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LED und XENON Tuning TÜV ???
Ich habe so einige Fragen zu LED und XENON Licht Tuning und der Zulässigkeit im STVO -> TÜV....
Unzwar habe ich mir vor hinten eine Kennzeichenbeleuchtung mit LED#s dranzumachen
Vorne das Fahrlicht duch XENON scheinwerfer auszuwechseln,
Ein Tagfahrlicht LED einbauen,
Innenraumbeleuchtung....
So meine Frage ist jetzt, da ich das Alles von ebay für billiges GELD gekauft habe, da ich nun mal eben net Reich bin und mit wenig geld auskommen muss aber trotzdem n hübsches AUtolein haben wil....
So jetzt ist meine Frage was muss ich zum Thema TÜV beachten?
Was darf ich machen? Was muss ich machen? Worauf muss ich achten?
Vielleicht weiß auch jemand wie teuer wird so eine Abnahme.......
Sorry für so viele fragen vllt sind auch blöde fragen aber ich habe in Rechtsfragen keine Ahnung XD
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von infinite1306
....da ich das Alles von ebay für billiges GELD gekauft habe,
Daraus entnehme ich mal, du hast keine Xenonscheinwerfer » Xenon illegal
LED Standlicht » illegal (sofern nicht integriert im neuen Scheinwerfe a la Dayline Scheinwerfer o.ä.)
Kennzeichenleuchte mit einem LED Leuchtmittel (Austausch der Glühlampe durch LED) » illegal
Kennzeichenleuchte durch eine zugelassene LED Kennzeichenleuchte austauschen » legal
Innenraum, solange es nicht während der fahrt nach aussen leuchtet und andere Verkehrsteilnehmer blendet oder verwirrt wird wohl keiner was sagen. (Wobei die eigentlich auch keine E Zulassung haben).
LED TFL legal, sofern es sich um ein zugelassene Bauteil handelt und es nach den Richtlinien eingebaut wird.
Wenn du dir Gedanken über die legalität machst, wieso fragst du hinterher?
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38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von infinite1306
....da ich das Alles von ebay für billiges GELD gekauft habe,
Daraus entnehme ich mal, du hast keine Xenonscheinwerfer » Xenon illegal
LED Standlicht » illegal (sofern nicht integriert im neuen Scheinwerfe a la Dayline Scheinwerfer o.ä.)
Kennzeichenleuchte mit einem LED Leuchtmittel (Austausch der Glühlampe durch LED) » illegal
Kennzeichenleuchte durch eine zugelassene LED Kennzeichenleuchte austauschen » legal
Innenraum, solange es nicht während der fahrt nach aussen leuchtet und andere Verkehrsteilnehmer blendet oder verwirrt wird wohl keiner was sagen. (Wobei die eigentlich auch keine E Zulassung haben).
LED TFL legal, sofern es sich um ein zugelassene Bauteil handelt und es nach den Richtlinien eingebaut wird.
Wenn du dir Gedanken über die legalität machst, wieso fragst du hinterher?
soweit ich weiß, muss man bei xenon auch eine automatische LWR haben, die bodenwellen ausgleicht?
Zitat:
Wenn du dir Gedanken über die legalität machst, wieso fragst du hinterher?
Das ist ne gute Frage, die ich dir leider net mal wirklich beantworten kann XD
für xenon brauchst die die automatische LWR sowie eine SRA . LEDs einfach hinten reintun ist nicht legal. du darfst nur komplette lampen, welche für LEDs zugelassen sind nutzen ( z.B. von BMW oder von neueren VW modellen )
LED Tagfahrlich darfst du nur verwenden, sofern es ein ein E Prüfzeichen hat. außerdem muss es bei eingeschaltetem abbelndlicht natürlich ausgehen, was leider so manche atu tuner an ihren kiste a la corsa noch nicht so ganz verstanden haben ;-)
wie das mit dem innenraum aussieht weiss ich nicht aber denke nicht, dass das jemand interessiert.
Da hättest du dein weniges Geld besser anders ausgegeben....
Verkauf das Zeug wieder falls es keine Zulasung hat
Für Xenon brauchst du auf jeden Fall automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage (und natürlich zugelassene Scheinwerfer).
Hm okok.. werde ich mir zu herzen nehmen...
XD
'ALso XENON Böse Kennzeichenbeleuchtung gut und TFL auch gut immerhin net unnötig Geld ausgegeben... XD
Wobei du wieder auf die gesetzlichen maße achten musst, die vorgeschrieben sind. Also wo darf was mit welchem abstand bla bla bla
*gruß an den verkehrsminister an dieser stelle*
Zitat:
*gruß an den verkehrsminister an dieser stelle*
Da haste recht.. früher hat sowas einen ein scheißdreck interessiert wenn man da so ein scheiß lcith haben wollte hat man sich das einfach dran gemacht ist zum TÜV fritzden gegangen und hat gesagt ey mach mal...
heutzutage muss man alle normen und regeln einhalten.. ist doch echt schieß...
Wenn Du hinsichtlich der (hinteren) Kennzeichenbeleuchtung etwas wirklich Sinnvolles und Außergewöhnliches, dazu noch völlig legal, montieren möchtest, dann googel mal nach SLN von 3M.
Das ist eine supercoole Kennzeichenbeleuchtung!
Unki
damals bist mit dem ein bier trinken gegangen und dann hat er dir sogar einen kanonenturm auf dem dach eingetragen
Gibt von hella eine tolle anbauanleitung als pdf. Informier dich da mal am besten
Hella TFL ist zwar golf 5 aber als anleitung dient es trotzdem
Zitat:
Original geschrieben von infinite1306
Zitat:
*gruß an den verkehrsminister an dieser stelle*
Da haste recht.. früher hat sowas einen ein scheißdreck interessiert wenn man da so ein scheiß lcith haben wollte hat man sich das einfach dran gemacht ist zum TÜV fritzden gegangen und hat gesagt ey mach mal...
heutzutage muss man alle normen und regeln einhalten.. ist doch echt schieß...
Das war früher schon alles nach Vorschriften.
Würde mal behaupten das es früher sogar noch strnger war und durch EU verordniungen viles einfacher geworden ist.
Ja, im Verkehrs- und Zulassungsrecht ist in den letzten Jahren wirklich eine Menge liberalisiert worden.
Zitat:
Original geschrieben von infinite1306
Kennzeichenbeleuchtung gut und TFL auch gut immerhin net unnötig Geld ausgegeben... XD
Kennzeichenbeleuchtung nur gut wenn LED eine Zulassung haben, was bei den meisten nicht der Fall ist. Ich meine mal gelesen zu haben dass es zulässige LED von BMW geben soll, die werden aber vermutlich teurer sein als deine XENONs
TFL auch nur gut wenns eine Zulassung hat.
Man muss aber auch auf die Zulassungszeichen achten.
Ein E-Prüfzeichen reicht nicht immer aus!
Wie beim TFL da muss eine R87 Zulassung drauf stehen, sonst gelten diese als Standlicht, und man muss aus dem Hauptscheinwerfer die Standlichter ausbauen, was aber wiederum auch nicht erlaubt ist, da der Hauptscheinwerfer nur komplett genutzt werden darf!