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Leichter Auffahrunfall, was ist nun für mich als Geschädigter zu tun?

Audi A3 8P
Themenstarteram 9. April 2011 um 9:41

Ich stand an einer großen Kreuzung, die Ampel war rot, plötzlich ein Ruck und eine Dame älteren Semesters saß auf dem Heck meines Fahrzeugs. Ihr ist wohl das Auto ausgegangen und da sie zu dicht aufgefahren war, traf sie halt auf meinen stehenden PKW.

Die Polizei zur Aufnahme des Schadens und der Personalien gerufen, Schuldfrage ist eindeutig.

Super war auch, das ihr die 35€ für eine Ordnungswidrigkeit erlassen wurden.

Aber was will man von zwei Polizistinnen erwarten, die den Schaden meines Fahrzeuges auf 300€ schätzten,

da das wohl beim Golf (Frechheit!) so teuer sei, sprich Heckschürze, Lackierung u. Montage. *lach*

Ich gehe jetzt erst einmal nicht von einem größeren Schaden aus,

die Heckschürze ist auf einer Länge von ca. 25cm zerkratzt.

Die Dame ist wohl bis nach Ostern im Urlaub.

Wollte eventuell den Schaden selber regulieren, je nachdem wie hoch er ist.

Was ist nun für mich zu tun? Soll ich den Schaden der Versicherung melden, die Dame ist bei der gleichen Versicherung wie ich.

Fahre ich zu Audi und lasse mir einen Kostenvoranschlag machen und sende ihn der Dame zu?

Oder soll ich meine Rechtschutz bzw. eine Anwalt in Anspruch nehmen und mich damit gar nicht mehr weiter befassen?

Könnte ich mir theoretisch auch die spätere Schadenssumme auszahlen lassen und den Schaden wo anders bzw. Smart Repair beheben lassen (falls das überhaupt möglich ist).

Dann wird einem aber die Mehrwertsteuer bei der Auszahlung abgezogen oder?

Möchte nicht das mir irgendwelche Ansprüche flöten gehen,

wenn ich nun schon die ganze Rennerei habe und die Dame nun erst einmal Urlaub macht. :-/

Bin für jeden hilfreichen Tipp dankbar, auch wenn die Geschichte für viele hier nichts Spannendes darstellen dürfte. :)

Beste Antwort im Thema
am 9. April 2011 um 18:48

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter

...

Mag sein das da noch zwischen Stunden und AWs unterschieden wird...ich hatte angenommen das wäre annähernd identisch.

 

Greetz

Im Thread-Verlauf haust Du mit deinem Fachwissen ganz schön auf die Kacke.

Daher solltest Du wissen das "Arbeitsstunde" und "AW (Arbeitswert)" ein erheblicher Unterschied ist.

Grüße

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Anwalt musst du nicht unbedingt nehmen wenn die Schuldrage geklärt ist und die Dame einsieht das sie Schuld ist, das sollte auch so gehen.

 

Würde den Schaden auf jedenfall der Versicherung melden auch wer schuld ist und wie es abgelaufen ist und so. Manchen Autohäusern gibt man nur den Zettel von der Polizei und die regeln das (war bei mir am A3 so) melden das der Versicherung und so, allerdings kannst halt nicht selber reparieren und geld sparen.

 

Würde übrigens aufpassen, bei einem Auffahrunfall kann es sein das die Schürze noch gut aussieht, drunter aber der Alupuffer und so weiter deutlichen Schaden genommen haben.

Hol dir einen Kostenvoranschlag von Deinem Audipartner und lass es reell machen.

Sollte der Schaden über ca. 1000 € liegen -> Gutachter aufsuchen und auf Gutachtenbasis abrechen

Sollte der Schaden unter ca. 1000 € liegen -> Kostenvoranschlag beim :) erstellen lassen (dieser ist meist kostenpflichtig, wird allerdings im Falle der Reparatur verrechnet) und auf Kostenvoranschlagbasis abrechnen

Du entscheidest ob und wo repariert wird. Solltest Du nur auf Gutachten- bzw. Kostenvoranschlagbasis abrechnen, so wird die enthaltene Mehrwertsteuer abgezogen.

Ein Anwalt ist in der Regel nicht nötig (es sei denn: Unfallgegner Ausländer) und kann ggf. immer noch konsultiert werden.

