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LED Tagfahrlicht und Abblendlicht kombinieren (ohne ILS)

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 22. November 2011 um 8:21

hallo,

hab jetzt ziemlich lange im forum gesucht, aber keine lösung gefunden.

kann es sein das beim mopf das led tagfahrlicht und abblendlicht nicht in kombiniation funktioniert? oder bin ich einfach zu dämlich? muss dazu sagen, ich hab kein ils. hoffe jemand weiss rat?

Beste Antwort im Thema
am 4. Februar 2012 um 16:20

Angeregt durch dieses Thema hier bin ich mit meinem SLK R172 ohne ILS sondern nur Halogenlicht aber mit LED-Taglicht zur MB-Werkstatt gefahren, um den K22 Code auch rauszuprogrammieren. Nach einigen hin und her und Widerstand wurde das am nächsten Tag dann doch durchgeführt ohne das die Garantie dann erlöschen würde!

Der Code ist raus und ich schaltete das Abblendlicht ein und was passierte? Das Tagfahrlicht ging aus und dimmte ab zu Positionslichtern!

Was eigentlich logisch ist, da das ILS ebenso arbeitet und die gleichen Tagfahrlichter verbaut hat laut Teilenummer. Also habe ich nachts nun vier Positionslichter an (zwei in den Scheinwerfern) und das Abblendlicht. Ist das erlaubt?

Na klar, gemäß StVZO §§ 49a - 54 und 60, als auch harmonisierte Vorschriften der EU bzw. Regelungen der ECE dürfen bis zu vier Positionslichter mit dem Abblendlicht brennen wie das beim ILS auch der Fall ist. Das zu helle Tagfahrlicht muss aber dann abgedimmt sein, da es sonst blenden würde.

Warum ist der Code K22 dann drin? Na ja, mit gelbem Halogenlicht und blauen Positionslicht sieht es nicht so cool aus wie beim ILS. Aber ich finde das trotzdem OK, da ich nun H7 Birnen mit Blauton einbauen werde.

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Die vom Werk vorgesehene Lösung lautet: Wenn das Halogenabblendlicht eingeschaltet ist, dann schaltet sich das LED-Tagfahrlicht aus und dimmt nicht, wie beim ILS, ab.

Kann man wohl auch nicht ändern lassen (siehe entsprechenden Thread im W212-Forum).

Themenstarteram 22. November 2011 um 12:30

Zitat:

Original geschrieben von John-John

Die vom Werk vorgesehene Lösung lautet: Wenn das Halogenabblendlicht eingeschaltet ist, dann schaltet sich das LED-Tagfahrlicht aus und dimmt nicht, wie beim ILS, ab.

Kann man wohl auch nicht ändern lassen (siehe entsprechenden Thread im W212-Forum).

Oh man, dass nenn ich ja mal so was von schwachsinnig falls das wirklich so ein sollte...ich werde mal bei meinem freundlichen anklopfen und werde dann berichten.

Themenstarteram 24. November 2011 um 9:09

unglaublich aber wahr, gestern abend beim heim fahren kam von hinten ein ein c coupe ohne ils , aber dennoch waren abblendlich und led tagfahrlich an!!! daher muss es einfach gehen....mein freundlicher meinte es geht nicht.

ich werde berichten...

Es ist zumindest gesetzlich nicht zulässig. (Beim ILS gilt eine andere gesetzliche Regelung, deshalb ist es dort möglich)

Die SAM Steuergeräte wurden bei den ersten Mopf falsch programmiert. Es wird ein SA Code ausprogrammiert und das TFL funktioniert auch bei Nacht.

Evtl. müssen die Kosten vom Besitzer übernommen werden, da es bei Auslieferung Stand der Serie war :-(

Der entsprechende SA Code müsste beim freundlichen bekannt sein.

Gruß

Hallo ins Forum,

das glaube ich nicht. M.W. ist dies aus StVZO-Gründen nicht zulässig. Beim ILS ist die LED-Leiste (wenn gedimmt) auch als Stand-/Positionslicht zugelassen (ist auch am Prüfzeichen, aber frag' nicht welches, erkennbar). Ohne ILS fehlt die entsprechende Zulassung, so dass es ausgeschaltet werden muss, wenn die Halogenlampen an sind.

