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Leichter Auffahrunfall, kein Schaden
Hallo,
Ich bin gestern mit meinem 4Motion (Automatik) aus dem Stand von der Bremse gerutscht und ehe ich wieder aufs Pedal kam, rumste es auch schon. Ich stand echt sehr dicht hinter ihm und bin praktisch auf den anderen vor mir so ganz leicht raufgerutscht.
Wir haben dann beide nachgeschaut und ausser das mein Nummernschild ne leichte Beule hatte, war kein Schaden an beiden Autos zu finden. Wir haben deswegen auch keine Polizei eingeschaltet.
Ich habe mich nochmal Entschuldigt und wir sind dann beide weiter gefahren.
Was mich jetzt interessiert, kann da noch irgendwas kommen, oder muss ich mir keine Sorgen machen.
Ich wünsche allen hier einen Guten Rutsch ins neue Jahr !
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67 Antworten
wenn dein U-Gegner doch ne Werkstatt drüberschaun lässt, finden die wahrscheinlich auch was.
Dein Kennzeichen hat er?
Falls da was kommt, würde ja Aussage gegen Aussage stehen. Und ohne Zeugen und anderweitige Beweise hätte er wohl keine Chance mehr.
Zitat:
@DoubleDrago schrieb am 31. Dezember 2022 um 15:37:19 Uhr:
Falls da was kommt, würde ja Aussage gegen Aussage stehen. Und ohne Zeugen und anderweitige Beweise hätte er wohl keine Chance mehr.
Zum einen, wieder mal tolle Tipps, frage mich immer wie die Reaktion derer wäre, wenn die Tipps gegen sie angewendet werden würden.
Zum anderen gibt es ja Beweise, der TE spricht von einer Beule im Nummernschild, also ist der Beweis eines Kontaktes zweifelsfrei da. Was sich hinter der Stoßstange des Unfallgegners abspielt kann man in vielen Fällen gar nicht sehen, da die Stoßstange in ihre Ursprungsform zurückkehrt, daher kann die Werkstatt da schon was finden.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 31. Dezember 2022 um 15:36:36 Uhr:
wenn dein U-Gegner doch ne Werkstatt drüberschaun lässt, finden die wahrscheinlich auch was.
Dein Kennzeichen hat er?
Daten haben wir nicht ausgetauscht.
Für ihn war die Sache erledigt. Ob er oder seine Frau sich mein Kennzeichen gemerkt hat, weiss ich nicht.
Hätte ich doch die Polizei einschalten sollen?
Ich habe mich auch gefragt, was ist, wenn er jetzt in den kommenden Tagen zb beim einparken rückwärts irgendwo gegen fährt. Wird mir das dann angelastet?
Zitat:
@VisionX schrieb am 31. Dezember 2022 um 16:05:05 Uhr:
Hätte ich doch die Polizei einschalten sollen?
Hätte auch nichts genutzt, die sind auch keine Gutachter. Wenn die Werkstatt einen Schaden findet den du Verursacht haben könntest, dann wird es schwer da raus zu kommen.
Abwarten und Tee trinken.
Ich würde im Nachhinein zur Polizei gehen und den Fall, so wie er sich zugetragen hat, melden.
Da Du keine Zeugen betreffend des Einvernehmen mit dem Beteiligten hast, ist dies der sicherste Weg, um nicht
im unwahrscheinlichen Fall wegen >Unfallflucht herangezogen zu werden und Du kannst ruhig schlafen
Zitat:
Was sich hinter der Stoßstange des Unfallgegners abspielt kann man in vielen Fällen gar nicht sehen, da die Stoßstange in ihre Ursprungsform zurückkehrt, daher kann die Werkstatt da schon was finden.
Und die Werksatt findet garantiert was, so viel ist sicher.
Wenn sich nach einem Auffahrunfall das Plastik wieder zurück gebildet hat sagt das nichts darüber aus ob sich nicht durch den Unfall die Halterungen unter der Stoßstange eingedrückt bzw. verformt haben.
In der Regel werden die Stoßstangen, also das sichbare Plastikteil, nur auf die Metall - Halterungen aufgesteckt und mit wenigen Schrauben verschraubt.
Stellt man das Fahrzeug auf eine Hebebühne, kann man mit einer Taschenlampe darunter stehend leicht erkennen ob und wie stark die Halterungen beschädigt wurden.
MfG kheinz
Zitat:
@VisionX schrieb am 31. Dezember 2022 um 16:05:05 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 31. Dezember 2022 um 15:36:36 Uhr:
wenn dein U-Gegner doch ne Werkstatt drüberschaun lässt, finden die wahrscheinlich auch was.
Dein Kennzeichen hat er?
Hätte ich doch die Polizei einschalten sollen?
1. Die Polizei war nicht dabei und kann nicht bezeugen, ob der Vordermann rückwärts gefahren ist.
2. Die Polizei kriecht auch nicht unter die Autos um zu helfen, dass ein Bagatelle zu einem 2.000 EUR Versicherungsschaden aufgeblasen werden kann.
3. Die Polizei hat wahrhaftig was anderes zu tun.
Selbstverständlich kann was kommen, wenn doch ein Schaden entstanden ist, der Unfallbeteiligte das feststellt und ein Sachverständiger das bestätigt.
Wenn dann du oder der Versicherer meinen, der Schaden wäre nicht durch den Rempler entstanden, dann wird das halt geklärt (ggf. vor Gericht).
