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Lieferzeit einsehen

VW
Themenstarteram 24. November 2024 um 11:31

Wie kann ich herausfinden, wann der T-Roc, den ich am 02.07.24 bestellt habe, geliefert wird, bzw. hergestellt wird. Unverbindlich wurde der 17.11.24 in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

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10 Antworten

In der Regel gar nicht.

Stichwort ist hier „unverbindlich“.

Immer wieder den Händler nerven, vielleicht wenn die irgendwann genug genervt sind und es weitergeben wird VW mal was dran ändern.

Mein Verkäufer hat mir Screenshots aus seiner Software geschickt. Die sehen ein paar Daten, das war es aber auch schon. Wenn sich etwas verschiebt sehen sie keinen Grund oder sonstige zusätzlich Info. Ein Trauerspiel in der heutigen digitalen Welt.

Ein Schiff wird gerade in Portugal beladen, das andere ist gerade auf dem Weg von Emden nach Dublin. Vllt war das Auto da mit dabei.

Mich erstaunt es immer wieder, warum so viele Kaufverträge trotz der schriftlich fixierten Unverbindlichkeit der Lieferung von den Käufern der Fahrzeuge unterschrieben werden.

Je beliebter ein Fahrzeug derzeit ist, desto unverbindlicher die Lieferzeit. War schon immer so. Wer zuerst kommt mahlt zuerst. Wenn man einen fixen Liefertermin haben will, muss man Tesla bestellen. Die bauen die Dinger auf Halde.

Es gibt keine Steigerung von unverbindlich.

Außerdem so unverbindlich ist der im Kaufvertrag angegebene Liefertermin nicht.

6 Wochen nach Überschreitung des unv. Liefertermins, kann der Käufer die Lieferung des Wagens verlangen.

Der Verkäufer kommt dann in Lieferverzug.

Danach muß dem Verkäufer noch eine angemessene Frist gesetzt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten und auch Schadensersatz verlangen.

Es ist sinnvoll dazu einen Anwalt einzuschalten. Rechtsschutzversicherung wäre gut.

Im übrigen herrscht Vertragsfreiheit. Man muß die Klauseln des Verkäufers nicht akzeptieren.

Wenn der einen vagen Termin in den Kaufvertrag schreibt, ist es Verhandlungssache, den zu konkretisieren.

Notfalls muß der sich einen anderen Käufer suchen.

Es ist immer herrlich, wenn im DACH Gebiet immer gleich die Keule Rechtsanwalt rausgeholt wird. Der Händler kann auch nur das weitergeben, was ihm das System vorgaukelt.

Man muß schon die Zusammenhänge der einzelnen posts verstehen. Dann klappt es auch mit dem DACH Gebiet. :rolleyes:

Aber egal. Hier soll ja jeder zu Wort kommen auch wenn man komplett ahnungslos ist.

Danke für die einfühlsamen Worte.

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