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Leihwagen nach Unfall (Spezialfall)

Themenstarteram 24. Juli 2016 um 20:01

Hallo zusammen,

Es geht um ein ganz spezielles Anliegen, die Suche ergab keine Erfolge.

Durch einen Unfall bin ich ab Hals abwärts gelähmt und habe ein spezielle umgebautes Fahrzeug, welches ich soll selber fahren kann.

Mir ist jemand in mein Auto gefahren und die Reparatur wird circa zwei Wochen dauern.

Jetzt zu meiner Frage: was steht mir als Ersatz zu damit ich weiter mobil bleibe? Einen Leihwagen den ich fahren könnte gibt es nicht und öffentliche Verkehrsmittel kann ich aufgrund der Behinderung auch nicht benutzen.

Kann ich jetzt bei jeder Fahrt die ich machen möchte mir ein Taxi nehmen?

Schon mal vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Freundliche Grüße

Sebastian

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25 Antworten

Ja, da steht Dir die Taxinutzung zu. Nur wird sich da die Vorkasse rein praktisch nicht vermeiden lassen. Aber auch ein Fahrdienstleister, der Dich an der Tür abholt und ggf. Gepäck rein und raus trägt (wie das im Fahrdienst für Kranke und Behinderte üblich ist), käme in Betracht. Die netteren unter denen arbeiten auch auf Rechnungslegungsbasis. Die könntest Du dann direkt über die gegnerische Haftpflicht begleichen lassen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Juli 2016 um 22:18:18 Uhr:

Ja, da steht Dir die Taxinutzung zu. Nur wird sich da die Vorkasse rein praktisch nicht vermeiden lassen. Aber auch ein Fahrdienstleister, der Dich an der Tür abholt und ggf. Gepäck rein und raus trägt (wie das im Fahrdienst für Kranke und Behinderte üblich ist), käme in Betracht. Die netteren unter denen arbeiten auch auf Rechnungslegungsbasis. Die könntest Du dann direkt über die gegnerische Haftpflicht begleichen lassen.

Was hat das mit dem Schaden zu tun? Hat das bisher sein Auto gemacht?

Frag einfach Deinen Anwalt!

Wenn ich ein behindertengerechtes Auto fahre damit unverschuldet in einen Unfall verwickelt bin und kein entsprechend ausgerüstetes Ersatzfahrzeug bekomme, sind selbstverständlich seitens des Versicherers Kosten für die Taxinutzung zu erstatten. Das ist unstreitig.

Aber warum sollte eine Versicherung die Kosten für "an der Tür abholen, Gepäck rein- und rausbringen" erstatten, wenn das in Rechnung erstellt wird? Was hat das mit dem beschädigten Auto zu tun?

Das stellen die aber nicht extra in Rechnung. Auch in einem Taxi wäre das mit 'nem Querschnitt ab Hals ziemlich bescheiden, weil man ihn in und aus dem Taxi rein- / rausheben müsste. Dazu kommt, dass ein E-Rolli auch sehr schwer ist.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Juli 2016 um 23:43:12 Uhr:

Das stellen die aber nicht extra in Rechnung. Auch in einem Taxi wäre das mit 'nem Querschnitt ab Hals ziemlich bescheiden, weil man ihn in und aus dem Taxi rein- / rausheben müsste. Dazu kommt, dass ein E-Rolli auch sehr schwer ist.

Wie hat er das denn bisher gelöst? Vor dem Unfall?

Rollstuhlfahrer nennen das Teil in dem sie sitzen müssen verniedlichend Rolli. Ein Rollator hingegen ist eine Gehhilfe. Rolli's wären happy, wenn sie sich mit einem Rollator durch's Leben bewegen könnten.

Ein Selbstfahrerumbau für einen Querschnitt ab Hals setzt ein bis zum ursprünglichen Fahrersitz mit einem E-Rolli befahrbares Grundfahrzeug voraus. Das braucht eine fernbedienbare Rampe und eine Achsabsenkungsmöglichkeit. Sowas hat kein normales Taxi. Da kann man einen E-Rolli in aller Regel nicht mal reinfahren.

edit wegen des jetzt fehlenden Kontextes - twindance

Von mir aus auch mit einem Rolli. Kenne ich auch zu Genüge.

Aber beantworte doch einfach die Frage, warum die Versicherung die Zusatzleistungen, die wohl auch vorher angefallen sind, bezahlen soll. Nur darum ging es mir. Keinesfalls um eine Diskreditierung des sicherlich bedauernswerten TE. Dass er so zu stellen ist, als wenn der Unfall nicht eingetreten wäre, ist mir sehr wohl klar.

am 24. Juli 2016 um 22:03

Leute kommt ma runter. Der TE traut sich ja keine Nachfragen mehr....

am 24. Juli 2016 um 22:08

Sorry aber könnt ihr nicht einfach auf deutsch gesagt die Schnauze halten und euren Kinderkram mit er kam mir krumm per pn klären? Das hilft dem TE nicht weiter und ihr steigert euch immer weiter rein.

 

@TE dir steht in diesem Fall wie erwähnt ein Taxi zu. Wenn du nun als Beispiel täglich eine Gewisse Anzahl an km zurück legen musst dann kann es sein das ein Dienstleister (z.B Arche) dir ein günstigeres Angebot macht wie die Taxi Fahrer dann darfst du dieses natürlich auch nutzen. Ich würde aber empfehlen mit einem Anwalt oder sogar der Versicherung zu sprechen, deine Situation ist ein Sonderfall, es kann sein das dann die Versicherung etwas anderes vorschlägt.

Querschnitt ab Hals bedeutet, dass er nur den Kopf bewegen kann und einen e-Rolli benutzen muss. Dieser ist mit Sicherheit so schwer, dass ein Taxifahrer den nicht ohne Hilfsmittel ins Auto heben kann. Fahrdienste haben hingegen geeignete Fahrzeuge zur Verfügung. Ende.

Aus einem TE, der mit Behinderung bisher nach eigenen Aussagen sein Auto selbst gefahren hat, wird, um Recht zu behalten, plötzlich ein vom Hals abwärts Gelähmter.

am 25. Juli 2016 um 5:51

Zitat:

@sutti85 schrieb am 24. Juli 2016 um 22:01:50 Uhr:

 

Durch einen Unfall bin ich ab Hals abwärts gelähmt und habe ein spezielle umgebautes Fahrzeug, welches ich soll selber fahren kann.

Na ja, so hat er es selber geschrieben. Das solltest du in deinem Beitrag berücksichtigen.

Gruß Frank,

den Thread aufmerksam lesen verhindert eventuell verbale Entgleisungen. ;)

Ergänzung: Derjenige, der den grünen Daumen für gammoncrack gegeben hat, drückt wohl auch schneller als er liest und versteht. ;)

Sorry an Alle. Habe ich wirklich überlesen. Ich frage mich nur, wie man dann selbst fahren kann.

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