Hier Unfallflucht auch nur anzudeuten, halte ich für abwegig (außer hier bei MT), wenn man sich einvernehmlich nach dem Motto "zum Glück nichts passiert" getrennt hat. Auch dann nicht, wenn das eine Fehleinschätzung war.
Das es tatsächlich auch Leute gibt, die bei einer solchen Kleinigkeit die Sache auf sich beruhen lassen, scheint wohl unmöglich, oder?
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 31. Dezember 2022 um 16:30:21 Uhr:
Ich würde im Nachhinein zur Polizei gehen und den Fall, so wie er sich zugetragen hat, melden.
Da Du keine Zeugen betreffend des Einvernehmen mit dem Beteiligten hast, ist dies der sicherste Weg, um nicht
im unwahrscheinlichen Fall wegen >Unfallflucht herangezogen zu werden und Du kannst ruhig schlafen
Die Polizei wird ihm sagen, dass der TE gemeinsam mit dem anderen Beteiligten offensichtlich festgestellt hat, dass kein Schaden entstanden ist. Zumindest keiner, so dass man von einem Unfall sprechen kann. Dementsprechend wird er dann wieder nach Haus geschickt. Wenn der andere Beteiligte sich da noch was anderes einfallen lassen sollte, muss man sich eben dementsprechend dagegen wehren. Wenn er sich das Kennzeiche gemerkt haben sollte, wird er den TE kontaktieren, wenn doch ein Schaden entstanden sein sollte. Dann wird der Schaden beglichen und fertig. Was sollte also dieser Besuch auf der Wache bringen. - Nichts
Man hat sich vor Ort geeinigt und das war´s.
Ich würde den Anwalt einschalten
In ernst das ist gegessen.
Auf keinen Fall würde ich irgendwas unternehmen.
Da fragt man hier im Forum was man machen soll?
Weil man unsicher ist?
Zitat:
@AS60 schrieb am 31. Dezember 2022 um 17:26:30 Uhr:
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 31. Dezember 2022 um 16:30:21 Uhr:
Ich würde im Nachhinein zur Polizei gehen und den Fall, so wie er sich zugetragen hat, melden.
Da Du keine Zeugen betreffend des Einvernehmen mit dem Beteiligten hast, ist dies der sicherste Weg, um nicht
im unwahrscheinlichen Fall wegen >Unfallflucht herangezogen zu werden und Du kannst ruhig schlafen
Die Polizei wird ihm sagen, dass der TE gemeinsam mit dem anderen Beteiligten offensichtlich festgestellt hat, dass kein Schaden entstanden ist. Zumindest keiner, so dass man von einem Unfall sprechen kann. Dementsprechend wird er dann wieder nach Haus geschickt. Wenn der andere Beteiligte sich da noch was anderes einfallen lassen sollte, muss man sich eben dementsprechend dagegen wehren. Wenn er sich das Kennzeiche gemerkt haben sollte, wird er den TE kontaktieren, wenn doch ein Schaden entstanden sein sollte. Dann wird der Schaden beglichen und fertig. Was sollte also dieser Besuch auf der Wache bringen. - Nichts
Man hat sich vor Ort geeinigt und das war´s.
So könnte es ausgehen. Nur wenn der Andere tatsächlich einen Schaden im Nachhinein angibt und von einen
Einvernehmen mit dem Verursacher nichts mehr wissen will, was dann ?
Die Polizei vermerkt die Meldung des Verursachers mit Datum und Uhrzeit und gegebenenfalls die Kennzeichen in ein Diensttagebuch für den Fall, daß im Nachhinein ein Schaden von dem Geschädigten geltend gemacht wird.
Ich habe schon öfters in meiner Autofahrzeit leichte Kratzer an einen anderen parkenden Auto verursacht.
Einmal hatte ich keinen Stift und kein Papier zur Hand und der Besitzer war nicht anzutreffen, so daß ich die örtliche Polizeidienststelle aufgesucht habe und die Angelegenheit gemeldet habe. Diese sind dann zu dem
parkenden Fahrzeug gefahren und haben meine polizeiliche Meldung an den Besitzer weitergeleitet.
Dann später habe ich einen parkenden Fahrzeug die Außenspiegel abgefahren. Ich habe dann ein Kurzmitteilung auf Papier an die Vorderscheibe festgemacht und bin dann darauf zur Polizeiwache gefahren
und Meldung gemacht. Denn nur das von mir gefertigte Papier kann entwendet werden oder wegwehen usw..
Ein anderes mal bin ich in einer Parklücke auf ein anderes Fahrzeug ganz leicht beim Einparken aufgefahren.
Daraufhin habe mich vergewissert, ob Schaden am anderen Auto und an meinem Auto vorhanden war. Das
war nicht der Fall und ich bin weggefahren.
Einen Tag später rief die Polizei bei mir zuhause an, daß ein Zeuge mein "Parkauffahren" beobachtet hat, die
Polizei Bescheid gegeben hat, die aufgrund meines Kennzeichen mich als Halter identifiziert hatte, und mir
eine Belehrung auf den Weg mitgegeben hat - immer Meldung beim nächsten Polizeirevier zu machen.
Ich hatte Glück, daß keine Schädigung an dem anderen Auto vom Besitzer und der Polizei gesichtet werden konnte, sodaß es bei der Belehrung verblieb und ein Verfahren wegen <Unfallflucht nicht vorlag.