@ mouse-t07: Bist sicher, dass es nicht doch einer mit ILS war? Wenn der tatsächlich Halogen+LED an hatte, stimmt was nicht und spätestens der TÜV macht dann Probleme (u.U. die Rennleitung schon früher). Waren die LED eigentlich gedimmt oder mit voller Leistung an?

Viele Grüße

Peter

Der SA Code K22 (SOFTWARESTEUERUNG FÜR ABBLENDLICHT OHNE NACHTDESIGN) muss aus der Datenkarte raus und danach eine SCN Codierung im SAM vorn gemacht werden. Normalerweise 8 AW. Fragt den freundlichen.

In KA wirds ohne Probleme gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von 212059

Hallo ins Forum,

das glaube ich nicht. M.W. ist dies aus StVZO-Gründen nicht zulässig. Beim ILS ist die LED-Leiste (wenn gedimmt) auch als Stand-/Positionslicht zugelassen (ist auch am Prüfzeichen, aber frag' nicht welches, erkennbar). Ohne ILS fehlt die entsprechende Zulassung, so dass es ausgeschaltet werden muss, wenn die Halogenlampen an sind.

@ mouse-t07: Bist sicher, dass es nicht doch einer mit ILS war? Wenn der tatsächlich Halogen+LED an hatte, stimmt was nicht und spätestens der TÜV macht dann Probleme (u.U. die Rennleitung schon früher). Waren die LED eigentlich gedimmt oder mit voller Leistung an?

Viele Grüße

Peter

Den Tüv und die Grünen interresiert das, bei einem Mercer EZ 2011, nicht die Bohne und gedimmt sind die Lampen nach der umprogrammierung auch. Die aktuellen Autos werden auch so wieder ausgeliefert.

Legal ist es dadurch aber trotzdem nicht... (bezieht sich auf die nachträgliche Codierung)

Aktuelle Autos, die so fahren, haben eine andere Zertifizierung durchlaufen.

Dass ein Gesetzeshüter diese Regelabweichung bemerkt, glaube ich allerdings auch nicht. Die lassen ganz andere Sachen rumfahren...

@TE: Kann es sein, dass du das TFL mit den Nebelscheinwerfern verwechselt hast?

Themenstarteram 25. November 2011 um 11:20

ich bin mir 100% sicher das es bei dem coupe halogenleuchten waren, zumal das übeslt hässlich aussieht mit gelben halogen leuchten und weissem tagfahrlicht.

und es waren auch nicht die nebelscheinwerfer sondern das led tagfahrlicht.

Vielen dank für die info bezüglich den codes, werde das mal an meinen freundlichen weitergeben. schon erstaunlich das die leute hier im forum mehr ahnung haben als die meisten freundlichen um die ecke :-)

Dann bin ich mal gespannt was der sagt.

Lass es uns wissen

definitiv ist es nicht erlaubt laut STVO TFL mit Abblendlicht gleichzeitig zu betreiben sprich zu leuchten

bei einschalten des Abblendlichts muss das TFL ausgehen. bei getrennten Leuchten

 

bei kombinierte Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in Ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten

 

das heißt da beim w,s,c 204 getrennte tfl und Abblendleuchten sind

geht nicht beides zusammen außer man baut die tfl aus und implantiert diese in die Abblendleuchten

das wäre dann die Nachrüstung nach der R7-Regelung

also lasst es so wie es ist :D

 

TFL

Siehe W212 und W204 Mopf. Da dunkeln die Lichter ab und das Abblendlicht bleibt an und das sogar ab Werk ;-)

Und so ist es beim entfernen des K22 auch. 50% abdunkeln bei Abblendlicht an.

Aber muss jeder selber wissen. Evtl. ist es ja auch noch legaler als legal.

Wie ich eingangs schon erwähnte, liegt das bei den genannten Baureihen daran, dass dort ILS verbaut ist, bei dem man die gedimmten TFL als Teil des ILS zulassen kann.

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