscheinwerfer gem. STVO nicht so genau geregelt. Hier heisst es (nicht wörtlich, aber sinngemäß) dass die Benutzung bei "schlechten Sichtverhältnissen" erlaubt ist. Also eine eher schwammige Definition.

Wenn ich also bei schönem Wetter übern Ku-Damm cruise, MÜSSEN die Dinger an sein, denn sonst sieht mich ja keiner... und damit verbessere ich die Sichtverhältnisse auf mein Auto doch wesentlich! Oder hab ich da was falsch verstanden??? :D

Benebelte Grüße DV

am 24. Mai 2007 um 7:36

Mich habens aber schon nachts angehalten, weil ich nebel und hauptscheinwerfer anhatte, hab mich doof gestellt und von nix gewusst. 10€ wolltens dann nur für den fehlenden Führerschein haben, aber ich hab keine EC-Karte und Bargeld wollten die nicht, und dann auch keine 10€ mehr.

Gut das ich dem keinen blasen musste...

In Ösiland ist es erlaubt, Nebler als Tagfahrlich zu nutzen, in D nicht.

Nach einschlägiger Rechtssprechung sind die erlaubt, bei:

-Nebel

-Schneefall

-Starkem Regen

 

Und ich kann euch versichern, dass die Nebelscheinwerfer mehr blenden, als Hauptscheinwerfer !

Mfg, Mark

am 24. Mai 2007 um 9:14

Wenn die mehr blenden sind die nicht richtig eingestellt. Die sollen den Nahbereich vor dem Fahrzeug und mehr in der Breite ausleuchten. Damit blenden die weniger, eben bei Nebel auch den Fahrer selber weniger.

§17 StVO Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht ERHEBLICH ... NUR bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

Nach diversen Gerichtsurteilen liegen dafür auch klare Grenzwerte fest: 150m auf "Schnellverkehrsstrassen" und 100-120m auf sonstigen Strassen. Und das ist schon verdammt dichte Suppe.

In Österreich sind dagegen Nebler auch ohne Stand- bzw. Rücklicht als Tagfahrlicht zugelassen. Was bei korrekt eingestellten Neblern IMHO auch kein Problem wäre.

Gruß Meik

am 24. Mai 2007 um 9:16

Zitat:

Original geschrieben von lichtagent

Ein solcher Umbau muß jedoch in den Typenschein

eingetragen werden .

Kosten ca. 700.00 Euro für die 2 LED Leisten ( jeweils 9Stk. auf einer Seite. )

Warum das? Hängt von der Typprüfung der Tagfahrleuchte ab ob die allgemein als Tagfahrleuchte oder fahrzeugspezifisch geprüft wurde. Im ersten Fall dürfte die KOMPLETT in jedes andere Fahrzeug verbaut werden. Also als komplette Leuchte, die Module einzeln auszubauen und anderweitig zu verbauen geht nicht.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Warum das? Hängt von der Typprüfung der Tagfahrleuchte ab ob die allgemein als Tagfahrleuchte oder fahrzeugspezifisch geprüft wurde. Im ersten Fall dürfte die KOMPLETT in jedes andere Fahrzeug verbaut werden. Also als komplette Leuchte, die Module einzeln auszubauen und anderweitig zu verbauen geht nicht.

Gruß Meik

Tagfahrleuchten muss man gar nicht eintragen,so schauts aus in Österreich! solange sie ein E-Prüfzeichen besitzen!

ich hatte keine deswegen musste ich meine abmontieren,ansonsten wäre es kein problem gewesen!

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