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Leidiges Thema Reißverschlussverfahren
Guten Morgen zusammen,
folgender Sachverhalt hat sich gestern zugetragen und ich brauche mal eure Einschätzung:
Gestern gegen späten Nachmittag befuhr ich eine zweispurige Straße, die kurz darauf zu einer Spur wird. Auf der Straße ist dies zusätzlich mir Markierungen angedeutet. Ich befuhr die rechte Spur. Es war recht wenig los, so dass das Fahrzeug, dass vor mir auf der linken Spur fuhr und bereits den einspurigen Bereich erreicht hatte, verhältnismäßig weit weg war (schätze so um die fünf Autolängen). Ich habe nun auch die letzte Markierung passiert und ordnete mich auch ein, bis ich das aufheulen eines Motors hinter mir hörte. Ein Passat, der vorher auch irgendwo hinter mir auf der rechten Spur gewesen sein muss, fand wohl, dass ich nicht schnell genug aufschloss zu meinem Vordermann und wollte sich noch links vorbeiquetschen, merkte aber dann doch, dass ich schon viel zu weit vorne war und er hätte in den Gegenverkehr fahren müssen, um noch an mir vorbeizukommen.
Ende vom Lied war, dass er sich total verkalkuliert hatte, ordentlich Tempo drauf hatte und dann natürlich in die Eisen gehen musste. Es folgte ein ordentliches Hupkonzert, der Schalter für die Lichthupe wurde auf´s übelste gequält und es wurden fleißig Fotos von meinem Auto gemacht, sprich er hat das Handy quer aufs Lenkrad gelegt um dann von meinem Heck Fotos zu machen. Meine seine Beifahrerin war auch mir dem Handy zugange.
Eigentlich hätte mich das total kalt gelassen aber die Tatsache, dass er nun Fotos gemacht hat, ärgern mich doch ziemlich. Er wird die ja nicht umsonst gemacht haben daher meine Frage: Was bringt es ihm, wenn er damit zur Polizei rennt? Ich habe mich bestimmt das eine oder andere Mal auch nicht immer konkret im Straßenverkehr verhalten aber bei dieser Geschichte gestern bin ich mir noch nicht mal 0,000001% einer Schuld bewusst.
Ich danke euch schon mal.
P.S. Wenn man auf das Bild schaut, war ich schon über die letzte Markierung hinaus.
Beste Antwort im Thema
Mit etwas Glück wird ihn die Polizei fragen, wie er es geschafft hat, trotz Handyverbot mit dem Handy Fotos zu machen.
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60 Antworten
Mit etwas Glück wird ihn die Polizei fragen, wie er es geschafft hat, trotz Handyverbot mit dem Handy Fotos zu machen.
Naja, er wird ja kaum zugeben, dass er mit dem Handy Fotos gemacht hat. Diente wahrscheinlich eher dem "Merken" des Kennzeichens.
Erst mal kommen lassen, dann Anzeige erstatten wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Beweis liefert er ja selber Handy während der Fahrt nutzen wo man noch mehr abgelenkt ist wie bei einem einfachen Telefonat bringt Ihm sicher richtig was ein.
5 Wagenlängen = ca. 25m, was dem Sicherheitsabstand bei 50 km/h entspricht.
Handy am Steuer könnte teuer für den Hintermann werden.
Mach dir keinen Kopf. Meistens regen sich solche Leute auf, machen dann aber nichts oder bekommen vielleicht von der Polizei die Frage gestellt, was nun deren Anliegen ist. Du kannst deine Situation erklären.
Trotzdem sei noch gesagt, dass man sich generell erst kurz vor Wegfall der Spur reißverschliessen soll.
Ich habe dieses Problem täglich auf dem Nachhauseweg von der Arbeit. Entweder kommen die Leute mit extrem hoher Geschwindigkeit an und wollen sich reindrängeln oder die Leute fahren 30 Meter vor der Verengung schon Zweispurrig, damit man nicht mehr vorbei kommt. Das ähnelt immer mehr einen Kriegsschauplatz. Da wird gehupt, da wird fotografiert, da wird mitten auf der Straße dann angehalten und sich angegangen.
