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Leute Bitte Helft Mir

Themenstarteram 15. Juni 2003 um 21:13

Ich hab was dummes angestellt !

Habe einen Wagen gekauft und wurde damit geblitzt.

Innerorts mit 42 zu schnell und ich bin noch in der Probezeit !!!

Es war wirklich eine überschaubare Strecke kurz vor Ortsausfahrt !!!(aber noch rechtlich in Ordnung ! habs ca. gemessen )

Meine Frage :

Ich weiss, was mich erwartet :

125€ 4Punkte 1 Monat Fahrverbot und Aufbauseminar (so denk ich mal)

Die Verkäuferin hat auch kurz danach Besuch bekommen und gesagt der Wagen sei verkauft , hat aber den Kaufvertrag nicht gezeigt !!

Der Wagen ist nun auf meinen Bekannten zugelassen, der mir überhaupt nicht ähnelt !!

Was meint ihr :

Werden die den Kaufvertrag noch einsehen wollen ??

Oder meint ihr ich komm mit nem blauen Auge davon, dass heisst keine Fahrerermittlung und somit 35 € Verwarnung für meinen Bekannten ??

Meint ihr die wollen sehen ob er en Schlüssel hat und der Wagen von ihm gefahren wird ??

 

BITTE ; ICH BEFÜRWORTE KEINE VERKEHRSDELIKTE; ABER ES IST NUMAL PASSIERT UND MAN SOLLTE FÜR SEINE FEHLER GERADESTEHEN ; ABER GLAUBT MIR; ICH HABE VIEL DARAUS GELERNT UND MIR PASSIERT SOWAS KEIN 2.MAL

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82 Antworten

Naja.. bei 42 km/h zu viel verliert JEDER den Führerschein... egal ob Probezeit, oder nicht. Das wird also keiner so schnell auf seine Kappe nehmen.

Ahja.. und du hast die Probezeitverlängerung um weitere 2 Jahre vergessen ;)

Des weiteren: Herzlichen Glückwunsch...... so dämlich muss man erst mal sein.

Themenstarteram 15. Juni 2003 um 21:21

ich habe dich höflich gefragt, da erwarte ich auch eine höfliche Antwort !!!

Wieso beleidigst du mich gleich, du kannst es auch anders ausdrücken, was du von mir hälst !

WEnn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, dann er Halter doch nicht dafür haften !! Er wird doch dann eine Verwarnung kriegen und möglicherweise ein Fahrtenbuch .

Wird kontrolliert, ob er einen Schlüssel hat ??

Bitte um Antwort

42 zu schnell innerorts? Da sag ich nur eins: Steh's durch, Mann. Aber vielleicht hast du ja "Glück" und dein Bekannter lügt für dich und kassiert deine Strafe (was allerdings illegal wäre, soweit ich weiß).

Heißes Eisen. Falls die Mods den Thread nicht dichtmachen, gehts hier sicher bald gut ab *G*

Cheers,

PB

Themenstarteram 15. Juni 2003 um 21:28

Bitte schliesst den Thread nicht !!

Ich will nur ein paar Meinungen hören !!

Das ist echt wichtig für mich, da ich ohne Führerschein meinen Job verlieren würde !!

bitte antwortet auf meine oberen Fragen BITTE

am 15. Juni 2003 um 21:30

Naja, hast du den Wagen gekauft und erst auf dich zugelassen und nach der Sache auf deinen Bekannten???

Wenn ja kommen die Herren in Grün zu dir.

Wenn der Wagen gleich auf deinen Bekannten zugelassen wurde kommen se zu ihm.

Machen dann mit dem Bild eine gegenüberstellung, Fragen ob er den Wagen gefahren ist und wenn er es nicht war, wer es dann war (er muß den polizisten keine Auskunft geben, kommt dann aber zur Verhandlung und die Kosten muß er dann auch übernehmen)

Wenn er angibt er weiß nicht wer den Wagen gefahren ist (Falschaussage kann übrigens bis zu 6 Mon Knast bedeuten) muß er Fahrtenbuch führen.

