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Leidiges Thema Ruhezeiten Arbeitszeitunterbrechung Urlaub Krank Feiertage

Themenstarteram 10. Februar 2015 um 17:20

Hallo Trucker und andere Personengruppen

Ich bin seit 12 Jahren LKW Fahrer für verschiedene Betriebe. Seit über 8 Jahren aber in fester Hand eines großen Lebensmittelbtrieb.

Im großen und ganzen recht glücklich.

Ich kann in 12 Jahren Fahrerei sagen das ich erst einmal von der Polizei angehalten worden bin um meine Arbeits- Lenk- und Ruhezeiten kontrollieren zu lassen.

Im Rahmen des erreichen der 95 für den Führerschein lernten wir Fahrer das,

jetzt kommt das leidige Thema

Urlaub- Krank- und Gesetzliche Feiertage nicht zur Ruhezeit und zum Ausgleichen genutzt werden können.

Nach mehreren Telefonaten mit einem Mitarbeiter der BAG soll ich schlauer werden.

Dieser Mensch von der BAG ist sehr Freundlich und auch Kompetent. Leider widerspricht sich das was wir im Lehrgang vermittelt bekommen.

Er sagt ganz klar und ruhig. Alle Zeiten die ich meinem Arbeitgeber nicht zur Verfügung stehe sind Ruhezeiten. Egal ob Krank- Urlaub oder Feiertage.

Das einzige was nicht berücksichtigt wird sind die Pflichturlaubstage die laut Gesetz dem Fahrer zustehen.

Was ich nun einfach wissen möchte ist, Wie ist eure Erfahrung im Umgang mit solchen Tagen und wer könnte LINKS zeigen in denen man klar sieht wer Recht hat.

Für Fragen und Anregungen stehe ich gerne zur Verfügung.

Kraftfahrergruss

 

sajapa

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@sajapa1982 schrieb am 11. Februar 2015 um 17:23:24 Uhr:

es ist nun mal so das alles wie es ist über dritte immer schwierig wird.

also krank- urlaub- und Feiertage gelten als frei für die lenk und Ruhezeiten, aber bei den Arbeitszeiten da sieht es anders aus.

in 16 Wochen darf ein Kraftfahrer nicht mehr als 48 stunden die Woche gearbeitet haben. dieser schnitt kann nicht mit urlaub- krank- und Feiertage ausgeglichen werden.

in einer normalen kontrolle die die BAG oder Polizei auf der strasse macht wird dieses zwar überprüft aber dem Fahrer kann es nicht zur last gelegt werden.

mfg

Aber als Fahrer muss man sich doch wenigstens ansatzweise auf das verlassen können, was einem im Lehrgang gesagt wird ... wozu einen Lehrgang machen, wenn der Referent ´ne Pfeife ist und das falsche erzählt?

Bei einem Fahrsicherheitstraining hab ich auch mal was ähnliches erlebt. In der theoretischen Einführung wollte der Trainer uns (am Rande) was vom Pferd aus dem Bereich Erste Hilfe erzählen ... wäre lebensgefährlich für mögliche Verletzte gewesen, wenn man das beherzigt hätte. Blöd nur, dass bei dem Training 4 Rotkreuzler in voller Montur saßen ...

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18 Antworten

Was sind für dich das denn für Zeiten , wenn du an Urlaubs. , Feier. und

Krankheitstagen nicht arbeitest ?

am 10. Februar 2015 um 18:18

Hast du was du fragen wolltest falsch formuliert?

Themenstarteram 10. Februar 2015 um 18:23

einfacher gefragt. wurde jemand mal kontrolliert und bei dieser kontrolle bemängelt das Urlaub krank oder Feiertage nicht zur Ruhezeit gehören.

der bag mann sagte auch ganz klar das Arbeitszeit Überschreitungen nur dem Arbeitgeber zur last gelegt werden wobei lenk und Ruhezeiten beide im boot sitzen.

der dozent lehrt halt das die krank- urlaub- und Feiertage micht zur Ruhezeit oder ausgleich zum Arbeitszeit gelten wird. bin da selber unschlüßig wem ich glauben schenken darf.

Zitat:

@sajapa1982 schrieb am 10. Februar 2015 um 19:23:49 Uhr:

der bag mann sagte auch ganz klar das Arbeitszeit Überschreitungen nur dem Arbeitgeber zur last gelegt werden wobei lenk und Ruhezeiten beide im boot sitzen.

Das ist ja so richtig .

Tage / Zeiten , an denen ich nicht arbeite / fahre sind Ruhezeiten .

Egal ob Urlaub oder krank . Habe noch nie was gegenteiliges gehört

oder gelesen .

Themenstarteram 10. Februar 2015 um 19:23

der doezent zum erreichen der 95 sagt sowas

am 10. Februar 2015 um 20:06

Ok, versuche es mal anders. Ich fahre einen 7,5t, nach Feiertagen sollte ich eine Bescheinigung dabei haben, die belegt, das ich meine ,,Schubkarre" nicht bewegt habe. Da ich kein Sonn und Feiertagsfahrverbot habe.

Fahre ich aber einen 40t sieht das ein wenig anders aus ausser ich fahre mit Sondererlaubnis (Verderbliche Waren) dann farf ich Sonn und Feiertag nicht fahren und brauche auch keine Bescheinigung.

