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Leistungssteigerung eintragen - Unmöglich?
Hallo liebes Forum,
Ich hoffe das hier ist das passende Unterforum: Ab und an sieht man ja Fahrzeuge, die durch einen Turboumbau bzw. Motorswap Mehrleistungen von über 100% erreichen und diese auch offiziell eingetragen haben. Meiner Recherche nach Bedarf es bei Leistungssteigerungen von mehr als 40% der maximalen Serienleistung insbesondere ein Karosseriefestigkeitsgutachten. Weiß jemand von euch, wie so ein Festigkeitsgutachten aussehen muss?
Oder handelt es sich dabei um "Gefälligkeitseintragungen" von einem befreundeten TÜV-Prüfer?
Ich würde mich freuen, wenn hier mal jemand die Fallstricke bei der Eintragung erläutern könnte mir erscheint das gesamte Motortuning wie ein rechtlich nahezu unmögliches Unterfangen (nicht dass ich etwas im Schilde führen würde )
Viele Grüße,
LeeCorbusier
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23 Antworten
Die Karosse ist meist für eine Bestimmte maximale Motorleistung berechnet und freigegeben.
Solange du in diesem Limmit bleibst ist alles gut.
Dann sind noch eventuelle notwendige Änderungen ab bestimmter Motorleistung zu beachten, wie z.B. Verstärkung der Bremsen, nur noch bestimmte Bereifungen zulässig, Verspoilerung notwendig, Fahrwerksänderungen.
Nur an dem Wert 40% kann man jedenfalls nichts festmachen.
Moorteufelchen
Edit: Meine Karosse wurde z.B. von 72 DieselPS bis 235 BrabusPS gebaut.
Und woher erhält man diese offiziellen Freigabelimits? Der Fahrzeughersteller wird diese Daten doch sicherlich nicht zur Verfügung stellen, oder?
Wenn ich zum Beispiel einen BMW E30, der mit maximal 175kW vom Band gelaufen ist, durch einen Motorumbau auf 400kW bringe und die notwendigen Fahrwerks und Bremsenupgrades durchführe (Versteifung der Karosserie z.B. mit Käfig und Domstreben), dann brauche ich mMn immer noch ein Gutachten, dass die Karosserie die Mehrleistung in diesem Zustand verkraftet. Ein Festigkeitsgutachten für eine Karosserie zu erstellen, von der mir nahezu keine Informationen vorliegen (Werkstoff, genaue Dimensionen, ...), stelle ich mir sehr schwierig bis unmöglich vor. Oder handelt es sich dabei um ein "Totschlagargument" gegen solche Tuningmaßnahmen?
Wo ist das mit den 40% denn geregelt?
Beim Suzuki Sammurai hab ich irgendwann mal ein Papier gesehen welches max Eintragbare Motorleistung vom Hersteller freigab. Mit allen Auflagen und so.
Wenn du im Bereich 175KW auf 400KW arbeiten möchtest solltest du:
1. selbst gut rechnen können
2. mit dem TÜV zusammen einen Plan erarbeiten
3. einen Draht zur Entwicklungsabteilung des Herstellers haben
4. allen Beteiligten einen guten Grund nennen können.
Die 40% Regel gibt es nicht.
Moorteufelchen
Ihr habt Recht, in der StVZO kann ich die 40% Regel auch nicht finden. Kursiert aber weit verbreitet im gesamten Netz
1. selbst gut rechnen können - das könnte ich
2. mit dem TÜV zusammen einen Plan erarbeiten - dazu müsste man einen sehr kooperativen TÜV-Prüfer finden
3. einen Draht zur Entwicklungsabteilung des Herstellers haben - dürfte schwierig werden
4. allen Beteiligten einen guten Grund nennen können - schwierig bis unmöglich
Ich kann mir nur schwierig vorstellen, dass die meisten Umbauten diesen legalen Weg gegangen sind...
Zitat:
@LeeCorbusier schrieb am 13. November 2017 um 17:42:17 Uhr:
Ich kann mir nur schwierig vorstellen, dass die meisten Umbauten diesen legalen Weg gegangen sind...
