Licht einschalten im Ausland
Hallo,
Seit Anfang letzten Jahres müssen Autofahrer in Österreich ganzjährig auch tagsüber auf allen Straßen das Abblendlicht einschalten. Dies gilt laut ADAC auch für ausländische Fahrzeuglenker. Lichtmuffel müssen ein Bußgeld von 15 Euro bezahlen.
Die Lichtpflicht am Tag gilt schon seit längerem in folgenden Ländern: Dänemark (Bußgeld 70 Euro bei Verstoß), Estland (35 Euro), Finnland (50 Euro), Island (60 Euro), Italien (33 Euro), Kroatien 40 Euro), Lettland (15 Euro), Norwegen (180 Euro), Schweden (55 Euro), Slowenien und Ungarn (jeweils 40 Euro). In Ungarn ist Abblendlicht am Tag allerdings nur auf Außerortsstraßen vorgeschrieben.
In Polen, Litauen, der Slowakei und Tschechien ist die 24-Stunden-Lichtpflicht während der Wintermonate einzuhalten. In der Schweiz und in Frankreich setzt man bislang auf Freiwilligkeit, Verstöße gegen die Empfehlung werden daher auch nicht geahndet.
Nun folgt meine Frage:
Mein A3 besitzt Tagfahrlicht. Ist dies dann ausreichend, oder muss ich trotzdem das Abblendlicht einschalten?
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20 Antworten
Also ich war schon öfter in Österreich seit diese Lichtpflicht eingeführt wurde. Ich hatte immer nur das Tagfahrlicht an und bin nie angehalten worden. Daher gehe ich davon aus, dass das Tagfahrlicht ausreichend ist. In Österreich werden meiner Meinung nach mehr Verkehrkontrollen durchgeführt als in Deutschland.
Das irritierende finde ich weil das Tagfahrlicht nicht das Abblendlicht ist, aber überall steht Abblendlicht geschrieben. Ich denke mal, dass früher oder später dies auch in Deutschland gilt. Dann wär mein Tagfahrlicht ja völlig für die Katz gewesen ;-)
Hallo!
Also auch in der CZ ist es seit Mai / 06 Pflicht, das Licht anzuschalten! Und zwar das ganze Jahr über, die Pflicht es nur im Winter anschalten zu müssen war einmal!
Auch muß man dort einen kompletten Glühbirnensatz mitführen. Bei Xenon reicht ein Brenner... Ist verrückt, ich weiß....
Tagfahrlicht reicht in der CZ völlig aus!
Grüße
Hallo,
das TFL ist bei uns in AT völlig ausreichend. Probleme bekommt man dann, wenn man nur mit Begrenzungslicht unterwegs ist. Das ist definitiv zu wenig.
Abblendlicht steht wohl deswegen überall geschrieben, weil die meisten Leute dann leichter begreifen (was ist eigentlich ein TFL ) was sie einschalten müssen. Es hat ja nicht jeder von Haus aus TFL an seinem FZ.
Gruß
Peter
Eine kleine Übersicht für Europa gibt es z.B. hier.
Ich habe gerade in der AB gelesen das man einen Xenon Brenner in Tschechien nicht mitführen muss. Da Xenonlampen keine Glühwendel haben, könnten Sie auch nicht durchbrennen. Anders sieht es für Blinker, Rücklicht, Bremslicht und Sicherungen aus. Die müssen mitgeführt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Three-5
Ich habe gerade in der AB gelesen das man einen Xenon Brenner in Tschechien nicht mitführen muss.
STOP....
Galub mir du mußt.... Ich arbeite jeden Tag mit der tschechischen Polizei zusammen und bekomme mit, wie sie Geld abkassieren, wenn man sie nicht dabei hat.
Ich hab dann extra nochtmal nachgefragt, da ich auch Xenon habe. Mann muß einen Brenner mitführen... Sinnlos aber leider Vorschrift!
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Audifreak-WEN
STOP....
Galub mir du mußt....
Ich meinte natürlich "...Glaub...."
Hei, gestern wurde es eben wieder mal länger.... Sorry! :-)
Habe es nur gelesen. Wenn du da täglich bist wirst du es sicher besser wissen. Praxis und Theorie sind immer zwei Schuhe. Kann ja sein das offiziell es nicht gebraucht wird aber die Polizei Stationen so Ihre eigene Meinung dazu haben und kassieren.
Kein Problem...
Wollte es dir nur sagen, nicht dass du evtl der nächste bist, der zahlen muß, nur weil er mal kurz nach Prag fahren will... Gab schon für viele ein böses Erwachen, wenn es heißt, ich ziietere " 1000 Kronen mußen sie Straf zahlen,...." Geiles Deutsch... :-)))
ähm, "zitiere" natürlich.... ich tippse heut nix mehr... das klappt noch nicht so recht... :-)
Zitat:
Original geschrieben von Audifreak-WEN
Galub mir du mußt.... Ich arbeite jeden Tag mit der tschechischen Polizei zusammen und bekomme mit, wie sie Geld abkassieren, wenn man sie nicht dabei hat.
NEIN!
für ausländsiche fahrer, gillt dieser § NICHT!
klar versuchen die da abzukassieren ("abzocken" triffts eher) ABER dazu haben die rechtlich KEINE grundlage! sondern das beruht lediglich auf unkenntnis derjenigen, die sich abkassieren lassen...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
NEIN!
für ausländsiche fahrer, gillt dieser § NICHT!
klar versuchen die da abzukassieren ("abzocken" triffts eher) ABER dazu haben die rechtlich KEINE grundlage! sondern das beruht lediglich auf unkenntnis derjenigen, die sich abkassieren lassen...
Also, ich wills nochmal probieren... ich bin bayerischer Grenzpolizeibeamter zur CZ ... und bekomme das tag täglich mit... Ich habe persönlich auch die CZ Gesetzesneuerungen im Mai / 06 gelesen...ich kann auch nichts dafür... ist so!
Aber wegen mir darfst du gerne ohne fahren.... :-))) Ich mach dir nichts... Aber entschuldigte, wenn ich dann lachen muß! :-)
Zitat:
Original geschrieben von Audifreak-WEN
Ich habe persönlich auch die CZ Gesetzesneuerungen im Mai / 06 gelesen..
hmn...stimmt...da war ja was...hatte ich außer acht gelassen...
tschuldigung! mein fehler!
Zitat:
Original geschrieben von Audifreak-WEN
Sinnlos aber leider Vorschrift!
naja...für die normalen lampen vllt. ganz nützlich...
ABER was nützt idch ein ersatzlampenset in doppelter & dreifacher ausführung, wenn du 1. nicht das nötige spezialwerzeug dabei hast und 2. muss man bei einigen moddel dazu in die werkstatt weil man die halbe front zerlegen muss....
zumindest xenon-brenner sind imho davon ausgeschlossen!...ich werde mich aber nochmal erkundigen....