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Lenkgetriebe Lager defekt! bitte um rat!!!!

BMW 5er E61, BMW 5er E60
Themenstarteram 14. Mai 2012 um 14:12

Hallo Leute

Ich hab heute Morgen das knacken in meiner Lenkung überprüfen lassen, dabei wurde festgestellt das dass Lager am lenkgetriebe defekt sei, und aufgrund dessen man es für 1590 Euro tauschen müsse! Dieser Betrag sind gerade mal nur die Material Kosten! So, da ich das Auto aber erst ein Monat habe und das Problem mich sehr ärgert hab ih beim Händler angerufen der von kir 200 km entfernt ist, er sagte mir ich müsse mich an die Garantie Versicherung wenden, die Zahlen aber nur 40 Prozent MaterialKosten . Da läge ich dann mit 1000 Euro selbtbeteiligung was mir viel zu hoch ist! Hab beim anderen Bmw Händler gefragt, das gleiche ersatzteil kostet da 1258 Euro!!!!! Wir sprechen hier vom ganz normalen lenkgetriebe ohne servotonic und sowas, also ganz normale!

Ich frag mich nur ob der Händler selber durch die Gewährleistung aufkommt? Es kann ja sein das der defekt schon bei Übergabe vorlag?!

Das schlimmste find ih ja das die eine Werkstatt Ca 350 Euro mehr haben will fürs gleiche Teil!!! Dreister gehts ja nicht!!!!

Meine fragen nun, kann man das Lager vom lenkgetriebe so reparieren lassen? Oder was haltet ihr von gebrauchten Teilen oder vom Zubehör??

Bitte um Hilfe,danke im vorraus!!

Herzliche grüsse.

Deniro

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17 Antworten

Dein Händler muss in den ersten 6Monaten dafür aufkommen. Und zwar voll!!!

Sollte er sich weiterhin querstellen, dann ab zum Anwalt und gut ist.

Gruß, dreini

Themenstarteram 14. Mai 2012 um 15:34

Zitat:

Original geschrieben von dreini1985

Dein Händler muss in den ersten 6Monaten dafür aufkommen. Und zwar voll!!!

Sollte er sich weiterhin querstellen, dann ab zum Anwalt und gut ist.

Gruß, dreini

Ja, das Problem ist, das ich das Auto 200km von mir entfernt gekauft habe, der Händler sagte mir das die Garantie Versicherung dafür aufkommen muss, und ich mich an denen wenden soll, doch ich sehe es nicht ein das ich gerade mal nach ein Monat 60 Prozent dazu zahlen muss, . Muss er selber es reparieren oder kann ich das bei uns machen und er trägt die Kosten dafür???

Gruss

Es ist im Gesetzt festgelegt Gewährleistung googel mal Wikipedia hat es auch stehen. Der Händler muss sich drum kümmern nich DU das würde ich ihm am Telefon deutlich aber freundlich sagen. Und wenn er sich stur stellt das freundliche weglassen ;) . Er muss dein Wagen auf seine Kosten Reparieren und nicht die Gebrauchtwagen Garantie verstehst Du? MfG

Genau. Er kann es lediglich in seiner Werkstatt des Vertrauens machen lassen, das heißt du kannst es nicht irgendwo machen lassen und dann die Rechnung an ihn richten. Er muss den kompletten schaden instandsetzen lassen. Und nicht die Garantie. Er darf sich aber die Werkstatt aussuchen!

Themenstarteram 14. Mai 2012 um 18:04

Hallo,

Hab ich den vorhin gesagt an Telefon, er hat mir angeboten das Auto zu ihm zu bringen, er es aber über die Garantie Versicherung abwickeln will und ich einen Teil selber bezahlen muss, er hat mir angeboten 100 Euro so dazu zu geben. Ich habe das verneint und hab die Gewährleistung angesprochen das er in der Beweislast sei, da sagte er, das es kein Problem sei da er TÜV neu gemacht hat. Mir ist später erst eingefallen das dass doch beim Tüv garnicht geprüft wird oder??? Ich meine das ist doch kein Tüv relevantes Thema???

Ich ruf ihn morgen wieder an, wenn er sich verstellt dann zum Anwalt oder?