Oh oh...wenn ich sowas lese ---> Schaden höher als 1000,-€ dann Gutachter aufsuchen ---> dann merk ich , da sind wieder die Profis am Werk :confused: .

Die Entscheidung für oder gegen ein Gutachten obliegt einzig und allein der Versicherung des Unfallverursacher ! Geht der TE selbst zum nem Gutachter , bleibt er unter Umständen auf den Kosten des selbst in Auftrag gegebenen Gutachtens sitzen, wenn die Versicherung des Unfallverursachers garkein Gutachten gefordert hat ;) ...also erstmal Finger weg !

Einfach in die Werkstatt Deines Vertrauens fahren und den Schaden begucken lassen. Dabei vorallem hinter der Schürze nachschauen und im Bereich des Kofferaums innen im Bereich des Ersatzrades. Kostenvoranschlag einholen und an die Versicherung möglichst mit Bildern weiter reichen. Und dann sagen die schon ob denene das ausreicht oder nicht.

Wenn Du den Schaden auch reparieren läßt gibt es in der Regel keine Probleme. Möchtest Du die Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder Gutachten, wirst Du nur den Netto-Betrag ausgezahlt bekommen . Und wenns ganz dumm kommt, dann werden die den Rechnungsbetrag des Kostenangebotes der Audiwerkstatt kürzen und einen Durchschnittswert bei den Arbeitsstunden ansetzen, weil die wissen das die Vertragswerkstätten doch in der Regel ausgesprochen hohe AWs haben.

In Berlin kostet die AW 90,-€ ---> 20 Kilometer ausserhalb die Hälfte ! Und das ist beides Audi-Vertragswerkstatt ;) .

Ich würde zu der Kostenaufstellung noch den Nutzungsausfall draufrechnen. Dazu rufst Du Deine eigene Versicherung an und fragst wie Dein Fahrzeug nach Schwacke im Hinblick auf den Nutzungsausfall taxiert wird...zum Beispiel 60,-€ Tagessatz.... und dann rechnest Du den Betrag nach Zeitaufwand, also Dauer der Reperatur + 20,-€ Telefon- und Unkostenpauschale auf den Wert der Werkstatt drauf. Und fertig ist die Laube :D .

Das geht natürlich nur wenn Du für die Dauer der Instandsetzung keinen Ersatzwagen in Anspruch nimmst!

Ach und nochwas....ich würde in jedem Fall direkt an die Versicherung des Verursachers rangehen ! Das sichert die eine klare Rechtslage und Deine Ansprüche werden dann in der Regel auch zeitnahe befriedigt. Die Dame kann den Schaden dann selbst bei Ihrer Versicherung zurückkaufen und man erspart sich unnötige Diskussionen.....

Gutes Gelingen

Hallo Geile Natter :)

Habe schon viele Unfälle nach genau diesem o.g. Schema erfolgreich abgewickelt.

Das ist nur meine Erfahrung!

Zitat:

Die Sachverständigenkosten gehören zu dem Schadensersatzanspruch, den Sie gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung haben, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind. Bei allen Unfallschäden, deren Reparaturkosten die Bagatellschadengrenze von derzeit € 750,- überschreitet, müssen die Sachverständigenkosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt.

am 9. April 2011 um 12:07

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter

Oh oh...wenn ich sowas lese ---> Schaden höher als 1000,-€ dann Gutachter aufsuchen ---> dann merk ich , da sind wieder die Profis am Werk :confused: .

Die Entscheidung für oder gegen ein Gutachten obliegt einzig und allein der Versicherung des Unfallverursacher !

deine aussage ist falsch.

dem geschaedigten obliegt nach §254 bgb zwar ein schadenminderungsverhalten, dieses indiziert jedoch in keiner weise, dass die feststellung der schadenshoehe durch ein gutachten in den verantwortungsbereich des schaedigers zu uebertragen ist.

ausschlaggebend fuer einen anspruch auf ersatz von gutachterlich bedingten kosten ist grundsaetzlich die frage ob diese fuer eine zweckentsprechende rechtsverfolgung notwendig ist.

die frage der erforderlichkeit ergibt sich dem grunde nach aus der situation des geschaedigten zum unfallzeitpunkt - hier genauer daraus ob er nach seinen erkenntnissen und faehigkeiten die einschaltung eines gutachters fuer erforderlich halten konnte.

letzteres wird nach aktueller rechtsprechung im falle von schadenssummen unterhalb 700euro verneint.

