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Leuchtweitenregulierung

Themenstarteram 16. Mai 2008 um 18:31

Bei meinem 190, W201 - 708/406 - Bj.03/91 hat der TÜV die Leuchtweitenregulierung, weil ohne Funktion bemängelt.

Wie suche ich den Fehler ?

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16 Antworten

Hi,

bei mir wird die ueber Unterdruck gesteuert, aber ich hab nen 88iger, möglicherweise wurde das mal geaendert, eventuell ist nur irgendwo ein Schlauch abgefallen oder undicht...

Gruss

HArro

Wurde in letzter Zeit an einem der Scheinwerfer vorne eine Glühbirne gewechselt? Dann siehe einmal dort nach, ob nicht versehentlich ein Unterdruckschlauch vom Stutzen herabgerutscht ist.

am 17. Mai 2008 um 0:50

...kleine Geschichte am Rande,

bei der HU am 300 SE einer Freundin,

den ich vor einigen Tagen vorführte,

hatte ich einen Prüfer, dem leider jegliche Kenntnis fehlte,

das zu mindest am 126er,

bei Prüfung der Leuchtweitenregulierung der Motor laufen muss.

Funktioniert das im 201 anders :rolleyes:

Wäre jetzt nur mal so eine Idee.

Nachdem abgerutschte Schläuche ja bereits erwähnt wurden,

bliebe evtl. noch der Schalter z.B. 000 800 07 73,

auch dieser wird im Alter gerne mal undicht ;)

Zitat:

Original geschrieben von mercedesbiene

...kleine Geschichte am Rande,

bei der HU am 300 SE einer Freundin,

den ich vor einigen Tagen vorführte,

hatte ich einen Prüfer, dem leider jegliche Kenntnis fehlte,

das zu mindest am 126er,

bei Prüfung der Leuchtweitenregulierung der Motor laufen muss.

Funktioniert das im 201 anders :rolleyes:

Wäre jetzt nur mal so eine Idee.

Nachdem abgerutschte Schläuche ja bereits erwähnt wurden,

bliebe evtl. noch der Schalter z.B. 000 800 07 73,

auch dieser wird im Alter gerne mal undicht ;)

Hallo mercedesbiene,

auch beim 201 muß der Motor zur Prüfung der Leuchtweitenregulierung laufen. Aber wem erzähle ich das?

Bei Deiner Fachkompetenz!:rolleyes:

Übrigens...schön, daß Du aus Deinem " Biene-Maja-Bildchen" wieder das original "mercedesbiene-Bildchen" gemacht hast.

Viele

Grüße

quali

 

Themenstarteram 18. Mai 2008 um 9:46

Habe festgestellt, dass nach Ausgang vom Y Stück der Luftschlauch durchgetrennt ist und mit einer Gummiendkappe versehen wurde. Also keine Verbindung zum Schalter. Aus welchem Grund kann man das getan haben ?

Zitat:

Original geschrieben von kupferhase

Habe festgestellt, dass nach Ausgang vom Y Stück der Luftschlauch durchgetrennt ist und mit einer Gummiendkappe versehen wurde. Also keine Verbindung zum Schalter. Aus welchem Grund kann man das getan haben ?

Evtl. ist der Leuchtweiten-"Schalter" defekt ( undicht; siehe auch den Kommentar von mercedesbiene ) und wurde deshalb stillgelegt.

Aber die nicht funktionierende Leuchtweitenregulierung wird ja nicht der einzige Mangel sein, den der TÜV festgestellt hat. Deshalb mußt Du sicherlich nicht noch einmal vorfahren.

am 18. Mai 2008 um 21:32

Hallo.Hatte beim Vorführen im November auch dasselbe Problem.Bei mir ging die Leuchtweitenregulierung links nicht und rechts doch.Der liess den Motor auch nicht laufen...Der Penner wollte dass ich ein neuen SW kaufe... Ist das denn normal dass eine seite geht und die andere nicht, obwohl der Motor aus war?MFG.

Themenstarteram 19. Mai 2008 um 9:14

Zitat:

Original geschrieben von quali

Zitat:

Original geschrieben von kupferhase

Habe festgestellt, dass nach Ausgang vom Y Stück der Luftschlauch durchgetrennt ist und mit einer Gummiendkappe versehen wurde. Also keine Verbindung zum Schalter. Aus welchem Grund kann man das getan haben ?

Evtl. ist der Leuchtweiten-"Schalter" defekt ( undicht; siehe auch den Kommentar von mercedesbiene ) und wurde deshalb stillgelegt.

Aber die nicht funktionierende Leuchtweitenregulierung wird ja nicht der einzige Mangel sein, den der TÜV festgestellt hat. Deshalb mußt Du sicherlich nicht noch einmal vorfahren.

Ja, es war der einzige Mangel, d.h. noch mal zum TÜV

Zitat:

Original geschrieben von kupferhase

Zitat:

Original geschrieben von quali

 

Evtl. ist der Leuchtweiten-"Schalter" defekt ( undicht; siehe auch den Kommentar von mercedesbiene ) und wurde deshalb stillgelegt.

Aber die nicht funktionierende Leuchtweitenregulierung wird ja nicht der einzige Mangel sein, den der TÜV festgestellt hat. Deshalb mußt Du sicherlich nicht noch einmal vorfahren.

Ja, es war der einzige Mangel, d.h. noch mal zum TÜV

Wie alt ist der Prüfer etwa? Vielleicht ist er noch Anfänger in seiner Funktion und daher in seinen Entscheidungen noch unsicher.

Ein "alter Hase ",d.h. ein ordentlicher Prüfer hätte den Mangel zwar notiert aber keine Nachprüfung angeordnet.

Defekte Leuchteweitenregulierung ist ein erheblicher Mangel und das heißt nicht bestanden.

 

Gruß renesis01

am 19. November 2008 um 12:53

Zitat:

Original geschrieben von renesis01

Defekte Leuchteweitenregulierung ist ein erheblicher Mangel und das heißt nicht bestanden.

Gruß renesis01

:eek: Aber nicht bei jedem Prüfer!!

:rolleyes: Und warum kommt eigentlich dieser Kommentar erst nach einem halben Jahr...

Das is halt nen Zombie-Thread, der lebt noch...

am 19. November 2008 um 16:00

Zitat:

Original geschrieben von rufuskun

Das is halt nen Zombie-Thread, der lebt noch...

:D :D :D

Zitat:

Original geschrieben von Heiko190E

:eek: Aber nicht bei jedem Prüfer!!

Nein, bei einem Zombie-Prüfer nicht :D :D :D

Ansonsten stimmt die Aussage: Defekte LWR=erheblicher Mangel

Gruß Meik

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