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licht unter dem auto erlaubt?

BMW 3er E36
Themenstarteram 17. Juli 2003 um 15:24

einige von euch kennen doch bestimmt den/die film/e

fast and the furious und 2 fast 2 furious ?!

die ganzen kisten besitzen am unterboden leuchtstäbe oder

led´s, aber ist das in deutschland erlaubt?

überall wo ich gefragt hab, kam es ist net erlaubt aber auch net verboten hm?!

dann kam noch ne antwort wie:

das licht darf net über die maße der karosserie hinausscheinen!

aber ist es verboten oder net?

würde mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könnt

mfg d4rk

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29 Antworten
am 17. Juli 2003 um 16:15

hi

soweit ich weiss kannst du dir so viele neonstäbe ranklatschen wie du willst...! du darfst sie nur nicht im strassenverkehr benutzen. sprich nur für show- zwecke!!!

habe letztens ein mit rumfahren sehen .sah optisch aus!!!

 

cu

am 17. Juli 2003 um 16:38

Ja toll siehts aus, aber das ist es mir nicht wert! Versicherungsschutz geht flöten!

Angeschaltet ist es 100% verboten.

Und ausgeschaltet seit neuestem angeblich auch ...

am 17. Juli 2003 um 18:34

Wir hatten das vor ein paar Jahren schon mal gemacht ....

ging so lange gut bis er aus der Garage auf die Strasse fuhr!

Riped by Bordsteinkante! :-)

Im Strassenverkehr auch nicht erlaubt!

CU

Der Fedi

am 17. Juli 2003 um 19:29

ich spiel mal den besserwisser! Die sind erlaubt und man kommt sogar durch den TÜV wenn du nur, und zwar nur dann angehen, wenn der MOTO AUS IST!

http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id=434&nodeid=&_language=de :P

am 22. Juli 2003 um 11:05

Zitat:

Sehr geehrter Herr Willburger,

für die "Einstiegs-u. Umfeldbeleuchtung" hat sich lt. Aussage unserer Produktbetreuung ein Sonderausschuss im Verkehrsministerium beschäftigt und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

- Es muß grundsätzlich durch technische Mittel ausgeschlossen sein, daß die Leuchte bei Fahrt brennt.

- Die Leuchte darf nur im Stand und nur beim Ein- und Aussteigen brennen können.

- Das austretende Licht muß indirekt wirken und darf nich als Illumination des Fahrzeugs von unten ausgestaltet sein.

- Die Beleuchtungseinrichtung darf nur während des Öffnungsvorgangs der Tür brennen und muß sich bei Bewqegung des

Fahrzeugs selbsttätig ausschalten.

- Darf nur bei eingeschalteter Innenbeleuchtung brennen.

Bei einem selbst hergestellten Bausatz "Einstiegsbeleuchtung" halten wir aufgrund der vorgegebenen Bedingungen eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr für erforderlich. Fa. Brabus hat noch keine Stellungnahme abgegeben.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH

AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i.A. J. Steink

so viel ich weiß darf man die beleuchtung haben, muss aber beim fahren / bewegen des autos ausgeschalten sein. Auf einem privaten parkplatz wenn das Auto steht darf sie an sein.

zusätzlicher käse wie die röhren dürfen nicht über das auto schauen etc sind "normal" ;)

am 22. Juli 2003 um 11:47

Zitat:

Zitat:

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

ich denke das waere jezt geklaert :mad: !

am 23. Juli 2003 um 12:09

Zitat:

Sehr geehrter Herr Willburger,

für die "Einstiegs-u. Umfeldbeleuchtung" hat sich lt. Aussage unserer Produktbetreuung ein Sonderausschuss im Verkehrsministerium beschäftigt und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

- Es muß grundsätzlich durch technische Mittel ausgeschlossen sein, daß die Leuchte bei Fahrt brennt.

- Die Leuchte darf nur im Stand und nur beim Ein- und Aussteigen brennen können.

- Das austretende Licht muß indirekt wirken und darf nich als Illumination des Fahrzeugs von unten ausgestaltet sein.

- Die Beleuchtungseinrichtung darf nur während des Öffnungsvorgangs der Tür brennen und muß sich bei Bewqegung des

Fahrzeugs selbsttätig ausschalten.

- Darf nur bei eingeschalteter Innenbeleuchtung brennen.

Bei einem selbst hergestellten Bausatz "Einstiegsbeleuchtung" halten wir aufgrund der vorgegebenen Bedingungen eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr für erforderlich. Fa. Brabus hat noch keine Stellungnahme abgegeben.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH

AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i.A. J. Steink

ich werd mich wohl dran machen so was zu basteln, wird ja nicht das größte problem sein sowas mit der handbremse und dem türkontakt zu koppel...

nur über den satz :

QUOTE

Das austretende Licht muß indirekt wirken und darf nich als Illumination des Fahrzeugs von unten ausgestaltet sein.

bin ich mir noch nicht ganz im klaren, aber ich hoffe mal der tüvler weiß auch nicht was damit gemeint ist

Themenstarteram 23. Juli 2003 um 12:52

danke für die infos,

aber wären die beleuchtungen, die z.bsp. bei 2 fast 2 furious oder the fast and the furious genutz werden erlaubt?

weil irgendwie verwirren mich die aussagen von den leuten, die sich damit beschäftigen!

einerseits darf sie niemand blenden(lichter), dass heisst für mich ich darf des anmachen auch während der fahrt(nur wenn sie niemand blenden oder irritieren).

nur andererseits heisst es nur bei stillstand des autos darf die beleuchtung an sein

hm...

die beleuchtung wie in 2f2f ist definitiv nicht erlaubt. ich stell deinen satz mal so um, dass er passt: man darf sie im stand einschalten, aber dann dürfen sie keinen blenden. während der fahrt ist es auf jeden fall nicht erlaubt.

am 23. Juli 2003 um 19:14

Also Jungs jetzt mal im klaren!

Haben bei einem Bekannten die Besagte Unterbodenbeleuchtung eingebaut und sind damit auch über den Tüv gekommen toll oder.

Also man bekommt den ganzen Kram eingetragen man muss das ganze nur über ein Relai Koppeln.

Das heist wenn das Auto gestartet wir muss das Relai anziehen und die Unterbodenbeleuchtung abschalten Automatich versteht sich.

Sobald das Fahrzeug zum stehen kommt und der Motor aus ist kann da so viel Licht unter dem Auto sein wie man will scheiss egal aber wie gesagt das Licht muss sich Automatich ausschalten und nicht über Wippschalter oder sowas dann dürfte es kein Probem sein den ganzen "Mist" Eintragen zu lassen.

am 23. Juli 2003 um 19:22

es ist gar NIE erlaubt..steht doch auch bei der Dekra

Zitat:

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

und nochmal zum nachlesen:http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id=434&nodeid=&_language=de

ich weiss garnicht was es da zu diskturieren gibt. es bleibt verboten. wir sind ja hier nicht in den USA..

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