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Liegt hier ein Kennzeichenmissbrauch vor? Mit Händlerkennzeichen zum Autoteile-Markt gefahren....

Themenstarteram 14. März 2020 um 12:00

..... um Autoersatzteile für das Auto zu kaufen.

Und da es oftmals besser ist, mit dem Auto zum Autoersatzteile Markt zu fahren, für welches diese Ersatzteile auch sind (zumal der Autoersatzteile-Markt auch noch eine Werkstatt hat)

bin ich mit dem Auto und den Händlerkennzeichen dorthin gefahren.

Unterwegs von der Polizei angehalten, und die haben die Kennzeichen eingezogen,

d.h. wollten die zuerst sicherstellen, aber da ich damit nicht einverstanden war, wurde aus der geplanten Sicherstellung eine Beschlagnahme.

Vorwurf: Kennzeichenmißbrauch

Auf Nachfrage des Polizeibeamten antworte ich wahrheitsgemäß, dass ich zum Autoteilemarkt fahren würde, um Ersatzteile genau für dieses Auto zu holen.

Der Polizist entgegnete, dass man dazu nicht mit dem Auto mit Händlerkennzeichen fahren bräuchte, sondern man hätte auch ein anderes Auto nehmen können.

Ergebnis: Die Kennzeichen wurden von der Polizei mitgenommen, und das Auto stand auf einem Parkplatz ganz ohne Kennzeichen, bis ich es dann ca. 1 Woche später mit Saison Kennzeichen abgeholt habe, die ich vom der KFZ Zulassungsstelle geholt habe.

Beste Antwort im Thema

Logisch. Die Kennzeichen sind für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Die sind nicht für die Fahrt zum Einkaufen. Also haben die Polizisten doch alles richtig gemacht. Allerdings hätte das Auto natürlich da nicht eine Woche rumstehen dürfen. Abschleppen wäre angebracht gewesen.

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Logisch. Die Kennzeichen sind für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Die sind nicht für die Fahrt zum Einkaufen. Also haben die Polizisten doch alles richtig gemacht. Allerdings hätte das Auto natürlich da nicht eine Woche rumstehen dürfen. Abschleppen wäre angebracht gewesen.

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Themenstarteram 14. März 2020 um 12:05

Zitat:

@400.000km schrieb am 14. März 2020 um 13:04:34 Uhr:

Logisch. Die Kennzeichen sind für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Die sind nicht für die Fahrt zum Einkaufen. Also haben die Polizisten doch alles richtig gemacht.

Genau genommen war es eine Prüfungsfahrt, denn das Ersatzteil, was ich brauchte, ist ja in dem Auto verbaut.

Also wollte ich zum Autoteile Markt (welche auch eine angeschlossene Werkstatt hat), um das Auto dort auch vorzustellen und um sicherzugehen, dass wirklich das Ersatzteil kaputt ist, was ich brauche, denn dort beim Autoteile Markt (Auto + PLUS) ist auch eine Werkstatt und dort arbeiten auch Mechaniker, die sich das Auto auch hätten anschauen können.

So hätte ich zu 100% sichergestellt, auch das RICHTIGE (!) Ersatzteil zu kaufen bzw. zu bestellen.

Zitat:

 

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Ja, was wird / könnte jetzt passieren ??

Ersatzteile kauft/bestellt man üblicherweise mit den Daten aus dem Fahrzeugschein. Das man dazu mit dem betroffenen Auto zum Händler hin fährt ist normalerweise absolut nicht notwendig.

am 14. März 2020 um 12:12

Zitat:

@Greenhorn.3.1.80 schrieb am 14. März 2020 um 13:05:20 Uhr:

Zitat:

@400.000km schrieb am 14. März 2020 um 13:04:34 Uhr:

Logisch. Die Kennzeichen sind für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Die sind nicht für die Fahrt zum Einkaufen. Also haben die Polizisten doch alles richtig gemacht.

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Ja, was wird / könnte jetzt passieren ??

Die Staatsanwaltschaft wird entscheiden ob du wegen Kennzeichenmissbrauch angeklagt wirst.

Dann wird ein Gericht die Höhe der Strafe festlegen (Geld oder Freiheitsstrafe, vermutlich Geldstrafe)

Liegt die Geldstrafe höher als 90 Tagessätze gilst du offiziell als Vorbestrafter.

Zusätzlich gibt es je nach Strafmaß auch noch Punkte in Flensburg.

Themenstarteram 14. März 2020 um 12:15

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 14. März 2020 um 13:07:55 Uhr:

Ersatzteile kauft/bestellt man üblicherweise mit den Daten aus dem Fahrzeugschein. Das man dazu mit dem betroffenen Auto zum Händler hin fährt ist normalerweise absolut nicht notwendig.

Ja, aber wenn man sich nicht so zu 100% sicher ist, was kaputt ist, muß man doch mit dem Auto dorthin fahren zur Werkstatt.,

Ein Doktor kann doch auch keine Diagnose mit Vorlage der Krankenversicherungskarte stellen, und noch weniger eine Behandlung durch Verabreichung der Medikamente durchführen.

Beim Auto ist die Behandlung dann eine Reparatur,

...........und beim Auto sind die Medikamente dann die Ersatzteile.

Wahrscheinlich war die Beschlagnahme zulässig.

Mich würde aber interessieren, WARUM die Regeln eigentlich derart strikt sind: "nicht für die Fahrt zum Einkaufen". Schließlich hat das Auto eine Versicherung und die Fahrten werden vollständig dokumentiert.

