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LED - Tuning

Themenstarteram 3. Mai 2007 um 12:30

Hallo,

Wenn ich mir LED ' s in das Rollergehäuse einbaue, darf ich damit Fahren wenn die ausgeschaltet sind? Will sie nur an Shows an machen.

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27 Antworten

Das könnte eine heikle Sache werden. Lass es lieber. Wenn die Grünen/Blauen das sehen, dann könnten sie vermuten, dass es auch im normalen Straßenverkehr benutzt wird und das Dingen still legen.

Ausserdem ist mein Wissensstand der, dass sowas - auch wenn es nicht betrieben wird - die Betriebserlaubnis des Rollers erlöschen lässt.

Themenstarteram 3. Mai 2007 um 15:04

vielen dank schonma für deine Antowort. Weiß es einer genau?

am 3. Mai 2007 um 15:23

Zitat:

Original geschrieben von b14ckb2rd

Weiß es einer genau?

der funktionsUNfähige anbau (also das reine vorhandensein von unzulässigen lichttechnsichen einrichtungen) reicht aus, das die dir das ding auffn hänger ziehen und vom gutachter zerlegen lassen....

-> selbst der anbau ist NICHT erlaubt....

StVZO:

Zitat:

§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein...

Alles klar!?

Themenstarteram 3. Mai 2007 um 15:50

ok, jetzt weiß ich bescheid, danke

am 3. Mai 2007 um 19:37

du darfst dir so viele led´s dran bauen wie du willst wenn die im normalen straßenverkehr abgedeckt sind

bei zusatz und fernscheinwerfern ist das genaun so oder was glaubt ihr wiso jeeps und rallyfahrzeuge immer ihre lampen mit hella oder bosch bezügen überziehen die werden ab werk mit geliefert damit mann sie im bereich der stvo abdecken kann.

was abgedeckt ist zählt als nicht vorhanden/momentan nicht betriebsbereit (gilt nur für beleuchtungsanlagen)

Themenstarteram 4. Mai 2007 um 11:47

allso, ich habe vor die LED's unetr das gehäuse zu bauen, so das sie, wenn ich sie anschalte an den lüftugsschächten rausstrahlen. allso das ist erlaubt solange man sie nicht sieht?

Alles ist erlaubt, solange man sich nicht erwischen lässt ;)

Und dann kommts auch immer noch drauf an, an wen du dann gerätst und was der Cop grad für Laune hat und wie du ihm gegenübertrittst. Wenn du aufm Parkplatz stehst und er dein Ufo sieht, kanns schon sein, dass er dann mal etwas genauer das Mopped untersuchen will (haste sonst was zu verbergen?), wenn du freundlich und hilfsbereit bleibst, wird er sicher gar nix machen. Allerdings liegt sowas sehr stark im Ermessen des Kontrollierenden.

Wenn der grad mies drauf ist, weil nen Rollerfahrer den letzten BigMac bei Macces ihm vor der Nase weggeschnappt hat, nimmt er den Roller evtl. auch zur Überprüfung gleich mal mit. Auch wenn da gar nichts weiter bei raus kommen sollte, ist sowas doch unnötig nervig.

Genau. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Aber wer bei den Grünen Aufmerksamkeit erregen will, nimmt am einfachsten blaues Licht. Eine Mängelkarte ist schnell geschrieben. ;)

Ansonsten siehe StVZO. Das ist doch wohl eindeutig genug.

MfG

Thomas

Themenstarteram 4. Mai 2007 um 15:24

danke nochma, ne außer die LED unterm gehäuse ist nix gemacht am roller ;-)

Noch mal zur Erinnerung:

Mit dem Thema des LED-Tunings haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* das LED-Tuning verändert das Signalbild des Fahrzeugs

* das LED-Tuning erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

* das vom LED-Tuning erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

mein gott, alles ist verboten

Die Gefahrenabwehr im Straßenverkehr verlangt eben nach einem strengen Regelwerk. Nicht auszudenken, was passieren würde, wenn es diese Regeln nicht gäbe.

am 4. Mai 2007 um 18:18

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die Gefahrenabwehr im Straßenverkehr verlangt eben nach einem strengen Regelwerk. Nicht auszudenken, was passieren würde, wenn es diese Regeln nicht gäbe.

Ohne diese Regel, würde ich noch viel offter Hupen als ich es jetzt schon mache

und ich hätte einen Roller der die anderen Autos und Roller aus jeder nur denkbaren Richtung bländet aber würde Fett aussehen, erlein die ganzen unterboten Beleuchtungen, die dann jedes Fahrende Etwas hätte, einfach nur geil.

Mit freundlichen Grüßen

Marcel K.

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