Man ich liebe die BAG, wer von denen angehalten wird, zahlt doch immer.

am 10. Februar 2015 um 20:08

Aber Urlaubstage und Krankentage müssen immer mit einer Bescheinigung belegt werden.

Wenn man natürlich andere Angaben macht zu dem was in der Bescheinigung steht, dürfte es knallen.

am 10. Februar 2015 um 21:30

Mein Fahrlehrer hat gesagt das der Lkw Zündkerzen hat....(kein cng)

So viel zum Thema Kompetenz. ...

Zitat:

@sajapa1982 schrieb am 10. Februar 2015 um 18:20:02 Uhr:

...

Nach mehreren Telefonaten mit einem Mitarbeiter der BAG soll ich schlauer werden.

Dieser Mensch von der BAG ist sehr Freundlich und auch Kompetent. Leider widerspricht sich das was wir im Lehrgang vermittelt bekommen.

Er sagt ganz klar und ruhig. Alle Zeiten die ich meinem Arbeitgeber nicht zur Verfügung stehe sind Ruhezeiten. Egal ob Krank- Urlaub oder Feiertage.

Das einzige was nicht berücksichtigt wird sind die Pflichturlaubstage die laut Gesetz dem Fahrer zustehen.

...

Wie unterscheiden sich laut dem BAG-Mitarbeiter (vom Telefon) die Urlaubstage von den Pflichturlaubstagen? Warum findet das eine Berücksichtigung bei der Ruhezeitermittlung und das andere nicht?

Wenn ich nicht fahre/arbeite, dann fahre/arbeite ich nicht. Oder sehe ich da was falsch?

Zitat:

@batta19 schrieb am 10. Februar 2015 um 22:30:59 Uhr:

Mein Fahrlehrer hat gesagt das der Lkw Zündkerzen hat....(kein cng)

So viel zum Thema Kompetenz. ...

Soll ja auch Benziner geben :D :D :D

By-the-way - gab es wirklich mal !

Themenstarteram 11. Februar 2015 um 16:23

es ist nun mal so das alles wie es ist über dritte immer schwierig wird.

also krank- urlaub- und Feiertage gelten als frei für die lenk und Ruhezeiten, aber bei den Arbeitszeiten da sieht es anders aus.

in 16 Wochen darf ein Kraftfahrer nicht mehr als 48 stunden die Woche gearbeitet haben. dieser schnitt kann nicht mit urlaub- krank- und Feiertage ausgeglichen werden.

in einer normalen kontrolle die die BAG oder Polizei auf der strasse macht wird dieses zwar überprüft aber dem Fahrer kann es nicht zur last gelegt werden.

mfg

Zitat:

@sajapa1982 schrieb am 11. Februar 2015 um 17:23:24 Uhr:

es ist nun mal so das alles wie es ist über dritte immer schwierig wird.

also krank- urlaub- und Feiertage gelten als frei für die lenk und Ruhezeiten, aber bei den Arbeitszeiten da sieht es anders aus.

in 16 Wochen darf ein Kraftfahrer nicht mehr als 48 stunden die Woche gearbeitet haben. dieser schnitt kann nicht mit urlaub- krank- und Feiertage ausgeglichen werden.

in einer normalen kontrolle die die BAG oder Polizei auf der strasse macht wird dieses zwar überprüft aber dem Fahrer kann es nicht zur last gelegt werden.

mfg

Aber als Fahrer muss man sich doch wenigstens ansatzweise auf das verlassen können, was einem im Lehrgang gesagt wird ... wozu einen Lehrgang machen, wenn der Referent ´ne Pfeife ist und das falsche erzählt?

Bei einem Fahrsicherheitstraining hab ich auch mal was ähnliches erlebt. In der theoretischen Einführung wollte der Trainer uns (am Rande) was vom Pferd aus dem Bereich Erste Hilfe erzählen ... wäre lebensgefährlich für mögliche Verletzte gewesen, wenn man das beherzigt hätte. Blöd nur, dass bei dem Training 4 Rotkreuzler in voller Montur saßen ...

Ich habe die Erfahrung gemacht das die wenigsten 95 Dozenten auch nur den Ansatz von Ahnung haben. Einer wollte mir erzählen das ein Retarder Pflicht wäre ein anderer das bei jedem digi ein Geschwindigkeit Ausdruck gemacht werden kann beiden habe ich das Gegenteil beweisen können.

Zitat:

@worti32 schrieb am 12. Februar 2015 um 16:26:34 Uhr:

Ich habe die Erfahrung gemacht das die wenigsten 95 Dozenten auch nur den Ansatz von Ahnung haben. Einer wollte mir erzählen das ein Retarder Pflicht wäre ein anderer das bei jedem digi ein Geschwindigkeit Ausdruck gemacht werden kann beiden habe ich das Gegenteil beweisen können.

Und wenn man sich auf das "Gelernte" verlässt und danach handelt, werden einem bei einer Kontrolle die Zahlungsaufforderungen entgegen gehalten á la "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ... ohne Möglichkeit, sich die Kohle vom "Lehrer" wiederzuholen.

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