Mit der obigen Begründung, dass der Wagen zur Begutachtung zum Teilemarkt muss., wäre es keine Prüfungsfahrt, sondern eine zulässige Überführungsfahrt. Klingt allerdings sehr konstruiert.

Hast Du das so angegeben? Würde der Teilemarkt die Notwendigkeit, das Fahrzeug mitzubringen bestätigen?

Das Ganze wäre eine Verkehrsstraftat. Die Geldstrafe hängt damit bei Verurteilung von Deinem Einkommen ab.

Es stellt sich vor allem die Frage: Bist du Händler und woher hattest du die Kennzeichen? Falls du Händler bist, solltest du eigentlich wissen, wozu du die Kennzeichen einsetzen darfst.

Die missbräuchliche Verwendung der roten Kennzeichen ist strafrechtlich kein Kennzeichenmissbrauch. Der Tatbestand ist nicht erfüllt. https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__22.html Allerdings könnten bei mangelnder Zuverlässigkeit die Kennzeichen eingezogen werden.

Themenstarteram 14. März 2020 um 12:28

Zitat:

@400.000km schrieb am 14. März 2020 um 13:16:22 Uhr:

Mit der obigen Begründung, dass der Wagen zur Begutachtung zum Teilemarkt muss., wäre es keine Prüfungsfahrt, sondern eine zulässige Überführungsfahrt. Klingt allerdings sehr konstruiert.

Nun gut ja, aber an dem Tage, als ich dorthin fahren wollte, wurde ich ja im wahrsten Sinne des Wortes daran gehindert, denn die Polizei hatte ja die Kennzeichen einbehalten, und so konnte ich nicht mit dem fahrzeug dorthin fahren.

Zitat:

Hast Du das so angegeben? Würde der Teilemarkt die Notwendigkeit, das Fahrzeug mitzubringen bestätigen?

kann er nicht, da ich an diesem Tage gar nicht mit dem Auto dorthin gefahren bin.

Genau genommen stand das Auto ja dann ohne Kennzeichen auf einem Parkplatz und ich bin mit dem Bus nach Hause gefahren.

Zitat:

Das Ganze wäre eine Verkehrsstraftat. Die Geldstrafe hängt damit bei Verurteilung von Deinem Einkommen ab.

Würde es denn Sinn machen, das Auto jetzt noch zur Werkstatt und Autoteile-Markt "Auto + PLUS" zu fahren, und dort repapieren zu lassen?

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 14. März 2020 um 13:16:08 Uhr:

Wahrscheinlich war die Beschlagnahme zulässig.

Mich würde aber interessieren, WARUM die Regeln eigentlich derart strikt sind: "nicht für die Fahrt zum Einkaufen". Schließlich hat das Auto eine Versicherung und die Fahrten werden vollständig dokumentiert.

Die Regeln sind deshalb so strickt, weil sich eh keiner dran hält.

Siehe Kurzzeitkennzeichen. Waren mal freien Verfügung und ohne HU zu verwenden.

Aber dank des übermäßigen Missbrauchs sind sie seit paar Jahren Fahrzeuggebunden und nur mit HU zu bekommen.

Themenstarteram 14. März 2020 um 12:32

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. März 2020 um 13:24:12 Uhr:

Die missbräuchliche Verwendung der roten Kennzeichen ist strafrechtlich kein Kennzeichenmissbrauch. Der Tatbestand ist nicht erfüllt. https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__22.html Allerdings könnten bei mangelnder Zuverlässigkeit die Kennzeichen eingezogen werden.

Also, wenn es KEIN Kennzeichenmißbrauch ist, dann ist es was?

zumal ich ja auch tatsächlich eine Prüfungsfahrt gemnacht,

, oder wie es der User @400.000km eine Überführungsfahrt genannt hatte.

Themenstarteram 14. März 2020 um 12:33

Zitat:

@windelexpress schrieb am 14. März 2020 um 13:29:34 Uhr:

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 14. März 2020 um 13:16:08 Uhr:

Wahrscheinlich war die Beschlagnahme zulässig.

Mich würde aber interessieren, WARUM die Regeln eigentlich derart strikt sind: "nicht für die Fahrt zum Einkaufen". Schließlich hat das Auto eine Versicherung und die Fahrten werden vollständig dokumentiert.

Die Regeln sind deshalb so strickt, weil sich eh keiner dran hält.

Siehe Kurzzeitkennzeichen. Waren mal freien Verfügung und ohne HT zu verwenden.

Aber dank des übermäßigen Missbrauchs sind sie seit paar Jahren Fahrzeuggebunden und nur mit HU zu bekommen.

was ist die Abkürzung "HT" ??

Zitat:

@Greenhorn.3.1.80 [url=https://www.motor-talk.de/.../...eile-markt-gefahren-t6820191.html?...]schrieb am 14. März 2020 um 13:28:23

Würde es denn Sinn machen, das Auto jetzt noch zur Werkstatt und Autoteile-Markt "Auto + PLUS" zu fahren, und dort repapieren zu lassen?

Nö.

Und ehrlich, Deine Story hört sich schon sehr nach gesuchter Begründung für die Fahrt mit roten Händlerkennzeichen an.

@hydrou hatte diesbezüglich eine interessante Frage in den Raum gestellt.

Sind es Deine Kennzeichen?

Ich denke mal nicht,denn dann hättest Du sicher eine andere Ausrede für die Fahrt zum besten gegeben.

Deine schreit förmlich nach Einzug der Kennzeichen.

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