1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Focus & C-Max
  6. Mk2, CC & C-Max Mk1
  7. LED-Tagfahrlicht

LED-Tagfahrlicht

Ford C-Max 1 (DM2)
Themenstarteram 4. März 2008 um 17:34

Gibt es jemanden, der beim C-MAX (mit serienmäßigen Nebelscheinwerfern) schon mal zusätzlich LED-Tagfahrlicht nachgerüstet hat? Wenn ja, würde mich ein Bild oder der Hersteller der Tagfahrleuchten und die Kosten interessieren. Ich empfinde die Sicherheit mit Tagfahrlicht einfach höher.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 4. März 2008 um 17:34

Gibt es jemanden, der beim C-MAX (mit serienmäßigen Nebelscheinwerfern) schon mal zusätzlich LED-Tagfahrlicht nachgerüstet hat? Wenn ja, würde mich ein Bild oder der Hersteller der Tagfahrleuchten und die Kosten interessieren. Ich empfinde die Sicherheit mit Tagfahrlicht einfach höher.

55 weitere Antworten
Ähnliche Themen
55 Antworten

Sei nich so faul und mach einfach licht an :) Spar dir den Quatsch...

Nicht niedermachen lassen.

Es gibt viele, die an einer LED-Lösung interressiert sind, wie sie z.b. Hella anbietet.

Genau, was soll der Quatsch wie bei Audi, blendet wie Sau und ist nur optischer Schnick-Schnack, macht halt einfach euer Standlicht an.

am 4. März 2008 um 21:05

Tagfahrlicht ist ein Sicherheitsfaktor und Vorschrift in Skandinavien und anderen Länder. In Östrreich ist der Tagfahrlichtzwang aufgehoben. Bei richtigem Einbau soll es

im Gegensatz zu eingeschaltetem Fahrlicht, in Verbindung mit Heckleuchten und Instrumentenbeleuchtung, auch keinen Mehrverbrauch verursachen. Helle bietet Nachrüstsätze an. Moderne Autos können Tagfahrlicht durch Veränderungen in der Elektronik einschalten. Die meisten Autos haben Europakonfigurationen und können durch Relais und Sicherungen umgestellt werden. Gibt auch hier einige Themen dazu. Einfach mal suchen. Auch gibt es Versicherungen die hornorieren Tagfahrlicht mit Beitragsnachlass. Meine Gewährt 10% auf Haftpflicht und Voll-Kasko. Auch ein Argument dafür.

am 4. März 2008 um 21:28

Zitat:

Original geschrieben von forrester

Genau, was soll der Quatsch wie bei Audi, blendet wie Sau und ist nur optischer Schnick-Schnack, macht halt einfach euer Standlicht an.

Wer keine Ahnung hat, einfach mal ...

Standlicht heißt Standlicht, weil's Auto dann steht. Früher ungeregelt, gibt es seit wenigen Jahren sogar 'ne klare Regelung, nach welcher Standlicht während der Fahrt sogar ein Bußgeld bringen kann. Ist also nicht erlaubt. Und ganz ehrlich, die ganzen (dunkelgelb flimmernden) Standlichtfahrer nerven zigfach mehr, als so'n (zugegebener maßen schickes) Tagfahrlicht.

Wie Du schon sagst, wenn keine Ahnung, dann einfach mal die . . .halten.

Es gibt keine Regelung über das Einschalten von Standlichtern !!!!!

Zitat:

Original geschrieben von forrester

Wie Du schon sagst, wenn keine Ahnung, dann einfach mal die . . .halten.

Es gibt keine Regelung über das Einschalten von Standlichtern !!!!!

Jo dann halt mal die... würd ich sagen. Ich habe 30 öken gelegt dafür das ich wiederholt mit Standlicht gefahren bin und die Begründung lautete: Ein Standlicht ist dafür da damit das Fahrzeug an einer unzureichend Beleuchteten Straße erkenntlich gemacht werden kann ohne dabei heranfahrende Fahrzeuge zu blenden. Standlich darf nur betrieben werden wenn sich das Fahrzeug nicht bewegt und der Motor nicht läuft. :)

Peace

am 5. März 2008 um 15:23

Zitat:

Original geschrieben von forrester

Wie Du schon sagst, wenn keine Ahnung, dann einfach mal die . . .halten.

Es gibt keine Regelung über das Einschalten von Standlichtern !!!!!

Dann schau mal unter §17 Abs.2 der StVo nach.

Zitat:

Original geschrieben von maik-fg

Zitat:

Original geschrieben von forrester

Wie Du schon sagst, wenn keine Ahnung, dann einfach mal die . . .halten.

Es gibt keine Regelung über das Einschalten von Standlichtern !!!!!

Dann schau mal unter §17 Abs.2 der StVo nach.

Richtig... gugst du hier

(2) 1Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. 2Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. 3Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. 4Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

am 5. März 2008 um 15:46

Zitat:

Original geschrieben von forrester

Wie Du schon sagst, wenn keine Ahnung, dann einfach mal die . . .halten.

Es gibt keine Regelung über das Einschalten von Standlichtern !!!!!

Doch, die gibt es:

§ 17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.

Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden.

Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert.

Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.

.

.

.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

am 5. März 2008 um 16:06

Zitat:

Original geschrieben von forrester

Wie Du schon sagst, wenn keine Ahnung, dann einfach mal die . . .halten.

Es gibt keine Regelung über das Einschalten von Standlichtern !!!!!