Grüsse

am 14. Mai 2012 um 18:12

Zitat:

Original geschrieben von DeNiroo

 

Ich ruf ihn morgen wieder an, wenn er sich verstellt dann zum Anwalt oder?

jo ... bei der art und weise wird es wohl darauf hinauslaufen ...

Ist das ein BMW Händler? Bei dem was der von sich gibt kann ich ja fast ausschließlich. Dann soll er doch denn TÜV Prüfer verklagen aber nicht dein Problem ;)

am 14. Mai 2012 um 18:21

Dir muss im klaren sein, dass du das nicht über die Europlus Versicherung laufen lassen müsst, sondern der Händler dafür VOLL in de Nachbesserungspflicht ist.

Das hat nichts mit der Europlus zu tun!

Tüv ist sch*** egal. Alles ist egal. Er muss es machen lassen. 100€ kann er sich schenken. Er probiert es jetzt auf diese Art und Weise. Also das er dir aus gefälligkeit entgegenkommt. Lass dich auf nichts ein. Er zahlt und ich denke ein Brief vom Anwalt an den Händler wird alles klären ;)

Themenstarteram 14. Mai 2012 um 21:08

Zitat:

Original geschrieben von 328Bayer

Ist das ein BMW Händler? Bei dem was der von sich gibt kann ich ja fast ausschließlich. Dann soll er doch denn TÜV Prüfer verklagen aber nicht dein Problem ;)

Hallo

Nein es ist ein Freier Händler, habe das auto gerade mal 1 monat, und keine 2000 KM damit gefahren, schon passiert sowas:mad:

Wie ich bereits sagte, habe mit dem Telefoniert, er wollte das ich das auto dahin zu ihn bringe (200km) und er selber schauen will was defekt ist, und ich dann es über die von ihm abgeschlossene versicherung abwickeln soll, so das ich aufjedenfall 60 Prozent material kosten tragen muss. Hab dem gesagt das er in der Beweislage sein muss, und er einfach stumpf gesagt, er könne es problemlos beweisen, da das auto neuen Tüv bekommen hat. Aber wie ich sagte, das wird ja eh nicht beim Tüv überprüft , also kein Tüv relevanter mangel richtig????

Jedenfalls will er mich mit 100 abspeisen, die er mir so dazu zahlen will. Ich weiß hier hilft anscheinend nur der ganz zum anwalt, weil ich denke er wird sich morgen wenn ich ihm drauf anspreche quer stellen.

Gewährleistung hat er also 6 monate lang voll zu tragen, und er muss es beweisen, das es beim verkauf nicht so war, er kam mir sogar noch so dreist, das er meinte die Lenkung sei verschleiss, das sie immer in bewegung ist...:mad:

Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§ 476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.

Themenstarteram 14. Mai 2012 um 21:29

Zitat:

Original geschrieben von 328Bayer

Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§ 476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.

Ok gut zu wissen vielen vielen dank, was denkst du denn hier in meinem Fall?? Keine 2000 Km nach dem Kauf. WIe stehen meine chancen das er alles bezahlt? Weil das Lenkgetriebe ist ja nicht gerade billig......

1258, 78 € Offiziell bei BMW

Du hast eine 100% Chance das der Vk alles Zahlen muss. Lass Dich von ihm nicht verarschen. Du gewinnst vor jedem Gericht wenn es sein muss. Aber glaub mir soweit wird es nicht kommen. Du müsst nur selbstsicher auftreten und überzeugt sein von dem was du sagst ;)

Mir kommt es so vor als würdest du dem Händler glauben, das er es durch den Tüv beweisen kann. Lass dich auf nichts ein. Ruf ihn an und frag wie es jetzt aussieht. Wenn er seine Meinung nicht ändert, dann sag ihm das du nun zum Anwalt gehen wirst und er vom Anwalt hören wird. Entweder er lenkt direkt ein, oder eben sobald er ein Schreiben vom Anwalt bekommt.

Händler zahlt alles, lässt es machen und gut ist.

Er hat eine Gewährleistung (6 Monate) und es ist egal das er vorher Tüv gemacht hat. Das beweist noch lange kein einwandfreies Auto. Ein Getriebe wird beim Tüv ja schließlich auch nicht auf einen möglichen defekt geprüft.

Lass dich nicht auf irgendeinen Blödsinn ein und besteh darauf, dass er alles übernimmt.

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