MfG

@BMW 320er

Was denkst du was passiert wenn die Polizei deinem Bekannten eine hohe Busse aufdrücken will, oder er ein Fahrtenbuch führen muss wegen dir? Oder setz dich mal in Situation deines Bekannten und überleg was du machen würdest. Zudem kann ein Halter dafür verantwortlich gemacht werden was mit seinem Auto gemacht wird.

Aber warum stehst nicht einfach zu dem Mist, den da gebaut hast? Nur sagen, dass es ja einsiehst dass einen Fehler gemacht hast, find ich den anderen gegenüber nicht fair. Denn DIE müssten dann ja deinen Mist ausbügeln...

Wenn aus beruflichen Gründen auf den Führerschein angewiesen bist, dann solltest halt auch besser aufpassen dass nicht zu schnell fährst, sorry. Ich bin auch aus beruflichen Gründen auf meinen Führerschein angewiesen und halte mich deswegen halt zurück beim *zu schnell fahren*

Gruss

Fred :)

Ich hab doch höflich geantwortet. Habe deine "Sanktionsliste" sogar noch um den fehlenden Punkt ergänzt.

Bei der Beschreibung deiner "Tat" hab ich mich sogar noch zurück gehalten ;)

 

Beamten sollte man zwar oft nicht zu viel zutrauen... aber wer soll deinem Bekannten glauben, dass er am allerersten Tag als Halter dieses Wagens nicht weiß, wer damit gefahren ist? Naja. Wenn er sich traut, für dich auch noch vor Gericht zu lügen und bereit ist, nur wegen dir ein Fahrtenbuch zu führen...... na dann ist das echte Freundschaft!!

Themenstarteram 15. Juni 2003 um 21:33

Wagen wurde direkt nach Kauf auf ihn zugelassen !!

Kriegen die ohne weiteres raus, anhand des gebltitzen Kennzeichens, wer der neue Halter ist ???

meinst die kommen persönlich ?? oder schicken die einen Brief ??

Wenn er sagt er weiss net wer gefahren ist (liegt ja einige Zeit zurück , so ca 2.5 Monate) dann könnt doch nix passieren.

ER kriegt dann eben ein Verwarnungsgeld , oder ??

Themenstarteram 15. Juni 2003 um 21:35

nach dem Blitzer wurde der Wagen umgemeldet

am 15. Juni 2003 um 21:36

Also bei mir Waren se Persönlich, machen dann eine Art vergleich Foto <--> Halter.

Wenn er sagt er weiß es net, kann es wie gesagt sein, das er die Strafe bekommt!!

Themenstarteram 15. Juni 2003 um 21:37

er kann doch net ein fahrverbot kriegen und Punkte !!!

höchstens die Geldstrafe, die würd ich ihm natürlich erstatten

Frei nach dem Motto "mehr Glück, als Verstand" verjährt die Sache vielleicht ja. Noch 2-3 Wochen und du kannst wieder beruhigt schlafen.

 

Wenn nicht, siehe oben. Ahja.. und bei sowas kommen die dann schon sehr gerne persönlich ;) Wenn dein Bekannter vorgeladen wird... ist das auch wurscht.

Sollte es doch herauskommen das du den Wagen gefahren hast, dann sage den Grünen das Du bei einem Verlust des Führescheins auch deinen Job verlieren würdest.

Dan bekommst Du wohl die Auflage das Du nur an Deinem Arbeitsplatz fahren darfst, also mit dem Bus zur Arbeit und mit dem Bus wieder zurück.

Ich glaube bein ersten Mal darf man sich das aussuchen wann man den Lappen angibt. Dann plane schon mal Deinen Urlaub. außerdem würde ich das Deinem Chef beichten, dann kann er Dich entsprechend einplanen und Dir evtl. unbezahlten Urlaub geben.

Themenstarteram 15. Juni 2003 um 21:40

die Verjährung ist doch jetzt wieder verlängert um 6 Monate und kriegt nun der Halter die Strafen des Fahres ?? Nein, oder ?

Er kriegt nur eine Verwarnung und muss gegebenfalls ein Fahrtenbuch führen !!

Punkte und Fahrverbot werden dabei natürlich auch ausgeschlossen

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