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led-unterbodenbeleuchtung an coming-home/leaving-home koppeln

Themenstarteram 8. Juni 2009 um 15:09

huhu forum..habs auch mal wieder nach laaaanger zeit hergeschafft :)

mir geht da seit ein paar tagen ein (vllt auch dummer, hirnrisser) gedanke im kopf rum...

ist es möglich, dass ich eine led-unterbodenbeleuchtung an mein coming-home/leaving home system anschließ - dann ist es 1. legal :) un 2. nicht so dumm prollig bei der fahrt an....

hab null ahnung von e-technik, aber kann man einfach die anschluss-kabel von den led-schläuchen irgendwie mit in den schalter von coming-home/leaving-home integrieren?

wär mal für ratschläge dankbar...für meinungen auch (die würden ja eh kommen ;) )

gruß thomas

Beste Antwort im Thema
am 9. Juni 2009 um 5:42

Kontrabass!!!

;)

Und auf ein neues:

Gestern ungefähr 20 mal erklärt (im "reallife")

Nur, weil es keiner bemängelt hat (bisher), ist es nicht legal.

Entweder nicht erkannt, oder egal gewesen oder in Unkenntnis der Rechtslage.

Wenn ich mit 1,2 Promille fahre, angehalten werde, der Polizist es aber nicht merkt und ich nach Hause fahre, ist Alkohol am Steuer nicht plötzlich legal!

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geht nicht gibts nicht : )

ne ist bestimmt moeglich nur hat das hier glaub keiner gemacht...

legall ist es aber dann auch nur wenn das auto steht und nicht beim fahren : )

bzw. zu show zwecken

lg said

 

Wirklich eine coole Idee =) wenn du einen gefunden hast, der das machen kann....schick ihn sofort zu mir ;)

grüsse

Zitat:

Original geschrieben von volvo-fahrer

mir geht da seit ein paar tagen ein (vllt auch dummer, hirnrisser) gedanke im kopf rum...

ist es möglich, dass ich eine led-unterbodenbeleuchtung an mein coming-home/leaving home system anschließ - dann ist es 1. legal :) un 2. nicht so dumm prollig bei der fahrt an....

Keine Chance auf eine Zulassung.

Zur Erläuterung:

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach auch nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Im Klartext:

Bereits die Montage ist unzulassig, nicht erst der Betrieb.

am 8. Juni 2009 um 18:50

Glaube nicht das dass möglich ist.

da wenn du das an CH oder LH koppelst und dann aktiv ist gehen ja normalerweise die Xenon /Halogen oder die NSW an, d.H. auch wenn du dann normal das Licht einschaltest wird auch deine Unterbodenbeleuchtung eingeschalten.

Themenstarteram 8. Juni 2009 um 21:11

bei der fahrt möchte ich es auch garnich anhaben, aus den oben genannten gründen un weil ich es eh nich seh...

die led-unterboden-beleuchtung hat eine externe ferbedienung, dann müsste ich halt immer extra draufdrücken :(

naja ich werds die tage mal bestellen un dann gucken was sich machen lässt :)

schönen abend noch

gruß thomas

am 9. Juni 2009 um 5:30

Vielleicht hast du Drahkkes Zitat nicht richtig gelesen.

Es ist NIE zulässig.

Nur an einem nicht zugelassenen Showfahrzeug.

Allerdings gibt es für Situationen, in denen Strom nur in eine Richtung laufen soll/darf, Sperrdioden.

Da das Ganze eh gefrickel is, kannste auch da frickeln. sieht ja im Showroom keiner so genau.

 

Zitat aus einem schönen Lied:

"...kam die Polizei, "Ja was is denn das?!?"

Wer kennts?

;)

@zipfelklatscher:

3 Chinesen Mit Nem Tütchen Gras ??? :)

 

@volvo-faher: Mal abgesehen davon das es wahrscheinlich nicht erlaubt sit (obwohl bei mir auch nie jemand etwas gesagt hat an meine alten Fiat :rolleyes:, im Stand zumindest)

Ich würde es so machen: Ein Relais welches im nicht erregten Zustand schließt (=Öffner-Relais) also wenn die Zündung aus ist. So stellst du schonmal sicher das du eine Spannungsquelle hast die nur bei "Zündung aus" funktioniert.

Und dann würde ich die UBB einfach ans CH/LH anschließebn und mit einer Diode absichern. Normnale Schmelz-Sicherung natürlich auch noch dazu.

 

Sollte eigentlich ohne weiteres Funktionieren

 

Gruß Daniel

am 9. Juni 2009 um 5:42

Kontrabass!!!

;)

Und auf ein neues:

Gestern ungefähr 20 mal erklärt (im "reallife")

Nur, weil es keiner bemängelt hat (bisher), ist es nicht legal.

Entweder nicht erkannt, oder egal gewesen oder in Unkenntnis der Rechtslage.

Wenn ich mit 1,2 Promille fahre, angehalten werde, der Polizist es aber nicht merkt und ich nach Hause fahre, ist Alkohol am Steuer nicht plötzlich legal!

am 9. Juni 2009 um 10:17

die veröffentlichen des tüv/dekra bzw. kba zu diesem thema sind alle sehr eindeutig.......selbst die funktionsUNfähige montage ist bereits untersagt.......sollte auch aus den unzähligen threads hierzu hervorgegangen sein...

Ich finde es einfach immer wieder mühsam was in Europa generell alles verboten ist....in Deutschland und der Schweiz am extremsten! Finde es schaade! Das wäre wirklich eine coole Idee gewesen :)

Lösung : Kaufe mir ein US-Nummernschild und mach was ich will :D

Grüsse

am 9. Juni 2009 um 10:37

Zitat:

Original geschrieben von Tucci87

Lösung : Kaufe mir ein US-Nummernschild und mach was ich will :D

das du in den usa wegen solchen umbauten deinen KOMPLETTEN versicherungsschutz verlierst (im gegensatz zu deutschland, wo eine regressforderung von max. 5000€ zulässig ist) sowie mit entschädigungszahlungen in millionenhöhe rechnen musst ist dir bekannt? :rolleyes:

Zitat:

das du in den usa wegen solchen umbauten deinen KOMPLETTEN versicherungsschutz verlierst (im gegensatz zu deutschland, wo eine regressforderung von max. 5000€ zulässig ist) sowie mit entschädigungszahlungen in millionenhöhe rechnen musst ist dir bekannt?

 

Auf diese Folgen wird hingewiesen und somit kann jeder selber entscheiden ob sichs lohn oder nicht....hier wird einfach verboten :D hat beides Vor und Nachteile find ich...

am 9. Juni 2009 um 12:10

Warum denn nicht einfach sowas ? Das dürfte doch legal sein.

Man braucht ja zum einsteigen keine Beleuchtung vorn und hinten.An den Seiten reicht es doch...

Klick

Man könnte sich auch solche Dinger drunter bauen.ist zwar ganz schön frimelig und TÜV hazs auch nicht, aber eigentlich so gut wie unsichtbar,wenn ausgeschaltet

am 9. Juni 2009 um 12:54

Naja, sieht bescheiden aus und kostet auch 3 Punkte in Flensburg.

Zitat:

Hinweis: Alle Zusatzbeleuchtungen sind im Bereich der StVZO verboten!

(das Kleingedruckte bitte lesen)

Vom TÜV abgenommen bedeutet auch nicht gleichzeitig erlaubt.

Wenn ihr unbedingt außerhalb des Autos Licht haben wollt, legt euch ne Taschenlampe ins Handschuhfach. Ist praktischer, billiger und zu 100% legal.

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