LED Tagfahrlicht Zusatz
Habt ihr sowas schon in live gesehen und ist dies Original Mercedes ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@E220TCDIBlutec schrieb am 6. Februar 2016 um 21:50:30 Uhr:
Zitat:
@benzsport schrieb am 6. Februar 2016 um 09:31:04 Uhr:
Leute nicht immer so aufregen.
Die Scheinwerfer können beliebig angepasst werden.
Das TFL kann im Scheinwerfer problemlos deaktiviert werden und die ZusatzTFL gehen nachts komplett aus.
Alles machbar.
Da muss keiner die TÜV Keule schwenken.
Wem's nicht gefällt soll es einfach lassen, Geschmäcker sind verschieden!!! Zum Glück.
Moin,
mal eine Frage an den Spezialisten?
Kann man es so einstellen, dass bei der Stellung "A" auch am Tage die hintere Beleuchtung mit an ist? Fahre auch am Tage lieber mit Licht hinten.
Danke
Gruß
Ja geht, aber da müsste der privilegierte Firmenwagenfahrer ja einen aus der für ihn nutzlosen Codierliste fragen, denn Mercedes kann das nicht ;-p
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21 Antworten
Bild nachträglich
In der Kombination habe ich es noch nicht gesehen. Sieht aber gut aus oder?
Die Frage ist wie schaut es nachts aus ?!
Ob es nicht Zuviel ist oder doch einfach nur spitze :-)
Es passt zu dem abgebrochenen Stern
Es sieht beides bescheiden aus.
Abgesehen davon, so wäre es in Deutschland nicht zugelassen.
Zitat:
@MiReu schrieb am 28. Januar 2016 um 18:28:03 Uhr:
Es passt zu dem abgebrochenen Stern
Es sieht beides bescheiden aus.
Abgesehen davon, so wäre es in Deutschland nicht zugelassen.
Warum
Ist es nicht zulässig?
Audi hatte es beim S6 von 2010-11 auch doppelt .
S6 dort war es erlaubt heute nicht , gab es sogar zum nachrüsten.
Zitat:
@kurbasevi schrieb am 29. Januar 2016 um 00:55:48 Uhr:
Zitat:
@MiReu schrieb am 28. Januar 2016 um 18:28:03 Uhr:
Es passt zu dem abgebrochenen Stern
Es sieht beides bescheiden aus.
Abgesehen davon, so wäre es in Deutschland nicht zugelassen.
Warum
Ist es nicht zulässig?
Audi hatte es beim S6 von 2010-11 auch doppelt .
Weil ab Werk was anderes ist als eine Nachrüstung.
So ist es bei nachgerüsteten TFL auch nicht zulässig das diese als Begrenzungsleuchten (auch fälschlich als Standlicht bezeichnet) fungieren ohne die original Begrenzungsleuchten stillzulegen, wobei dies ab Werk zulässig ist, so wie beim 212er.
Ich sage es mal so wem es gefällt und sie so hat da wird das Gesetz nie dran denken das es so nicht der StVO entspricht. Den es ist ein Mercedes und kein Golf 3 mit Tuning.
Jeder muss es selber wissen. Ich persönlich brauche es nicht.
Da es beim Vormopf Serie war, ist es unbedenklich.
Dann gibt es immer noch die Option der Einzelabnahme, bei Originalteilen mit Prüfzeichen absolut problemlos.
Das sehe ich genau so benzsport. Wichtig ist hierbei nur, daß die LEDs beim Einschalten der Scheinwerfer gedimmt werden müssen. Aber der Vormopf macht es ja, warum sollte es da ein Problem beim Mopf geben?
Ich habe den Satz gefunden 499,-€ Link setzte ich noch rein
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Zitat:
@MiReu schrieb am 29. Januar 2016 um 03:22:37 Uhr:
......
So ist es bei nachgerüsteten TFL auch nicht zulässig das diese als Begrenzungsleuchten (auch fälschlich als Standlicht bezeichnet) fungieren ohne die original Begrenzungsleuchten stillzulegen, wobei dies ab Werk zulässig ist, so wie beim 212er.
Nach ECE hättest Du recht
Einige regionale Gesetzgebungen machen da aber eine Ausnahme, z.B. auch die StVZO. Nach StZVO darfst Du vorne 4 Begrenzungsleuchten haben, sofern 2 davon im Scheinwerfer integriert sind.
Kann man bei dem Beispiel auf dem Foto durchaus so sehen, außer diese beiden LED-Streifen im Scheinwerfer werden schon als 2 interpretiert
Vermutlich sind die unteren LEDs aber aus einem anderen Grund als Begrenzungsleuchten nicht zulässig. Wenn TFL gedimmt auch für diese Funktion genutzt wird, muss die Anbauhöhe mindestens 350 mm statt 250 mm betragen. Damit würde der wohl durchfallen