 

gruesse vom doc

am 9. April 2011 um 12:36

@te

die einfachste varainte fuer dich besteht darin, von der (audi)werkstatt deines vertrauens einen kostenvoranschlag fuer die beseitigung des schadens erstellen zu lassen. diesen laesst du schriftlich (fax ist immer gut) der gegnerischen haftpflichversicherung zukommen, der du auch den schaden meldest. es besteht keinerlei notwendigkeit deiner eigenen versicherung irgendwelche schaeden anzuzeigen - die sachlage ist ja anscheinend eindeutig.

in regelfall wird man dir anbieten, den rechnungsbetrag unter abzug der mehrwertsteuer auf dein konto zu ueberweisen. sollte es zu diskussionen an deser stelle kommen, weist du die versicherung freundlich aber bestimmt darauf hin, dass du auch ein schadengutachten erstellen lassen kannst, dessen kosten dann zu uebernehmen waeren. zu guter letzt kannst du die bereits angesprochene telefon- und schreibkostenpauschale in hoehe von 20 euro ansetzen und - im falle einer tatsaechlich durchgefuehrten reparatur - nutzungsausfall fuer den zeitraum der reparatur beanspruchen. die hoehe des nutzungsausfalls richtet sich nach einer fahrzeugklassifizierung, die aus den tabellen nach sanden/danner hervorgeht. beim a3 vermutlich 40 euro/tag oder aehnlich.

ob du mit dem geld danach in urlaub faehrst, oder dein auto reparieren laesst, bleibt dir ueberlassen.

 

gruesse vom doc

am 9. April 2011 um 14:42

Mit den ganzen Personalien der Dame, inkl. Versicherungskram beim :) aufschlagen, eine Abtretung unterschreiben und die das alles machen lassen.

Zur Not bei der Versicherung der Dame anrufen, sich die Abwicklungsnummer geben lassen und sich die Freigabe erteilen lassen.

Auto dann beim :) abgeben und richten lassen.

Ich hatte vor ein paar Monaten einen ähnlichen Fall, dachte auch das kann doch nicht sein. Und jetzt, denk ich mir, gut dass es passiert ist, so wurde gleich auf S-Line umgerüstet für lau!

Gruß

Matze

am 9. April 2011 um 16:37

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter

Oh oh...wenn ich sowas lese ---> Schaden höher als 1000,-€ dann Gutachter aufsuchen ---> dann merk ich , da sind wieder die Profis am Werk :confused: .

Die Entscheidung für oder gegen ein Gutachten obliegt einzig und allein der Versicherung des Unfallverursacher ! Geht der TE selbst zum nem Gutachter , bleibt er unter Umständen auf den Kosten des selbst in Auftrag gegebenen Gutachtens sitzen, wenn die Versicherung des Unfallverursachers garkein Gutachten gefordert hat ;) ...also erstmal Finger weg !

Oh oh wenn ich so einen Schmarren lese....

Ich habe als Geschädigter Anspruch den Schaden durch einen Gutachter meines Vertrauen begutachten zu lassen.

Du kannst den Schaden nach Gutachten mit der Versicherung abrechnen oder das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt instandsetzen.

Also ich würde den Schaden in der Werkstatt reparieren lassen, es liest sich besser falls du das Fahrzeug mal verkaufen solltest, wenn der Schaden professionell repariert wurde!

Achja falls du den Anwalt konsultierst wird auch der von der gegnerischen Versicherung bezahlt ;)

Gruß

Zitat :

"Oh oh wenn ich so einen Schmarren lese....

Ich habe als Geschädigter Anspruch den Schaden durch einen Gutachter meines Vertrauen begutachten zu lassen." ---> nein hast Du nicht !

Mein Lieber...wenn man keine Ahnung hat dann einfach mal Fr... halten ;) .

Du hast das Recht Dich als Geschädigter anwaltlich vertreten zu lassen und Du hast das Recht im Fall das die Versicherung des Unfallgegners / Verursachers ein Gutachter anfordert oder die Höhe des Unfallschadens im Hinblick auf einen eingereichten Kostenvoranschlag anzweifelt , zu einem Gutachter Deiner Wahl zu gehen...und das wars. Man beachte dabei die Formulierung ... WENN DIE GEGNERISCHE VERSICHERUNG EIN GUTACHTEN FORDERT !!!!!!!!!!!!!

