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Leistungssteigerung, TÜV, §21, Toleranzen
Hallo,
ab wieviel Prozent Leistungssteigerung erlischt die Betriebserlaubnis und wo steht das (Gesetz, Verordnung, etc.)?
Man liest oft von einer akzeptierten Toleranz von 5% von den Angaben im Fahrzeugschein.
In der StVZO steht dazu nichts, außer dass laut §19(2) bei zu erwartender Gefährdung von Verkehrsteilnehmern oder Verschlechterung von Abgas- oder Geräuschverhalten die BE erlischt.
Zweite Frage: Wie laufen §21 Abnahmen bei höheren Leistungssteigerungen von über 20% ab? Vielleicht ist ja ein TÜVer hier und kann das kurz erläutern.
Danke schonmal.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Ich will ja keinen Stunk machen, aber: wenn der TE wirklich einen Wiesmann fährt, dann würde er den Wagen bei jemanden von sukkubus bereits genannten auf den Hof stellen und sagen: "Mach mal"
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20 Antworten
Das Problem wird doch weniger in der Mehrleistung bestehen, sondern darin, dass du, um diese zu erreichen, Veränderungen z.B. am Motormanagement vornehmen musst.
Und solch tiefgreifende Veränderungen müssen grundsätzlich abgenommen werden, auch wenn die Leistung dabei nicht steigt.
Du darfst doch noch nicht mal andere Reifendimensionen fahren, ohne sie abnehmen zu lassen.
Ich glaube für derartige Vorhaben gibt es einen "Richtlinien-Katalog".
Zuerst mal musst du sehen das die Abgaswerte weiterhin im grünen Bereich sind... die dürfen nämlich nicht mehr werden als vorher schon erlaubt waren.
Ab einer Gewissen Mehrleistung muss dann auch die Bremsanalge größer dimensioniert sein.
Ich kann mir aber gerade nicht Vorstellen aus welchem Motor du SOVIEl rausholen willst als das das nötig wäre...
Kompressorumrüstung wäre so ein Beispiel.
* Aus einem Saugmotor wird ein aufgeladener, was gerade bei der Ventilüberschneidung deutlich steigende Spülverluste erwarten lässt wenn man nicht in die Ventilsteuerung eingreift.
* Einspritzkennfeld muss neu, keine Frage.
Daher garantiert geändertes Abgasverhalten und somit Nachweis, dass die damals zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültige Euro-Norm tatsächlich eingehalten wird. Nennt sich Abgasgutachten und kostet tausende Euro, das ist keine billige AU.
wenn es tatsächlich um einen wiesmann geht wie in deiner signatur angegeben, wende dich am besten an einen der üblichen verdächtigen bei den bmw-tunern.
alpina, hamann, schnitzer, g-pro etc- ohne anspruch auf vollständigkeit und reihenfolge ohne wertung
die dürften schon die passenden teile/gutachten 'auf lager haben'
Mancher legale Motortausch macht mehr als nur 20% Zuwachs möglich.
Die Bremse muss angepasst werden. In manchen Fällen auch das Getriebe, um es durch die erhöhte Leitung nicht zu entzahnen.
Die montierten Reifen müssen der zu erwartenden Höchstgeschwindigkeit entsprechenden Geschwindidkeits index tragen..
Das Geräusch- und Abgasgutachten allerdings, können am Ende sehr teuer werden.
Nimm dafür ein Fahrzeug oder Fahrgestell, mit Erstzulassung vor Herbst 1971, dann ist dieses hinfällig.
Ich will ja keinen Stunk machen, aber: wenn der TE wirklich einen Wiesmann fährt, dann würde er den Wagen bei jemanden von sukkubus bereits genannten auf den Hof stellen und sagen: "Mach mal"
Zitat:
Original geschrieben von marcu90
bereits genannten auf den Hof stellen und sagen: "Mach mal"
Bei den Kosten für Abgas- und Geräuschgutachten würde ich das eh machen. Zumal es doch für nahezu jeden Motor irgendjemanden gibt der schon eine Leistungssteigerung durchgeführt hat.
Zitat:
Original geschrieben von marcu90
Ich will ja keinen Stunk machen, aber: wenn der TE wirklich einen Wiesmann fährt, dann würde er den Wagen bei jemanden von sukkubus bereits genannten auf den Hof stellen und sagen: "Mach mal"
ich denke noch weiter: ein Troll, der uns mal nen Thread vorwirft, damit das Volk mal wieder was zu schreiben hat. In Wirklichkeit weiß der genau was geht und nicht.
Zitat:
Original geschrieben von wiri
ich denke noch weiter: ein Troll, der uns mal nen Thread vorwirft, damit das Volk mal wieder was zu schreiben hat. In Wirklichkeit weiß der genau was geht und nicht.