Ich glaube die Fotos hat er wohl nur gemacht, damit er dir ein schlechtes Gewissen macht. Die wenigsten machen sich die Mühe tatsächlich zur Polizei zu gehen, wenn sie sich selber nicht sicher sind, ob sie nicht eine Teilschuld haben
Ich bin A1-geplagte in Bremen. Jeden Tag vor der Baustelle in Brinkum erlebe ich das Thema. Mittlerweile ist es mir schon egal geworden, ob jemand die Lücke dicht macht um mich bloß nicht reinzulassen. Komm ich halt zwei Sekunden später zuhause an
Im gestrigen Fall bin ich mir aber absolut keiner Schuld bewusst. Einzig wenn ich mich in Luft aufgelöst hätte, wäre er vorbeigekommen. Das Problem ist halt nur, dass die beiden zu zweit waren. Ich bin mir nicht ganz sicher, was da dann wirklich erzählt wird und wie das dann nachher für mich endet als Blöde die keinen Zeugen hat.
Falls da überhaupt Post kommt könntest Du Deinen Text per copy&paste als Stellungnahme dahernehmen.
Mit meinem laienhaften Blick kann ich bei Dir keinerlei Fehlverhalten erkennen.
Wahrscheinlich wird davon ausgegangen, dass die Beifahrerin voreingenommen ist (oder wie es heißt) und es passiert trotzdem nichts.
@Schubbie hat recht. Du hast den normalen Abstand eingehalten und nur weil man die Spur wechseln möchte und das sogar durch Blinken andeutet, heißt das noch lange nicht, dass man es auch kann (Platz da oder nicht). Dieser Fall ist jedoch ein bisschen anders und könnte verkehrsleittechnisch als Vorbild genommen werden, denn keine Spur wird bevorzugt und natürlich gilt auch hier das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Trotzdem sehe ich dich hier im Vorteil, denn er war ja wohl kaum auf gleicher Höhe oder gar vor dir, sodass du ihn hättest problemlos einfädeln lassen können. Neben dem Handy am Steuer käme bei ihm aus meiner Sicht auch noch Nötigung hinzu, denn auch bei Gefahr ist (Licht-)Hupen nur gemäßigt zu gebrauchen.
Was soll da kommen ? Vllt. hat der Fotograf ja noch einen lichten Moment in naher Zukunft und schnallt das er sich eigentlich selbst anzeigen sollte.
Ansonsten ist solch eine Situation gelebter Realismus auf Deutschlands Straßen, vermutlich das Ergebnis unseres Wohlstandes, wenn es einem gut geht muss man sich halt die Probleme selbst machen.
Da kommt zu 99% gar nix. Glücklicherweise gibt es keine Möglichkeit online jemanden anzuzeigen.
Dazu müsste der Typ nämlich seine Komfortzone verlassen und ein Polizeirevier aufsuchen. Und selbst wenn er das wirklich tun sollte (was 9 von 10 nicht machen) werden die Beamten ihm dann dort schon zu verstehen geben das sie anderes zu tun haben als sich um solchen Mist zu kümmern.
GRuß Tobias
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 06. Juni 2019 um 09:50:30 Uhr:
Da kommt zu 99% gar nix. Glücklicherweise gibt es keine Möglichkeit online jemanden anzuzeigen.
Doch, es gibt "Onlinewachen". Ich habe darüber schon 2x wegen nicht erhaltener Ware Anzeige erstattet.
"Glücklicherweise gibt es keine Möglichkeit online jemanden anzuzeigen."
Siehe dazu: https://www.onlinewache.bremen.de/startseite-1459
Online Anzeigen sind oftmals möglich.
Hier aber eher unwahrscheinlich, Kennzeichenanzeige gegen unbekannten Fahrer? Der Halter weiß doch heute nicht mehr, wer gestern das Fahrzeug gefahren hat.
Ehrlich gesagt tendiere ich zu der Empfehlung - für den unwahrscheinlichen Fall das "was nachkommt" - Unkenntnis zu heucheln und jede Beteiligung an der Angelegenheit abzustreiten.
Jede Einlassung enthält die Bestätigung, dass es eine Begegnung mit dem Rowdy gegeben hat. Ohne könnte er sich immer noch geirrt haben oder muss mit seinem Handyfoto aus der Deckung.
P. S.: Ich erlebe fast täglich, dass bei Tempo 70 zHG jemand seinen Kleinwagen in den Begrenzer dreht, um noch schnell vorbeizuhuschen. Entlockt mir immer wieder ein Schmunzeln.