Natürlich kannst Du auch ohne diese Aufforderung ein Gutachten selbstständig in Auftrag geben... kein Problem. Aber dann zahlst DU das Gutachten auch alleine.

Jetzt verstanden oder muss ich Dir noch einen Auszug aus den allgemeinen Kraftbedingungen schicken ?

Mein Gott wie die Leute immer neunmal klug meinen sie wüssten es besser...und da Du das jetzt sicher wieder nicht glaubst...lies es selbst nach oder frag nen Versicherungskaufmann wie mich, der im Gegensatz zu Dir Ahnung hat wovon er spricht :rolleyes:.

am 9. April 2011 um 18:37

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter

...

In Berlin kostet die AW 90,-€ ---> 20 Kilometer ausserhalb die Hälfte ! Und das ist beides Audi-Vertragswerkstatt ;) .

Ein AW kostet in Berlin 90,- € eher unwahrscheinlich.

Außerdem ist beim reden über AW's (Arbeitswert) es immer wichtig zu wissen wie viel AW's eine Arbeitsstunde ergeben also ob ein AW 5 Minuten oder 6 Minuten sind.

Das würde nach Deinem "Berliner-Modell" bedeuten das eine Arbeitsstunde entweder 900,- oder 1080,- € kostet.

Grüße

 

Mag sein das da noch zwischen Stunden und AWs unterschieden wird...ich hatte angenommen das wäre annähernd identisch.

Dann formuliere ich es neu...eine Arbeitsstunde kostet in Berlin 89,-€ also gerundet 90,- .... und das ist fakt. Kannst Du gerne im Audi-Zentrum Berlin anrufen und Dich da erkundigen.

Ich wollte damit auch nur zum Ausdruck bringen das die Stundensätze stark varieren und man da eine gute Möglichkeit hat zu sparen.

Greetz

am 9. April 2011 um 18:43

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter

 

Mein Lieber...wenn man keine Ahnung hat dann einfach mal Fr... halten ;) .

Du hast das Recht Dich als Geschädigter anwaltlich vertreten zu lassen und Du hast das Recht im Fall das die Versicherung des Unfallgegners / Verursachers ein Gutachter anfordert oder die Höhe des Unfallschadens im Hinblick auf einen eingereichten Kostenvoranschlag anzweifelt , zu einem Gutachter Deiner Wahl zu gehen...und das wars. Man beachte dabei die Formulierung ... WENN DIE GEGNERISCHE VERSICHERUNG EIN GUTACHTEN FORDERT !!!!!!!!!!!!!

Natürlich kannst Du auch ohne diese Aufforderung ein Gutachten in Auftrag geben... kein Problem. Aber dann zahlst DU das Gutachten alleine. Jetzt verstanden oder muss ich Dir noch einen Auszug aus den allgemeinen Kraftbedingungen schicken ?

Mein Gott wie die Leute immer neunmal klug meinen sie wüssten es besser...und da Du das jetzt sicher wieder nicht glaubst...lies es selbst nache oder frag nen Versicherungskaufmann wie mich, der im Gegensatz zu Dir Ahnung hat wovon er spricht :rolleyes:.

Naja ich wusste nicht dass Versicherungsverdreher auch schon Jura studiert haben.

Na Gott sei Dank sind nicht alle so unbelehrbar.

In meiner beruflichen Laufbahn habe ich hunderte Versicherungsfälle von Geschädigten abgewickelt, ich weiss von was ich rede ;)

Zitat:

Original geschrieben von manni580

Hallo Geile Natter :)

Habe schon viele Unfälle nach genau diesem o.g. Schema erfolgreich abgewickelt.

Das ist nur meine Erfahrung!

Zitat:

Die Sachverständigenkosten gehören zu dem Schadensersatzanspruch, den Sie gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung haben, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind. Bei allen Unfallschäden, deren Reparaturkosten die Bagatellschadengrenze von derzeit € 750,- überschreitet, müssen die Sachverständigenkosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt.

Hi Manni,

ich vergass eben noch zu ergänzen...die Höhe unter der die Versicherer eine Schaden als Bagatellschaden abwickeln bzw. gegebenenfalls ein Gutachten anfordern ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Hier gibt es keine einheitliche Regelung ...das legt jeder Versicherer für sich alleine fest.

Greetz

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