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LED Tagfahrlichter

Mercedes C-Klasse C204 Coupé
Themenstarteram 8. Januar 2012 um 23:30

Hallo zusammen.. Ich bin seit neuem auch ein Mercedes-Lenker..

Ich hab den neuen Mercedes C-Klasse gekauft und hab ein Problem mit den Tagfahrleuchten, respektive wieso die nicht konstant am Tag ein geschaltet sind bei der Licht funk. AUTO und wieso sind die in der Nacht einfach ausgeschaltet? Obwohlich bei allen anderen C Klassen sehe das diese Tagfahrleuchten LED auch am Abend respektiv im Dunkeln an sind.

Bitte um eure Hilfe, da ich noch nichts gefunden habe-.-

Gruss

Danii

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24 Antworten

Hallo,

also Grundsätzlich sollte das Tagfahrlicht unter Tags immer an sein, sobald der Lichtschalter auf Auto steht. Sonst würde die Bezeichnung TAGfahrlicht keinen Sinn machen ;) Wenn dem nicht so ist, würde ich bei der Werkstadt nachfragen.

Bei Ablendlicht ist das Tagfahrlicht nur gedimmt an, wenn du ILS (Xenon) hast.

Themenstarteram 9. Januar 2012 um 0:03

Zitat:

Original geschrieben von AM876

Hallo,

also Grundsätzlich sollte das Tagfahrlicht unter Tags immer an sein, sobald der Lichtschalter auf Auto steht. Sonst würde die Bezeichnung TAGfahrlicht keinen Sinn machen ;) Wenn dem nicht so ist, würde ich bei der Werkstadt nachfragen.

Bei Ablendlicht ist das Tagfahrlicht nur gedimmt an, wenn du ILS (Xenon) hast.

Kann man das nicht irgendwie umgehen das ich auch die "tagfahrleuchten" am Abend an habe? Obwohl ich kein Xenon Lichtpaket habe.

Hallo ins Forum,

nein, da dies mit den Zulassungsvorschriften zusammenhängt. Die gedimmten TFL sind beim ILS als Systembestandteil als (zusätzliche) Positionsleuchten ausdrücklich zugelassen. Somit sind rechtlich dann kein TFL mehr.

Beim Halogenlicht ist dies nicht so, so dass die TFL ausgeschaltet sein müssen, da TFL nicht bei eingeschaltetem Fahrlicht leuchten darf.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Beim Halogenlicht ist dies nicht so, so dass die TFL ausgeschaltet sein müssen, da TFL nicht bei eingeschaltetem Fahrlicht leuchten darf.

.. das ist nicht richtig. Alle im letzten Jahr zugelassene Faurzeuge müssen mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein. Halten diese bestimmte Abstände am Fahrzeug ein, dürfen sie als zus. Positionslampen gedimmt auch bei Abblendlicht an sein.

 

@ Peter,

schaue doch noch einmal im Handbuch nach, ob und wie Du über das KI die TFL einschalten kannst.

Hallo ins Forum,

richtig ist, dass alle neu typ-geprüften (es geht also nicht um die tatsächliche Erstzulassung) Fahrzeuge eine Ausrüstung mit Tagfahrlichtern (TFL) haben müssen.

Ein TFL im Sinne des § 49a StVZO und der entspechenden EU-Regelung ist ein Licht, welches allein oder maximal mit gleichzeitig mit Standlicht nach vorne weiß abstrahlt. Dazu kommen noch ein paar Regelungen zur maximalen Größe, zur Lage, zur Lichtstärke etc. TFL nach der ECE-Zulassung (gekennzeichent mit den Zulassungsbuchstaben RL) dürfen mit dem normalen Fahrlicht nicht kombiniert werden. M.a.W.: Machst Du das normale Licht an, muss das TFL ausgehen.

Beim ILS-System ist die LED-Leiste als TFL aber im gedimmten Zustand auch als im Lichtsystem enthaltenes Positionslicht zugelassen. Daher tragen die LED-Leisten neber der TFL-Kennung RL auch die Zulassungskennung für Positionslichter. Daher dürfen die LED-Leisten nur bei ILS gedimmt mit dem normalen Licht leuchten. Bei Halogen eben nicht.

@ HH_C180T: Ich habe kein Problem mit dem TFL, da ich in meinem Neuen das ILS habe. Der TE wollte wissen, ob die LED-Leiste auch bei Halogenlicht gedimmt aktivierbar ist, wenn das Fahrlicht angeschaltet ist. Zu den Einschaltbedingungen: Schau' Dir mal die einschlägigen Regelungen an, aber Achtung, sie sind schwere Kost.

