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LED-Tagfahrlicht funktionierend auch als Positionslicht in der Nacht

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 23. Januar 2012 um 10:17

Hallo liebe Leute,

Ich habe schon öfters bei Beiträgen von mir so nebenbei diese Frage gestellt und bisher konnte niemand wirklich genau Stellung beziehen. Deshalb öffne ich hier noch einmal einen Beitrag, wo es nur darum geht. Es geht um folgendes:

Ich habe mir -- DIESE -- LED-Tagfahrlichter gekauft. Aus der Beschreibung geht hervor, dass dieses Set beide Prüfzeichen erfüllt, um einerseits am Tag als Tagfahrlicht und andererseits in der Nacht mit verminderter Intensität als Positionslicht zu laufen. Nun habe ich mir dieses TFL vom Freundlichen als zusätzliches Entgegenkommen beim Fahrzeugkauf einbauen lassen und die haben es mir nun so eingebaut, dass es am Tag leuchtet, aber ausgeht, sobald die Xenon-Scheinwerfer angeht. Also mit dem Einschalten des Abblendlichtes, gehen die aus. Doch dürfen die auch dann weiter leuchten. Wie kann man meinem Auto nun beibringen, dass es die Dinger mit niedriger Stärke, bzw. Intensität laufen lasst, auch wenn das Abblendlicht an ist? In der Beschreibung steht sowas wie, dass dazu ein Modul im Set enhalten wäre um das zu regeln. Bitte helft mir. Mir geht das auf die Nerven, dass ich diese TFL habe, jeder KIA oder Mercedes oder was weiß ich mit Xenon+TFL in der Nacht herumfährt und bei mir das Ding ausgeht, sobald ich Licht einschalte.

Es muss irgendwie gehen. Sonst wäre diese Beschreibung und diese Prüfzeichen: R87 und das E-Prüfzeichen ja vollkommen sinnlos.

Hier ein Ausschnitt aus der Beschreibung:

Zitat:

Das LED Tagfahrlicht Set

erfüllt alle erforderlichen Kennzeichnungen, wie E-Prüfzeichen als Positionslicht und R87 Zulassung als Tagfahrlicht. Somit ist es gewährleistet, dass die Led Tagfahrleuchten

dauerhaft angeschaltet bleiben können! Das integrierte Relais schaltet automatisch auf Positionslicht um, sobald das Stand-/Abblendlicht eingeschaltet wird.

Vielen Dank für Eure Hilfe schon einmal im Vorraus.

Liebe Grüße,

Manni

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30 Antworten

Schön, daß deine TFL die Zulassung als Positionslicht haben.

Jetzt musst Du sie nur noch hoch genug einbauen ;-)

Wenn Tagfahrlicht zusätzlich abgedimmt als Positionslicht fungieren soll, dann gilt folgendes :

Einbauhöhe mind. 35cm vom Boden.

Bin schon gespannt auf deine Lösung!

Schau doch mal genauer in die Anleitung. Da steht auch noch, dass die Leuchten mindestens 35cm vom Boden weg sein müssen ...

Sind sie wohl nicht.

Servus,

Stefan

PS: Wenn's nicht in deiner Anleitung steht, dann nimm einfach mal eine andere.

Die Tagfahrleuchten gibt es so wie du sie gekauft hast und auch als Universaleinbausatz (Dectane LGX17*).

Sind beides die gleiche Lampen nur eimal mit Grill und einmal mit Einbauwinkel.

Wenn sie in dem Grill eingebaut sind neben den NSW haben sie nicht die Mindesthöhe von 35 cm, deswegen ist die Schaltung so das sie ausgehen.

Bei denen mit Einbauwinkel kanst sie ja höher setzen und dann dürfen sie weiter"brennen" und brauchen auch die zweite Zulassung(als Begrenzugslicht)

Edit: Deine Lampen zwei Steuergeräte huckpack, an dem Steuergerät wo die Kabel von den Lampen Angeschlossen sind sind zwei abgekniffen (grün und gelb).

Bei den anderen ist nur ein Steuergerät mit den grünen und gelben Kabel, je nachdem wo du sie anbaust must du das grüne oder gelbe Kabel anschliessen damit sie ausgehen oder dimmen.

Gruß Frank

Dann frag ich mal: hat Mercedes ne Sondergenehmigung? Bis auf GLK und Co. erfüllt wohl kaum einer der A/B/C/E Klasse die 350mm :confused:

Zitat:

Original geschrieben von TDIReiter

Dann frag ich mal: hat Mercedes ne Sondergenehmigung? Bis auf GLK und Co. erfüllt wohl kaum einer der A/B/C/E Klasse die 350mm :confused:

Kann sein, aber beim 3C geht es ja auch nur um einen Zentimeter, vieleicht reicht ja schon etwas mehr Luftdruck in den Reifen. :D

Gut also morgen auf 3,5 bar erhöhen :D

Themenstarteram 23. Januar 2012 um 21:17

Hehe. Also ich habe in meinen Reifen bereits recht viel Luft drin :)

Ich muss theoretisch also nur irgendwelche Kabel umstecken oder wie?

Sagt mir bitte ganz genau, was ich exakt machen muss, damit es so läuft, wie ich es will.

