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Lieferwagen, Wohnmobil - Mindestabstand beim Parken vor Fenster

Themenstarteram 8. August 2020 um 20:31

Guten Tag,

mein Nachbar ärgert sich.

Zur Situation: Ruhige Nebenstraße, seine Seite der Straße hat einen Parkstreifen parallel zur Straße, meine Seite hat eine Parkfläche mit Parkplätzen senkrecht zur Straße. Die Bürgersteige auf jeder Seie sind ca. 1,50 m breit. Die Häuser stehen direkt am Bürgersteig. (Keine Vorgärten aber schöne, große Gärten hinter den Häusern.:) )

Nun parken auf der Seite meines Nachbarn mit dem Parkstreifen parallel zur Fahrbahn ab und zu Lieferwagen oder auch mal ein Wohnmobil (Mercedes Sprinter, Ford Transit), das bei einem Abstand zum Haus von 1,50 natürlich schön vor den Fenstern dahinter steht. Dass das meinen Nachbarn als rücksichtlos empfindet und ihn ärgert, kann ich nachvollziehen.

Nach meiner Kenntnis gibt es keine rechtliche Handhabe gegen ein Parken der Lieferwagen. Die stehen auf den extra angelegten, öffentlichen Parkflächen. Jetzt sagte mein Nachbar heute, dass die Polizei ihm gesagt hätte, dass es da doch eine Regel gäbe nach der z.B. ein 4 m hohes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum auch 4 m von Fenstern wegbleiben müsste.

Ist das richtig? Gibt es eine solche Regel?

Sikosch

 

Beste Antwort im Thema

Gute Idee, vertreiben wir alle die, die die Arbeit machen. Über manche Probleme kann ich echt nur den Kopf schütteln.

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Wäre mir neu. Zumal ein Wohnmobil wohl kaum 4 m hoch ist.

Nein, so eine Regel gibt es nicht. Wo sollten diese Autos dann auch stehen- etwa mitten auf der Fahrbahn? ;)

Wahrscheinlich eine Vermischung mit Regeln für große LKW welche Abstand halten müssen.

Gibt es Regeln, sind diese schriftlich einsehbar. Also zurück zum Ursprung und damit zum Nachbarn und fragen wo das denn steht, damit man es nachlesen kann.

Zitat:

@Genie21 schrieb am 9. August 2020 um 07:07:53 Uhr:

Wahrscheinlich eine Vermischung mit Regeln für große LKW welche Abstand halten müssen.

Wo steht das denn?

Auch Lieferwagen sind keine 4 m hoch. Ärgerlich, aber da wird man nichts machen können. Irgendwo müssen die Lieferwagen ja auch stehen. Ist in meiner Straße auch nicht anders. Man könnte natürlich argumentieren: Wer baut sein Haus so nah an die Straße bzw. berücksichtigt nicht diese Verdunklung? Mit dem Wohnmobilbesitzer kann man doch mal reden, aber auch der wird sich natürlich die einfachste Parkmöglichkeit mit seinem sperrigen Fahrzeug suchen wollen...

am 9. August 2020 um 7:57

Zitat:

@Genie21 schrieb am 9. August 2020 um 07:07:53 Uhr:

Wahrscheinlich eine Vermischung mit Regeln für große LKW welche Abstand halten müssen.

...

Wo steht das, dass man irgendwelche Abstände einhalten muß?

Für LKW über 7,5 to. zul.GG. ist lediglich das regelmäßige Parken, sowie das Parken an Sonn- und Feiertagen unzulässig und zwar nur in Wohngebieten -die muß man normalerweise mit der Lupe suchen, da von den Gemeinden meist Mischgebiete ausgewiesen werden um flexibel auch z.B. Kleingewerbe zu ermöglichen- und Kur- / Erholungsgebieten, etc.

Zitat:

§ 12 StVO Halten und Parken

(1) ...

(2) ...

(3) ...

(3a) 1Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

3. in Kurgebieten und

4. in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. 2Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

(3b) ...

...

Kann man nur hoffen, dass es bei dem Wetter die Südseite des Hauses ist.

 

Gespräch mit den Fahrern suchen, ob die nicht vor deinem Haus parken können, wenn es dort ebenfalls Parkmöglichkeiten gibt.

Wäre die Frage, wie man regelmässig definiert ? Täglich ? Alle zwei Tage? Einmal wöchentlich?

am 9. August 2020 um 9:55

Man sollte nicht alles ernst nehmen, was der Bürger aus NOTWEHR

behauptet. Verständlich ist wohl, wenn man aus dem Fenster schauen

will und nur noch LKW/ Wohnmobil oder Andere sieht.

Ganz nett und Frieden stiftend wäre wohl umsetzen wenn möglich.

Zitat:

@Raver2014 schrieb am 9. August 2020 um 11:55:55 Uhr:

Man sollte nicht alles ernst nehmen, was der Bürger aus NOTWEHR

behauptet. Verständlich ist wohl, wenn man aus dem Fenster schauen

will und nur noch LKW/ Wohnmobil oder Andere sieht.

Ganz nett und Frieden stiftend wäre wohl umsetzen wenn möglich.

Dann steht es vermutlich vor einem anderen Fenster, wenn die baulichen Gegebenheiten dort so sind wie ich es vermute (geschlossene Stadtbebauung mit Hinterhöfen bzw. Gärten).

 

Gegen das Parken kann man rechtlich nichts machen, so lange das Wohnmobil angemeldet ist. Allerdings finde ich es immer etwas merkwürdig, wenn jemand 80.000 € und mehr für ein Fahrzeug übrig hat, das er vielleicht 3x im Jahr nutzt, aber keine 50 € im Monat für einen Stellplatz. Ich kenne hier ehemalige Landwirte, die haben ihre Scheunen vollstehen mit Wohnmobilen und Wohnwagen...

Wenn Schwiegervater mit dem Wohnmobil kommt, dann hoffe ich immer, dass er schnell wieder weg ist, auch wegen des schrottigen selbst lackierten Fahrzeugs vor unserem Haus. Das hat sicherlich deutlich unter 80'€ gekostet.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 9. August 2020 um 12:12:01 Uhr:

Das hat sicherlich deutlich unter 80'€ gekostet.

Den Erstbesitzer, die Teuerungsrate eingerechnet, sicherlich nicht.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 9. August 2020 um 12:04:22 Uhr:

Allerdings finde ich es immer etwas merkwürdig, wenn jemand 80.000 € und mehr für ein Fahrzeug übrig hat, das er vielleicht 3x im Jahr nutzt, aber keine 50 € im Monat für einen Stellplatz.

Dieses Argument könnte man genauso bei den PKW Fahrern anwenden. Außerdem gibst du dir doch die Antwort schon selbst.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 9. August 2020 um 12:04:22 Uhr:

Ich kenne hier ehemalige Landwirte, die haben ihre Scheunen vollstehen mit Wohnmobilen und Wohnwagen...

Einen Adäquaten Stellplatz findet man nicht so leicht, weil viele schon belegt sind. Auch kommt man dann mit 50 Euro nicht weit. Dazu kommt noch, nicht jeder möchte erst etliche Km fahren bis er zu seinem Wohnmobil kommt. Mit einem Womo zahlt man ebenfalls Steuern, warum also das parken in Wohnnähe verbieten lassen?

Weil die Anwohner gerne Tageslicht in ihrer Bude hätten :).

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