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LEDs statt Halogen Birnen
Hi,
wollte mal wissen, ob es möglich ist LEDs statt den Halogen Birnen einzubauen. Damit meine ich NICHT das Abblendlicht, sondern Blinker, Rücklicht, Bremslicht, Nebelschlussleuchte und eventuell falls das geht eben die Nachtbeleuchtung hinten.
Ich fahr einen VW Fox und würde den bischen "aufpeppeln"
Achso: Gibt es LEDs überhaupt mit den ganzen Steckverbindungen für Autos mit eben Halogen?
Beste Antwort im Thema
Da werden sich Deine Hintermänner/Frauen und Diverse aber freuen, wenn das Brems- und Abblendlicht mit womöglich viel zu grellen LEDs leuchtet. Vielleicht reicht aber schon die Erkenntnis, dass man es nicht machen darf?
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52 Antworten
Da werden sich Deine Hintermänner/Frauen und Diverse aber freuen, wenn das Brems- und Abblendlicht mit womöglich viel zu grellen LEDs leuchtet. Vielleicht reicht aber schon die Erkenntnis, dass man es nicht machen darf?
Daher die Frage. Hab schon gedacht, dass das wohl sehr brutal leuchten wird.
Also ist es generell verboten an Autos LEDs anzubringen die serie keins haben? Ums kurz zu halten.
So sieht's aus - es sei denn es gäbe inzwischen zugelassene Retrofit-Leuchtmittel. Was man legal machen kann, ist komplette Leuchten aus dem Zubehör einzubauen. Ob es die für genau dieses Auto gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Okay alles klaro. Ich werd mich mal umschauen. War auch nur so ne Überlegung, weil ich den kleinen bischen aufbereite.
Dankeschön
Wenn du was findest, schreib es doch hier rein
Im Rücklichtern wirst kaum Halogenbirnen haben ;-)
Möglich ja, zulässig eher nein (haben ja meist kein e-Prüfzeichen und die Scheinwerfer wurden auch speziell für Glühlampen mit eben diesem ziemlich genau positionierten Glühfaden entworfen. Und nicht für irgendwelche x-beliebigen LED-Anordnungen in der Birne.).
War aber auch mal neugierig, und siehe da :
Hab in meinen Rückfahrlichtern trotzdem die LED dringelassen statt 21 W Glühbirnen, denn ich seh nachts hinten jetzt deutlich mehr als mit den Glühbirnen-"Funzeln" (war also nicht zum "angeberischen aufpeppen", sondern aus rein praktischen Gründen ---> bessere Sicht). . . muß bald zum TÜV, mal guggen, ob ich die vor Ort wieder wechseln muß, oder ob der Prüfer eine echte Verbesserung akzeptiert . . .
Okay cool
Ich bitte um Bericht was der TÜV gesagt hat.
viktor12v klar mach ich
Gibt es echt solche Kits zu kaufen wo alle Birnen eines jeweiligen Autos enthalten sind? Wäre mal echt ne coole Sache.
Also hab mal kurz geschaut und auf Iiibay gibts sowas hier zB. für die Seitenblinker.
E Prüfkennzeichen ist dabei und Eintragungsfrei.
Zulässige LEDs zum Nachrüsten gibt es nur als eine komplette Leuchteinheit.
Also als komplettes Rücklicht, als Kennzeichenbeleuchtung oder eben Seitenblinker.
Nur als Leuchtmittel als Ersatz für die Glühlampen ist das nicht zulässig.
Okay dann ist der Aufwand doch zu groß. Denn ich hab da nichts gefunden und werde es dann wohl so belassen wie es ist
Trotzdem hoffe ich auf eine Antwort von OO--II--OO was der TÜV sagt.
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 23. Aug. 2019 um 18:31:14 Uhr:
muß bald zum TÜV, mal guggen, ob ich die vor Ort wieder wechseln muß, oder ob der Prüfer eine echte Verbesserung akzeptiert . . .
Wenn er sich an die gesetzliche Regelung hält, musst du entweder umbauen, oder darfst dich gleich wieder hinten anstellen.
Egal, ob besser oder nicht, nicht erlaubt, bleibt nicht erlaubt. BE erlischt! Er hat keinen Spielraum. Er MUSS die Plakette verweigern! Er darf nicht mal mit dem Hinweis weiter machen, du musst das zurück bauen. Bei erloschener BE würde er seine Akkreditierung riskieren. Stell dir vor beim Abbiegen von der Prüfstelle knallt es. Deine LED wird dann entdeckt, dein Versicherungsschutz ist in Gefahr und du versuchst dich auf die gerade bestandene HU zu berufen. Schwupps steht der Prüfer ohne Job da!
MfG
Ich nehme mal an, dass @OO--II--OO die Rückfahr"scheinwerfer" optimiert hat, nicht das Rücklicht, Bremslicht oder die Nebelschlussleuchte. Und da dürften die Vorschriften etwas großzügiger sein.
Nö, alle äusseren Leuchten am Auto müssen funktionieren und den Verschriften entsprechen. Das gilt ohne Ausnahme.
Sollten z. B. keine Nebellampen am Auto sein ist das kein Problem. Sind welche verbaut und funktionieren nicht gibt Ärger beim TÜV. Komisch aber ist so.
Viel schreibt § 52a StVZO für Rückfahrscheinwerfer nicht vor.