Ja nee, die Sache mit dem Glashaus und den Steinen ... schon klar!

Im eigenen Freundeskreis durften schon zwei Leuts dafür löhnen. Und BlackaZ scheint's ja auch passiert zu sein.

Hintergrund ist auch der, dass die meist sehr gelblichen Standlichtfunzeln tagsüber eher zu Irritationen geführt haben, als das sie von Nutzwert wären. Bspl.: Man fährt im Sommer bei Sonnenschein über eine Alleenstraße mit fast geschlossenem Baumkronendach, nur hier und da kommen ein paar starke Sonnenstrahlen durch. Fazit: Reflexion pur. Das Standlich dazwischen würde verschwinden bzw. vom Gegenverkehr als Teil des Reflexionslichtes wahrgenommen werden. Strahlen da nun z.B. zwei ordentlich H7, besser noch grellweiße LED's, ist der Unterschied klar erkennbar. Selbst ganz ohne (Stand)Licht wären da die Umrisse des Fahrzeuges besser auszumachen, als mit so 'nem bisschen "wischi-waschi-Standgelblicht".

Aber auch Tagfahrlich, vor allem normales Scheinwerferabblendlicht (H4, H7 etc.) ist manchmal, z.B. bei Alleenstraßen, eher von Nachteil. Erstens wieder die Sache mit der Reflexion, und im natürlichen Lichtkegel werden Hindernisse (z.B. Radfahrer/Fußgänger) "verschluckt". Man sieht zwar das Licht des Entgegenkommenden, nicht aber den Radfahrer davor. In Österreich gibt es auf Grund negativer Unfallzahlentwicklungen mittlerweile ernsthaft Überlegungen über die Abschaffung der Taglichtpflicht. Zumindest aber Veränderungen. Und hier bieten LED's (wenn richtig eingestellt) gegenüber den normalen Scheinwerfern enorme Vorteile, nicht nur hinsichtlich des Mehrverbrauches. Sie strahlen nicht so weit (Lichtkegel), was nachts notwendig ist, sind aber trotzdem weithin umso intensiver und unverkennbarer auszumachen.

Da Deutschland noch keine Taglichtpflicht hat, ist die Sache somit bislang etwas unklar. So sind LED-Leuchtmittel eigentlich im Straßenverkehr nicht erlaubt, jedoch explizit zugelassene LED-Leuchten (Audi-standart, HELLA-nachrüstbar, und div. Drittanbieter mit TÜV-Schein) dürfen wiederum verbaut werden.

AUFPASSEN FORRESTER: Aber auch Standlicht kann so nachgerüstet werden, dass es als Taglicht unter Umständen akzeptiert wird, und bei Beamten nicht zur Beanstandung des Fahrens mit Standlicht führt (ist aber nicht garantiert). Allerdings ist dann das Standlicht als solches etwas stärker, und über Nacht dankt es die Batterie einem garantiert NICHT.

Ich z.B. habe mein Original-Gelbfunzel-Standlicht (4 oder 5 Watt) gegen 6 Watt Halogen-CoolBlue von Osram getauscht (mußte die Fassung wegen anderem Sockel mit tauschen). Fazit: 1,5 fache elektrische Lichtleistung (im Standlichtfall natürlich von Nachteil), aber vor allem die Lichtausbeute und Sichtbarkeit ist um ein Vielfaches besser. Grelles weiß-bläuliches Halogenlicht. Immerhin gibt es ja auch reine Tagfahrscheinwerfer mit 6 Watt Halolicht, da liegt mein Gebastel ja nicht soweit von ab, wenn's auch nicht offiziell ist. Mit diesem fahre ich manchmal je nach Wetter (ich weiß, nicht ganz richtig) auch tagsüber, und habe sogar eine Verkehrskontrolle unbeschadet überstanden. Jedoch wurde vom Beamten explizit danach gefragt. Er meinte, üblich sei es nicht ("Kann-Bestimmung" des Beamten), mein Licht erfülle aber den Zweck, somit ok. Was nicht heißt, dass mir ein anderer Beamter hierfür 'nen Ticket aufgebrummt hätte.

Das vllt. mal als, wenngleich sehr ausführliche, Anregung.

am 5. März 2008 um 16:10

Man darf mit Standlichtern in Verbindung mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fahren...

Das ist erlaubt!!

Aber die letzten Beiträge weichen schon sehr von der eigentlichen Frage ab...

Mfg Thorsten

am 5. März 2008 um 16:12

Mit Nebellicht ja, dann haste aber auch ein "offizielles" Fahrlicht. Bei Abblendlicht leuchtet das Standlicht ja auch mit.

Aber hast recht - back to topic.

Also,

In § 17 Abs. 2 StVO steht: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden." Nun regelt aber der Absatz 1 dieser Vorschrift zunächst mal, wann überhaupt grundsätzlich die Beleuchtungseinrichtungen genutzt werden müssen (Dämmerung, Dunkelheit und wenn sonst die Sichtverhältnisse dies erfordern). Nach h.M. wird davon ausgegangen, dass damit auch die folgenden Regelungen nur für den Fall gelten, dass eine Beleuchtungspflicht besteht. Also gilt auch der zuerst zitierte Absatz 2 nur bei Dunkelheit etc. Dies bedeutet, dass am Tage (also bei hellem Sonnenschein) auch mit Standlicht gefahren werden darf (außer Motorräder wg. Spezialregelung). Der Sinn sei mal dahingestellt

Deine Antwort
Ähnliche Themen