Damit könntest du Recht haben. Zumal er sich ja nicht mehr meldet.
Und wenn man dann noch bedenkt, dass er seine Nachricht um 4:00 morgens nach Fettdonnerstag geschrieben hat, könnte man schon vermuten, dass da jemand etwas zu doll Karneval gefeiert und dann in seinem nicht mehr ganz zurechnungsfähigen Zustand einen ebensolchen Thread eröffnet hat.
Zitat:
Original geschrieben von ehochx
Zitat:
Original geschrieben von wiri
ich denke noch weiter: ein Troll, der uns mal nen Thread vorwirft, damit das Volk mal wieder was zu schreiben hat. In Wirklichkeit weiß der genau was geht und nicht.
Damit könntest du Recht haben. Zumal er sich ja nicht mehr meldet.
Und wenn man dann noch bedenkt, dass er seine Nachricht um 4:00 morgens nach Fettdonnerstag geschrieben hat, könnte man schon vermuten, dass da jemand etwas zu doll Karneval gefeiert und dann in seinem nicht mehr ganz zurechnungsfähigen Zustand einen ebensolchen Thread eröffnet hat.
zumal er 2 Beträge seit seiner Registratur am 17.2.2012 geschrieben hat: SUPERTROLL!!!!!
Hallo Themenstarter,
wenn Du an einer guten Antwort interessiert bist, besorge Dir einfach das VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 751 (kostenpflichtig).
Das ganze unterfangen obliegt dem TÜV.
Notwendig ist bei solchen Steigerungen ein Abgasgutachten.
Was die wenigsten wissen, ist das Leistungssteigerungen auch geschätzt werden dürfen.
Ich persönlich habe eine Leistungssteigerung von 110 auf 184kw eingetragen.
Problem ist, wie schon mehrfach erwähnt das Abgasgutachten.
Ein solches kostet 700euro aufwärts.
Machbar ist hier beim TÜV mehr, als die meisten Tüvprüfer selbst wissen.
Normal ist die Reaktion: keine ABE? kein Gutachten? = Keine Eintragung.
Das ist mit das schwierigste an dem Unterfangen, einen TÜV-Prüfer finden der dir traut, denn er muss dafür seinen Kopf hinhalten.
Habe jetzt schon 2 Umbauten eingetragen, einmal gab es den Motor so im US-Fahrzeug, da kostete der Umbau von 150 auf 210PS dann 110euro incl. normaler TÜV Untersuchung, ohne Gutachten für Abgase usw.
Beim 2. Umbau ging es von 150PS auf 250PS sowie eine Umstufung von Euro1 auf Euro2.
Das klappte nur über einen Tuner der das passende Abgasgutachten für diesen Motor hatte.
War dann zwar nur 110euro incl. HU für den TÜV aber nochmal 400euro für den Tuner, der seinen Mitarbeiter und das Gutachten stellte.
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Hallo Themenstarter,
wenn Du an einer guten Antwort interessiert bist, besorge Dir einfach das VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 751 (kostenpflichtig).
Super, vielen herzlichen Dank. Genau danach habe ich gesucht
Auch danke für die zahlreichen anderen Antworten.
Meine Frage bezog sich auf die juristischen Grundlagen und eben genau diese von Alpha Lyrae geposteten Begutachtungsvorschriften.
Mit der technischen Seite bin ich bereits bestens vertraut
Hintergrund ist tatsächlich ein Turboumbau, Kosten etc. spielen hier untergeordnete Rollen. Dass es diesen für den 507PS-V10 u.a. von G-Power bereits gibt, weiß ich.
Falls es interessiert zum Jura-Teil:
Es ist anscheinend nirgends festgelegt, wann man genau seine Betriebserlaubnis verliert.
Angenommen, man führt eine Leistungssteigerung mit Beiwerk (Bremsen, Fahrwerk, Reifen, Motormanagement etc. ) durch und verschlechtert dadurch weder das Abgasverhalten noch die Verkehrssicherheit, dann scheidet §19(2) StVZO aus.
Was jedoch greift, ist § 13 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), der unter Punkt 3 und 4 festlegt, dass "Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle [...] [sowie] Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung [...] unverzüglich mitzuteilen [sind]."
Wie dann weiter verfahren wird, ob und wie ein Gutachten von der Zulassungsstelle gefordert wird, ist mir noch ungewiss.
Grüße vom "Troll", der auchmal noch kurz vor 4:00 Uhr nachts arbeitet und sich über's Wochenende nicht meldet hat
PS: Ich nehme den Trollvorwurf wiri nicht übel, da er/sie hier schon deutlich länger dabei ist. Ich hoffe, der ist hiermit auch ausgeräumt.