Ich werde mich nicht damit abfinden, dass ich meine TFLs nur am Tag laufen lassen kann, obwohl

sie jedes Prüfzeichen erfüllen, um als Positionslicht ebenfalls zu fungieren. Diese ganzen Mercedes fahren

alle damit rum und ich kann mir nicht vorstellen, dass die über 35 CM vom Boden entfernt sind.

1. Messe ich es morgen bei mir mal nach

und

2. Möchte ich es gerne so regeln, dass sie dimmen und an bleiben.

Darum bitte ich um eine ganz einfache Beschreibung für Neulinge, die wie in meinem Fall nicht einmal wissen, wo die Kabel eingesteckt sind und wie ich von hinten an die TFLs überhaupt herankomme. Hoffe es klappt im Endeffekt :)

(Bitte beachtet: Ich habe sie nicht einmal selber eingebaut)

Danke im Vorraus,

LG

Für die Zulassung müssten die LED-Leisten im oberen Drittel der Blende eingebaut sein, damit die Maße laut Vorschrift hinkommen. In der Mitte kannst Du soviel messen wie Du willst, es wird nicht mehr, denn das haben andere (ich auch) schon getan.

Was andere Hersteller für Sachen an ihre Neuwagen pappen, hat uns als Nachrüster nur zweitrangig zu interessieren, ist leider so. Und nachmessen tue ich ganz sicher nicht auf einem Parkplatz an fremden Autos :)

GIDF: Dectane-Einbau 3C

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156

Was andere Hersteller für Sachen an ihre Neuwagen pappen, hat uns als Nachrüster nur zweitrangig zu interessieren, ist leider so.

seh ich nicht ganz so, es muss ja ne Grundlage dafür geben. Und der Fabia RS nutzt seine LED TFL auch als Positionslicht (ab Werk) und in einem Thread dazu hier bei MT wurde die Höhe nachgemessen und es waren <350mm

In einem andren Forum "polo9n.info" haben sich schon User vor 2 Jahren gedanken über die höhe der TFL bei MB gemcht. Einer hat zu MB hingeschrieben und folgende Antwort bekommen.

Zitat:

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. Januar 2010.

Schön, dass Sie sich an uns wenden. Gerne haben wir Ihre Anfrage aufgegriffen. 350 mm gelten für das Standlicht, wenn dies als EInzelleuchte ausgeführt ist. Abweichend zum Tagfahrlicht.

Im Internet sind die ECE R 48 Bestimmungen einsehbar. Wir emfpehlen, sich einmal die Richtlinien anzuschauen.

Zitat ende:

Aber wirklich weiter sind die auch nicht gekommen.

 

@TDIReiter

oder alle reden vom Tieferlegen nur die User mit TFL nicht :D

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156

Für die Zulassung müssten die LED-Leisten im oberen Drittel der Blende eingebaut sein, damit die Maße laut Vorschrift hinkommen. In der Mitte kannst Du soviel messen wie Du willst, es wird nicht mehr, denn das haben andere (ich auch) schon getan.

Was andere Hersteller für Sachen an ihre Neuwagen pappen, hat uns als Nachrüster nur zweitrangig zu interessieren, ist leider so. Und nachmessen tue ich ganz sicher nicht auf einem Parkplatz an fremden Autos :)

GIDF: Dectane-Einbau 3C

Wenn ich das sehe könnt ich neidisch werden.

Ich hab noch alles in mühevoller kleinarbeit, Dremeln und Kabelknipsen, selbst angepasst und angeschlossen.

Ist nur noch ne Minutensache geworden. grrr

Also argumentiert MB in Richtung Kombileuchte mit Hauptzweck TFL, denn im Scheinwerfer ist ja nochmal ein extra Positions/Standlicht, welches locker 350mm überm Boden ist.(zumindest bei C und E Klasse so beobachtet) Aber explizit spuckt die ECE R48 das nicht aus. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von fmdjsch

oder alle reden vom Tieferlegen nur die User mit TFL nicht :D

war noch nie Fan von "schleifen muss es" ;)

Themenstarteram 24. Januar 2012 um 16:43

Also wie mache ich das jetzt, dass die Dinger an bleiben? Im Video wird das nicht erklärt und es wird auch nicht gezeigt, ob es bei denen dann mit Abblendlicht an bleibt. Allerdings hat mir das Video gezeigt, wie ich wo hin komme, um etwas zu ändern. Jetzt brauche ich nur noch Eure Hilfe, um zu erfahren, was genau ich tun muss, damit die Dinger weiter leuchten, auch wenn das Abblendlicht an ist.

Natürlich nicht, ist ja auch beim 3c und der Einbauposition nicht vorgesehen weil nicht legal. Einfach nur das Draht zum Scheinwerfer weglassen bzw. den Scheinwerfer-Adapter weglassen und mit den Konsequenzen leben. Die Dinger bleiben dann ständig eingeschaltet und Deine ABE erlischt, zufrieden ? Ist ganz einfach sich zum Freiwild zu machen.

Zugegeben, gibt Schlimmeres, aber manche können es echt nicht sein lassen, wohl wissend, dass es es nicht erlaubt ist.

P.S. als Positionslicht taugen die Dinger im Passat nicht, da liegen die Nebler ja noch weiter außen :) Macht also keinen Sinn. Die originalen Positionslichter / Standlichter außen neben den Scheinwerfern sind da besser geeignet. Ist wohl auch der Grund warum es bei anderen Modellen/Herstellern als Kombination erlaubt ist. Der Einbauort machts...

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