Doch, die Tuner die solche Extreme fabrizieren machen es genauso.
Siehe AMG oder Brabus.
Auch die Rennställe der DTM machen es.
Fast alle dieser Fahrzeuge könnten Strassenzulassung. Und die haben richtig Leistung gegenüber der Serie.
Moorteufelchen
@Moorteufelchen schrieb am 13. November 2017 um 17:49:17 Uhr:
Zitat:
Doch, die Tuner die solche Extreme fabrizieren machen es genauso.
Siehe AMG oder Brabus.
Auch die Rennställe der DTM machen es.
Fast alle dieser Fahrzeuge könnten Strassenzulassung. Und die haben richtig Leistung gegenüber der Serie.
Moorteufelchen
Auf die großen Tuner und Rennställe mag das zutreffen, aber was ist mit all den "Bastlern"? Für Einzelstücke lohnt sich der Aufwand doch nur wenig
Ich bin zwar nicht in der Thematik drin, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass selbst ein guter "Bastler" eine Steigerung von 175 auf 400kw ohne professionelle Hilfe hinbekommt.
Zitat:
@LeeCorbusier schrieb am 13. November 2017 um 17:56:28 Uhr:
@Moorteufelchen schrieb am 13. November 2017 um 17:49:17 Uhr:
Zitat:
@LeeCorbusier schrieb am 13. November 2017 um 17:56:28 Uhr:
Auf die großen Tuner und Rennställe mag das zutreffen, aber was ist mit all den "Bastlern"? Für Einzelstücke lohnt sich der Aufwand doch nur wenig
Mit dem notwendigen Enthuiasmus kommt man auch da sehr weit.
Die Bastler bewegen sich halt in einem Bereich der noch eintragungsfähig ist.
Die Großen Umbauten sind auch entsprechend kostspielig.
Ich hab die Leistungssteigerungen halt im Rahmen gehalten und keine Probleme gehabt.
Lohnen tut das nie. Ist nur gut fürs Ego.
Moorteufelchen
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 13. November 2017 um 18:01:13 Uhr:
Ich bin zwar nicht in der Thematik drin, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass selbst ein guter "Bastler" eine Steigerung von 175 auf 400kw ohne professionelle Hilfe hinbekommt.
Nein, da dürfte die Grenze des machbaren überschritten sein.
Moorteufelchen
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 13. November 2017 um 18:01:13 Uhr:
Ich bin zwar nicht in der Thematik drin, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass selbst ein guter "Bastler" eine Steigerung von 175 auf 400kw ohne professionelle Hilfe hinbekommt.
Die Frage ist, wie man "Bastler" definiert. Als Ingenieur sollten auch 400kW hobbymäßig umsetzbar sein, das zählt aber dann wohl schon zu "professioneller Hilfe"
Ich danke euch für euer Feedback. Falls sich noch jemand mit größerer Leistungssteigerung findet, der sein Vorgehen schildern möchte, ich würde mich freuen
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 13. November 2017 um 17:35:32 Uhr:
Beim Suzuki Sammurai hab ich irgendwann mal ein Papier gesehen welches max Eintragbare Motorleistung vom Hersteller freigab. Mit allen Auflagen und so.
Wenn du im Bereich 175KW auf 400KW arbeiten möchtest solltest du:
1. selbst gut rechnen können
2. mit dem TÜV zusammen einen Plan erarbeiten
3. einen Draht zur Entwicklungsabteilung des Herstellers haben
4. allen Beteiligten einen guten Grund nennen können.
Die 40% Regel gibt es nicht.
Moorteufelchen
Das mit den 40% ist im VdTÜV Merkblatt 751 geregelt. Hier steht u.a. bei welchen Leistungssteigerungen welche Arten von Nachweisen zu erbringen sind.
Zitat:
wird sich der Prüfer zumeist an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren.
?????
Geregelt?
Wohl ausschlieslich TÜV-Intern.
Moorteufelchen
Wie könnte es anders sein, das VdTÜV Merkblatt 751 kostet 113.99 € ... Mal kurz einlesen, wie eine Betriebsfestigkeitsprüfung aussieht is nicht ...