Viele Grüße

Peter

Themenstarteram 9. Januar 2012 um 22:02

Danke fur die Antworten, das es gesetzlich Verboten ist habe ich jetzt nach gelesen und verstanden, kann ich das dennoch hinbringen (halt nicht legal)? Weil ist echt schade und regt mich auf wenn die im Dunkeln nicht an sind.

Danke

Zitat:

Original geschrieben von Deziic

Weil ist echt schade und regt mich auf wenn die im Dunkeln nicht an sind.

Ich glaube wohl kaum das du hier im Forum

Tipps bekommst die dazu führen, das dein Fahrzeug

nicht mehr im Öffentlichen Verkehr gefahren werden darf...

Außerdem:

Wenn überhaupt dürfen die LED Leisten nur gedimmt

sein, weil die sonst vieeeel zu hell sind und blenden.

(Ich nehme mal an du hast LED TFL?)

Lass es einfach.

Du siehst die Lampen während der Fahrt eh nicht,

begibst dich nicht auf Illegales Terrain

und blendest auch keinen unnötig.

MfG

Surfkiller20

Dennoch stellt sich die Frage, warum eigentlich bei dei den Halogenscheinwerfern das LED-TFL nicht gedimmt wird. Offenbar wäre es ja rechtlich erlaubt... Mercedes könnte doch diese Option wunderbar als Sonderausstattung anbieten und vermutlich würden es die meisten bestellen...

Das ist in der Tat eine Interessante Frage.

Bei den Halogen TFL ist es ja verständlich,

das die nicht gedimmt werden, aber warum

das LED TFL bei Fahrzeugen mit Halogenscheinwerfern

nicht dimmbar ist... schon komisch.

MfG

Surfkiller20

Zitat:

Original geschrieben von Deziic

Danke fur die Antworten, das es gesetzlich Verboten ist habe ich jetzt nach gelesen und verstanden, kann ich das dennoch hinbringen (halt nicht legal)? Weil ist echt schade und regt mich auf wenn die im Dunkeln nicht an sind.

Danke

Versteh ich jetzt nicht.

Warum regt dich das auf?

Du sitzt im Fahrzeug und siehst die Dinger doch eh nicht wenn sie gedimmt sind.

Probleme gibts.

Themenstarteram 10. Januar 2012 um 6:47

Zitat:

Original geschrieben von Rainer Dre

Zitat:

Original geschrieben von Deziic

Danke fur die Antworten, das es gesetzlich Verboten ist habe ich jetzt nach gelesen und verstanden, kann ich das dennoch hinbringen (halt nicht legal)? Weil ist echt schade und regt mich auf wenn die im Dunkeln nicht an sind.

Danke

Versteh ich jetzt nicht.

Warum regt dich das auf?

Du sitzt im Fahrzeug und siehst die Dinger doch eh nicht wenn sie gedimmt sind.

Probleme gibts.

Sie sind ja nicht mal gedimmt, sie sind ausgeschaltet.

Muss ich halt wohl damit leben.

am 10. Januar 2012 um 8:13

nein, du musst nicht damit leben.

ich hatte das selbe problem wie du. bin dann zum freundlichen und der hat mir das so umprogramiert das beides geleuchtet hat, natürlich das tfl nur gedimmt. der spass hat ca. 100 euro gekostet, was nicht das grösste problem darstellt. viel mehr ist das man die betriebserlaubnis und garantie für das fahrzeug verliert. da muss man einen wisch unterschreiben wo das auch so drauf steht. hab ich auch gemacht, aber nach ein paar tagen nachdenken, habe ich mich entschieden das ganze wieder rückgängig zu machen, da mir das dann doch nicht wert war. mein freundlicher war auch so freundlich und hat mir die 100 euro auch wieder erstattet. nun fahr ich halt ohnen tfl bei nacht...gibt jedoch schlimmeres....

so hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

p.s.

was gar nicht geht, wenn du die serienmäßigen halogen birnen drin lässt und dann in kombination mit dem weissen tfl anmachst. oben gelb und unten weiss sieht zum kotzen aus finde ich. daher hatte ich meine halogen birnen und standlichter ausgetauscht und mit weissen ersetzt.

und was für "weisse" hast du genommen?

am 10. Januar 2012 um 20:09

Zitat:

Original geschrieben von Deziic

Danke fur die Antworten, das es gesetzlich Verboten ist habe ich jetzt nach gelesen und verstanden, kann ich das dennoch hinbringen (halt nicht legal)? Weil ist echt schade und regt mich auf wenn die im Dunkeln nicht an sind.

Danke

Bei Mercedes den SA Code K22 (SOFTWARESTEUERUNG FÜR ABBLENDLICHT OHNE NACHTDESIGN) austragen/streichen lassen und danach eine SCN Codierung am SAM vorn durchführen lassen.

Dann gehts wie mit ILS.

Gruß

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